11.04.2017, 18:19
Aber was hattet ihr denn dann zu prüfen???
Ihr müsst doch wohl noch andere Rev-Gründe zu prüfen gehabt haben und nicht nur 223 ff. und 240, 241, 263a, 263 usw. in den Sachrügen?
[/quote]
Ne 240 und 241 waren bei uns ausgeschlossen!:exclamation:
War im GPA denn sicher nichts ausgeschlossen?
Bei uns liefs vor einer normalen Kammer des LG Koblenz. 3 Richter und 2 Schöffen. Kein Schwurgericht.
Wie gesagt, Schlägerei hab ich noch gemacht und halt der 263a sowie die Problematik mit der Karte und den dazugehörigen Delikten. Siehe oben.
Ihr müsst doch wohl noch andere Rev-Gründe zu prüfen gehabt haben und nicht nur 223 ff. und 240, 241, 263a, 263 usw. in den Sachrügen?
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Ne 240 und 241 waren bei uns ausgeschlossen!:exclamation:
War im GPA denn sicher nichts ausgeschlossen?
Bei uns liefs vor einer normalen Kammer des LG Koblenz. 3 Richter und 2 Schöffen. Kein Schwurgericht.
Wie gesagt, Schlägerei hab ich noch gemacht und halt der 263a sowie die Problematik mit der Karte und den dazugehörigen Delikten. Siehe oben.
11.04.2017, 18:28
(11.04.2017, 18:19)David (RLP) schrieb:(11.04.2017, 18:12)AausD schrieb:Aber was hattet ihr denn dann zu prüfen???
Ihr müsst doch wohl noch andere Rev-Gründe zu prüfen gehabt haben und nicht nur 223 ff. und 240, 241, 263a, 263 usw. in den Sachrügen?
Ne 240 und 241 waren bei uns ausgeschlossen!:exclamation:
War im GPA denn sicher nichts ausgeschlossen?
Bei uns liefs vor einer normalen Kammer des LG Koblenz. 3 Richter und 2 Schöffen. Kein Schwurgericht.
Wie gesagt, Schlägerei hab ich noch gemacht und halt der 263a sowie die Problematik mit der Karte und den dazugehörigen Delikten. Siehe oben.
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§ 212? Hatte die StA bei euch bereits Revision eingelegt?
GPA hatte nichts ausgeschlossen.
11.04.2017, 18:35
Ne, 212 war in RLP nicht ausgeschlossen. Ich vermute da sollte man ein Fass bezüglich Vorsatz aufmachen.
Ausgeschlossen war "nur" das oben geannte:
§221 Aussetzung
§211 Mord
§§239-255
Ja, die STA hatte bei uns "ordnungsgemäß Revision einglegt". Man sollte aber aus der Sicht des A prüfen.
Ausgeschlossen war "nur" das oben geannte:
§221 Aussetzung
§211 Mord
§§239-255
Ja, die STA hatte bei uns "ordnungsgemäß Revision einglegt". Man sollte aber aus der Sicht des A prüfen.
11.04.2017, 18:35
Wieso auch etwas im GPA ausschließen? Kam doch nur eine sehr begrenzte Anzahl von Delikten in Frage, die man in der kurzen Zeit problemlos umfassend begutachten konnte... Deshalb war es bei uns bestimmt auch schon das Schwurgericht - zum Ausgleich :D
11.04.2017, 19:53
Kurze Frage an die ÖffRechtler:
Stehen im VwGO Kommentar auch irgendwo die Tenores zu den Klagen / Anträgen (so wie im Thomas/Putzo, da sind sie oft unterstrichen).
Finde gerade nichts bei 42 vwgo oder 123 vwgo was aber auch dran liegen könnte, dass ich den Kommentar nicht gut kenne.
Stehen im VwGO Kommentar auch irgendwo die Tenores zu den Klagen / Anträgen (so wie im Thomas/Putzo, da sind sie oft unterstrichen).
Finde gerade nichts bei 42 vwgo oder 123 vwgo was aber auch dran liegen könnte, dass ich den Kommentar nicht gut kenne.
11.04.2017, 20:39
Ich bin grad ein wenig verwirrt. War die Verkündung nicht am 27.01.2017? Ist der Schriftsatz nicht am 3.2.2017 eingegangen?
11.04.2017, 20:47
Daten passen zum RLP Sachverhalt.
Wieso verwirrt dich das?
Wieso verwirrt dich das?
11.04.2017, 20:51
11.04.2017, 20:55
(11.04.2017, 20:51)Gast schrieb:(11.04.2017, 20:47)Gast schrieb: Daten passen zum RLP Sachverhalt.
Wieso verwirrt dich das?
Die Revisionseinlegung wäre doch dann fristgerecht. Warum denn dann eine Wiedereinsetzung? Fristablauf wäre doch dann erst der Ablauf des 3.2
Der Schriftsatz wurde -wenn mich nicht alles täuscht- am 4. zugestellt. Am 1. hat er angerufen, am 2. nachmittags den SS abgeschickt.
11.04.2017, 21:13
Der Post das die Daten passen stammt zwar auch von mir, ich gehe aber gerade den Sachverhalt nochmal durch un muss die Sache korigieren.
Beim Gericht ging er in RLP erst am 4. ein. Abgeschickt am 2. um 15:30.
Beim Gericht ging er in RLP erst am 4. ein. Abgeschickt am 2. um 15:30.