07.01.2021, 20:07
(07.01.2021, 20:06)Gast schrieb:(07.01.2021, 20:02)Gast schrieb:(07.01.2021, 20:01)Gast schrieb: Mit Eilrubrum ist wohl das Rubrum im einstweiligen Verfügungsverfahren nach mündlicher Verhandlung gemeint. Dann heisst der Antragssteller Verfüfungskläger und die Antragsgegenerin Verfügungsbeklagte. Zudem wird mit "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren" statt In dem Rechtsstreit überschrieben
das hab ich gemeint
Achso dachte es geht um die ZI Klausur
Also die Tierhalterhaftung. Keine Ahnung in welchen Bundesländern die jetzt überall geschrieben wurde
07.01.2021, 20:10
(07.01.2021, 20:07)Gast schrieb:(07.01.2021, 20:06)Gast schrieb:(07.01.2021, 20:02)Gast schrieb:(07.01.2021, 20:01)Gast schrieb: Mit Eilrubrum ist wohl das Rubrum im einstweiligen Verfügungsverfahren nach mündlicher Verhandlung gemeint. Dann heisst der Antragssteller Verfüfungskläger und die Antragsgegenerin Verfügungsbeklagte. Zudem wird mit "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren" statt In dem Rechtsstreit überschrieben
das hab ich gemeint
Achso dachte es geht um die ZI Klausur
Also die Tierhalterhaftung. Keine Ahnung in welchen Bundesländern die jetzt überall geschrieben wurde
ne, auf ZU in Nds vom Montag war das Eilrubrum bezogen, die mit der Gerichtsberichterstattung
07.01.2021, 21:15
im ersten examen 2018 wurden ab august ergebnisse geschickt, ab september war mündliche. brief war am 05. oder so schon da. denke mal das ist im 2. nicht viel anders
07.01.2021, 21:27
Ich als Verbesserer bin einfach nur glücklich, dass ich jetzt garantiert niemals wieder eine ZVR schreiben werde.
07.01.2021, 23:20
(07.01.2021, 19:34)Gast schrieb:(07.01.2021, 19:24)Gast schrieb:(07.01.2021, 19:15)Gast schrieb:(07.01.2021, 18:54)Gast schrieb:(07.01.2021, 18:51)Gast schrieb: Die Erde in Nds soll qualitativ vom allerfeinstenrmeisten sein
genau, mit schön viel Gülle übersättigt
Ich finde die Klausuren entsprechen überhaupt nicht den sonstigen Anforderungen. Die Anforderungen sind utopisch.
die erste klausur war gut mit palandt machbar. stand alles bei 823 drin - einzig das Eilrubrum musste man gelernt haben - wurde aber in der AG besprochen uns stand im Anders Gehle. Man gab uns extra den Tipp dir ungewöhnlicheren Aufbauten mal zu lernen...
Gestern und heute waren halt Exoten, doch grade da hat keiner nen echten Plan und man kann mit Grundlagenwissen was sammeln - mehr wird da auch nicht erwartet. Die Sachverhalte haben einiges an Schlagwörtern auch fallen gelassen - jedenfalls habeb einige der stärkeren Kollegen dasselve/ ähnlich gelöst wie ich, von daher war es wohl doch irgendwie machbar - können natürlich auch slle daneben liegen heute und dienstag.
Ich hab noch nie was von einem Eilrubrum gehört. Haben wir auch definitiv nicht in der AG gemacht.
Noch jemand, der ein normales Rubrum gemacht hat und einfach den Kläger statt der Klägerin reingeschrieben hat?
Eilrubrum ... never heard of

Auch einfach Rubrum umgeschrieben!
08.01.2021, 13:32
Google kennt den Begriff "Eilrubrum" nicht mal...sicher, dass sich niemand verschrieben hat?
08.01.2021, 15:27
Z4 in nrw
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
08.01.2021, 15:44
(08.01.2021, 15:27)Gast schrieb: Z4 in nrw
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
ich fand es viel zu viel - die Satzungsgeschichte ist bei mir nur eineinhalb Seiten lang, damit ich noch eine Klageerwiderung schreiben konnte
08.01.2021, 15:53
(08.01.2021, 15:44)Gast schrieb:(08.01.2021, 15:27)Gast schrieb: Z4 in nrw
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
ich fand es viel zu viel - die Satzungsgeschichte ist bei mir nur eineinhalb Seiten lang, damit ich noch eine Klageerwiderung schreiben konnte
in nds lief dasselbe wohl.
man musste zusätzlich noch die eigene haftung des vereinsmitgliedes prüfen, für das der verein beratung wollte. habe mich für die tierhalterhaftung entschieden. aufgrund zeitdruck alles im deliktsrecht geprüft (vertragsverhältnis kläger/verein übersehen) und ggf unsubstantiiertheit der schadenshöhe übersehen. man konnte die schwerpunkte aber auch gut im deliktsrecht bearbeiten.
08.01.2021, 16:15