10.04.2017, 17:59
11.04.2017, 14:15
Materiell was es heute:
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 03.06.2014 - 2 Ks 115 Js 4512/12
Das ist der Fall mit diesem armen Mann, der auf einem Rastplatz der Autobahn überfallen und dann zu einer Lichtung gebracht wurde. Die Täter wollten seine EC Karten. Er starb infolge von Misshandlung, weil die Täter ihn in seinem Auto zurück ließen.
Hatte ich damals in der Zeitung gelesen. Üble Geschichte.
Verfahrensrechtlich ein bunter Strauß. Hab keine Zeit das aufzuschreiben, mein Bier wartet.
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 03.06.2014 - 2 Ks 115 Js 4512/12
Das ist der Fall mit diesem armen Mann, der auf einem Rastplatz der Autobahn überfallen und dann zu einer Lichtung gebracht wurde. Die Täter wollten seine EC Karten. Er starb infolge von Misshandlung, weil die Täter ihn in seinem Auto zurück ließen.
Hatte ich damals in der Zeitung gelesen. Üble Geschichte.
Verfahrensrechtlich ein bunter Strauß. Hab keine Zeit das aufzuschreiben, mein Bier wartet.
11.04.2017, 14:36
(11.04.2017, 14:15)GPA Hamburger schrieb: Materiell was es heute:
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 03.06.2014 - 2 Ks 115 Js 4512/12
Das ist der Fall mit diesem armen Mann, der auf einem Rastplatz der Autobahn überfallen und dann zu einer Lichtung gebracht wurde. Die Täter wollten seine EC Karten. Er starb infolge von Misshandlung, weil die Täter ihn in seinem Auto zurück ließen.
Hatte ich damals in der Zeitung gelesen. Üble Geschichte.
Verfahrensrechtlich ein bunter Strauß. Hab keine Zeit das aufzuschreiben, mein Bier wartet.
Dazu auch nachgehend BGH vom 14.01.2016 - 4 StR 72/15
11.04.2017, 15:29
(11.04.2017, 14:36)Gast schrieb:Danke für die Urteile. Habe wie der BGH angenommen, dass die Urteilsfeststellungen auch einen Eventualvorsatz zu einem Tötung sdelikt tragen würden.(11.04.2017, 14:15)GPA Hamburger schrieb: Materiell was es heute:
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 03.06.2014 - 2 Ks 115 Js 4512/12
Das ist der Fall mit diesem armen Mann, der auf einem Rastplatz der Autobahn überfallen und dann zu einer Lichtung gebracht wurde. Die Täter wollten seine EC Karten. Er starb infolge von Misshandlung, weil die Täter ihn in seinem Auto zurück ließen.
Hatte ich damals in der Zeitung gelesen. Üble Geschichte.
Verfahrensrechtlich ein bunter Strauß. Hab keine Zeit das aufzuschreiben, mein Bier wartet.
Dazu auch nachgehend BGH vom 14.01.2016 - 4 StR 72/15
War aber echt eine "Rennfahrerklausur"…
11.04.2017, 15:51
Man fragt sich als Außenstehender, wie es zu solch scheinbar völlig realitätsfremden Urteilen, wie dem des LG Dessau-Rößlau, kommen kann.
Unter der Rubrik "Die Richterin" wird die Problematik ein wenig erläutert: http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/mord...--25158552
Schon allein, dass das Gericht auf die "unwiderlegbare Einlassung" der Angeklagten, man solle so schnell wie möglich wegfahren, bevor sich das Opfer bei der Polizei beschwere, reingefallen ist, spricht Bände. Ein offensichtlicheres Indiz der Inkompetenz bzw. der persönlichen Ungeeignetheit für das Strafrecht im Allgemeinen, kann ich mir nicht vorstellen. Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt, ist die Berufung in einen Zivilsenat am OLG.
Es zeigt jedenfalls, warum es der Fall ins Examen geschafft hat. Solche Leute sollen anscheinend im Vorfeld rausgefiltert werden.
Unter der Rubrik "Die Richterin" wird die Problematik ein wenig erläutert: http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/mord...--25158552
Schon allein, dass das Gericht auf die "unwiderlegbare Einlassung" der Angeklagten, man solle so schnell wie möglich wegfahren, bevor sich das Opfer bei der Polizei beschwere, reingefallen ist, spricht Bände. Ein offensichtlicheres Indiz der Inkompetenz bzw. der persönlichen Ungeeignetheit für das Strafrecht im Allgemeinen, kann ich mir nicht vorstellen. Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt, ist die Berufung in einen Zivilsenat am OLG.
Es zeigt jedenfalls, warum es der Fall ins Examen geschafft hat. Solche Leute sollen anscheinend im Vorfeld rausgefiltert werden.
11.04.2017, 16:03
(11.04.2017, 15:51)RAsenmäher schrieb: Man fragt sich als Außenstehender, wie es zu solch scheinbar völlig realitätsfremden Urteilen, wie dem des LG Dessau-Rößlau, kommen kann.
Unter der Rubrik "Die Richterin" wird die Problematik ein wenig erläutert: http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/mord...--25158552
Schon allein, dass das Gericht auf die "unwiderlegbare Einlassung" der Angeklagten, man solle so schnell wie möglich wegfahren, bevor sich das Opfer bei der Polizei beschwere, reingefallen ist, spricht Bände. Ein offensichtlicheres Indiz der Inkompetenz bzw. der persönlichen Ungeeignetheit für das Strafrecht im Allgemeinen, kann ich mir nicht vorstellen. Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt, ist die Berufung in einen Zivilsenat am OLG.
Es zeigt jedenfalls, warum es der Fall ins Examen geschafft hat. Solche Leute sollen anscheinend im Vorfeld rausgefiltert werden.
Danke, Sie ermuntern mich ungemein, da ich in diesem Bundesland das Examen schreibe und daher auch die Prüfer hier in den Gerichten sitzen…
11.04.2017, 16:24
(11.04.2017, 15:51)RAsenmäher schrieb: Man fragt sich als Außenstehender, wie es zu solch scheinbar völlig realitätsfremden Urteilen, wie dem des LG Dessau-Rößlau, kommen kann.
Unter der Rubrik "Die Richterin" wird die Problematik ein wenig erläutert: http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/mord...--25158552
Schon allein, dass das Gericht auf die "unwiderlegbare Einlassung" der Angeklagten, man solle so schnell wie möglich wegfahren, bevor sich das Opfer bei der Polizei beschwere, reingefallen ist, spricht Bände. Ein offensichtlicheres Indiz der Inkompetenz bzw. der persönlichen Ungeeignetheit für das Strafrecht im Allgemeinen, kann ich mir nicht vorstellen. Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt, ist die Berufung in einen Zivilsenat am OLG.
Es zeigt jedenfalls, warum es der Fall ins Examen geschafft hat. Solche Leute sollen anscheinend im Vorfeld rausgefiltert werden.
Im Internet falsch abgebogen und dann ausgerechnet hier gelandet?
11.04.2017, 16:52
Lief in NRW der gleiche Fall? Also Revision?
11.04.2017, 16:55
@ Rasenmäher
geh mal deinen Rasen mähen und mach die Leute hier nicht mit Äusserungen über deren komplett abwegige Lösung verrückt.
Also Zeit ist ja ein Witz. Ich hatte für die Sachrüge 25 Minuten max.
Das konnte schon nichts mehr werden.
In RLP wurde nebenbei auch die Revision mit dem Raststättenfall gestellt.
Was habt ihr prozessual so?
Ich mache mal den Anfang.
Einlegung:First verstrichen + Widereinsetzung nötig und geht
Begündung: geht noch
Schwurgericht als Absoluter Revisionsgrund, wohl präkludiert...
Proberichter nach DRiG Fehler aber auch präkludiert
Unterbrechtung zwischen Termin 1 und 2 war augenscheinig zu lang aber da am Folgetag fortgesetzt dann doch noch ok
Beschluss auf Beweisantrag fehlt. Ist ok weil Hifsbeweisantrag ohnehin abgelehnt worden wäre, damit nicht revisibel
Der Sachverständige hätte sich auf seinen Eid berufen müssen.
Musste der raus an den ersten verhandlungstagen wenn er erst am 3. vernommen wird?
Verlesung der Zeugenaussage ohne Beschluss geht nicht. Ist aber nicht revisibel weil alle wussten warum.
Und die Sachrüge?
Tatmehrheit wäre richtig. Tateinheit falsch ausgesprochen vermute ich.
Beteiligung an einer Schlägerei fehlt, geht aber durch.
Ausspähen von Daten fehlt, geht aber durch.
Verurteilung wegen 263a und 227 wohl ok.
Evtl. hätte man dann Tötungsvorsatz bejahen können?!
Parken des Lieferwagens zwingender Schluss: Sie denken das er Übelebt. Verstoß gegen Denkgesetz?
Milderungsgründe Bezüglich dem A fehlen gänzlich, nicht ok
5 Liter Bier hätten irgendwie mildernd reingebracht werden müssen.
Antrag?
Andere Kammer des LG (Koblenz) wobei diesmal Schwurgericht.
Das war heute für mich bis jetzt bei weitem die schlimmste. Lieber nochmal so ne Zwangsvollsteckungsklausur.
geh mal deinen Rasen mähen und mach die Leute hier nicht mit Äusserungen über deren komplett abwegige Lösung verrückt.
Also Zeit ist ja ein Witz. Ich hatte für die Sachrüge 25 Minuten max.
Das konnte schon nichts mehr werden.
In RLP wurde nebenbei auch die Revision mit dem Raststättenfall gestellt.
Was habt ihr prozessual so?
Ich mache mal den Anfang.
Einlegung:First verstrichen + Widereinsetzung nötig und geht
Begündung: geht noch
Schwurgericht als Absoluter Revisionsgrund, wohl präkludiert...
Proberichter nach DRiG Fehler aber auch präkludiert
Unterbrechtung zwischen Termin 1 und 2 war augenscheinig zu lang aber da am Folgetag fortgesetzt dann doch noch ok
Beschluss auf Beweisantrag fehlt. Ist ok weil Hifsbeweisantrag ohnehin abgelehnt worden wäre, damit nicht revisibel
Der Sachverständige hätte sich auf seinen Eid berufen müssen.
Musste der raus an den ersten verhandlungstagen wenn er erst am 3. vernommen wird?
Verlesung der Zeugenaussage ohne Beschluss geht nicht. Ist aber nicht revisibel weil alle wussten warum.
Und die Sachrüge?
Tatmehrheit wäre richtig. Tateinheit falsch ausgesprochen vermute ich.
Beteiligung an einer Schlägerei fehlt, geht aber durch.
Ausspähen von Daten fehlt, geht aber durch.
Verurteilung wegen 263a und 227 wohl ok.
Evtl. hätte man dann Tötungsvorsatz bejahen können?!
Parken des Lieferwagens zwingender Schluss: Sie denken das er Übelebt. Verstoß gegen Denkgesetz?
Milderungsgründe Bezüglich dem A fehlen gänzlich, nicht ok
5 Liter Bier hätten irgendwie mildernd reingebracht werden müssen.
Antrag?
Andere Kammer des LG (Koblenz) wobei diesmal Schwurgericht.
Das war heute für mich bis jetzt bei weitem die schlimmste. Lieber nochmal so ne Zwangsvollsteckungsklausur.
11.04.2017, 17:24
(11.04.2017, 16:55)David (RLP) schrieb: @ Rasenmäher
geh mal deinen Rasen mähen und mach die Leute hier nicht mit Äusserungen über deren komplett abwegige Lösung verrückt.
Also Zeit ist ja ein Witz. Ich hatte für die Sachrüge 25 Minuten max.
Das konnte schon nichts mehr werden.
In RLP wurde nebenbei auch die Revision mit dem Raststättenfall gestellt.
Was habt ihr prozessual so?
Ich mache mal den Anfang.
Einlegung:First verstrichen + Widereinsetzung nötig und geht
Begündung: geht noch
Schwurgericht als Absoluter Revisionsgrund, wohl präkludiert...
Proberichter nach DRiG Fehler aber auch präkludiert
Unterbrechtung zwischen Termin 1 und 2 war augenscheinig zu lang aber da am Folgetag fortgesetzt dann doch noch ok
Beschluss auf Beweisantrag fehlt. Ist ok weil Hifsbeweisantrag ohnehin abgelehnt worden wäre, damit nicht revisibel
Der Sachverständige hätte sich auf seinen Eid berufen müssen.
Musste der raus an den ersten verhandlungstagen wenn er erst am 3. vernommen wird?
Verlesung der Zeugenaussage ohne Beschluss geht nicht. Ist aber nicht revisibel weil alle wussten warum.
Und die Sachrüge?
Tatmehrheit wäre richtig. Tateinheit falsch ausgesprochen vermute ich.
Beteiligung an einer Schlägerei fehlt, geht aber durch.
Ausspähen von Daten fehlt, geht aber durch.
Verurteilung wegen 263a und 227 wohl ok.
Evtl. hätte man dann Tötungsvorsatz bejahen können?!
Parken des Lieferwagens zwingender Schluss: Sie denken das er Übelebt. Verstoß gegen Denkgesetz?
Milderungsgründe Bezüglich dem A fehlen gänzlich, nicht ok
5 Liter Bier hätten irgendwie mildernd reingebracht werden müssen.
Antrag?
Andere Kammer des LG (Koblenz) wobei diesmal Schwurgericht.
Das war heute für mich bis jetzt bei weitem die schlimmste. Lieber nochmal so ne Zwangsvollsteckungsklausur.
Ich habe noch:
- Absetzungsfrist eingehalten (3 Tage waren noch)
- fehlende Unterschrift der anderen Richter und fehlendes Ausfertigungsdatum der Protokolle 1 + 2 schadet nicht, formelle Fehler sind irrelevant
- Beschluss zu BWAntrag im Urteil ist möglich - muss aber richtig begründet sein. Nach meiner Meinung war die Begründung unzureichend. Es durfte keine Unterreichbarkeit angenommen werden. Habe damit argumentiert, dass noch die Nachbarn oder Familie hätten nach dem Aufenthaltsort ersucht werden können.
- Beschluss bezgl Zeugin war nach meiner Lösung nötig, weil kein Beweisziel genannt war. Verteidiger hätten sonst ggf doch auf die Verlesung verzichtet.
Sachrügen (hatte ebenfalls noch ca. 25 Minuten...), alles jeweils in § 25 Abs. 2
239a I, III +
249, 251, 250 (bezogen auf Kabelbinder, habe ich leider zeitlich nicht mehr hinbekommen, 255 (+)
211, 212 (+), niedere Beweggründe, Sie sind auf dem Opfer munter herumgehopst, so dass es starb, was sie auch gewusst haben, wenn es ihnen auch unerwünscht war.
263a (+) , hab dummerweise (-) geschrieben
uvm. zu dem ich leider nicht gekommen bin.
Zweckmäßigkeit: Besser keine Revision, weil es nicht gerade rosig aussieht und die StA eh schon Revision eingelegt hat - hoffen, dass das vorsätzliche Tötungsdelikt nicht gesehen wird... - So wie ja vom LG ...