06.04.2017, 16:36
(06.04.2017, 15:57)Gast schrieb: Ausgelegt als Titelgegenkl im HauptAntr und VollstregegKl als HilfsAntr, beides jew mit 371 als unecht HilfsAntr. Hauptantrag zul aber unbegr, weil Täusch durch Kl nicht nachgew, neg ergiebig weil Z nix selbst gehört u sonst nur Zeuge vom Hörensagen.
HilfsAntr zul u begr, 812 II/ 313+
WiKl unzul weil keine Prozessfbf des Kl weil nicht vertrtber Gesellsch
DrittWiKl zul aber unbegr
Streitwert gem 7 ZPO u 45 GKG
HilfsEntsch zur WiKL, folgt der Unbegr zu DrittWiKl
Jap! 1. Sätze so auch in den Rechtsansichten des Kl. Wollte sich gegen not Schuldanerk wenden. Wenn das nicht, dann müsse doch Einfluss haben, dass zugrundeliegenden Forderung nicht mehr bla bla
@123
ca. in RLP lief dieser Sachverhalt auch. Wobei du natürlich aus den 18 Seiten nur wenige essentielle Details aufführst.
Ich habe mir den SV hier zusammengefasst und da komme ich auf 1992 Wörter auf 7 Seiten bei Word und da fehlt freilich die Hälfte.
Ergebnisorientiert, frei nach Kaiser's Klausurtaktik:
Wenn im Bearbeitervermerk steht beide Aussagen sind im gleichen Umfang glaubwürdig bedeutet das wenn sich dann noch die Zeugenaussage als nicht Ergiebig rausstellt -> Beweislastentscheidung
Damit war doch die Anfechtung vom Tisch.
Dann abgrenzen zwischen konstitutivem Schuldanerkenntnis und Deklaratorischem. Bei einem UWE nicht selten. Das ein UWE kommt war zu vermuten...
Dadurch der Sprung auf den altern Anerkennungsvertrag.
Wieder Logik: Kann es sein das unser Brigittchen jetzt 300.000 Flocken abkassiert obwohl Sie evtl. niemand in Anspruch nimmt?
Kann es sein das der Sohnemann Pappas Haus für einen Appel und ein Ei einsackt und im Anschluss die Grundschuld befriedigt und sich die dann woanders wiederholt?
Nein! --> Ergebnis muss doch sein das Brigittchen bekommt nichts weil nicht schutzwürdig.
Arme-Sau Theorie. Die Arme Sau ist doch unser Kläger
Der Sohn hat das Haus billig geschossen und kann dann doch auch nicht gegen Mutti vorgehen. Papa hat unterschrieben das wenn er zahlt dann bekäme er keine Grundschuld, wenn der Sohn es also anders macht wäre das doch eine Umgehung!
Tja und die Widerklage führt dann zu einem Streitwert von 310K
Die 10K Bekommt das Brigittchen auch nicht. Sie ist doch keine arme Sau, höchstens die Marionette des Ehemannes.
Am Gesetz: Fehlende Vertretungsmacht und Vorrang der Leistungsbeziehung.
So mal meine Ansicht. Obs stimmt?
Hauptsache mit überzeugung von der Klippe springen!
ca. in RLP lief dieser Sachverhalt auch. Wobei du natürlich aus den 18 Seiten nur wenige essentielle Details aufführst.
Ich habe mir den SV hier zusammengefasst und da komme ich auf 1992 Wörter auf 7 Seiten bei Word und da fehlt freilich die Hälfte.
Ergebnisorientiert, frei nach Kaiser's Klausurtaktik:
Wenn im Bearbeitervermerk steht beide Aussagen sind im gleichen Umfang glaubwürdig bedeutet das wenn sich dann noch die Zeugenaussage als nicht Ergiebig rausstellt -> Beweislastentscheidung
Damit war doch die Anfechtung vom Tisch.
Dann abgrenzen zwischen konstitutivem Schuldanerkenntnis und Deklaratorischem. Bei einem UWE nicht selten. Das ein UWE kommt war zu vermuten...
Dadurch der Sprung auf den altern Anerkennungsvertrag.
Wieder Logik: Kann es sein das unser Brigittchen jetzt 300.000 Flocken abkassiert obwohl Sie evtl. niemand in Anspruch nimmt?
Kann es sein das der Sohnemann Pappas Haus für einen Appel und ein Ei einsackt und im Anschluss die Grundschuld befriedigt und sich die dann woanders wiederholt?
Nein! --> Ergebnis muss doch sein das Brigittchen bekommt nichts weil nicht schutzwürdig.
Arme-Sau Theorie. Die Arme Sau ist doch unser Kläger
Der Sohn hat das Haus billig geschossen und kann dann doch auch nicht gegen Mutti vorgehen. Papa hat unterschrieben das wenn er zahlt dann bekäme er keine Grundschuld, wenn der Sohn es also anders macht wäre das doch eine Umgehung!
Tja und die Widerklage führt dann zu einem Streitwert von 310K
Die 10K Bekommt das Brigittchen auch nicht. Sie ist doch keine arme Sau, höchstens die Marionette des Ehemannes.
Am Gesetz: Fehlende Vertretungsmacht und Vorrang der Leistungsbeziehung.
So mal meine Ansicht. Obs stimmt?
Hauptsache mit überzeugung von der Klippe springen!
07.04.2017, 15:32
Hoch die Hände Wochenende :-) gute Erholung allerseits
07.04.2017, 15:54
Was kam denn heute in NRW dran?
07.04.2017, 16:00
Kaufrecht und Pferd, Anwaltsklausur
07.04.2017, 16:03
Pferdekauf. Der typische Fall eigentlich.rücktritt, sea, aufwendungsersatz.
P:, Beschaffenheitsvereinbarung,
P:Ausschluss von Gewährleistungsrechten
P:, Beschaffenheitsvereinbarung,
P:Ausschluss von Gewährleistungsrechten
07.04.2017, 16:51
jo hat voll Bock gemacht - endlich Pferdchen, bin bisher total pferdefrei durchs Jura-Leben gekommen...
07.04.2017, 16:55
Dann hast du nicht in Bonn oder Münster studiert oder? Dort trägt man nämlich deren Decken als Jacken.
07.04.2017, 17:08
Ein Wallach als Zuchtpferd - auf solche Scherze kommen auch nur Prüfungsämter
07.04.2017, 17:12
Der Fall lief heute auch in Sachsen-Anhalt.
Grundlage scheint dieses Urteil zu sein:
OLG Frankfurt, Urteil vom 27. August 2013 – 15 U 7/12 –, juris
Wünsche ein schönes und geruhsames Wochenende!
Grundlage scheint dieses Urteil zu sein:
OLG Frankfurt, Urteil vom 27. August 2013 – 15 U 7/12 –, juris
Wünsche ein schönes und geruhsames Wochenende!