05.01.2021, 13:02
(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:44)Gast schrieb: Eben. Ich halte die Kritik für absolut berechtigt und sehe es genauso. Allerdings ist es immer einfach zu kritisieren, ohne einen konstruktiven Gegenvorschlag bringen zu müssen. Mir fällt im große und ganzen nichts ein. Wobei es natürlich ein paar Punkte gibt, die aus meiner Sicht das Verfahren deutlich fairer machen würden.
Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Das verschiebt meines Erachtens die Problematik die sich jetzt im Examen stellt auf die unterschiedlichen Universitäten. Dort mangelt es schon jetzt an der Vergleichbarkeit. Letztlich würde das dazu führen, dass sich ähnlich wie in den USA ein elitärer Zirkel von Universitäten herausbilden würde, aus denen sich dann die Top Arbeitgeber bedienen. Das der Zugang zu solche Universitäten nicht selten wenig mit dem tatsächlichen Leistungspotenzial zu tun hat, dürfte kein Geheimnis sein.
05.01.2021, 13:05
Unnötig. Das derzeitige Notensystem mag kritikwürdige Einzelumstände aufweisen, es beurteilt am Ende gleichwohl einigermaßen verlässlich die Leistung eines Kandidaten. Es gibt darüber hinaus Probezeit. Wer in der Praxis nicht liefert, fliegt halt raus.
05.01.2021, 13:06
(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:44)Gast schrieb: Eben. Ich halte die Kritik für absolut berechtigt und sehe es genauso. Allerdings ist es immer einfach zu kritisieren, ohne einen konstruktiven Gegenvorschlag bringen zu müssen. Mir fällt im große und ganzen nichts ein. Wobei es natürlich ein paar Punkte gibt, die aus meiner Sicht das Verfahren deutlich fairer machen würden.
Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
05.01.2021, 13:21
(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:44)Gast schrieb: Eben. Ich halte die Kritik für absolut berechtigt und sehe es genauso. Allerdings ist es immer einfach zu kritisieren, ohne einen konstruktiven Gegenvorschlag bringen zu müssen. Mir fällt im große und ganzen nichts ein. Wobei es natürlich ein paar Punkte gibt, die aus meiner Sicht das Verfahren deutlich fairer machen würden.
Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
05.01.2021, 13:24
Das löschen die Mods doch (zu recht) eh alles, was hier geschrieben wird :D
05.01.2021, 13:25
(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:44)Gast schrieb: Eben. Ich halte die Kritik für absolut berechtigt und sehe es genauso. Allerdings ist es immer einfach zu kritisieren, ohne einen konstruktiven Gegenvorschlag bringen zu müssen. Mir fällt im große und ganzen nichts ein. Wobei es natürlich ein paar Punkte gibt, die aus meiner Sicht das Verfahren deutlich fairer machen würden.
Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
05.01.2021, 13:26
(05.01.2021, 12:28)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 10:47)Gast schrieb:(05.01.2021, 10:38)Gast schrieb:(05.01.2021, 06:46)Gast schrieb: Ja. Denn er hat genug gelesen = Anstrengung.
Einfach Schwachsinn. Regeln hin oder her, allein wenn man den Aufwand und die Lernzeit für Klausuren und Mündliche vergleicht, und die 8-11x5 Stunden gegen vielleicht 1 Stunden Mündliche, dann merkt man einfach dass es im Vergleich nicht passt. Du magst ja Glück gehabt haben in der mündlichen, aber der in den Klausuren bessere ist mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem der bessere Jurist als du.
Das ist einfach ein viel zu einfaches Bild. Ja, wer in 8 Klausuren 9 Punkte im Schnitt abliefert hat sich gut vorbereitet und auch eine Menge verstanden. Wer dann nach der mündlichen auf die gleiche Punktzahl kommt, wie jemand der im Schnitt 2 Punkte weniger geschrieben hat, der wird sich - zurecht - ärgern. Allerdings hat er in der Mündlichen auch einfach nicht geliefert. Da muss man sich die provokante Frage gefallen lassen, ob ein "guter Jurist" nicht auch in Drucksituationen auf den Punkt abliefern muss ?
Letztlich ist die Diskussion "guter Jurist- schlechter Jurist" meiner Meinung nach nicht an den Noten aufzuhängen. Das Examen prüft einfach nicht im vollen Umfang die Kriterien ab, die ein guter Jurist mitbringen muss. Eine Alternative mag es geben, die kenne ich allerdings nicht, weshalb die Noten momentan wohl das beste Kriterium sind.
Ganz nebenbei hat das alles auch nur wenig mit dem Einstiegsgehalt zu tun. Aber so ist das nunmal, jeder Beitrag hier driftet auf kurz oder lang in diese Richtung ab.
Es hat viel mit dem Einstiegsgehalt zu tun, denn wenn jemand mit 5 Punkten aus den Klausuren kommt und sich dann nicht um 1,5 Punkte verbessert, dann bekommt er im Schnitt weniger Gehalt und auch Karrierechancen, als einer der von einer Glücksbärchi-Kommission um 3(!!) Punkte verbessert wird. Da sitzt dann ein stabiler ausreichend-Kandidat auf dem Richterstuhl, während andere die in den Klausuren 7 Punkte geschrieben haben den Job wegen geiziger Prüfer nicht kriegen können. Da fehlt einfach jegliche Fairness und Vergleichbarkeit im Prüfungsverfahren und das ist eine Schande für den Aufwand den man im Studium betreiben muss, dass es seit Jahren die Prüfungsämter nicht schaffen annähernd gleiche Bedingungen herzustellen.
Nachvollziehbare Kritik. Nur was ist denn dein Vorschlag um das Verfahren fairer/vergleichbarer zu machen ?
Einführung einer Drittkorrektur oder besser noch Viertkorrektur bei den Klausuren, Geheimhaltung der Noten der anderen Korrektoren bei Zweitkorrektur (und Dritt-), die Note wird dann aus dem Durchschnitt der 3 (4) Korrekturen gebildet. Dazu wird noch eine Punktliste für jede Klausur bereitgestellt, bei der zumindest feste mögliche Punktzahlen für verschiedene Teile/Abschnitte der Musterlösung vorgesehen sind, von der nur in begründeten Ausnahmefällen (vertretbare Mindermeinungen usw.) abgewichen werden darf. Dazu Gewichtung der mündlichen Prüfung von höchstens 10%.
05.01.2021, 13:34
(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:44)Gast schrieb: Eben. Ich halte die Kritik für absolut berechtigt und sehe es genauso. Allerdings ist es immer einfach zu kritisieren, ohne einen konstruktiven Gegenvorschlag bringen zu müssen. Mir fällt im große und ganzen nichts ein. Wobei es natürlich ein paar Punkte gibt, die aus meiner Sicht das Verfahren deutlich fairer machen würden.
Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Aus Erasmus kenne ich noch jmd der dies letztes Jahr versucht hat. Hat leider nicht bestanden. Angeblich haben nur 15% der Prüflinge bestanden. Das kann ich mir aber iwie nicht vorstellen. Aber es gibt da Unterschiede bzgl Prüfungen usw ob man in die nationale, regionale oder kommunale Verwaltung möchte.
05.01.2021, 13:35
(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:44)Gast schrieb: Eben. Ich halte die Kritik für absolut berechtigt und sehe es genauso. Allerdings ist es immer einfach zu kritisieren, ohne einen konstruktiven Gegenvorschlag bringen zu müssen. Mir fällt im große und ganzen nichts ein. Wobei es natürlich ein paar Punkte gibt, die aus meiner Sicht das Verfahren deutlich fairer machen würden.
Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
05.01.2021, 13:39
Du bist halt der Überflieger