04.01.2021, 13:00
Hab voraussichtlich am 21.1. und noch keine Post...
Ob die Durchfaller auch angeblich am 29.12. raus sind?
Ob die Durchfaller auch angeblich am 29.12. raus sind?
04.01.2021, 13:05
(04.01.2021, 12:54)Gast schrieb:Achso! :omg: ohje okay, dann könnten sie wohl jetzt jederzeit kommen. Wenn die Angabe stimmt..(04.01.2021, 12:51)Gast Hessen schrieb:(04.01.2021, 12:40)Gast Hessen schrieb:(04.01.2021, 12:37)Gast schrieb: dh sie haben manche Briefe wohl echt am 29.12 rausgeschickt.
Wahrscheinlich um die Frist für den 19.1. einzuhalten..
Also ich hab am 19.1. und hier ist noch nichts. Die Kollegen haben auch alle noch nichts gehört/gesehen/sind in keiner WhatsApp Gruppe. Laut Auskunft des jpa sind die Briefe 19.-21. aber letztes Jahr noch raus gegangen...
Ich bezweifle auch ganz stark, dass die Briefe am 19.-21. Raus gegangen sind. Dann müsste doch eigentlich mal was angekommen sein.
Ich glaube sie/er meinte, die Briefe für den 19-21. seien raus am 29.12.
04.01.2021, 13:09
Einfach nur psychische Folter...
04.01.2021, 13:14
Bei mir war heute nichts dabei
04.01.2021, 13:23
Es heißt ja die Ladungen müssen/sollen 2-3 Wochen vor der mündlichen kommen. Was ist denn wenn es weniger als 2 Wochen sind? Widerspruch einlegen? Was ist die Konsequenz?
04.01.2021, 13:26
Da hat der Verordnungsgeber vorgesorgt. § 32 S. 2 JAO Hessen verweist auf § 6, der da besagt:
1Die Bewertungen der schriftlichen Arbeiten werden der Bewerberin oder dem Bewerber mit der Ladung zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben. 2Liegen zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht sämtliche Bewertungen vor, so werden die bereits vorliegenden Bewertungen mitgeteilt. 3 Auf Antrag wird von der Bekanntgabe abgesehen. 4Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach dem Tag, an dem die Bewerberin oder der Bewerber die letzte Aufsichtsarbeit angefertigt hat, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung I des Justizprüfungsamts zu stellen.
Die Bewertungen werden also mitgeteilt, wenn sie mitgeteilt werden :s
1Die Bewertungen der schriftlichen Arbeiten werden der Bewerberin oder dem Bewerber mit der Ladung zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben. 2Liegen zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht sämtliche Bewertungen vor, so werden die bereits vorliegenden Bewertungen mitgeteilt. 3 Auf Antrag wird von der Bekanntgabe abgesehen. 4Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach dem Tag, an dem die Bewerberin oder der Bewerber die letzte Aufsichtsarbeit angefertigt hat, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung I des Justizprüfungsamts zu stellen.
Die Bewertungen werden also mitgeteilt, wenn sie mitgeteilt werden :s
04.01.2021, 13:27
(04.01.2021, 13:26)Erbarme schrieb: Da hat der Verordnungsgeber vorgesorgt. § 32 S. 2 JAO Hessen verweist auf § 6, der da besagt:
1Die Bewertungen der schriftlichen Arbeiten werden der Bewerberin oder dem Bewerber mit der Ladung zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben. 2Liegen zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht sämtliche Bewertungen vor, so werden die bereits vorliegenden Bewertungen mitgeteilt. 3 Auf Antrag wird von der Bekanntgabe abgesehen. 4Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach dem Tag, an dem die Bewerberin oder der Bewerber die letzte Aufsichtsarbeit angefertigt hat, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung I des Justizprüfungsamts zu stellen.
Die Bewertungen werden also mitgeteilt, wenn sie mitgeteilt werden :s
they have 1 job
04.01.2021, 13:36
(04.01.2021, 13:26)Erbarme schrieb: Da hat der Verordnungsgeber vorgesorgt. § 32 S. 2 JAO Hessen verweist auf § 6, der da besagt:
1Die Bewertungen der schriftlichen Arbeiten werden der Bewerberin oder dem Bewerber mit der Ladung zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben. 2Liegen zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht sämtliche Bewertungen vor, so werden die bereits vorliegenden Bewertungen mitgeteilt. 3 Auf Antrag wird von der Bekanntgabe abgesehen. 4Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach dem Tag, an dem die Bewerberin oder der Bewerber die letzte Aufsichtsarbeit angefertigt hat, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung I des Justizprüfungsamts zu stellen.
Die Bewertungen werden also mitgeteilt, wenn sie mitgeteilt werden :s
Ok, es ging also keine geschrieben Regel in welchem Zeitraum die Ladung zugestellt werden muss. Könnte also auch 1 Tage vorher sein?!?
04.01.2021, 13:54
Das macht einen echt kaputt dieses warten.. einfach unfassbar, dabei bin ich sonst ne ruhige und ausgeglichene Person :(
04.01.2021, 15:07
In NRW stehen die Termine für die mündliche Prüfung auch schon fest. Vom 2-5.02 und 17, 18, 19, 23, 24, 25.
Weiß einer wann die Liste mit den Kennziffern und den genauen Terminen rauskommt?
Weiß einer wann die Liste mit den Kennziffern und den genauen Terminen rauskommt?