02.01.2021, 20:04
Auch wenn ich mich noch am Anfang des Referendariats befinde und ich gerade meine Referendarstationen plane, so möchte ich dies mit Blick auf meinen späteren Berufseinstieg ausrichten und frage daher in dieser Forenrubrik.
Für mich - und sicher auch für viele andere - ist eine Tätigkeit in der Verwaltung nicht das primäre Berufsziel zum Ende des Studiums und im Laufe des Referendariats gewesen. Mein juristischer Lebenslauf (Studienschwerpunkt, Nebentätigkeiten und Wahl der Referendariatsstationen) ist insbesondere auf das Wirtschaftsrecht (Anwaltschaft) ausgerichtet, lässt aber auch zusätzliches Interesse an der Juztiz erkennen. Für die Verwaltungsstation wollte ich mich bei Deutschen Bundesbank, der BaFin oder der IHK bewerben.
Gibt es Erfahrungen oder Überlegungen, inwiefern für eine "traditionelle" Verwaltungsjuristenstelle, etwa im Landratsamt, ein darauf ausgerichteter Lebenslauf eine gewisse Bedeutung hat? Haben auch "Quereinsteiger" gute Chancen?
Will sagen: Studienschwerpunkt Verwaltung, Verwaltungsstationen im Rechtsamt etc. Verbaut man sich mit einem Lebenslauf, der eher wirtschaftsrechtlich ausgerichet ist u.U. eine Chance in der Verwaltung? (vorausgesetzt natürlich, dass die Noten nicht weitaus über den geforderten Mindestnoten liegen, denn mit Topnoten wird man wohl vermutlich unproblematisch genommen)
Ich überlege, ob ich mir als dritten Pfeiler und sozusagen als Notanker die Tätigkeit als Verwaltungsjurist in meinem Lebenslauf offenhalten bzw. ein gewisses Interesese hierfür erkennen lassen soll.
Wäre es ratsam, mich hierfür statt bei den genannten wirtschaftsrechtlichen Institutionen für die Verwaltungsstation lieber in einem kommunalen Rechtsamt zu bewerben? Einen Teil meiner Verwaltungsstation lege ich bereits beim Verwaltungsgericht ab. Die Anwalts- und Wahlstation werde ich auch wirtschaftsrechtlich ausrichten.
Gerne kann dieser Thread auch für eine allgemeine Diskussion über das Bewerberprofil in der Verwaltung genutzt werden.
Für mich - und sicher auch für viele andere - ist eine Tätigkeit in der Verwaltung nicht das primäre Berufsziel zum Ende des Studiums und im Laufe des Referendariats gewesen. Mein juristischer Lebenslauf (Studienschwerpunkt, Nebentätigkeiten und Wahl der Referendariatsstationen) ist insbesondere auf das Wirtschaftsrecht (Anwaltschaft) ausgerichtet, lässt aber auch zusätzliches Interesse an der Juztiz erkennen. Für die Verwaltungsstation wollte ich mich bei Deutschen Bundesbank, der BaFin oder der IHK bewerben.
Gibt es Erfahrungen oder Überlegungen, inwiefern für eine "traditionelle" Verwaltungsjuristenstelle, etwa im Landratsamt, ein darauf ausgerichteter Lebenslauf eine gewisse Bedeutung hat? Haben auch "Quereinsteiger" gute Chancen?
Will sagen: Studienschwerpunkt Verwaltung, Verwaltungsstationen im Rechtsamt etc. Verbaut man sich mit einem Lebenslauf, der eher wirtschaftsrechtlich ausgerichet ist u.U. eine Chance in der Verwaltung? (vorausgesetzt natürlich, dass die Noten nicht weitaus über den geforderten Mindestnoten liegen, denn mit Topnoten wird man wohl vermutlich unproblematisch genommen)
Ich überlege, ob ich mir als dritten Pfeiler und sozusagen als Notanker die Tätigkeit als Verwaltungsjurist in meinem Lebenslauf offenhalten bzw. ein gewisses Interesese hierfür erkennen lassen soll.
Wäre es ratsam, mich hierfür statt bei den genannten wirtschaftsrechtlichen Institutionen für die Verwaltungsstation lieber in einem kommunalen Rechtsamt zu bewerben? Einen Teil meiner Verwaltungsstation lege ich bereits beim Verwaltungsgericht ab. Die Anwalts- und Wahlstation werde ich auch wirtschaftsrechtlich ausrichten.
Gerne kann dieser Thread auch für eine allgemeine Diskussion über das Bewerberprofil in der Verwaltung genutzt werden.
02.01.2021, 20:56
Völlig egal.
02.01.2021, 21:18
völlig egal. Schau, dass du in den 8 Punkte Bereich kommst.
Klar für die wirklich hohen Stellen in Brüssel und Co ist es von Vorteil, dass du neben den Noten auch Fremdsprachen + EU Stationen / A.A. mitnimmst. Aber letztlich schöpfen da alle aus dem selben Topf.
Umgekehrt sollte wirklich jeder eine Wirtschaftskanzlei (je größer desto besser) wenigstens 1x nach dem 1. Examen mitnehmen.
Klar für die wirklich hohen Stellen in Brüssel und Co ist es von Vorteil, dass du neben den Noten auch Fremdsprachen + EU Stationen / A.A. mitnimmst. Aber letztlich schöpfen da alle aus dem selben Topf.
Umgekehrt sollte wirklich jeder eine Wirtschaftskanzlei (je größer desto besser) wenigstens 1x nach dem 1. Examen mitnehmen.