09.12.2014, 21:13
In nrw stand meine ich drin, dass keine Verständigung stattgefunden hat. Im Kleingedruckten des Protokolls. (Da bei dem Vorgedruckten nicht durchgestrichen)
11.12.2014, 16:10
Was war denn das bitte heute?
In Schleswig-Holstein kam Personalausweisgesetz, Namensänderungsgesetz und Feststellungsklage auf Verfassungswidrigkeit von §35 BauGB.
1. Ist die Neuausstellung eines Personalausweises ein Verwaltungsakt?
2. Und kann man Feststellungsklage auf Verfassungswidrigkeit erheben?
Zu 1. Ich habe Nein
Zu 2. Ich habe Ja
In Schleswig-Holstein kam Personalausweisgesetz, Namensänderungsgesetz und Feststellungsklage auf Verfassungswidrigkeit von §35 BauGB.
1. Ist die Neuausstellung eines Personalausweises ein Verwaltungsakt?
2. Und kann man Feststellungsklage auf Verfassungswidrigkeit erheben?
Zu 1. Ich habe Nein
Zu 2. Ich habe Ja
11.12.2014, 16:15
Das selbe Übel in Berlin.....
Ich hab alles abgelehnt soweit ich fertig geworden bin
Ich hab alles abgelehnt soweit ich fertig geworden bin
11.12.2014, 16:37
11.12.2014, 16:45
In NRW auch ähnlich
1. Antrag neuen Perso ohne Zusatz "Gartenhaus"
Mit Fristpriblem
2. Antrag Namensänderung Anton in Toni
1. Antrag neuen Perso ohne Zusatz "Gartenhaus"
Mit Fristpriblem
2. Antrag Namensänderung Anton in Toni
11.12.2014, 16:50
Zur Klarstellung in Berlin:
Begehren:
1. Neuen Personalausweis ohne Zusatz "Gartenhaus"
2. Namensänderung von Anton in Toni
3. Feststellung Verfassungswidrigkeit des § 35 BauGB
Oh wer lässt sich sowas nur einfallen. Morgen kommt wer weiß was dran, bestimmt ein Reisepass :D
Begehren:
1. Neuen Personalausweis ohne Zusatz "Gartenhaus"
2. Namensänderung von Anton in Toni
3. Feststellung Verfassungswidrigkeit des § 35 BauGB
Oh wer lässt sich sowas nur einfallen. Morgen kommt wer weiß was dran, bestimmt ein Reisepass :D
11.12.2014, 16:54
Ich hab Perso und Namensänderung beides abgelehnt.
Beim Perso ist meine Argumentation glaub ich leider sehr schlecht.
Beim Namen einfach beide Interessen abgewägt und gesagt, dass öffentliches überwiegt.
Zur Widereinsetzung bin ich gar nicht gekommen weil ich gesagt hab, dass es fristgemäß war.
Zustellung trotz Ermessen nach 41 nicht richtig da Ermessensreduktion.
Dann Klage am Tag der Einreichung fristgemäß da Zustellung alsbald erfolgt ist
Beim Perso ist meine Argumentation glaub ich leider sehr schlecht.
Beim Namen einfach beide Interessen abgewägt und gesagt, dass öffentliches überwiegt.
Zur Widereinsetzung bin ich gar nicht gekommen weil ich gesagt hab, dass es fristgemäß war.
Zustellung trotz Ermessen nach 41 nicht richtig da Ermessensreduktion.
Dann Klage am Tag der Einreichung fristgemäß da Zustellung alsbald erfolgt ist
11.12.2014, 16:56
Bin auch nicht fertig geworden. Das was ich am Schluss noch an Tatbestand schreiben konnte kann sicher kein Mensch lesen.
Fand es schwer und, was ja eher ein ganz schlechtes Zeichen ist, konnte nicht alle Argumente sinnvoll unterbringen. Ätzend.
Fand es schwer und, was ja eher ein ganz schlechtes Zeichen ist, konnte nicht alle Argumente sinnvoll unterbringen. Ätzend.
11.12.2014, 16:59
Wiedereinsetzung? Was hab ich denn nun wieder übersehen:(?
11.12.2014, 16:59
Frist hab ich so gelöst:
41/14 vwvfg finden keine Anwendung. Die Behörde hat, auch wenn sie nicht musste, die Zustellung gewählt und muss sich daher an das LZG NRW halten. Da ist nach 7 an den Prozessbevollmächtigten zuzustellen, wenn der eine Vollmacht vorgelegt hat. Nach 8 ist Heilung erst am 8.8. eingetreten und da nach 90 vwgo Rechtshängigkeit und Anhängigkeit zusammenfassen ist 253 über 173 nicht anwendbar.
41/14 vwvfg finden keine Anwendung. Die Behörde hat, auch wenn sie nicht musste, die Zustellung gewählt und muss sich daher an das LZG NRW halten. Da ist nach 7 an den Prozessbevollmächtigten zuzustellen, wenn der eine Vollmacht vorgelegt hat. Nach 8 ist Heilung erst am 8.8. eingetreten und da nach 90 vwgo Rechtshängigkeit und Anhängigkeit zusammenfassen ist 253 über 173 nicht anwendbar.