30.12.2020, 17:09
(30.12.2020, 16:54)GASTNRWXYZ schrieb:(30.12.2020, 16:40)Gast schrieb:(30.12.2020, 16:13)Gast schrieb:(30.12.2020, 16:02)Gast schrieb:(30.12.2020, 15:40)Gast schrieb: Wäre es denn so verwunderlich, wenn die höchsten Richter auch die höchsten Noten haben? Dass der BVerfG-Präsident ggf. ein doppel-sehr-gut hat, finde ich jetzt so abwegig nicht.Der BVerfG-Präsident ist ein renommierter und wissenschaftlich gut vernetzter Gesellschaftsrechtler und war ein Partner von SZA sowie ein sehr einflussreicher Bundestagsabgeordneter. Vor dem Hintergrund kann ich mir diese Noten auch gut vorstellen. Für die letztliche Wahl zum Bundesverfassungsrichter dürften diese aber unmittelbar keine Rolle gespielt haben.
Ich glaube, ein bisschen schon. Berufspolitiker kann man besser als oberste Richter verkaufen, wenn sie zumindest Topnoten hatten. Ähnlich Juli Zeh.
Zur Klarstellung, natürlich wurde er primär wegen seiner Stellung und seines Renomees BVerfG-Präsident. Aber hätte er etwa "nur" 2x9 (oder schlechter) gehabt, hätte es evtl größere Vorbehalte im Bundestag gegeben, weil er Berufspolitiker war.
Ich habe ein paar Aufsätze von Harbarth zu meinem Diss-Thema gelesen. Damals war er noch nicht Präsident des BVerfG. Exzellente Arbeit. Deutlich höheres Level selbst als andere Experten aus dem Bereich. Kann mir schon vorstellen, dass er ein absoluter Jura-Überflieger ist.
Hat laut Wikipedia ein “sehr gut” im Ersten
30.12.2020, 17:17
Echter Ehrenmann
30.12.2020, 17:18
(30.12.2020, 16:54)GASTNRWXYZ schrieb:(30.12.2020, 16:40)Gast schrieb:(30.12.2020, 16:13)Gast schrieb:(30.12.2020, 16:02)Gast schrieb:(30.12.2020, 15:40)Gast schrieb: Wäre es denn so verwunderlich, wenn die höchsten Richter auch die höchsten Noten haben? Dass der BVerfG-Präsident ggf. ein doppel-sehr-gut hat, finde ich jetzt so abwegig nicht.Der BVerfG-Präsident ist ein renommierter und wissenschaftlich gut vernetzter Gesellschaftsrechtler und war ein Partner von SZA sowie ein sehr einflussreicher Bundestagsabgeordneter. Vor dem Hintergrund kann ich mir diese Noten auch gut vorstellen. Für die letztliche Wahl zum Bundesverfassungsrichter dürften diese aber unmittelbar keine Rolle gespielt haben.
Ich glaube, ein bisschen schon. Berufspolitiker kann man besser als oberste Richter verkaufen, wenn sie zumindest Topnoten hatten. Ähnlich Juli Zeh.
Zur Klarstellung, natürlich wurde er primär wegen seiner Stellung und seines Renomees BVerfG-Präsident. Aber hätte er etwa "nur" 2x9 (oder schlechter) gehabt, hätte es evtl größere Vorbehalte im Bundestag gegeben, weil er Berufspolitiker war.
Ich habe ein paar Aufsätze von Harbarth zu meinem Diss-Thema gelesen. Damals war er noch nicht Präsident des BVerfG. Exzellente Arbeit. Deutlich höheres Level selbst als andere Experten aus dem Bereich. Kann mir schon vorstellen, dass er ein absoluter Jura-Überflieger ist.
Sollte man von einem Präsidenten von Deutschlands wichtigstem Gericht und dem laut Protokoll fünftwichtigsten Posten der BRD wohl auch erwarten können.
30.12.2020, 17:24
das kleine bayerische Prädikat von Stoiber ist trotzdem mehr wert
30.12.2020, 18:22
Also Voßkuhle hatte kein sehr gut, aber wohl zweistellig. Kenne noch einen BGH-Richter, der auch zweimal ca 10 hatte. Ansonsten wird es da nicht um Examensnoten gehen: RiBVerfG werden von den Parteien vorgeschlagen, i.d.R. also wegen einer politischen Färbung und einem gewissen Renomee. Um Examensnoten dürfte es da gar nicht gehen. Die werden regelmäßig noch gar nicht bekannt sein, wenn die Namen ins Spiel kommen. Da aber 50% schonmal (angesehene) Professoren sind, wird es sowieso keinen ohne VB geben. Die Richter in dem Alter haben ebenfalls idR mindestens 2x9 P, solange es nicht grade Wessis aus dem Osten sind.
30.12.2020, 18:48
(30.12.2020, 18:22)Gast schrieb: Also Voßkuhle hatte kein sehr gut, aber wohl zweistellig. Kenne noch einen BGH-Richter, der auch zweimal ca 10 hatte. Ansonsten wird es da nicht um Examensnoten gehen: RiBVerfG werden von den Parteien vorgeschlagen, i.d.R. also wegen einer politischen Färbung und einem gewissen Renomee. Um Examensnoten dürfte es da gar nicht gehen. Die werden regelmäßig noch gar nicht bekannt sein, wenn die Namen ins Spiel kommen. Da aber 50% schonmal (angesehene) Professoren sind, wird es sowieso keinen ohne VB geben. Die Richter in dem Alter haben ebenfalls idR mindestens 2x9 P, solange es nicht grade Wessis aus dem Osten sind.Das nämlich. Ab R4 spielt die Politik in der Regel zumindest eine Teilrolle. Niemand wird ohne Unterstützung einer politischen Partei Richter an einem Bundesgericht, auch nicht auf eine Beförderungsstelle an einem Obergericht. Es mag für Menschen, die schon eine politische Karriere hinter sich haben, für den äußeren Anschein wichtig sein, dass auch die Examensnoten möglichst gut sind, aber entscheidend dürfte eher sein, dass die politisch gut vernetzt und damit berechenbar sind. Ich würde mir jedenfalls mit 2x7 Punkten und Fans in der Regierungskoalition höhere Chancen auf einen BGH-Posten ausrechnen als mit 2x17 Punkten und keinerlei Kontakt zur Politik.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
30.12.2020, 18:56
Da bist du zwanzig Jahre erfolgreicher Richter oder Professor und die Examensnoten sollen noch eine Rolle spielen. Die sind so egal wie bei der Partnerernennung in einer GK.
30.12.2020, 20:04
(30.12.2020, 18:56)Gast Gast schrieb: Da bist du zwanzig Jahre erfolgreicher Richter oder Professor und die Examensnoten sollen noch eine Rolle spielen. Die sind so egal wie bei der Partnerernennung in einer GK.
Da liegt ja gerade das Problem. Wie beurteilst Du, ob ein Richter „erfolgreich“? In der GK dürfte man sich am Ende des Tages primär fragen, wie viel Umsatz der Wanna-Be-Partner verspricht. Mangels anderer harter Kriterien, die auch in Konkurrentenklagen standhalten, läufts am Ende des Tages in der Justiz dann doch wieder auf Erledigungszahlen und Noten hinaus...
30.12.2020, 22:04
Alter, die Note ist doch nicht der Grund für den Erfolg. Die Personen haben es halt drauf. Sind hoch intelligent und fleißig. Dadurch kommen sie so weit. Ursache Wirkung glatt vertauscht.
01.01.2021, 15:11
Ich hatte die Ehre eine vom Präsidenten des OVG geleitete AG zu besuchen. Er hat Recht unverblümt und stolz erzählt, dass er fürs erste Examen nur sehr wenig gemacht hat und dort auch nur ein ausreichend erzielt hat. Dafür war das zweite umso besser (wohl ein hohes gut), was für eine Karriere in der Justiz wohl auch gereicht hat