29.12.2020, 04:32
Der Name ist Programm.
29.12.2020, 04:48
M & A
29.12.2020, 09:03
Ganz klar M&A. Nirgendwo sonst fließen so viele unterschiedliche Rechtsgebiete in ihrer Komplexität zusammen. Und in so einer DD lernt man ein Unternehmen erst richtig kennen. Das ist Jura am Hochreck. Mir gefällts.
29.12.2020, 09:09
29.12.2020, 09:17
Natürlich das Rechtsgebiet, das man selbst beackert!
29.12.2020, 09:19
An die Frage anknüpfend:
In welchem Gebiet kann man in der GK am ehesten "klassisches Jura" machen? Damit meine ich zum einen eher keine Transaktionsberatungen, vor allem aber kein Tabellenausfüllen oder Dokumentedurchklicken. Zum anderen sollten es wirklich juristische Fragestellungen sein. Im Idealfall Probleme, die im Streitfall geklärt werden müssen (insbesondere auch vor Gericht; aber nicht zwingend das).
Ich dachte an öffentliches Wirtschaftsrecht? Oder hoffe es, da mich dieser Bereich im Übrigen ansprechen würde. Könnte ich im Litigation glücklich werden, wenn ich nach oben genanntem suche?
Sieht es in Boutiquen besser aus?
In welchem Gebiet kann man in der GK am ehesten "klassisches Jura" machen? Damit meine ich zum einen eher keine Transaktionsberatungen, vor allem aber kein Tabellenausfüllen oder Dokumentedurchklicken. Zum anderen sollten es wirklich juristische Fragestellungen sein. Im Idealfall Probleme, die im Streitfall geklärt werden müssen (insbesondere auch vor Gericht; aber nicht zwingend das).
Ich dachte an öffentliches Wirtschaftsrecht? Oder hoffe es, da mich dieser Bereich im Übrigen ansprechen würde. Könnte ich im Litigation glücklich werden, wenn ich nach oben genanntem suche?
Sieht es in Boutiquen besser aus?
29.12.2020, 10:57
Enrichment law in multiple person constellations
29.12.2020, 10:58
29.12.2020, 11:04
Kauffertrag, Reiserecht, Irrtümer
29.12.2020, 11:05
(29.12.2020, 09:03)Gast schrieb: Ganz klar M&A. Nirgendwo sonst fließen so viele unterschiedliche Rechtsgebiete in ihrer Komplexität zusammen. Und in so einer DD lernt man ein Unternehmen erst richtig kennen. Das ist Jura am Hochreck. Mir gefällts.
Bei M&A wird doch einfach passend gemacht was nicht passt. Kunde sagt, 50% von den Produkten im Lager wird mit Zahlung erste Rate übertragen, weitere 50% mit Zahlung zweite Rate. Stand dann so im Vertrag. Auf meinen Einwand, wie das mit dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz machbar ist, kam keine Antwort. M&A‘ler sind halt nur die Dullys der BWLer, die den Deal machen.
Bankenaufsichtsrecht scheint sehr komplex zu sein.