27.12.2020, 22:27
Liebe Community,
Arbeite derzeit in einer GK. Mache vorwiegend Immobilienrecht, teilweise Gesellschaftsrecht.
Auch mit Blick auf eine künftige Selbstständigkeit liebäugele ich mit einem Fachanwalt. Mein Problem: fast alle Fachanwälte verlange eine bestimmte Zahl von vor Gericht geführten Prozessen (macht fairerweise auch Sinn), aber wie in der GK üblich, bin ich natürlich nie vor Gericht...
Habt ihr eventuell Ideen, welcher FA in Frage kommt bzw was man machen kann?
Arbeite derzeit in einer GK. Mache vorwiegend Immobilienrecht, teilweise Gesellschaftsrecht.
Auch mit Blick auf eine künftige Selbstständigkeit liebäugele ich mit einem Fachanwalt. Mein Problem: fast alle Fachanwälte verlange eine bestimmte Zahl von vor Gericht geführten Prozessen (macht fairerweise auch Sinn), aber wie in der GK üblich, bin ich natürlich nie vor Gericht...
Habt ihr eventuell Ideen, welcher FA in Frage kommt bzw was man machen kann?
27.12.2020, 22:39
In der GK macht nahezu niemand den FA. Das liegt nicht nur an den von dir genannten Gründen. Auch der theoretische Teil eines Fa-Lehrgangs ist für die dortige Arbeit nicht zu 100 Prozent geeignet. Außerdem ist der FA bei GK-Mandanten ohnehin irrelevant.
27.12.2020, 23:00
im Arbeitsrecht macht jeder den FA
27.12.2020, 23:06
27.12.2020, 23:09
(27.12.2020, 22:27)Gast FA in spe schrieb: Liebe Community,
Arbeite derzeit in einer GK. Mache vorwiegend Immobilienrecht, teilweise Gesellschaftsrecht.
Auch mit Blick auf eine künftige Selbstständigkeit liebäugele ich mit einem Fachanwalt. Mein Problem: fast alle Fachanwälte verlange eine bestimmte Zahl von vor Gericht geführten Prozessen (macht fairerweise auch Sinn), aber wie in der GK üblich, bin ich natürlich nie vor Gericht...
Habt ihr eventuell Ideen, welcher FA in Frage kommt bzw was man machen kann?
FA im Steuerrecht: einfach gegen Steuerbescheide von dir und Familie Widerspruch einlegen und dann Klage erheben.
27.12.2020, 23:38
27.12.2020, 23:52
(27.12.2020, 23:38)Gast schrieb:(27.12.2020, 23:06)Gast schrieb:(27.12.2020, 23:00)Gast schrieb: im Arbeitsrecht macht jeder den FA
Äpfel und Birnen..
Es gibt Bereiche in GKs, da macht jeder den FA. zB Arbeitsrecht. Du Sheldon hast vorhin was Falsches behauptet.
War nicht ich. Aber der jung macht GesR, da bringt ihm das ja nix.
28.12.2020, 05:14
Ebenso dürfte der Hinweis auf die Klagen gegen die Steuerbescheide nichts bringen. Abgesehen davon, dass ich davon ausgehe, dass hier dann einiges an Kosten und sonstigem Aufwand zusammenkommen wird, der nicht entlohnt wird.
Im Sozialrecht dürfte es problemlos möglich sein. Da sind die Sozialgerichte schwachsinnige Klagen/Anträge gewöhnt. Wobei man bei Beantragung des FA-Titels glaube ich auch eine Übersicht der bearbeiteten Fälle einreichen soll. Kommt vielleicht etwas seltsam, wenn da immer "Oma Olga gegen Jobcenter Jena" steht. Sowieso ist Sozialrecht ja jetzt nicht gerade das typische GK-Rechtsgebiet.
Bei Redeker zB scheint es vergleichsweise viele Fachanwälte zu geben. DIe zählt aber nicht gerade jeder als "GK".
Im Sozialrecht dürfte es problemlos möglich sein. Da sind die Sozialgerichte schwachsinnige Klagen/Anträge gewöhnt. Wobei man bei Beantragung des FA-Titels glaube ich auch eine Übersicht der bearbeiteten Fälle einreichen soll. Kommt vielleicht etwas seltsam, wenn da immer "Oma Olga gegen Jobcenter Jena" steht. Sowieso ist Sozialrecht ja jetzt nicht gerade das typische GK-Rechtsgebiet.
Bei Redeker zB scheint es vergleichsweise viele Fachanwälte zu geben. DIe zählt aber nicht gerade jeder als "GK".
28.12.2020, 05:26
Finde es übrigens gar nicht so selbsterklärend, dass auf eine bestimmte Zahl von Fällen vor Gericht abgestellt wird.
Auf der einen Seite gibt es hochkompetente Anwälte, die seit Jahren auf diesem Gebiet beraten und veröffentlichen, vielleicht ab und an auch mal vor Gericht waren.
Auf der anderen Seite gibt es tatsächlich peinlich inkompetente Anwälte (und so ein FA-Lehrgang rettet da meiner Erfahrung nach nichts mehr), die reihenweise aussichtlose Fälle vor Gericht vertreten und verlieren.
Soweit ich das sehen kann, werden gerade im Handels- und Gesellschaftsrecht aber sowieso nur 10 Fälle verlangt, die sich mit Konfliktlösung befassen. Und dort scheint neben staatlichen Gerichten auch Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation zu zählen. Die übrigen Fälle können Beratung und Vertragsgestaltung sein.
Eine Rettung könnte noch sein, über § 5 IV FAO zu gehen und die Fälle wegen Bedeutung, Umfang und Schierwirgkeit mehrfach zählen zu lassen.
Wie bekommen denn die Leute im Arbeitsrecht die Fälle zusammen? Haben die wirklich alle den FA-Titel?
Auf der einen Seite gibt es hochkompetente Anwälte, die seit Jahren auf diesem Gebiet beraten und veröffentlichen, vielleicht ab und an auch mal vor Gericht waren.
Auf der anderen Seite gibt es tatsächlich peinlich inkompetente Anwälte (und so ein FA-Lehrgang rettet da meiner Erfahrung nach nichts mehr), die reihenweise aussichtlose Fälle vor Gericht vertreten und verlieren.
Soweit ich das sehen kann, werden gerade im Handels- und Gesellschaftsrecht aber sowieso nur 10 Fälle verlangt, die sich mit Konfliktlösung befassen. Und dort scheint neben staatlichen Gerichten auch Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation zu zählen. Die übrigen Fälle können Beratung und Vertragsgestaltung sein.
Eine Rettung könnte noch sein, über § 5 IV FAO zu gehen und die Fälle wegen Bedeutung, Umfang und Schierwirgkeit mehrfach zählen zu lassen.
Wie bekommen denn die Leute im Arbeitsrecht die Fälle zusammen? Haben die wirklich alle den FA-Titel?
28.12.2020, 10:41
Erstmal braucht man ohnehin mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, um den Titel tragen zu können.
Daneben brauchst du eben, wie du schon beschrieben hast, die Fälle, die aber ebenfalls nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. Je nach dem, welchen FA du machst, kann es schwierig werden auf die FÄlle zu kommen, zB Steuerrecht. Denn dort reicht es nicht einfach ein paar Widersprüche zu machen und dann zu klagen, weil die Fälle auf bestimmte bereiche aufgeteilt sein müssen. Steht aber alles in der FAO.
Außerdem kommt hinzu, dass manche RAK die Fälle nach eigenem Gusto mit Punkten bewerten und man für einen eigentlich normalen Fall nur einen halben Punkt bekommt. Dementsprechend braucht man mehr Fälle.
Daneben brauchst du eben, wie du schon beschrieben hast, die Fälle, die aber ebenfalls nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. Je nach dem, welchen FA du machst, kann es schwierig werden auf die FÄlle zu kommen, zB Steuerrecht. Denn dort reicht es nicht einfach ein paar Widersprüche zu machen und dann zu klagen, weil die Fälle auf bestimmte bereiche aufgeteilt sein müssen. Steht aber alles in der FAO.
Außerdem kommt hinzu, dass manche RAK die Fälle nach eigenem Gusto mit Punkten bewerten und man für einen eigentlich normalen Fall nur einen halben Punkt bekommt. Dementsprechend braucht man mehr Fälle.