09.12.2014, 19:44
(09.12.2014, 19:34)Gast schrieb: Habe ich auch nach der Klausur gedacht, aber mit dem Gedanken hätte man dann ja auch den Hinweis nach 265, den ich vergessen habe, annehmen können. Also dass dieser schon vorher erteilt wurde
Sry---steh grad auf dem Schlauch.Wie meinst du das?Mal abgesehen, dass ich das nicht erörert habe, sondern sich das nur in meinem Kopf abspielte, ging ich davon aus, dass ich mangels vollständigen HV Protokolls nicht annehmen kann, dass es keinen Hinweis gab.
09.12.2014, 20:10
Naja ich glaube bzw. ich HOFFE eher, wenn man den 265 bejaht hat, dass es mich nicht gleich den Kopf kostet ihn geprüft zu haben. Letztlich hätte man es so oder so auslegen können...Hinweis erteilt und nicht abgedruckt oder Hinweis gar nicht erteilt und dadurch Verfahrensrüge geprüft, stimmts??? Oh weier oh weier was ein Bockmist
09.12.2014, 20:13
Ein Hinweis nach 265 war wohl erforderlich, aber vielleicht wurde der ja auch schon in dem Teil der HV erteilt, über den wir das protokoll nicht hatten..
Also wenn man 265 angenommen hat, hätte man auch evtl deal ansprechen können?
Also wenn man 265 angenommen hat, hätte man auch evtl deal ansprechen können?
09.12.2014, 20:14
Jedenfalls bei uns (HH) stand vor dem abgedruckten HV-Protokoll, dass die Protokollierung des ersten HV-Tages unerheblich ist und das Protokoll nicht abgedruckt ist, worauf es für die Bearbeitung nicht ankomme (oder so ähnlich). Daraus schließe ich: wenn 265 in der Vorlage nicht erwähnt, wurde Hinweis nicht erteilt...
09.12.2014, 20:17
Ja leider den Deal hätte man sehr wohl ansprechen können/müssen....dafür dass ich mich mit dem Mist in den letzten Tagen beschäftigt habe und es am ende heute nicht erwähnt habe ist extrem ärgerlich....arg aber naja....werden es halt keine 18 Punkte :D Hauptsache bestehen....
09.12.2014, 20:17
Das schließe ich auch daraus! Aber dann hätte wohl auch deal angesprochen werden müssen
09.12.2014, 20:24
Naja der Drops ist gelutscht...was wir geschrieben und nicht geschrieben haben ist nun Geschichte und liegt in den Händen der "gnädigen" Korrektoren nebst Lösungsskizze.
heute entspannen, Strafrecht aus dem Kopf radieren und Platz für Öffi schaffen....wer weiß was dort für perverse Themen drankommen werden...meine Freude ist kaum zu bändigen :@
In diesem Sinne...schönen Abend noch!
heute entspannen, Strafrecht aus dem Kopf radieren und Platz für Öffi schaffen....wer weiß was dort für perverse Themen drankommen werden...meine Freude ist kaum zu bändigen :@
In diesem Sinne...schönen Abend noch!
09.12.2014, 20:29
Tipps für ö recht? BAurecht? Polizeirecht? Was meint ihr?
09.12.2014, 20:34
Tja. Einen Deal hab ich nicht erörtert. Generell hatte ich mit allem außer der Sachrüge Bauchschmerzen. Dass der Student ein Problem war, war ja offensichtlich. Bei dem Rest hab ich nur Quatsch geschrieben. Ich hab blöderweise angenommen, dass die Sache mit dem Parkplatz gerichtsbekannt ist obwohl es erst im Laufe des Verfahrens bekannt gemacht wurde, was ja so nicht geht. Damit bin ich natürlich komplett falsch abgebogen.
Naja und zu Strafbarkeit: die Notwehr geht bei mir NICHT durch. Ich habe gesagt, dass er nicht so schnell hätte fahren müssen. Es beruhigt mich, dass das BGH Urteil dies wenigstens etwas anschneidet.
Da bei mir deswegen auch mehr drin gewesen wäre, als ursprünglich abgeurteilt wurde habe ich die Revision auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. K.A. ob mich das den Kopf kostet:s
Naja und zu Strafbarkeit: die Notwehr geht bei mir NICHT durch. Ich habe gesagt, dass er nicht so schnell hätte fahren müssen. Es beruhigt mich, dass das BGH Urteil dies wenigstens etwas anschneidet.
Da bei mir deswegen auch mehr drin gewesen wäre, als ursprünglich abgeurteilt wurde habe ich die Revision auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. K.A. ob mich das den Kopf kostet:s
09.12.2014, 21:05
War das überhaupt ein Deal?