21.12.2020, 23:33
Bei Versetzungen von Beamten werden auch Erwägungen dahingehend getroffen, denjenigen auszuwählen, für den es am wenigsten eine Belastung darstellt. Hier wird scheinbar rein wilkürrlich entschieden und solche Kriterien auch noch falsch angewendet, wenn von einer Bestrafung von Referendaren ausgegangen wird. Für mich ist es eine noch höhere Bestrafung entweder ein Auto zu kaufen oder 6 Stunden Arbeitsweg auf mich zu nehmen.
Im Übrigen ist bei normalen Arbeitnehmern ein Arbeitsweg von 5 Stunden infolge einer Versetzung unrechtmäßig.
Es ärgert mich einfach, dass man in der OLG-Verwaltung meint, völlig im rechtsfreien Raum agieren zu können und man denkt so etwas wäre nicht justiziabel.
Im Übrigen ist bei normalen Arbeitnehmern ein Arbeitsweg von 5 Stunden infolge einer Versetzung unrechtmäßig.
Es ärgert mich einfach, dass man in der OLG-Verwaltung meint, völlig im rechtsfreien Raum agieren zu können und man denkt so etwas wäre nicht justiziabel.
21.12.2020, 23:48
Kann das denn pauschal in allen OLG-Bezirken passieren? Um welchen geht es hier?
22.12.2020, 03:25
Er/Sie stellt in dem Posting darauf ab, dass der Weg zwischen Ausbildungsort und Wohnort so weit ist. Den Wohnort hat ja nun jeder selber zu verantworten.
Drastisches Beispiel:
Wohnort in München, Referendariat am OLG Düsseldorf mit Stammdienststelle am LG Kleve. Natürlich ist der Weg dann extrem lang. Aber zu 99% vom Referendar verschuldet.
Wie ist es hier? Was ist Stammdienststelle und was ist Einsatzort?
Wenn der Einsatzort nun "nur" 1 Stunde von der Stammdienststelle entfernt liegt und die 3 Stunden sich daraus ergeben, dass man sowieso 2 Stunden von der Stammdienststelle aus entfernt wohnt (aber in die entgegengesetze Richtung), wann würde ich in der Tat meinen, dass darauf eher weniger Rücksicht genommen werden kann.
Zweite Ausbildungsstation ist die Staatsanwaltschaft? Konnte man da keine Wünsche angeben? Wobei die StA doch regelmäßig sowie nahe dem LG sitzt, welches die Stammdienststelle sein dürfte. Oder Außenposten an irgendeinem AG?
Drastisches Beispiel:
Wohnort in München, Referendariat am OLG Düsseldorf mit Stammdienststelle am LG Kleve. Natürlich ist der Weg dann extrem lang. Aber zu 99% vom Referendar verschuldet.
Wie ist es hier? Was ist Stammdienststelle und was ist Einsatzort?
Wenn der Einsatzort nun "nur" 1 Stunde von der Stammdienststelle entfernt liegt und die 3 Stunden sich daraus ergeben, dass man sowieso 2 Stunden von der Stammdienststelle aus entfernt wohnt (aber in die entgegengesetze Richtung), wann würde ich in der Tat meinen, dass darauf eher weniger Rücksicht genommen werden kann.
Zweite Ausbildungsstation ist die Staatsanwaltschaft? Konnte man da keine Wünsche angeben? Wobei die StA doch regelmäßig sowie nahe dem LG sitzt, welches die Stammdienststelle sein dürfte. Oder Außenposten an irgendeinem AG?
22.12.2020, 13:56
(22.12.2020, 03:25)Gast schrieb: Er/Sie stellt in dem Posting darauf ab, dass der Weg zwischen Ausbildungsort und Wohnort so weit ist. Den Wohnort hat ja nun jeder selber zu verantworten.
Drastisches Beispiel:
Wohnort in München, Referendariat am OLG Düsseldorf mit Stammdienststelle am LG Kleve. Natürlich ist der Weg dann extrem lang. Aber zu 99% vom Referendar verschuldet.
Wie ist es hier? Was ist Stammdienststelle und was ist Einsatzort?
Wenn der Einsatzort nun "nur" 1 Stunde von der Stammdienststelle entfernt liegt und die 3 Stunden sich daraus ergeben, dass man sowieso 2 Stunden von der Stammdienststelle aus entfernt wohnt (aber in die entgegengesetze Richtung), wann würde ich in der Tat meinen, dass darauf eher weniger Rücksicht genommen werden kann.
Zweite Ausbildungsstation ist die Staatsanwaltschaft? Konnte man da keine Wünsche angeben? Wobei die StA doch regelmäßig sowie nahe dem LG sitzt, welches die Stammdienststelle sein dürfte. Oder Außenposten an irgendeinem AG?
Sorry, aber Dein Beispiel ist ja nun selten dämlich. Es handelt sich bei Wohnort und Referendariatsland um völlig unterschiedliche Bundesländer, die nicht mal aneinander grenzen. Da ist nicht Ddor-Kleve das Problem, sondern München-Ddorf. Dass die Entfernung München NRW (egal wo) ein paar hundert Kilometer beträgt, ist von vornherein klar.
Natürlich sollte man sich bei einem Flächenbundesland durchaus Gedanken machen, dass das mit dem Wunschort nicht immer klappt und man ggf. weitere Strecken zurücklegen muss. Dass das im Einzelfall vielleicht 3h pro Strecke sind, muss man nun nicht unbedingt auf dem Schirm haben. Man kann ja nicht alle möglichen Konstellationen im Hinblick auf Bahnverbindungen vor Beginn des Ref prüfen. Und dass man ein bisschen Nachdenken ("Rücksicht") der Verwaltung unterstellt, ist zwar ein wenig Anfängerfehler, aber bei 3h pro einzelne Fahrt trotzdem verständlich.
Ich hab mein Ref. in Nds gemacht und hatte Glück, dass ich recht zentral immer in OS war. Aber wer von Osnabrück tw. nach Oldenburg musste, hatte schon Pech. Und bei der StA können auch immer mal längere Strecken anfallen, damit muss man rechnen. Eine Freundin hatte für ihre Sitzungsvertretung fast 2h Anfahrt (mit Dienstwagen) und als sie einmal ankam, ist der Termin ausgefallen - man hatte nur die StA nicht rasch genug informiert. Fast 4h Fahrt für nichts löst auch keine Glücksgefühle aus.
@TE: Ich würde es nochmal mit einer freundlichen Schilderung der Lage und Problematik versuchen. Ggf. wäre das Mieten eines Autos für ein paar Monate (gibt Anbieter bei denen man das Rundum-Sorglos-Paket ab ca. 200€ pro Monat buchen kann; muss man natürlich auch erstmal haben) eine Option. Ansonsten, wenn Du nicht oft hin musst, kannst Du vielleicht das Auto eines Freundes oder einer Freundin leihen.
22.12.2020, 14:02
(22.12.2020, 03:25)Gast schrieb: Er/Sie stellt in dem Posting darauf ab, dass der Weg zwischen Ausbildungsort und Wohnort so weit ist. Den Wohnort hat ja nun jeder selber zu verantworten.
Drastisches Beispiel:
Wohnort in München, Referendariat am OLG Düsseldorf mit Stammdienststelle am LG Kleve. Natürlich ist der Weg dann extrem lang. Aber zu 99% vom Referendar verschuldet.
Wie ist es hier? Was ist Stammdienststelle und was ist Einsatzort?
Wenn der Einsatzort nun "nur" 1 Stunde von der Stammdienststelle entfernt liegt und die 3 Stunden sich daraus ergeben, dass man sowieso 2 Stunden von der Stammdienststelle aus entfernt wohnt (aber in die entgegengesetze Richtung), wann würde ich in der Tat meinen, dass darauf eher weniger Rücksicht genommen werden kann.
Zweite Ausbildungsstation ist die Staatsanwaltschaft? Konnte man da keine Wünsche angeben? Wobei die StA doch regelmäßig sowie nahe dem LG sitzt, welches die Stammdienststelle sein dürfte. Oder Außenposten an irgendeinem AG?
OLG Oldenburg. Wohnort in Oldenburg und Zuweisung in Aurich. Also nicht selbst verschuldet!
22.12.2020, 14:25
Es kommt doch nicht auf den OLG-Bezirk an sondern auf den LG-Bezirk. Was ist deine Stammdienststelle?
22.12.2020, 14:37
(22.12.2020, 13:56)Gast schrieb: Sorry, aber Dein Beispiel ist ja nun selten dämlich. Es handelt sich bei Wohnort und Referendariatsland um völlig unterschiedliche Bundesländer, die nicht mal aneinander grenzen. Da ist nicht Ddor-Kleve das Problem, sondern München-Ddorf. Dass die Entfernung München NRW (egal wo) ein paar hundert Kilometer beträgt, ist von vornherein klar.
Du hast es einfach nicht verstanden.
22.12.2020, 14:48
(22.12.2020, 14:02)Gast schrieb: OLG Oldenburg. Wohnort in Oldenburg und Zuweisung in Aurich. Also nicht selbst verschuldet!
Verstehe ich nicht so ganz. Ist Aurich nicht "seine eigene" Stammdienststelle? An welchem Gericht hast du die erste Station gemacht? Ja wohl kaum am OLG Oldenburg.
Auch wenn es für die Referendare mies ist, hat die Justiz an bestimmten Orten nunmal nur gewisse Kapazitäten, die irgendwann erschöpft sind (und zudem vielleicht auch einfach an bestimmten Orten einen Bedarf). Auf berechtigte Interessen scheint ja durchaus Rücksicht genommen zu werden, denn immerhin werden neben Ortswünschen auch ein paar "harte Fakten" abgefragt, die nur im Zusammenhang mit der Ortswahl Sinn ergeben. Aber "das ist so weit weg" trifft ja nunmal für alle Referendare gleichermaßen zu, solange da nicht zufällig jemand aus Aurich kommt und das daher als Erstwunsch angibt. Will (oder muss) man Aurich als Ausbildungsstandort beibehalten (das wollen vermutlich sowohl die Justiz als auch die Referendare), dann muss ebenhalt ab und an ein Referendar in den sauren Apfel beißen.
Mag möglich sein, dass die Verteilung hier willkürlich ablief. Einen Anhaltspunkt sehe ich dafür aber nicht. Die Unterscheidung danach, welcher Referendar ein Auto hat und welcher nicht, wäre etwas "unüblich". Sie ist jedenfalls nichts am Ermessensgrund geboten oder ähnliches. Stattdessen als Ermessensgrund geboten dürften wichtigere Umstände sein. Die Kollegen (ob Auto oder nicht) haben vielleicht kleine Kinder zu betreuen...
Man kann doch eine ganze Reihe von Zuweisungswünschen angeben und diese begründen. Welche Wünsche hast du denn angegeben und das wie begründet?
22.12.2020, 15:02
Fun Fact: Die Elterneigenschaft dürfte unter den Autoinhaber wesentlich häufiger zu finden sein als unter den Fußgängern.
22.12.2020, 15:55
(22.12.2020, 14:25)Gast schrieb: Es kommt doch nicht auf den OLG-Bezirk an sondern auf den LG-Bezirk. Was ist deine Stammdienststelle?Es gibt teilweise Überschneidungen. Habe AG in Oldenburg (ansonsten gibt es noch Osnabrück). Erste Station war an einem AG im Bezirk LG Oldenburg. StA gibt es in Oldenburg und Aurich. Natürlich hätte man davon ausgehen können, dass man Pech hat. Allerdings sollte man meinen, dass nach plausiblen Gründen ausgewählt wird. Dies scheint wohl eindeutig nicht der Fall zu sein.