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  5. Wenn nicht in die GK: Staat (Verwaltung) nicht 10.000 mal besser als Anwalt?
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Wenn nicht in die GK: Staat (Verwaltung) nicht 10.000 mal besser als Anwalt?
Gast
Unregistered
 
#51
18.12.2020, 15:56
(18.12.2020, 15:29)Gast schrieb:  Verwaltung muss man halt mögen, alles ist sehr umständlich und oft langweilig. Auf den allermeisten Stellen ist es juristisch zudem anspruchsvoll und sehr spezialisiert, gerade bei den Ministerien oder Mittelbehörden. Dass man dort nicht arbeitet sondern nur seine Zeit absitzt, stimmt auch nicht unbedingt, abhängig von der Stelle kann es stressig werden.

So ist es. Aber der große Unterschied zur Freiberuflichen Tätigkeit ist, dass die Überstunden erfasst werden. So kann man dann mal früher ins WE starten oder aber den Urlaub verlängern.
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Gast
Unregistered
 
#52
18.12.2020, 16:01
(18.12.2020, 14:55)Patenter Gast schrieb:  Man sollte auch noch anmerken, dass es in zahlreichen Rechtsgebieten hochspezialisierte Einheiten jenseits der GK gibt, bei denen man als Anwalt sehr gut verdienen kann. Wer natürlich ausschließlich M&A oder PE machen will, der muss wohl zur GK. Von ArbeitsR über SteuerR bis hin zu PatentR gibt es aber viele Gebiete, in denen spezialisierte Kanzleien eine vernünftigere Work-Life-Balance hinbekommen. Es gibt dort zwar in der Regel keine Einstiegsgehalt-Lockangebote wie in den GKs aber nach wenigen Jahren ist man dort auch als angestellter Anwalt im sechsstelligen Gehaltsbereich.

Ich verdiene mit Anfang/Mitte dreißig im Jahr etwa 30.000 Euro netto mehr als mein gleichalter Kollege, der Richter ist. Das merkt man dann schon.

Die Frage ist: Hängst du auch länger im Büro rum als dein Kollege.

Was auch häufig nicht bedacht wird: So mancher Richter hat noch einen mehr oder weniger lukrativen Nebenverdienst. Von AG-Leitung, Klausurenkorrektur über Schulungen, Vorträgen bis hin etwa zu arbeitsrechtlichen Güterichterverfahren, bei denen ordentlich was abfällt.
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Gast
Unregistered
 
#53
18.12.2020, 16:07
(18.12.2020, 16:01)Gast schrieb:  
(18.12.2020, 14:55)Patenter Gast schrieb:  Man sollte auch noch anmerken, dass es in zahlreichen Rechtsgebieten hochspezialisierte Einheiten jenseits der GK gibt, bei denen man als Anwalt sehr gut verdienen kann. Wer natürlich ausschließlich M&A oder PE machen will, der muss wohl zur GK. Von ArbeitsR über SteuerR bis hin zu PatentR gibt es aber viele Gebiete, in denen spezialisierte Kanzleien eine vernünftigere Work-Life-Balance hinbekommen. Es gibt dort zwar in der Regel keine Einstiegsgehalt-Lockangebote wie in den GKs aber nach wenigen Jahren ist man dort auch als angestellter Anwalt im sechsstelligen Gehaltsbereich.

Ich verdiene mit Anfang/Mitte dreißig im Jahr etwa 30.000 Euro netto mehr als mein gleichalter Kollege, der Richter ist. Das merkt man dann schon.

Die Frage ist: Hängst du auch länger im Büro rum als dein Kollege.

Was auch häufig nicht bedacht wird: So mancher Richter hat noch einen mehr oder weniger lukrativen Nebenverdienst. Von AG-Leitung, Klausurenkorrektur über Schulungen, Vorträgen bis hin etwa zu arbeitsrechtlichen Güterichterverfahren, bei denen ordentlich was abfällt.

Genau, die 2 Mark fuffzich pro Klausur sind schon echt lukrativ!
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Patenter Gast
Unregistered
 
#54
18.12.2020, 16:13
(18.12.2020, 16:01)Gast schrieb:  
(18.12.2020, 14:55)Patenter Gast schrieb:  Man sollte auch noch anmerken, dass es in zahlreichen Rechtsgebieten hochspezialisierte Einheiten jenseits der GK gibt, bei denen man als Anwalt sehr gut verdienen kann. Wer natürlich ausschließlich M&A oder PE machen will, der muss wohl zur GK. Von ArbeitsR über SteuerR bis hin zu PatentR gibt es aber viele Gebiete, in denen spezialisierte Kanzleien eine vernünftigere Work-Life-Balance hinbekommen. Es gibt dort zwar in der Regel keine Einstiegsgehalt-Lockangebote wie in den GKs aber nach wenigen Jahren ist man dort auch als angestellter Anwalt im sechsstelligen Gehaltsbereich.

Ich verdiene mit Anfang/Mitte dreißig im Jahr etwa 30.000 Euro netto mehr als mein gleichalter Kollege, der Richter ist. Das merkt man dann schon.

Die Frage ist: Hängst du auch länger im Büro rum als dein Kollege.

Was auch häufig nicht bedacht wird: So mancher Richter hat noch einen mehr oder weniger lukrativen Nebenverdienst. Von AG-Leitung, Klausurenkorrektur über Schulungen, Vorträgen bis hin etwa zu arbeitsrechtlichen Güterichterverfahren, bei denen ordentlich was abfällt.

Natürlich hänge ich auch etwas länger im Büro aber nicht 50% länger. Also mein Stundenlohn ist höher und meine Wochenarbeitszeit lässt immer noch ein Sozialleben zu. Ob man nun lieber um 17 Uhr Feierabend macht oder um 19 Uhr und dafür mehr verdient, das ist Geschmackssache, finde ich.

Und zu den Nebenverdiensten, das mag sein. Ich bin aber auch noch nicht bei meinem Endgehalt angekommen. Es ist für einen Richter sicher möglich, noch mal etwas Extrageld zu verdienen... genauso kann ein junger Partner bei uns aber auch mit 200.000 Euro Gewinn nach hause gehen. Ich wollte nur aufzeigen, dass es neben totarbeiten in der GK und schlecht bezahlt als FWW Anwalt eben noch viele andere Berufsfelder für Anwälte gibt.
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Gast
Unregistered
 
#55
18.12.2020, 16:15
(18.12.2020, 12:03)Gast schrieb:  
(18.12.2020, 11:51)tGast schrieb:  Der selbständige Anwalt kann sich dafür und dagegen entscheiden, ob er ein Mandat übernimmt. Er kann das Mandat auch niederlegen.

Er kann ab und zu nen Mandanten ablehnen, aber er braucht genug die ihn finanzieren. Die muss er bei Laune halten = Sklave

besser als der Sklave eines mobbenden Dienstherrn mit einem strengen Schulatmosphären Alltag.
Im ÖD wird viel mehr gemobbt und Ellbogen ausgefahren als in der freien Wirtschaft, zumal dort die Atmo lockerer ist.
Wenn du Pech hast, wirst du im ÖD im Alter in den vorzeitigen Ruhestand gemobbt.
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Gast
Unregistered
 
#56
18.12.2020, 16:17
Außerdem kannst du in A13 auch vor 67 sterben und hast dann nichts mehr von der Pension. War bei meinem Vater so.
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Gast
Unregistered
 
#57
18.12.2020, 16:28
(18.12.2020, 13:28)Gast schrieb:  Bedenken sollte man auch, dass als Freiberufler das Einkommen von Jahr zu Jahr variiert. Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis eine FWW-Anwältin, die nach mehreren guten Jahren mal ein richtig schlechtes Jahr hatte. Ohne ihren Mann hätte sie in diesem Jahr ihre Rechnungen nicht zahlen können... Im Jahr darauf war dann wieder alles gut.

Ich verstehe auch nicht ganz, was so toll daran ist, "sein eigener Chef" zu sein. Arbeiten muss ich trotzdem. Und zwar wie bereits angesprochen in dem Umfang und zu der Zeit, wie es der Mandant wünscht. Als Richter bin ich komplett frei in meiner Zeiteinteilung. Und auch als Verwaltungsjurist habe ich Gleitzeit und kann zumindest teilweise aus dem home office arbeiten. Sein eigener Chef zu sein, bedeutet doch vor allem Organisations- und Akquiseaufwand und kein Einkommen bei Krankheit und während des Urlaubs.

Na ja, ob im ÖD wirklich alle krank sind, die da krank geschrieben sind oder ob die extra Urlaub machen...
In der freien Wirtschaft wären die nach 6 Wochen Krankschreibung wegen Schnupfen längst gekündigt.Der ÖD schleift faule Leute mit, die möglichst wenig für ihr Geld machen wollen nebst großzügiger Krankschreibungsregeln. Dafür gibt es eben auch keinen Aufstieg und einen unangenehmen Alltag mit strengen Hierarchien bis zum Mobbing bedingten vorzeitigen Ende in die Erwerbsminderungsrente oder die vorgezogene Rente/ Pension. Zudem wird im ÖD kaum noch verbeamtet. Das lohnt sich für b Leute eben nicht mehr.
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Gast
Unregistered
 
#58
18.12.2020, 16:45
(18.12.2020, 16:17)Gast schrieb:  Außerdem kannst du in A13 auch vor 67 sterben und hast dann nichts mehr von der Pension. War bei meinem Vater so.

Achso. Das war mir nicht bewusst. Danke für diesen auschlussreichen Hinweis.
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Gast
Unregistered
 
#59
18.12.2020, 16:46
Normale Kanzlei???

Also in Kleinen bekommst du auch mit 2x 18 P keine 50k, denn viele können einfach nicht mehr als 3-4k im monat zahlen
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Gast
Unregistered
 
#60
18.12.2020, 17:37
@Threaderersteller

Ich sehe das wie du. Hab auch nie verstanden wieso nicht viel mehr in eine Behörde gehen. Ich bin Seit September A13, gehe um 15:30 uhr nach hause und bekomme mehr geld weil ich verheiratet bin und kinder habe. Für mein netto gehalt müsste ich in der freien Wirtschaft ca 75 k verdienen und 15:30 Feierabend dürfte da eher nicht drin sein. Ich verstehe es auch einfach nicht.
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