16.12.2020, 20:45
Gast
Und jegliche wissenschaftliche Erkenntnisse, sowie die Leute für die eine Fürsorgepflicht besteht
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden wissenschaftlich beraten und das ganze mündet in Rechtsverordnungen auf Länderebene, die die Prüfungen weiterlaufen lassen, wenn Hygiene eingehalten wird. Und Hygiene heißt Abstand von 1,5 m oder Maske und regelmässiger Luftaustausch. Als Kontaktperson allenfalls der Kategorie II gelten keine besonderen Verhaltenspflichten.
Das LJPA kann doch nicht einfach die Prüfungen skippen, wenn der Verordnungsgeber Go gesagt hat und das Gesetz verbindlich bestimmt, wann die Klausuren (am Ende der RA-Station) stattfinden.
Wieviele Leute, die im Januar schreiben, wohnen denn wirklich mit Personen mit erhöhtem Risiko zusammen? Und während und bis 14 Tagen nach den Klausuren Kontakte zu reduzieren ist jetzt wirklich keine große Sache. Ich lese hier immer nur, was der Staat für uns tun kann, aber was wir selbst tun können scheint hier kaum einen zu interessieren.
(16.12.2020, 20:27)Gast schrieb: Das passt alles zu meinen Erfahrungen, die ich mit der Referendarabteilung meiner Stammdienststelle machen durfte. Rege mich da auch schon seit Wochen drüber auf, wie die Thematik dort behandelt wird. Müsste man wirklich mal an LTO weitergeben oder so. Weil es bleibt ein Witz, dass gerade die Justiz jegliche Pressekonferenzen von Merkel/Spahn und Konsorten mit Füßen tritt.
Und jegliche wissenschaftliche Erkenntnisse, sowie die Leute für die eine Fürsorgepflicht besteht
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden wissenschaftlich beraten und das ganze mündet in Rechtsverordnungen auf Länderebene, die die Prüfungen weiterlaufen lassen, wenn Hygiene eingehalten wird. Und Hygiene heißt Abstand von 1,5 m oder Maske und regelmässiger Luftaustausch. Als Kontaktperson allenfalls der Kategorie II gelten keine besonderen Verhaltenspflichten.
Das LJPA kann doch nicht einfach die Prüfungen skippen, wenn der Verordnungsgeber Go gesagt hat und das Gesetz verbindlich bestimmt, wann die Klausuren (am Ende der RA-Station) stattfinden.
Wieviele Leute, die im Januar schreiben, wohnen denn wirklich mit Personen mit erhöhtem Risiko zusammen? Und während und bis 14 Tagen nach den Klausuren Kontakte zu reduzieren ist jetzt wirklich keine große Sache. Ich lese hier immer nur, was der Staat für uns tun kann, aber was wir selbst tun können scheint hier kaum einen zu interessieren.
16.12.2020, 20:49
Von Corona mal völlig losgelöst: Einen Hamburger in Hannover schreiben zu lassen, ist einfach mindestens höchst asozial.
16.12.2020, 21:12
(16.12.2020, 20:49)Gast schrieb: Von Corona mal völlig losgelöst: Einen Hamburger in Hannover schreiben zu lassen, ist einfach mindestens höchst asozial.
Es gibt keinen Platz mehr in Lüneburg und Stade, deshalb dürfen Leute im Verbesserungsverfahren, die schonmal an einem dieser Ort geschrieben haben, nicht nochmal dort schreiben. (Originalbegründung des OLG)
Oder auch: Die Verbesserer sollen doch froh sein, dass sie schon bestanden haben. Die schreiben bestimmt nur nochmal, weil es soviel Spaß macht. Und wenn wir die durch die Weltgeschichte schicken anstatt die Referendare müssen wir keine Reise- und Hotelkosten erstatten.
Ich habe mich übrigens Anfang August zum Verbesserungsversuch gemeldet. Wo soll man auch so plötzlich den Platz hernehmen?
16.12.2020, 21:19
Ich finde das es berechtigt ist. Man hat ja schon das Examen und es dient lediglich der Verbesserung. Eine Gleichbehandlung mit dem regulären Durchgang wäre sicherlich fehlerhaft, da erkennbar ungleiches nicht gleich behandelt werden darf.
16.12.2020, 21:21
Kann man sich nicht irgendwie zusammentun und das mal durch Medien publik machen? Ich bin wirklich erschrocken, wie gerade die Justiz in dieser Situation die Gesetze aufs äußerste ausreizt, nur um die Klausuren auf Biegen und Brechen durchzubekommen. Nach Weihnachten werden die Zahlen wohl erstmal noch mehr steigen durch die Weihnachtszusammenkünfte.
16.12.2020, 21:23
(16.12.2020, 21:19)Gast schrieb: Ich finde das es berechtigt ist. Man hat ja schon das Examen und es dient lediglich der Verbesserung. Eine Gleichbehandlung mit dem regulären Durchgang wäre sicherlich fehlerhaft, da erkennbar ungleiches nicht gleich behandelt werden darf.
Das sehe ich (selbst Verbesserer, der jetzt zu nem anderen Standort pendeln muss) genau so. Aber es kommt schon ein wenig drauf an. Bei mir sind es jetzt Stadt einer Anfahrt von 35 km, 80 km pro fahrt. Aber von Hamburg nach Hannover, das ist unzumutbar.
16.12.2020, 21:25
(16.12.2020, 21:23)Nds. schrieb:(16.12.2020, 21:19)Gast schrieb: Ich finde das es berechtigt ist. Man hat ja schon das Examen und es dient lediglich der Verbesserung. Eine Gleichbehandlung mit dem regulären Durchgang wäre sicherlich fehlerhaft, da erkennbar ungleiches nicht gleich behandelt werden darf.
Das sehe ich (selbst Verbesserer, der jetzt zu nem anderen Standort pendeln muss) genau so. Aber es kommt schon ein wenig drauf an. Bei mir sind es jetzt Stadt einer Anfahrt von 35 km, 80 km pro fahrt. Aber von Hamburg nach Hannover, das ist unzumutbar.
Wie lange dauert das im Unterschied?
16.12.2020, 21:25
Warum suchst Du keinen Rechtsschutz? Wozu bist du Jurist geworden? Um dich an die BILD zu wenden?
16.12.2020, 21:28
(16.12.2020, 21:25)Gast schrieb:(16.12.2020, 21:23)Nds. schrieb:(16.12.2020, 21:19)Gast schrieb: Ich finde das es berechtigt ist. Man hat ja schon das Examen und es dient lediglich der Verbesserung. Eine Gleichbehandlung mit dem regulären Durchgang wäre sicherlich fehlerhaft, da erkennbar ungleiches nicht gleich behandelt werden darf.
Das sehe ich (selbst Verbesserer, der jetzt zu nem anderen Standort pendeln muss) genau so. Aber es kommt schon ein wenig drauf an. Bei mir sind es jetzt Stadt einer Anfahrt von 35 km, 80 km pro fahrt. Aber von Hamburg nach Hannover, das ist unzumutbar.
Wie lange dauert das im Unterschied?
Also pro Strecke bin ich durch den Standortwechsel dann 40 Minuten länger unterwegs (Pkw).
16.12.2020, 21:28
(16.12.2020, 21:21)Gast schrieb: Kann man sich nicht irgendwie zusammentun und das mal durch Medien publik machen? Ich bin wirklich erschrocken, wie gerade die Justiz in dieser Situation die Gesetze aufs äußerste ausreizt, nur um die Klausuren auf Biegen und Brechen durchzubekommen. Nach Weihnachten werden die Zahlen wohl erstmal noch mehr steigen durch die Weihnachtszusammenkünfte.
Guter Vorschlag!