16.12.2020, 11:09
(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 22:20)Gast schrieb: Lass es. Aus deiner Schilderung geht hervor, dass du nicht verstehst was Rechtswissenschaft ist. Eine weitere Arbeit in der jemand auf 350 Seiten darlegt, warum eine bestimmte Fallkonstellation nicht unter Paragraph X Abs. 3 Satz 2 fällt, man eine sachgerechte Lösung stattdessen über eine analoge Anwendung von Paragraph X Abs. 3 Satz 2 erreicht, braucht kein Mensch.
Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?
Keine.
16.12.2020, 11:47
(15.12.2020, 22:20)Gast schrieb: Lass es. Aus deiner Schilderung geht hervor, dass du nicht verstehst was Rechtswissenschaft ist. Eine weitere Arbeit in der jemand auf 350 Seiten darlegt, warum eine bestimmte Fallkonstellation nicht unter Paragraph X Abs. 3 Satz 2 fällt, man eine sachgerechte Lösung stattdessen über eine analoge Anwendung von Paragraph X Abs. 3 Satz 2 erreicht, braucht kein Mensch.
Ein Herz für vom Mindestlohn lebenden Rechtstheoretiker, wie der hiesige Verfasser :heart:
16.12.2020, 11:54
Was heißt denn Wissenschaft ihr Schlauberger?
16.12.2020, 11:56
16.12.2020, 11:59
(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 22:20)Gast schrieb: Lass es. Aus deiner Schilderung geht hervor, dass du nicht verstehst was Rechtswissenschaft ist. Eine weitere Arbeit in der jemand auf 350 Seiten darlegt, warum eine bestimmte Fallkonstellation nicht unter Paragraph X Abs. 3 Satz 2 fällt, man eine sachgerechte Lösung stattdessen über eine analoge Anwendung von Paragraph X Abs. 3 Satz 2 erreicht, braucht kein Mensch.
Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?
Keine.
Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben.
Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.
Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.
Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.
16.12.2020, 12:15
(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 22:20)Gast schrieb: Lass es. Aus deiner Schilderung geht hervor, dass du nicht verstehst was Rechtswissenschaft ist. Eine weitere Arbeit in der jemand auf 350 Seiten darlegt, warum eine bestimmte Fallkonstellation nicht unter Paragraph X Abs. 3 Satz 2 fällt, man eine sachgerechte Lösung stattdessen über eine analoge Anwendung von Paragraph X Abs. 3 Satz 2 erreicht, braucht kein Mensch.
Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?
Keine.
Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben.
Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.
Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.
Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.
Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.
16.12.2020, 12:24
(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 22:20)Gast schrieb: Lass es. Aus deiner Schilderung geht hervor, dass du nicht verstehst was Rechtswissenschaft ist. Eine weitere Arbeit in der jemand auf 350 Seiten darlegt, warum eine bestimmte Fallkonstellation nicht unter Paragraph X Abs. 3 Satz 2 fällt, man eine sachgerechte Lösung stattdessen über eine analoge Anwendung von Paragraph X Abs. 3 Satz 2 erreicht, braucht kein Mensch.
Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?
Keine.
Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben.
Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.
Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.
Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.
Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.
Sofern du damit andeuten möchtest, dass die Geisteswissenschaften insgesamt keinen Mehrwert haben, können wir diese Diskussion auch gleich lassen.
Schau dir einfach mal die einschlägigen Schriftenreihen in namhaften Verlagen an und was die Rechtswissenschaft so in den letzten 20 Jahren hervorgebracht hat, dann können wir gerne noch einmal diskutieren. Viele entscheidende BVerfG-Entscheidungen haben doch eine vorausliegende, jahrelange wissenschaftliche Diskussion vor sich. Und das ist dann irrelevant? Aktuelle brennende Fragen: Regulierung im Internet, Triage etc etc. soll der Richter/Anwalt ohne wissenschaftliche Vorarbeiten lösen? Sorry, aber das Problem liegt einfach darin, dass viele "nur" studiert haben und daher überhaupt keinen Überblick darüber haben, was aktuell die relevanten Diskussionen in der Rechtswissenschaft sind.
16.12.2020, 12:31
(16.12.2020, 12:24)Gast schrieb:(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb: Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?
Keine.
Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben.
Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.
Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.
Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.
Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.
Sofern du damit andeuten möchtest, dass die Geisteswissenschaften insgesamt keinen Mehrwert haben, können wir diese Diskussion auch gleich lassen.
Schau dir einfach mal die einschlägigen Schriftenreihen in namhaften Verlagen an und was die Rechtswissenschaft so in den letzten 20 Jahren hervorgebracht hat, dann können wir gerne noch einmal diskutieren. Viele entscheidende BVerfG-Entscheidungen haben doch eine vorausliegende, jahrelange wissenschaftliche Diskussion vor sich. Und das ist dann irrelevant? Aktuelle brennende Fragen: Regulierung im Internet, Triage etc etc. soll der Richter/Anwalt ohne wissenschaftliche Vorarbeiten lösen? Sorry, aber das Problem liegt einfach darin, dass viele "nur" studiert haben und daher überhaupt keinen Überblick darüber haben, was aktuell die relevanten Diskussionen in der Rechtswissenschaft sind.
Das kommt eben dabei heraus, wenn man sich sein Doppel-VB mit Lehrbüchern und Skripten abholt und dann meint, man gehöre zur akademischen Elite, weshalb die gesamte Rechtsdogmatik irrelevant sei, schließlich habe man die nie gebraucht/verstanden.
Bin Postdoc und habe während des Studiums, der Zeit als akademischer Mitarbeiter und auch Referendar nicht wenige Absolventen mit herausragenden Examina erlebt, die niemals in eine juristische Dissertations-/Habilitationsschrift geschaut haben und bei jeder grundsätzlichen Frage bzgl. Recht/Moral/Werte/Ordnung usw völlig überfordert waren. Das an sich ist nicht problematisch, aber dann die Rechtswissenschaft als überflüssig darzustellen ist einfach lächerlich und zeugt von der eigenen akademischen Irrelevanz.
16.12.2020, 12:32
(16.12.2020, 12:15)Gast schrieb:(16.12.2020, 11:59)Gast schrieb:(16.12.2020, 11:09)Gast schrieb:(16.12.2020, 10:57)Gast schrieb:(15.12.2020, 22:20)Gast schrieb: Lass es. Aus deiner Schilderung geht hervor, dass du nicht verstehst was Rechtswissenschaft ist. Eine weitere Arbeit in der jemand auf 350 Seiten darlegt, warum eine bestimmte Fallkonstellation nicht unter Paragraph X Abs. 3 Satz 2 fällt, man eine sachgerechte Lösung stattdessen über eine analoge Anwendung von Paragraph X Abs. 3 Satz 2 erreicht, braucht kein Mensch.
Welche juristischen Dissertationen werden denn "gebraucht"?
Keine.
Ich würde Euch sofort zustimmen, dass es einige juristische Dissertationen nicht braucht. Aber der gesamten Wissenschaft die Berechtigung abzusprechen, halte ich schon für ein starkes Stück. Selbstverständlich braucht es die Rechtswissenschaft, selbstverständlich gibt es Rechtswissenschaftler, die - auch in Doktorarbeiten - wertvolle Erkenntnisse liefern, die angesichts aktueller Probleme dringend gebraucht werden oder einfach einen Grundlagenwert haben.
Ich habe drei Jahre lang an einem Lehrstuhl promoviert und meine, in dieser Zeit ein gutes wissenschaftliches Verständnis gewonnen zu haben. Wenn mancher, der extern in 1 Jahr über § 13 Abs. 5 Satz 2 XY-Gesetz bei Affiliate Professor XY promovieren will, dann ist das fein. Aber auf dieser Grundlage sollte man sich kein Urteil über die Rechtswissenschaft erlauben.
Es gibt auch durchaus unterschiedliche wissenschaftliche Schulen und Ansätze. Nicht jeder rechtsdogmatische Arbeit fehlt es am wissenschaftlichen Wert. Aber in solchen Fällen sollte man sich dringend schnell einen Betreuer suchen, mit dem man darin übereinstimmt. Diese Alternative wurde im pauschalen "Geh Arbeiten" (Wissenschaft ist also keine Arbeit, sondern Hobby?), wohl noch nicht erwähnt.
Es erstaunt mich immer noch, wie viele Leute nach 5 Jahren Studium nicht verstanden haben, was der Wert von Wissenschaft ist.
Meiner Meinung nach, sollte man die Rechts"wissenschaft" bitte nicht mit Forschung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern gleichstellen. 99% der Promotionen und Habilitationen in der Juristerei haben keinerlei Mehrwehrt für die Gesellschaft (oder sogar für einen Juristen von Beruf). Das ist in den o.g. Fächern eben nicht der Fall. Ich stelle damit nicht deine juristische Virtuosität in Frage (deine akademische Exzellenz zieht sich wahrscheinlich nahtlos von der Schulzeit bis zur Promotion), glaube aber, dass man das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens auch iRe Promotionen in Genderstudies hinbekommt. Da haben Jurist und Diplom-Genderwissenschaftler den gleichen Mehrwert.
Zum Glück kann „die Gesellschaft“ immer noch selber entscheiden was sie für relevant erachtet, und zum Glück interessiert es daher niemanden, was DU persönlich denkst, was relevant für „die Gesellschaft“ ist.
16.12.2020, 12:33
Spätestens seit der Grievance Studies Affäre sollte der Mehrwert und Arbeitsmodus der geisteswissenschaftlichen "Forschung" auf den Prüfstand.