15.12.2020, 16:03
(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:45)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:38)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:11)Gast schrieb: Das würde mich interessieren. Hat jemand Einblicke, welche die Examensnoten haben, wenn man einmal "drin" ist. Alles, was ich bis jetzt hörte, war, dass die übrigen Faktoren deutlich wichtiger sind.
Examensnoten spielen keine Rolle mehr. Die sind nur an wichtig, um überhaupt in den Blickwinkel zu geraten, wobei das auch anders geht.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Examina spielen ne Rolle bei der Einstellung und bei der ersten Bewertung.
Die erste Bewertung kann bei überdurchschnittlichen Examina angehoben werden. Insofern besteht schon ne gute Chance sich durch gute Noten "von Beginn an" abzusetzen. Gerade die erste Bewertung eröffnet die meisten Wege.
Denke (weiß es nicht) das es für spätere Aufstiege in der Verwaltung keine Rolle mehr spielt, denke aber nicht, dass man mit zwei bef zum OLG Richter wird (nicht wegen Qualifikation, sondern einfach nur weil Juristen eben so sind ^^).
Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Das hast du frei erfunden.
15.12.2020, 16:09
(15.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:45)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:38)Gast schrieb: Examensnoten spielen keine Rolle mehr. Die sind nur an wichtig, um überhaupt in den Blickwinkel zu geraten, wobei das auch anders geht.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Examina spielen ne Rolle bei der Einstellung und bei der ersten Bewertung.
Die erste Bewertung kann bei überdurchschnittlichen Examina angehoben werden. Insofern besteht schon ne gute Chance sich durch gute Noten "von Beginn an" abzusetzen. Gerade die erste Bewertung eröffnet die meisten Wege.
Denke (weiß es nicht) das es für spätere Aufstiege in der Verwaltung keine Rolle mehr spielt, denke aber nicht, dass man mit zwei bef zum OLG Richter wird (nicht wegen Qualifikation, sondern einfach nur weil Juristen eben so sind ^^).
Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Das hast du frei erfunden.
Aber komplett :rolleyes:
15.12.2020, 16:25
(15.12.2020, 13:52)GastBB16903 schrieb: Hallo liebe Schwarmintelligenz,
ich überlege, nach dem 2 Examen in die Justiz einzusteigen. Habe bisher nur GK-Erfahrung.
Da ich selbst ein ziemlicher Karrieretyp bin, interessiert es mich, wie man bei der Justiz Karriere machen kann.
Dass die Aussichten nicht rosig sind, ist mir bewusst ...
Vielen Dank schon mal
Weiß nicht, ob du als "ziemlicher Karrieretyp" gut bei der Justiz aufgehoben bist. Willst du denn in die Justiz, um (auch) gesellschaftliche Verantwortung zu tragen? Dein Post klingt mehr so, als ob du nur RichterIn fürs Ego werden möchtest.
15.12.2020, 16:30
(15.12.2020, 16:25)Gast schrieb:(15.12.2020, 13:52)GastBB16903 schrieb: Hallo liebe Schwarmintelligenz,
ich überlege, nach dem 2 Examen in die Justiz einzusteigen. Habe bisher nur GK-Erfahrung.
Da ich selbst ein ziemlicher Karrieretyp bin, interessiert es mich, wie man bei der Justiz Karriere machen kann.
Dass die Aussichten nicht rosig sind, ist mir bewusst ...
Vielen Dank schon mal
Weiß nicht, ob du als "ziemlicher Karrieretyp" gut bei der Justiz aufgehoben bist. Willst du denn in die Justiz, um (auch) gesellschaftliche Verantwortung zu tragen? Dein Post klingt mehr so, als ob du nur RichterIn fürs Ego werden möchtest.
Wie kann man das überhaupt von sich behaupten, bevor man angefangen hat zu arbeiten ??? Es sei denn, es ist so gemeint, dass es dir als Mensch am wichtigsten ist, Karriere machen zu können. Dann sehe ich das auch so: Ego hat nichts in der Justiz zu suchen! Oder reizt dich auch der Gedanke, erstmal 8 Jahre lang am
Amtsgericht zu arbeiten und für die alltäglichen Belange der Bürger zuständig zu sein?
15.12.2020, 17:04
(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:45)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:38)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:11)Gast schrieb: Das würde mich interessieren. Hat jemand Einblicke, welche die Examensnoten haben, wenn man einmal "drin" ist. Alles, was ich bis jetzt hörte, war, dass die übrigen Faktoren deutlich wichtiger sind.
Examensnoten spielen keine Rolle mehr. Die sind nur an wichtig, um überhaupt in den Blickwinkel zu geraten, wobei das auch anders geht.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Examina spielen ne Rolle bei der Einstellung und bei der ersten Bewertung.
Die erste Bewertung kann bei überdurchschnittlichen Examina angehoben werden. Insofern besteht schon ne gute Chance sich durch gute Noten "von Beginn an" abzusetzen. Gerade die erste Bewertung eröffnet die meisten Wege.
Denke (weiß es nicht) das es für spätere Aufstiege in der Verwaltung keine Rolle mehr spielt, denke aber nicht, dass man mit zwei bef zum OLG Richter wird (nicht wegen Qualifikation, sondern einfach nur weil Juristen eben so sind ^^).
Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Dass die Note für die Einstellung wichtig ist, ist mir auch klar. Mir ging es um die Beförderung.
Hintergrund ist, dass ich jetzt eine Richterstelle hätte, aber überlege, ob ich noch den Verbesserungsversuch machen soll.
15.12.2020, 17:12
„Hintergrund ist, dass ich jetzt eine Richterstelle hätte, aber überlege, ob ich noch den Verbesserungsversuch machen soll.“
Um dich dann auf die gleiche Stelle nochmal zu bewerben?
Um dich dann auf die gleiche Stelle nochmal zu bewerben?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
15.12.2020, 17:39
(15.12.2020, 16:09)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb:(15.12.2020, 14:45)Gast23 schrieb: Das ist so nicht ganz richtig.
Die Examina spielen ne Rolle bei der Einstellung und bei der ersten Bewertung.
Die erste Bewertung kann bei überdurchschnittlichen Examina angehoben werden. Insofern besteht schon ne gute Chance sich durch gute Noten "von Beginn an" abzusetzen. Gerade die erste Bewertung eröffnet die meisten Wege.
Denke (weiß es nicht) das es für spätere Aufstiege in der Verwaltung keine Rolle mehr spielt, denke aber nicht, dass man mit zwei bef zum OLG Richter wird (nicht wegen Qualifikation, sondern einfach nur weil Juristen eben so sind ^^).
Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Das hast du frei erfunden.
Aber komplett :rolleyes:
Eure Argumentation ist nicht zu schlagen. Ein stichhaltiges Argument nach dem anderen. Gerade "der echte Norden" scheint sich in letzter Zeit nur noch darauf zu beschränken, Leute als Referendare zu titulieren und zu behaupten das etwas nicht stimmt, ohne etwas zur Sache beizutragen. Hoffe deine Urteile schreibst du nicht aich von Gottes Gnaden.
Der Fragesteller kann sich ja überlegen was er glaubt und was nicht. Sinnvolle Motivation sich sowas auszudenken würde mir spontan nicht einfallen.
15.12.2020, 17:52
(15.12.2020, 17:39)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 16:09)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb: Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Das hast du frei erfunden.
Aber komplett :rolleyes:
Eure Argumentation ist nicht zu schlagen. Ein stichhaltiges Argument nach dem anderen. Gerade "der echte Norden" scheint sich in letzter Zeit nur noch darauf zu beschränken, Leute als Referendare zu titulieren und zu behaupten das etwas nicht stimmt, ohne etwas zur Sache beizutragen. Hoffe deine Urteile schreibst du nicht aich von Gottes Gnaden.
Der Fragesteller kann sich ja überlegen was er glaubt und was nicht. Sinnvolle Motivation sich sowas auszudenken würde mir spontan nicht einfallen.
Nun, es ist durchaus zulässig, wenn der echte Norden die unechten Richter hier entlarvt, da dem Fragenden mit Fake Antworten nun mal nicht geholfen ist. Wohl aber wird ihm geholfen, wenn ein echter Richter offensichtlichen Unsinn auch als solchen deklariert.
15.12.2020, 17:55
(15.12.2020, 17:39)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 16:09)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb:(15.12.2020, 14:59)Gast schrieb: Was für ein Unsinn.... die erste dienstliche Beurteilung ist erstens die unwichtigste für spätere Beförderungen und zweitens spielen die Examensnoten da nicht mit rein! Was meinst du überhaupt mit „Note anheben“? Ich glaube, du weißt nicht, wovon du sprichst. Denn ein „besonders geeignet“ wird NiE in der ersten Beurteilung vergeben.
Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Das hast du frei erfunden.
Aber komplett :rolleyes:
Eure Argumentation ist nicht zu schlagen. Ein stichhaltiges Argument nach dem anderen. Gerade "der echte Norden" scheint sich in letzter Zeit nur noch darauf zu beschränken, Leute als Referendare zu titulieren und zu behaupten das etwas nicht stimmt, ohne etwas zur Sache beizutragen. Hoffe deine Urteile schreibst du nicht aich von Gottes Gnaden.
Der Fragesteller kann sich ja überlegen was er glaubt und was nicht. Sinnvolle Motivation sich sowas auszudenken würde mir spontan nicht einfallen.
Dann poste doch mal die Stellenausschreibung, in der Richter - aber nur die besonders tollen - sich auf eine Trainee-Stelle bewerben sollen?
Die Beurteilungen aus der Probezeit dienen in der Justiz nur einem einzigen Zweck: Der Feststellung der Eignung zum Zwecke der Verplanung. Selbst wenn diese Beurteilungen feststellen sollten, dass Du über Wasser gehen kannst und Wasser in Wein verwandelst, spielen Sie für Beförderungsstellen keine Rolle. Hierfür kommt es auf den Inhalt der letzten Anlassbeurteilung an (und zwar nur auf den!). Deswegen steht übrigens in den meisten Bundesländern in den ersten Beurteilung nahezu überall das gleiche drin.
Zum Thread gilt es eigentlich nur zu sagen, dass die Justiz schlicht kein Karriere-Beruf ist. Anders als beispielsweise die Laufbahn des Beamten, erfolgt der Aufstieg in der Justiz allein durch Zeitablauf (R1 = A13-A15). Eine Beförderung ist eigentlich nicht vorgesehen. Klar kann man auch Richter am BGH werden, die eigentliche Frage sollte aber lauten, ob einem die Tätigkeit als Richter auf Dauer Freude bereiten würde. Wenn man nur bei BGH sein Glück finden würde, sollte man vermutlich lieber einen anderen Weg einschlagen, da der Aufstieg - jedenfalls über R2 hinaus - meiner Ansicht nach nicht planbar ist.
15.12.2020, 18:04
(15.12.2020, 17:52)DerEchteOsten schrieb: Gast23
(15.12.2020, 16:09)Der echte Norden schrieb:(15.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:17)Gast23 schrieb: Achja, wie schnell der Ton hier vorwurfsvoll wird ist echt spannend bis traurig.
Also wenn du ins Intranet der Justiz, unter dem Punkt Ausschreibung der Justiz schaust, gibt es zb eine Stelle als Trainee, die sich explizit an besonders befähigte Richter auf Probe richtet. Dort steht dass die Auswahl nach der ersren Beurteilung und hilfsweise der Note im zweiten Examen getroffen wird.
Mit angehoben evtl technisch unkorrekt ausgedrückt. Aber eine gute Note gibt öffentlich die Möglichkeit sich bei manchen Stellenausschreibungen (Karriere) ggü. anderen Kandidaten abzusetzen.
Zudem wurde mir im Rahmen meiner Einstellung gesagt, dass die Note im Examen Einfluss auf die Note der ersten Beurteilung haben soll / kann. Habe das zugegebenermaßen nicht verifiziert, weil meine Note nicht so gut ist, dass ich mich darüber informieren müsste :D
Das hast du frei erfunden.
Aber komplett :rolleyes:
Eure Argumentation ist nicht zu schlagen. Ein stichhaltiges Argument nach dem anderen. Gerade "der echte Norden" scheint sich in letzter Zeit nur noch darauf zu beschränken, Leute als Referendare zu titulieren und zu behaupten das etwas nicht stimmt, ohne etwas zur Sache beizutragen. Hoffe deine Urteile schreibst du nicht aich von Gottes Gnaden.
Der Fragesteller kann sich ja überlegen was er glaubt und was nicht. Sinnvolle Motivation sich sowas auszudenken würde mir spontan nicht einfallen.
Nun, es ist durchaus zulässig, wenn der echte Norden die unechten Richter hier entlarvt, da dem Fragenden mit Fake Antworten nun mal nicht geholfen ist. Wohl aber wird ihm geholfen, wenn ein echter Richter offensichtlichen Unsinn auch als solchen deklariert.
Offensichtlich gibt es ne Menge Referendare oder Studis, die es für sinnvoll erachten, sich hier als Richter auszugeben.