15.12.2020, 15:55
(15.12.2020, 15:49)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:37)Gast schrieb: Wie manche hier meinen sich aufspielen zu müssen... und die juristischen Qualitäten anhand der Note erkennen zu können. Zum Einen ist das irgendwie ziemlich amüsant. Zum Anderen wird einem aber auch regelrecht schlecht.
An Diejenigen, die ernsthaft glauben, alle Ausreichend-Kandidaten wären exakt gleich: Denkt Ihr wirklich derart schlicht und undifferenziert?!
Es gibt Kandidaten, die schreiben nunmal handschriftlich verdammt langsam und werden aus diesem Grund mit der Bearbeitung nicht fertig. Was glaubt Ihr, wie ein unvollständiges Urteil vom Korrektor bewertet wird?
Oder wenn der Kandidat Passagen aufgrund dieses "handschriftlichen" Problems bewusst mit verkürzter Argumentation abhandelt, dann hagelt es direkt ein "zu oberflächlich".
Kein Ausreichend-Kandidat ist wie der andere. Ja, es gibt etliche, die die Probleme des Falls übersehen. Oder einige, die schlicht und ergreifend kein Systemverständnis haben. Die, die falsche Normen anwenden, sich nicht gut ausdrücken können oder die Struktur nicht durchgehend einhalten usw.
Es gibt aber auch einfach manche, die mit dem Handschriftlichen ihre Probleme haben. Und nein, dass hat nichts mit einer zu langen Arbeit mit dem Kommentar zu tun.
Wegen der ach so aussagekräftigen Noten kann ich nur folgendes zum Nachdenken mitgeben: Ich kenne eine Person im Bekanntenkreis, die ein VB im Drittversuch geschafft hat.
Und nun? Ist sie dadurch ein besserer Jurist als jemand, der im ersten Versuch 6 P. erreicht hat?
Wohl kaum...
Du geht also davon aus dass nur Leute, die schnell viel schreiben können, gute Noten abfangen? Habe in einer Klausur gut ein Drittel mehr geschrieben als eine Bekannte - beide 13 Punkte.
Außerdem hat man jahrelang im Studium Klausuren schreiben geübt, weshalb sich automatisch eine gewissen Routine und Geschwindigkeit einstellt. Wer von sich behauptet, aufgrund der Handschrift einen so erheblichen Nachteil erlitten zu haben, dass er über 2 x a nicht hätte herauskommen können, klingt sehr delusional. Aber wenn man dann besser schlafen kann?
Zumal Hausarbeiten und mündliche Prüfungen nicht handschriftlich abgelegt werden.... ;)
15.12.2020, 16:11
(15.12.2020, 15:49)Gast schrieb:Ich hab zwar mehr als 2 x a geschafft, aber für mich war im Examen ebenfalls die größte Herausforderung, schnell genug und dabei leserlich zu schreiben um auch ja alles was in der Akte angesprochen ist, irgendwie unterzubringen. Ich habe für beide Examen zusammen genommen über 150 Klausuren geschrieben, die Schreibberatung der Uni sowie eine private in Anspruch genommen und diverse Übungen aus dem Internet gemacht um schneller zu werden...aber mehr als sechs Seiten die Stunde bekomme ich selbst unter idealen Bedingungen (simplen Text abschreiben) nicht leserlich hin. Ich hab keine Ahnung woran es liegt, dass andere doppelt so viel schreiben können wie ich, aber es ist so. Und durch diese Limitation wurden meine Klausuren natürlich oberflächlicher und in einem Fall auch unfertig. Und das obwohl ich in allen Klausuren außer einer nach einer Stunde eine Lösungsskizze hatte und mit dem Schreiben angefangen habe. Ich hab es wie gesagt damit dennoch immerhin 2 x auf knapp 8 Punkte gebracht, bin mir aber ziemlich sicher, dass mich meine Handschrift pro Klausur gut und gerne 2-3 Punkte gekostet hat. Dafür spricht auch, dass meine Aktenvorträge immer wesentlich besser waren (16 Punkte in der mündlichen), was daran liegen dürfte, dass ich da nicht alles aufschreiben musste.(15.12.2020, 15:37)Gast schrieb: Wie manche hier meinen sich aufspielen zu müssen... und die juristischen Qualitäten anhand der Note erkennen zu können. Zum Einen ist das irgendwie ziemlich amüsant. Zum Anderen wird einem aber auch regelrecht schlecht.
An Diejenigen, die ernsthaft glauben, alle Ausreichend-Kandidaten wären exakt gleich: Denkt Ihr wirklich derart schlicht und undifferenziert?!
Es gibt Kandidaten, die schreiben nunmal handschriftlich verdammt langsam und werden aus diesem Grund mit der Bearbeitung nicht fertig. Was glaubt Ihr, wie ein unvollständiges Urteil vom Korrektor bewertet wird?
Oder wenn der Kandidat Passagen aufgrund dieses "handschriftlichen" Problems bewusst mit verkürzter Argumentation abhandelt, dann hagelt es direkt ein "zu oberflächlich".
Kein Ausreichend-Kandidat ist wie der andere. Ja, es gibt etliche, die die Probleme des Falls übersehen. Oder einige, die schlicht und ergreifend kein Systemverständnis haben. Die, die falsche Normen anwenden, sich nicht gut ausdrücken können oder die Struktur nicht durchgehend einhalten usw.
Es gibt aber auch einfach manche, die mit dem Handschriftlichen ihre Probleme haben. Und nein, dass hat nichts mit einer zu langen Arbeit mit dem Kommentar zu tun.
Wegen der ach so aussagekräftigen Noten kann ich nur folgendes zum Nachdenken mitgeben: Ich kenne eine Person im Bekanntenkreis, die ein VB im Drittversuch geschafft hat.
Und nun? Ist sie dadurch ein besserer Jurist als jemand, der im ersten Versuch 6 P. erreicht hat?
Wohl kaum...
Du geht also davon aus dass nur Leute, die schnell viel schreiben können, gute Noten abfangen? Habe in einer Klausur gut ein Drittel mehr geschrieben als eine Bekannte - beide 13 Punkte.
Außerdem hat man jahrelang im Studium Klausuren schreiben geübt, weshalb sich automatisch eine gewissen Routine und Geschwindigkeit einstellt. Wer von sich behauptet, aufgrund der Handschrift einen so erheblichen Nachteil erlitten zu haben, dass er über 2 x a nicht hätte herauskommen können, klingt sehr delusional. Aber wenn man dann besser schlafen kann?
Hier so zu tun, als habe die Handschrift keinen großen Einfluss auf die Examensergebnisse halte ich also - mit Verlaub - für ziemlichen Unsinn. Dass man aber nur wegen der Handschrift ein ausreichend bekommt, auch. Denn 30% der Prüfungsleistung (in manchen BL sogar 40%), beinhalten keinerlei schriftliche Anforderungen.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
15.12.2020, 16:14
(15.12.2020, 16:11)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:49)Gast schrieb:Ich hab zwar mehr als 2 x a geschafft, aber für mich war im Examen ebenfalls die größte Herausforderung, schnell genug und dabei leserlich zu schreiben um auch ja alles was in der Akte angesprochen ist, irgendwie unterzubringen. Ich habe für beide Examen zusammen genommen über 150 Klausuren geschrieben, die Schreibberatung der Uni sowie eine private in Anspruch genommen und diverse Übungen aus dem Internet gemacht um schneller zu werden...aber mehr als sechs Seiten die Stunde bekomme ich selbst unter idealen Bedingungen (simplen Text abschreiben) nicht leserlich hin. Ich hab keine Ahnung woran es liegt, dass andere doppelt so viel schreiben können wie ich, aber es ist so. Und durch diese Limitation wurden meine Klausuren natürlich oberflächlicher und in einem Fall auch unfertig. Und das obwohl ich in allen Klausuren außer einer nach einer Stunde eine Lösungsskizze hatte und mit dem Schreiben angefangen habe. Ich hab es wie gesagt damit dennoch immerhin 2 x auf knapp 8 Punkte gebracht, bin mir aber ziemlich sicher, dass mich meine Handschrift pro Klausur gut und gerne 2-3 Punkte gekostet hat. Dafür spricht auch, dass meine Aktenvorträge immer wesentlich besser waren (16 Punkte in der mündlichen), was daran liegen dürfte, dass ich da nicht alles aufschreiben musste.(15.12.2020, 15:37)Gast schrieb: Wie manche hier meinen sich aufspielen zu müssen... und die juristischen Qualitäten anhand der Note erkennen zu können. Zum Einen ist das irgendwie ziemlich amüsant. Zum Anderen wird einem aber auch regelrecht schlecht.
An Diejenigen, die ernsthaft glauben, alle Ausreichend-Kandidaten wären exakt gleich: Denkt Ihr wirklich derart schlicht und undifferenziert?!
Es gibt Kandidaten, die schreiben nunmal handschriftlich verdammt langsam und werden aus diesem Grund mit der Bearbeitung nicht fertig. Was glaubt Ihr, wie ein unvollständiges Urteil vom Korrektor bewertet wird?
Oder wenn der Kandidat Passagen aufgrund dieses "handschriftlichen" Problems bewusst mit verkürzter Argumentation abhandelt, dann hagelt es direkt ein "zu oberflächlich".
Kein Ausreichend-Kandidat ist wie der andere. Ja, es gibt etliche, die die Probleme des Falls übersehen. Oder einige, die schlicht und ergreifend kein Systemverständnis haben. Die, die falsche Normen anwenden, sich nicht gut ausdrücken können oder die Struktur nicht durchgehend einhalten usw.
Es gibt aber auch einfach manche, die mit dem Handschriftlichen ihre Probleme haben. Und nein, dass hat nichts mit einer zu langen Arbeit mit dem Kommentar zu tun.
Wegen der ach so aussagekräftigen Noten kann ich nur folgendes zum Nachdenken mitgeben: Ich kenne eine Person im Bekanntenkreis, die ein VB im Drittversuch geschafft hat.
Und nun? Ist sie dadurch ein besserer Jurist als jemand, der im ersten Versuch 6 P. erreicht hat?
Wohl kaum...
Du geht also davon aus dass nur Leute, die schnell viel schreiben können, gute Noten abfangen? Habe in einer Klausur gut ein Drittel mehr geschrieben als eine Bekannte - beide 13 Punkte.
Außerdem hat man jahrelang im Studium Klausuren schreiben geübt, weshalb sich automatisch eine gewissen Routine und Geschwindigkeit einstellt. Wer von sich behauptet, aufgrund der Handschrift einen so erheblichen Nachteil erlitten zu haben, dass er über 2 x a nicht hätte herauskommen können, klingt sehr delusional. Aber wenn man dann besser schlafen kann?
Hier so zu tun, als habe die Handschrift keinen großen Einfluss auf die Examensergebnisse halte ich also - mit Verlaub - für ziemlichen Unsinn. Dass man aber nur wegen der Handschrift ein ausreichend bekommt, auch. Denn 30% der Prüfungsleistung (in manchen BL sogar 40%), beinhalten keinerlei schriftliche Anforderungen.
Man kann halt nicht schneller schreiben als denken.... ;)
15.12.2020, 16:17
Es gibt sie, die Kandidaten, die mündlich und vor allem in der Praxis brillieren - aber in den handschriftlichen Klausuren versagen. Lasst euch das gesagt sein. Handschriftliche Klausuren ohne Recherchemöglichkeit bilden außerdem niemals die Praxis ab.
Für manche hier scheint es aber eben leichter zu sein, das nicht wahrhaben zu wollen... :D
Für manche hier scheint es aber eben leichter zu sein, das nicht wahrhaben zu wollen... :D
15.12.2020, 16:18
(15.12.2020, 16:14)Gast schrieb:Wenn die Lösungsskizze steht, gibts eigentlich nicht mehr viel zu denken. Es sei denn man hat seine Skizze verkackt und muss nachjustieren. Aber schon klar, dass hier eine differenzierte Sichtweise nicht gut ankommt. Wo kämen wir denn da hin, wenn auf einmal in Jura auch wie sonst überall multikausale Erklärungen um sich greifen würden. Dann wäre der gemeine Jurist doch tatsächlich mal zum reflektieren gezwungen...(15.12.2020, 16:11)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:49)Gast schrieb:Ich hab zwar mehr als 2 x a geschafft, aber für mich war im Examen ebenfalls die größte Herausforderung, schnell genug und dabei leserlich zu schreiben um auch ja alles was in der Akte angesprochen ist, irgendwie unterzubringen. Ich habe für beide Examen zusammen genommen über 150 Klausuren geschrieben, die Schreibberatung der Uni sowie eine private in Anspruch genommen und diverse Übungen aus dem Internet gemacht um schneller zu werden...aber mehr als sechs Seiten die Stunde bekomme ich selbst unter idealen Bedingungen (simplen Text abschreiben) nicht leserlich hin. Ich hab keine Ahnung woran es liegt, dass andere doppelt so viel schreiben können wie ich, aber es ist so. Und durch diese Limitation wurden meine Klausuren natürlich oberflächlicher und in einem Fall auch unfertig. Und das obwohl ich in allen Klausuren außer einer nach einer Stunde eine Lösungsskizze hatte und mit dem Schreiben angefangen habe. Ich hab es wie gesagt damit dennoch immerhin 2 x auf knapp 8 Punkte gebracht, bin mir aber ziemlich sicher, dass mich meine Handschrift pro Klausur gut und gerne 2-3 Punkte gekostet hat. Dafür spricht auch, dass meine Aktenvorträge immer wesentlich besser waren (16 Punkte in der mündlichen), was daran liegen dürfte, dass ich da nicht alles aufschreiben musste.(15.12.2020, 15:37)Gast schrieb: Wie manche hier meinen sich aufspielen zu müssen... und die juristischen Qualitäten anhand der Note erkennen zu können. Zum Einen ist das irgendwie ziemlich amüsant. Zum Anderen wird einem aber auch regelrecht schlecht.
An Diejenigen, die ernsthaft glauben, alle Ausreichend-Kandidaten wären exakt gleich: Denkt Ihr wirklich derart schlicht und undifferenziert?!
Es gibt Kandidaten, die schreiben nunmal handschriftlich verdammt langsam und werden aus diesem Grund mit der Bearbeitung nicht fertig. Was glaubt Ihr, wie ein unvollständiges Urteil vom Korrektor bewertet wird?
Oder wenn der Kandidat Passagen aufgrund dieses "handschriftlichen" Problems bewusst mit verkürzter Argumentation abhandelt, dann hagelt es direkt ein "zu oberflächlich".
Kein Ausreichend-Kandidat ist wie der andere. Ja, es gibt etliche, die die Probleme des Falls übersehen. Oder einige, die schlicht und ergreifend kein Systemverständnis haben. Die, die falsche Normen anwenden, sich nicht gut ausdrücken können oder die Struktur nicht durchgehend einhalten usw.
Es gibt aber auch einfach manche, die mit dem Handschriftlichen ihre Probleme haben. Und nein, dass hat nichts mit einer zu langen Arbeit mit dem Kommentar zu tun.
Wegen der ach so aussagekräftigen Noten kann ich nur folgendes zum Nachdenken mitgeben: Ich kenne eine Person im Bekanntenkreis, die ein VB im Drittversuch geschafft hat.
Und nun? Ist sie dadurch ein besserer Jurist als jemand, der im ersten Versuch 6 P. erreicht hat?
Wohl kaum...
Du geht also davon aus dass nur Leute, die schnell viel schreiben können, gute Noten abfangen? Habe in einer Klausur gut ein Drittel mehr geschrieben als eine Bekannte - beide 13 Punkte.
Außerdem hat man jahrelang im Studium Klausuren schreiben geübt, weshalb sich automatisch eine gewissen Routine und Geschwindigkeit einstellt. Wer von sich behauptet, aufgrund der Handschrift einen so erheblichen Nachteil erlitten zu haben, dass er über 2 x a nicht hätte herauskommen können, klingt sehr delusional. Aber wenn man dann besser schlafen kann?
Hier so zu tun, als habe die Handschrift keinen großen Einfluss auf die Examensergebnisse halte ich also - mit Verlaub - für ziemlichen Unsinn. Dass man aber nur wegen der Handschrift ein ausreichend bekommt, auch. Denn 30% der Prüfungsleistung (in manchen BL sogar 40%), beinhalten keinerlei schriftliche Anforderungen.
Man kann halt nicht schneller schreiben als denken.... ;)
15.12.2020, 16:20
(15.12.2020, 16:17)Gast schrieb: Es gibt sie, die Kandidaten, die mündlich und vor allem in der Praxis brillieren - aber in den handschriftlichen Klausuren versagen. Lasst euch das gesagt sein. Handschriftliche Klausuren ohne Recherchemöglichkeit bilden außerdem niemals die Praxis ab.Also ich bin der Typ mit der langsamen Handschrift von oben...und ich hatte 7 Kommentare zur Recherche dabei im Examen und kann das nur empfehlen. Macht es stellenweise schon leichter.
Für manche hier scheint es aber eben leichter zu sein, das nicht wahrhaben zu wollen... :D
15.12.2020, 16:20
(15.12.2020, 16:11)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:49)Gast schrieb:Ich hab zwar mehr als 2 x a geschafft, aber für mich war im Examen ebenfalls die größte Herausforderung, schnell genug und dabei leserlich zu schreiben um auch ja alles was in der Akte angesprochen ist, irgendwie unterzubringen. Ich habe für beide Examen zusammen genommen über 150 Klausuren geschrieben, die Schreibberatung der Uni sowie eine private in Anspruch genommen und diverse Übungen aus dem Internet gemacht um schneller zu werden...aber mehr als sechs Seiten die Stunde bekomme ich selbst unter idealen Bedingungen (simplen Text abschreiben) nicht leserlich hin. Ich hab keine Ahnung woran es liegt, dass andere doppelt so viel schreiben können wie ich, aber es ist so. Und durch diese Limitation wurden meine Klausuren natürlich oberflächlicher und in einem Fall auch unfertig. Und das obwohl ich in allen Klausuren außer einer nach einer Stunde eine Lösungsskizze hatte und mit dem Schreiben angefangen habe. Ich hab es wie gesagt damit dennoch immerhin 2 x auf knapp 8 Punkte gebracht, bin mir aber ziemlich sicher, dass mich meine Handschrift pro Klausur gut und gerne 2-3 Punkte gekostet hat. Dafür spricht auch, dass meine Aktenvorträge immer wesentlich besser waren (16 Punkte in der mündlichen), was daran liegen dürfte, dass ich da nicht alles aufschreiben musste.(15.12.2020, 15:37)Gast schrieb: Wie manche hier meinen sich aufspielen zu müssen... und die juristischen Qualitäten anhand der Note erkennen zu können. Zum Einen ist das irgendwie ziemlich amüsant. Zum Anderen wird einem aber auch regelrecht schlecht.
An Diejenigen, die ernsthaft glauben, alle Ausreichend-Kandidaten wären exakt gleich: Denkt Ihr wirklich derart schlicht und undifferenziert?!
Es gibt Kandidaten, die schreiben nunmal handschriftlich verdammt langsam und werden aus diesem Grund mit der Bearbeitung nicht fertig. Was glaubt Ihr, wie ein unvollständiges Urteil vom Korrektor bewertet wird?
Oder wenn der Kandidat Passagen aufgrund dieses "handschriftlichen" Problems bewusst mit verkürzter Argumentation abhandelt, dann hagelt es direkt ein "zu oberflächlich".
Kein Ausreichend-Kandidat ist wie der andere. Ja, es gibt etliche, die die Probleme des Falls übersehen. Oder einige, die schlicht und ergreifend kein Systemverständnis haben. Die, die falsche Normen anwenden, sich nicht gut ausdrücken können oder die Struktur nicht durchgehend einhalten usw.
Es gibt aber auch einfach manche, die mit dem Handschriftlichen ihre Probleme haben. Und nein, dass hat nichts mit einer zu langen Arbeit mit dem Kommentar zu tun.
Wegen der ach so aussagekräftigen Noten kann ich nur folgendes zum Nachdenken mitgeben: Ich kenne eine Person im Bekanntenkreis, die ein VB im Drittversuch geschafft hat.
Und nun? Ist sie dadurch ein besserer Jurist als jemand, der im ersten Versuch 6 P. erreicht hat?
Wohl kaum...
Du geht also davon aus dass nur Leute, die schnell viel schreiben können, gute Noten abfangen? Habe in einer Klausur gut ein Drittel mehr geschrieben als eine Bekannte - beide 13 Punkte.
Außerdem hat man jahrelang im Studium Klausuren schreiben geübt, weshalb sich automatisch eine gewissen Routine und Geschwindigkeit einstellt. Wer von sich behauptet, aufgrund der Handschrift einen so erheblichen Nachteil erlitten zu haben, dass er über 2 x a nicht hätte herauskommen können, klingt sehr delusional. Aber wenn man dann besser schlafen kann?
Hier so zu tun, als habe die Handschrift keinen großen Einfluss auf die Examensergebnisse halte ich also - mit Verlaub - für ziemlichen Unsinn. Dass man aber nur wegen der Handschrift ein ausreichend bekommt, auch. Denn 30% der Prüfungsleistung (in manchen BL sogar 40%), beinhalten keinerlei schriftliche Anforderungen.
Ich schreibe nicht schneller als du, meine Klausuren im zweiten Examen hatten daher auch eine Länge von 18-25 Seiten und ich bin mit knapp 10 Punkten aus dem Schriftlichen rausgegangen.
Viel schreiben macht es oft nicht besser. Oft schreibt man nur mehr am Problem vorbei oder führt unnötige Punkte aus, die sowieso keine/kaum Punkte bringen. Natürlich gibt es ein Minimum an Seiten, wer 10 Seiten abgibt, wird es schwer haben, alle wichtigen Dinge ausreichend besprochen zu haben. Aber im Bereich um die 20 Seiten kann man genügend schreiben, um die Punkte zu bekommen.
Habe bei der Einsicht ein paar Klausuren von mir abfotografiert und kann dir daher zB sagen, dass ich in Z3 mit 24 Seiten 14 Punkte bekommen habe. Und ich habe zwischendurch auch mal einen Absatz gemacht ;)
15.12.2020, 16:22
(15.12.2020, 16:17)Gast schrieb: Es gibt sie, die Kandidaten, die mündlich und vor allem in der Praxis brillieren - aber in den handschriftlichen Klausuren versagen. Lasst euch das gesagt sein. Handschriftliche Klausuren ohne Recherchemöglichkeit bilden außerdem niemals die Praxis ab.
Für manche hier scheint es aber eben leichter zu sein, das nicht wahrhaben zu wollen... :D
Wie schon festgestellt wurde: im Laufe der juristischen Ausbildung absolviert man eine Vielzahl von Prüfungen mit unterschiedlichen Prüfungsanforderungen, die genau das bereits berücksichtigen: unterschiedliche Fähigkeiten.
Aber genau deshalb erwarten wir auch keine 16 Punkte im Examen, sondern - das Wort finde ich ehrlich gesagt sehr anschaulich und zutreffend - eine „vollbefriedigende“ Leistung.
Jemand mit im Ergebnis lediglich ausreichenden Examina hat ganz offenbar nirgendwo brilliert!
15.12.2020, 16:23
(15.12.2020, 16:11)Gast schrieb:(15.12.2020, 15:49)Gast schrieb:Ich hab zwar mehr als 2 x a geschafft, aber für mich war im Examen ebenfalls die größte Herausforderung, schnell genug und dabei leserlich zu schreiben um auch ja alles was in der Akte angesprochen ist, irgendwie unterzubringen. Ich habe für beide Examen zusammen genommen über 150 Klausuren geschrieben, die Schreibberatung der Uni sowie eine private in Anspruch genommen und diverse Übungen aus dem Internet gemacht um schneller zu werden...aber mehr als sechs Seiten die Stunde bekomme ich selbst unter idealen Bedingungen (simplen Text abschreiben) nicht leserlich hin. Ich hab keine Ahnung woran es liegt, dass andere doppelt so viel schreiben können wie ich, aber es ist so. Und durch diese Limitation wurden meine Klausuren natürlich oberflächlicher und in einem Fall auch unfertig. Und das obwohl ich in allen Klausuren außer einer nach einer Stunde eine Lösungsskizze hatte und mit dem Schreiben angefangen habe. Ich hab es wie gesagt damit dennoch immerhin 2 x auf knapp 8 Punkte gebracht, bin mir aber ziemlich sicher, dass mich meine Handschrift pro Klausur gut und gerne 2-3 Punkte gekostet hat. Dafür spricht auch, dass meine Aktenvorträge immer wesentlich besser waren (16 Punkte in der mündlichen), was daran liegen dürfte, dass ich da nicht alles aufschreiben musste.(15.12.2020, 15:37)Gast schrieb: Wie manche hier meinen sich aufspielen zu müssen... und die juristischen Qualitäten anhand der Note erkennen zu können. Zum Einen ist das irgendwie ziemlich amüsant. Zum Anderen wird einem aber auch regelrecht schlecht.
An Diejenigen, die ernsthaft glauben, alle Ausreichend-Kandidaten wären exakt gleich: Denkt Ihr wirklich derart schlicht und undifferenziert?!
Es gibt Kandidaten, die schreiben nunmal handschriftlich verdammt langsam und werden aus diesem Grund mit der Bearbeitung nicht fertig. Was glaubt Ihr, wie ein unvollständiges Urteil vom Korrektor bewertet wird?
Oder wenn der Kandidat Passagen aufgrund dieses "handschriftlichen" Problems bewusst mit verkürzter Argumentation abhandelt, dann hagelt es direkt ein "zu oberflächlich".
Kein Ausreichend-Kandidat ist wie der andere. Ja, es gibt etliche, die die Probleme des Falls übersehen. Oder einige, die schlicht und ergreifend kein Systemverständnis haben. Die, die falsche Normen anwenden, sich nicht gut ausdrücken können oder die Struktur nicht durchgehend einhalten usw.
Es gibt aber auch einfach manche, die mit dem Handschriftlichen ihre Probleme haben. Und nein, dass hat nichts mit einer zu langen Arbeit mit dem Kommentar zu tun.
Wegen der ach so aussagekräftigen Noten kann ich nur folgendes zum Nachdenken mitgeben: Ich kenne eine Person im Bekanntenkreis, die ein VB im Drittversuch geschafft hat.
Und nun? Ist sie dadurch ein besserer Jurist als jemand, der im ersten Versuch 6 P. erreicht hat?
Wohl kaum...
Du geht also davon aus dass nur Leute, die schnell viel schreiben können, gute Noten abfangen? Habe in einer Klausur gut ein Drittel mehr geschrieben als eine Bekannte - beide 13 Punkte.
Außerdem hat man jahrelang im Studium Klausuren schreiben geübt, weshalb sich automatisch eine gewissen Routine und Geschwindigkeit einstellt. Wer von sich behauptet, aufgrund der Handschrift einen so erheblichen Nachteil erlitten zu haben, dass er über 2 x a nicht hätte herauskommen können, klingt sehr delusional. Aber wenn man dann besser schlafen kann?
Hier so zu tun, als habe die Handschrift keinen großen Einfluss auf die Examensergebnisse halte ich also - mit Verlaub - für ziemlichen Unsinn. Dass man aber nur wegen der Handschrift ein ausreichend bekommt, auch. Denn 30% der Prüfungsleistung (in manchen BL sogar 40%), beinhalten keinerlei schriftliche Anforderungen.
Verstehe deinen Punkt grundsätzlich. Aber es ist doch schon fast die Regel, dass man in den Klausuren nicht fertig wird (gerade im Strafrecht)? Daher gehe ich davon aus, dass in der absoluten Regel alle ähnlich unter dem handschriftlichen Schreiben leiden.
Ich persönlich schreibe extrem schnell, dafür auch ziemlich unleserlich - die Handschrift wurde jedoch in keiner einzigen Bewertung erwähnt. Meiner Meinung nach also ein Punkt, der so gut wie alle gleich trifft.
Bzgl der besseren Note in der Mündlichen (ohne deine super Leistung jetzt schmälern zu wollen): der Durchschnitt in den Mündlichen ist doch bekanntermaßen deutlich über dem Durchschnitt der schriftlichen Klausuren. Das hat aber nichts mit der dort fehlenden Handschrift zu tun :D
15.12.2020, 16:29
(15.12.2020, 15:37)Gast schrieb: Wie manche hier meinen sich aufspielen zu müssen... und die juristischen Qualitäten anhand der Note erkennen zu können. Zum Einen ist das irgendwie ziemlich amüsant. Zum Anderen wird einem aber auch regelrecht schlecht.
An Diejenigen, die ernsthaft glauben, alle Ausreichend-Kandidaten wären exakt gleich: Denkt Ihr wirklich derart schlicht und undifferenziert?!
Es gibt Kandidaten, die schreiben nunmal handschriftlich verdammt langsam und werden aus diesem Grund mit der Bearbeitung nicht fertig. Was glaubt Ihr, wie ein unvollständiges Urteil vom Korrektor bewertet wird?
Oder wenn der Kandidat Passagen aufgrund dieses "handschriftlichen" Problems bewusst mit verkürzter Argumentation abhandelt, dann hagelt es direkt ein "zu oberflächlich".
Kein Ausreichend-Kandidat ist wie der andere. Ja, es gibt etliche, die die Probleme des Falls übersehen. Oder einige, die schlicht und ergreifend kein Systemverständnis haben. Die, die falsche Normen anwenden, sich nicht gut ausdrücken können oder die Struktur nicht durchgehend einhalten usw.
Es gibt aber auch einfach manche, die mit dem Handschriftlichen ihre Probleme haben. Und nein, dass hat nichts mit einer zu langen Arbeit mit dem Kommentar zu tun.
Wegen der ach so aussagekräftigen Noten kann ich nur folgendes zum Nachdenken mitgeben: Ich kenne eine Person im Bekanntenkreis, die ein VB im Drittversuch geschafft hat.
Und nun? Ist sie dadurch ein besserer Jurist als jemand, der im ersten Versuch 6 P. erreicht hat?
Wohl kaum...
Es gibt auch viele, die egal mit welcher Handschrift auch immer einfach schlecht sind.









