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Verkürzung der Probezeit
Gast
Unregistered
 
#1
15.12.2020, 08:15
Guten Morgen,

weiß jemand, ob es in der Praxis vorkommt, dass die Probezeit in der Justiz in bestimmten Fällen verkürzt wird? Dass es theoretisch geht, weiß ich. 

Viele Grüße und danke
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Gast
Unregistered
 
#2
15.12.2020, 08:53
Verkürzt auf unter 2 Jahre? Kenne ich nicht. Eine Verplanung nach knapp über 2 Jahren ist mir bekannt, aber das ist auch ein Ausnahme-Typ
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Gast
Unregistered
 
#3
15.12.2020, 08:57
Regelmäßig sind es natürlich 3 Jahre. 

Bei Lehrer*innen hingegen faktisch 2
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Auch Bln
Unregistered
 
#4
15.12.2020, 09:03
Bei solchen Fragen solltest Du immer Dein Bundesland angeben.

In Berlin sind mir keine Verkürzungen bekannt, dafür kann man aber sehr zuverlässig nach 3 Jahren ernannt werden. Längere Wartezeiten kenne ich nur von Richter*innen, die explizit auf eine bestimmte Stelle gehofft/gewartet haben.
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Gast
Unregistered
 
#5
15.12.2020, 09:21
(15.12.2020, 09:03)Auch Bln schrieb:  Bei solchen Fragen solltest Du immer Dein Bundesland angeben.

In Berlin sind mir keine Verkürzungen bekannt, dafür kann man aber sehr zuverlässig nach 3 Jahren ernannt werden. Längere Wartezeiten kenne ich nur von Richter*innen, die explizit auf eine bestimmte Stelle gehofft/gewartet haben.

+1 trifft so zu. Es können natürlich auch mal 3 Jahre 4 Monate sein, je nachdem wann man genau eingestellt wurde und wann der Riwa für die Lebenszeiternennung dann ist.
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Gast
Unregistered
 
#6
15.12.2020, 13:47
In HH wird regelmäßig gekürzt: 1 Jahr Tätigkeit als RA wird anerkannt, sodass in HH stets nach 2 Jahren verplant wird, solltest zuvor als RA tätig gewesen sein. Auch Tätigkeiten in andern Behörden werden anerkannt sowie eine Tätigkeit als Proberichter in einem anderen Bundesland im Falle des Wechsels vor Verplanung.
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Justizgast
Unregistered
 
#7
15.12.2020, 14:27
(15.12.2020, 13:47)Gast schrieb:  In HH wird regelmäßig gekürzt: 1 Jahr Tätigkeit als RA wird anerkannt, sodass in HH stets nach 2 Jahren verplant wird, solltest zuvor als RA tätig gewesen sein. Auch Tätigkeiten in andern Behörden werden anerkannt sowie eine Tätigkeit als Proberichter in einem anderen Bundesland im Falle des Wechsels vor Verplanung.

In Hessen sind mir Verkürzungen um 3 Monate (2-jährige anwaltliche Tätigkeit) und um 6 Monate (10-jährige anwaltliche Tätigkeit) bekannt.
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Gast
Unregistered
 
#8
16.12.2020, 17:33
Ich habe gehört, im Saarland wird auch ein Juristischer Vorbereitungsdienst auf die Pobereit angerechnet. Stimmt das? Kann ich mir gar nicht vorstellen?
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Saarland
Unregistered
 
#9
16.12.2020, 19:35
Das stimmt nicht. Im Saarland wird der Vorbereitungsdienst nicht angerechnet. In der Regel wird nach 4 Jahren ernannt, max. 18 Monate können angerechnet werden bei entsprechender Leistung.
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Gast
Unregistered
 
#10
16.12.2020, 20:33
(16.12.2020, 17:33)Gast schrieb:  Ich habe gehört, im Saarland wird auch ein Juristischer Vorbereitungsdienst auf die Pobereit angerechnet. Stimmt das? Kann ich mir gar nicht vorstellen?

Vielleicht kann man im Saarland auch mit einem Examen Richter werden?  :rolleyes: würde manche Urteile erklären
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