12.12.2020, 10:46
(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb:(11.12.2020, 21:50)Gast schrieb: Vorschlag: was haltet ihr von einer Reform
des Auswahlverfahrens dergestalt, dass statt auf die Noten in den Examina darauf abgestellt wird, dass jeder Bewerber für ein Richteramt für drei Monate (ähnlich wie eine Station im Ref) eine strenge Erprobung durchläuft an verschiedenen Gerichten, die ausschließlich die fachliche und persönliche Eignung als Richter zum Gegenstand hat und mit den Prädikaten „uneingeschränkte Empfehlung für eine Einstellung als Richter“, „eingeschränkte Empfehlung“ oder „wird nicht befürwortet“ bewertet wird?
Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
12.12.2020, 11:09
(12.12.2020, 10:46)Auch Bln schrieb:(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb:(11.12.2020, 21:50)Gast schrieb: Vorschlag: was haltet ihr von einer Reform
des Auswahlverfahrens dergestalt, dass statt auf die Noten in den Examina darauf abgestellt wird, dass jeder Bewerber für ein Richteramt für drei Monate (ähnlich wie eine Station im Ref) eine strenge Erprobung durchläuft an verschiedenen Gerichten, die ausschließlich die fachliche und persönliche Eignung als Richter zum Gegenstand hat und mit den Prädikaten „uneingeschränkte Empfehlung für eine Einstellung als Richter“, „eingeschränkte Empfehlung“ oder „wird nicht befürwortet“ bewertet wird?
Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
Der Punkt ist: Richter auf Probe with man NACH der Vorauswahl nach (primär) Note. Die ist ein gewisses Indiz für ordentliche Fähigkeiten und führt zu einer Vorauswahl. OHNE diese Vorauswahl könnten zum einen Tausende Assessoren theoretisch in jedem Durchgang als Richter anfangen (oder man wählt zufällig unter ihnen aus, was willkürlich und im Übrigen GG-widrig wäre, Art. 33 II GG). Zum anderen gäbe es keinerlei Gewähr, dass nicht auch völlig ungeeignete Kandidaten, die mit ach und krach bestanden haben, aufgenommen werden
12.12.2020, 11:28
(12.12.2020, 10:46)Auch Bln schrieb:(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb:(11.12.2020, 21:50)Gast schrieb: Vorschlag: was haltet ihr von einer Reform
des Auswahlverfahrens dergestalt, dass statt auf die Noten in den Examina darauf abgestellt wird, dass jeder Bewerber für ein Richteramt für drei Monate (ähnlich wie eine Station im Ref) eine strenge Erprobung durchläuft an verschiedenen Gerichten, die ausschließlich die fachliche und persönliche Eignung als Richter zum Gegenstand hat und mit den Prädikaten „uneingeschränkte Empfehlung für eine Einstellung als Richter“, „eingeschränkte Empfehlung“ oder „wird nicht befürwortet“ bewertet wird?
Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
Abseits der intellektuell völlig deplatzierten Genderei: Volle Zustimmung!
12.12.2020, 14:45
(11.12.2020, 22:01)Gast schrieb:Das würde doch dann auch zu einer Entlastung der hauptberuflichen Richter führen, sodass sie die Kapazität hätten, den "Richteränwärtern" auf die Finger zu schauen.(11.12.2020, 17:33)Gast schrieb: Das bisschen Jura ist mit den beiden Abschlüssen belegt. Richter mit guten Noten haben die Bestenauslese entwickelt, um ihre Kollegen mit 2 x a als Fußabtreter in die Tonne zu hauen, damit sie im Richterberuf und anderen Eliteberufen ja keine Konkurrenz auch noch von den "Schlechten" haben. Einstellung nur nach Note steht auch nirgendwo, wurde aber von den gut benoteten so ausgelegt durch die Rspr.
Genau !!!
Man lässt die „Schlechten“ nicht in den Berufsstand, weil man Angst vor der schlechten Konkurrenz hat !!!
Es sind die Schlechten vor denen man sich fürchten muss, die sind nämlich so schlecht, dass sie meine Beförderungschancen schmälern !!!
12.12.2020, 16:49
(12.12.2020, 10:46)Auch Bln schrieb:(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb:(11.12.2020, 21:50)Gast schrieb: Vorschlag: was haltet ihr von einer Reform
des Auswahlverfahrens dergestalt, dass statt auf die Noten in den Examina darauf abgestellt wird, dass jeder Bewerber für ein Richteramt für drei Monate (ähnlich wie eine Station im Ref) eine strenge Erprobung durchläuft an verschiedenen Gerichten, die ausschließlich die fachliche und persönliche Eignung als Richter zum Gegenstand hat und mit den Prädikaten „uneingeschränkte Empfehlung für eine Einstellung als Richter“, „eingeschränkte Empfehlung“ oder „wird nicht befürwortet“ bewertet wird?
Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
Proberichter werden aber nicht mehr gekündigt.Beschwerden bringen null.
Und außerdem können manche auch erst nach der Probezeit auffällig werden. Charaktere können sich ändern. Und dann sitzt man da als Partei mit dem unkündbaren Berserker, gegen den Beschwerden nix bringen.
12.12.2020, 18:05
(12.12.2020, 16:49)Gast schrieb:(12.12.2020, 10:46)Auch Bln schrieb:(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb:(11.12.2020, 21:50)Gast schrieb: Vorschlag: was haltet ihr von einer Reform
des Auswahlverfahrens dergestalt, dass statt auf die Noten in den Examina darauf abgestellt wird, dass jeder Bewerber für ein Richteramt für drei Monate (ähnlich wie eine Station im Ref) eine strenge Erprobung durchläuft an verschiedenen Gerichten, die ausschließlich die fachliche und persönliche Eignung als Richter zum Gegenstand hat und mit den Prädikaten „uneingeschränkte Empfehlung für eine Einstellung als Richter“, „eingeschränkte Empfehlung“ oder „wird nicht befürwortet“ bewertet wird?
Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
Proberichter werden aber nicht mehr gekündigt.Beschwerden bringen null.
Und außerdem können manche auch erst nach der Probezeit auffällig werden. Charaktere können sich ändern. Und dann sitzt man da als Partei mit dem unkündbaren Berserker, gegen den Beschwerden nix bringen.
Der Kollege Auch Bln (der sich weiter oben leider auch nicht mehr zum Auswahlverfahren zurückgemeldet hat) betont auch sonst immer, dass so gut wie keiner innerhalb der Probezeit entlassen.
"Auffallen" ist extrem unwahrscheinlich: Die meisten FWW-Anwälte werde sich die Mühe nicht machen, weil es erstens ihr Budget nicht zulässt und zweitens man es sich nicht mit den Richtern verscherzen möchte.
Richterliche Kollegen sagen erst recht nichts: Jeder will ja auch selbst "Loyalität" (dieses positive Wort finde ich eigentlich unangebracht) erfahren, wenn er selbst Mist baut. Ist euch schon mal aufgefallen, dass Richter nie auf der Anklagebank wegen irgendetwas landen?
Sehr komisch. In jeder Bevölkerungsgruppe: Ärzte, Lehrer, Polizisten, Kassierer etc gibt es zumindest einzelne schwarze Schafe, die auch angeklagt werden, nur bei Richtern nicht, das wird unter den Teppich gekehrt.
12.12.2020, 19:26
(12.12.2020, 18:05)Gast schrieb:(12.12.2020, 16:49)Gast schrieb:(12.12.2020, 10:46)Auch Bln schrieb:(11.12.2020, 21:56)Gast schrieb:(11.12.2020, 21:50)Gast schrieb: Vorschlag: was haltet ihr von einer Reform
des Auswahlverfahrens dergestalt, dass statt auf die Noten in den Examina darauf abgestellt wird, dass jeder Bewerber für ein Richteramt für drei Monate (ähnlich wie eine Station im Ref) eine strenge Erprobung durchläuft an verschiedenen Gerichten, die ausschließlich die fachliche und persönliche Eignung als Richter zum Gegenstand hat und mit den Prädikaten „uneingeschränkte Empfehlung für eine Einstellung als Richter“, „eingeschränkte Empfehlung“ oder „wird nicht befürwortet“ bewertet wird?
Wozu ein Auswahlverfahren durchführen, wenn das Examen bereits exakt diese Funktion erfüllt? Ganz zu schweigen von dem erheblichen Aufwand, potentiell Hunderte Bewerber über Monate genauestens zu beobachten und beurteilen.
Euch ist schon bekannt, dass die Einstellung von Richter*innen und Staatsanwält*innen auf Probe erfolgt? Und dass diese Probezeit wenigstens 2 Jahre bei zwei unterschiedlichen Stationen (so Hamburg bei berufserfahrene Bewerber*innen), meist drei Jahre bei drei Stationen und höchstens 5 beträgt?!
In dieser Zeit treffen Assessor*innen nicht nur auf Vorsitzende Richter*innen bzw. Gegenzeichner*innen und Kolleg*innen aus der Justiz, sondern auch auf Anwält*innen und Bürger*innen. Eine Vielzahl von Personen bildet sich also eine Meinung und kommuniziert diese durchaus deutlich (z.B. durch Rechtsmittel, Beschwerden oder einfach Flur- oder Kammerfunk).
Ungeeignete Assessor*innen dürften danach durchaus auffallen...
Proberichter werden aber nicht mehr gekündigt.Beschwerden bringen null.
Und außerdem können manche auch erst nach der Probezeit auffällig werden. Charaktere können sich ändern. Und dann sitzt man da als Partei mit dem unkündbaren Berserker, gegen den Beschwerden nix bringen.
Der Kollege Auch Bln (der sich weiter oben leider auch nicht mehr zum Auswahlverfahren zurückgemeldet hat) betont auch sonst immer, dass so gut wie keiner innerhalb der Probezeit entlassen.
"Auffallen" ist extrem unwahrscheinlich: Die meisten FWW-Anwälte werde sich die Mühe nicht machen, weil es erstens ihr Budget nicht zulässt und zweitens man es sich nicht mit den Richtern verscherzen möchte.
Richterliche Kollegen sagen erst recht nichts: Jeder will ja auch selbst "Loyalität" (dieses positive Wort finde ich eigentlich unangebracht) erfahren, wenn er selbst Mist baut. Ist euch schon mal aufgefallen, dass Richter nie auf der Anklagebank wegen irgendetwas landen?
Sehr komisch. In jeder Bevölkerungsgruppe: Ärzte, Lehrer, Polizisten, Kassierer etc gibt es zumindest einzelne schwarze Schafe, die auch angeklagt werden, nur bei Richtern nicht, das wird unter den Teppich gekehrt.
Der Kollege AuchBerlin hat auch andere Aufgaben und Vorlieben, als hier jeden Thread auf eventuell unbeantwortete Nachfragen zu kontrollieren
Davon ab: Natürlich sind echte Entlassungen selten, sie kommen aber durchaus vor. Und ein "freiwilliges" Ausscheiden (dazu hatte ich mich andernorts geäußert) passiert durchaus regelmäßig.
Und zwar gerade weil die persönliche Eignung in Zweifel gezogen wird.
Im Übrigen: jedenfalls in Berlin mangelt es nicht an Rückmeldungen der Kolleg*innen der Anwaltschaft, wobei ich mich über konstruktiven Austausch auch freue.
Dass Kolleg*innen im fortgeschrittenen Dienstalter auch -wie jeder Mensch- negative Charakterzüge stärker ausprägen oder auch psychisch erkranken können, ist eine Möglichkeit. Leider kann es da auch Bereiche geben, wo solche Veränderungen erst sehr spät auffallen und wo auch erst noch später Reaktionen folgen.
Das ist schwierig, und kann für die einzelnen Rechtssuchenden eine echte Katastrophe bedeuten, für die ich mir eine angemessene Kompensation wünschen würde.
Man sollte aber bei allen berechtigten Wünschen und Anforderungen an den Rechtsstaat nicht vergessen, dass es sich auch bei Jurist*innen (aller Berufsgruppen) letztlich nur um Menschen handelt.
12.12.2020, 22:49
O-Ton Richterin am Sozialgericht zum H4-Kläger (beobachtet als Praktikant): "Wenn Ihnen mein Urteil nicht passt, können Sie ja in Berufung gehen. Sie können ja bis nach Kassel gehen, ist mir egal." (Auch egal, dass ab Kassel Anwaltszwang ist und das Verfahren damit kostet.)
12.12.2020, 22:49
(12.12.2020, 22:49)Gast schrieb: O-Ton Richterin am Sozialgericht zum H4-Kläger (beobachtet als Praktikant): "Wenn Ihnen mein Urteil nicht passt, können Sie ja in Berufung gehen. Sie können ja bis nach Kassel gehen, ist mir egal." (Auch egal, dass ab Kassel Anwaltszwang ist und das Verfahren damit kostet.)
Und was soll daran jetzt schlimm sein?
12.12.2020, 22:53
(12.12.2020, 22:49)Gast schrieb:(12.12.2020, 22:49)Gast schrieb: O-Ton Richterin am Sozialgericht zum H4-Kläger (beobachtet als Praktikant): "Wenn Ihnen mein Urteil nicht passt, können Sie ja in Berufung gehen. Sie können ja bis nach Kassel gehen, ist mir egal." (Auch egal, dass ab Kassel Anwaltszwang ist und das Verfahren damit kostet.)
Und was soll daran jetzt schlimm sein?
Dass es in der 1. Instanz völlig egal ist, ob das Urteil richtig ist, hauptsache eine Akte vom Stapel mehr verschwinden gelassen.








