Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
11.12.2020, 00:43
(11.12.2020, 00:04)Judge schrieb: Wieso wollt ihr alle Richter werden? Glaubt ihr wirklich, dass das so einfach ist? Mitnichten!! Und ganz nebenbei: Mit 4 Punkten hat man im Staatsdienst nichts zu suchen. Irgendwo ist auch ne Grenze. 6 Punkte sind vllt noch vertretbar, darunter ein Nogo. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man im 1. so schlecht ist und dann auf einmal ein vb hinkriegt. Sucht euch was Entspanntes und lasst die Idealisten für die paar Kröten „richten“.
Wieso soll die Grenze bei 6 P. sein? Das ist die Grenze für Amtsanwalt.
Wieso nicht 5? Ist ja auch nicht 4...
Ich hätte lieber einen normalen 2 x 4,x Richter mit Menschenkenntnis als einen abgehobenen vb Richter ohne jegliche Empathie.
11.12.2020, 00:45
(11.12.2020, 00:43)Gast schrieb:(11.12.2020, 00:04)Judge schrieb: Wieso wollt ihr alle Richter werden? Glaubt ihr wirklich, dass das so einfach ist? Mitnichten!! Und ganz nebenbei: Mit 4 Punkten hat man im Staatsdienst nichts zu suchen. Irgendwo ist auch ne Grenze. 6 Punkte sind vllt noch vertretbar, darunter ein Nogo. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man im 1. so schlecht ist und dann auf einmal ein vb hinkriegt. Sucht euch was Entspanntes und lasst die Idealisten für die paar Kröten „richten“.
Wieso soll die Grenze bei 6 P. sein? Das ist die Grenze für Amtsanwalt.
Wieso nicht 5? Ist ja auch nicht 4...
Ich hätte lieber einen normalen 2 x 4,x Richter mit Menschenkenntnis als einen abgehobenen vb Richter ohne jegliche Empathie.
Jap, es liegt doch auf der Hand: mit 4 Punkten ist man menschlich, nahbar, interessiert, ab 5 oder allerspätestens 9 ist man weltfremder Theoretiker
11.12.2020, 00:47
(11.12.2020, 00:04)Judge schrieb: Wieso wollt ihr alle Richter werden? Glaubt ihr wirklich, dass das so einfach ist? Mitnichten!! Und ganz nebenbei: Mit 4 Punkten hat man im Staatsdienst nichts zu suchen. Irgendwo ist auch ne Grenze. 6 Punkte sind vllt noch vertretbar, darunter ein Nogo. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man im 1. so schlecht ist und dann auf einmal ein vb hinkriegt. Sucht euch was Entspanntes und lasst die Idealisten für die paar Kröten „richten“.
Und lasst die anderen für 35k brutto arbeiten.
11.12.2020, 01:34
(11.12.2020, 00:45)Gast schrieb:Sagt ja keiner. Aber es wird Leute mit gutem Examen und schlechter Menschenkenntnis geben. Genauso wie es Leute mit schlechtem Examen und schlechter Menschenkenntnis gibt. Auf der anderen Seite gibt es Leute mit gutem Examen und guter Menschenkenntnis und Leute mit schlechtem Examen und guter Menschenkenntnis. Der Kollege oben wollte nur ausdrücken, dass er statt jemandem aus der Gruppe der Leute mit gutem Examen und schlechter Menschenkenntnis lieber jemanden aus der Gruppe mit schlechtem Examen und guter Menschenkenntnis als Richter haben will.(11.12.2020, 00:43)Gast schrieb:(11.12.2020, 00:04)Judge schrieb: Wieso wollt ihr alle Richter werden? Glaubt ihr wirklich, dass das so einfach ist? Mitnichten!! Und ganz nebenbei: Mit 4 Punkten hat man im Staatsdienst nichts zu suchen. Irgendwo ist auch ne Grenze. 6 Punkte sind vllt noch vertretbar, darunter ein Nogo. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man im 1. so schlecht ist und dann auf einmal ein vb hinkriegt. Sucht euch was Entspanntes und lasst die Idealisten für die paar Kröten „richten“.
Wieso soll die Grenze bei 6 P. sein? Das ist die Grenze für Amtsanwalt.
Wieso nicht 5? Ist ja auch nicht 4...
Ich hätte lieber einen normalen 2 x 4,x Richter mit Menschenkenntnis als einen abgehobenen vb Richter ohne jegliche Empathie.
Jap, es liegt doch auf der Hand: mit 4 Punkten ist man menschlich, nahbar, interessiert, ab 5 oder allerspätestens 9 ist man weltfremder Theoretiker
Ich glaube es sind sich alle einig, dass einen guten Richter mehr ausmacht, als ein gutes Examen. Diese zusätzlichen Eigenschaften werden aber aktuell kaum irgendwie mit in die Einstellungen einbezogen, während die Examensnote quasi alles ist. Ob das so sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Wie man das aber irgendwie sinnvoll umsetzen kann, da bin ich auch überfragt.
11.12.2020, 01:42
(10.12.2020, 23:38)Gast schrieb:Inwiefern? Über den Zugang zu öffentlichen Ämtern entscheidet Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Was genau darunter zu verstehen ist, ist erstmal ins Ermessen der jeweiligen Behörde gestellt. Es gibt keinen sachlichen Grund, eine fachliche Leistung, die zum Einstellungszeitpunkt regelmäßig mehr als drei Jahre vorbei ist, irgendwie in dieses Ermessen einzustellen. Da macht es noch mehr Sinn sowas wie die Stationszeugnisse mit einzubeziehen. Die beziehen sich (zumindest im Ansatz) immerhin auf die praktische Tätigkeit.(10.12.2020, 23:21)Gast schrieb:(10.12.2020, 23:04)Gast schrieb:Jeder Jurist mit zwei Examen kann ans BVerfG gewählt werden (sobald er 40 ist). Da wird es wohl auch reichen um am AG Buxtehude irgendwelche Diebstähle abzuurteilen. Nicht alles was einem nicht passt ist verfassungswidrig.(10.12.2020, 22:12)Gast schrieb: In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind.
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.
Nope. Mag sein, dass die Justiz das so macht. Verfassungsgemäß ist das aber nicht .
Das bezweifelt ja auch keiner. Aber das erste Examen nicht zu berücksichtigen, dürfte Art. 33 II widersprechen.
Es steht natürlich jedem frei, gegen die Nichteinbeziehung des Ersten Examens in die Auswahlentscheidung Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ich bin mir aber sehr sicher, dass man a) nicht der Erste ist, der auf die Idee gekommen ist und b) wir davon gehört hätten, wenn das auch nur partiell erfolgreich gewesen wäre.
Ich selber bin übrigens sehr dafür, dem Ersten Examen mehr Gewicht zu geben, weil meins wesentlich besser ist als mein Zweites. Aber dass das verfassungswidrig wäre, das nicht zu tun, ist einfach nur abwegig.
11.12.2020, 09:35
(11.12.2020, 01:42)Gast schrieb:(10.12.2020, 23:38)Gast schrieb:Inwiefern? Über den Zugang zu öffentlichen Ämtern entscheidet Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Was genau darunter zu verstehen ist, ist erstmal ins Ermessen der jeweiligen Behörde gestellt. Es gibt keinen sachlichen Grund, eine fachliche Leistung, die zum Einstellungszeitpunkt regelmäßig mehr als drei Jahre vorbei ist, irgendwie in dieses Ermessen einzustellen. Da macht es noch mehr Sinn sowas wie die Stationszeugnisse mit einzubeziehen. Die beziehen sich (zumindest im Ansatz) immerhin auf die praktische Tätigkeit.(10.12.2020, 23:21)Gast schrieb:(10.12.2020, 23:04)Gast schrieb:Jeder Jurist mit zwei Examen kann ans BVerfG gewählt werden (sobald er 40 ist). Da wird es wohl auch reichen um am AG Buxtehude irgendwelche Diebstähle abzuurteilen. Nicht alles was einem nicht passt ist verfassungswidrig.(10.12.2020, 22:12)Gast schrieb: In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind.
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.
Nope. Mag sein, dass die Justiz das so macht. Verfassungsgemäß ist das aber nicht .
Das bezweifelt ja auch keiner. Aber das erste Examen nicht zu berücksichtigen, dürfte Art. 33 II widersprechen.
Es steht natürlich jedem frei, gegen die Nichteinbeziehung des Ersten Examens in die Auswahlentscheidung Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ich bin mir aber sehr sicher, dass man a) nicht der Erste ist, der auf die Idee gekommen ist und b) wir davon gehört hätten, wenn das auch nur partiell erfolgreich gewesen wäre.
Ich selber bin übrigens sehr dafür, dem Ersten Examen mehr Gewicht zu geben, weil meins wesentlich besser ist als mein Zweites. Aber dass das verfassungswidrig wäre, das nicht zu tun, ist einfach nur abwegig.
Doch den gibt es. Die Examensnote ist nunmal das einzige fachliche Kriterium was annähernd objektiv vergleichbar ist. Es haben (auf dem Papier) alle das "gleiche" Examen geschrieben, mithin die gleiche Chance gehabt abzuliefern oder eben nicht. Natürlich sind manche Durchgänge schwerer, man hatte nen schlechten Tag, der Korrektor war doof usw. das kann aber nicht berücksichtigt werden. Die Stationszeugnisse mögen mehr Praxisbezug haben, sind aber null vergleichbar und aussagekräftig. Es wird jeder Wissen, dass es Ausbilder gibt die mit 10 ++ Punkten um sich werfen ohne dafür eine entsprechende Gegenleistung einzufordern, andere lassen einen richtig ranklotzen und geben einem dann die Punkte, wieder andere vergeben prinzipiell nicht mehr als 8. Der Ansatz ein weiteres Kriterium zur Einstellung einzubeziehen ist gut, aber die Stationszeugnisse sind - stand jetzt - nicht der richtige Weg.
In jedem Fall sollte darüber nachgedacht werden, was das Kriterium sein sollte. Denn zur "Eignung" gehört sicher mehr als 18 Punkte aus beiden Examen. Wer aber nur auf das Kriterium der "Menschlichkeit" schauen will liegt auch falsch, ein bisschen Jura sollte es dann doch sein.
11.12.2020, 09:56
Soweit ich informiert bin achten die Justizverwaltungen auf beides, juristische Qualifikation und menschliche Qualitäten. Zuerst wird nach Noten gefiltert und dann im Vorstellungsgespräch die Sozialverträglichkeit geprüft. Mir sind übrigens einige Leute bekannt, die nach dem Vorstellungsgespräch kein Angebot bekommen haben.
Die Notendiskussion ist übrigens jedenfalls in Bundesländern mit Richterwahlausschuss müßig: solange die RiWa nicht mit der Notenanforderung runtergeht ändert sich nichts, die Justizverwaltung hat das nicht in der Hand. Und im RiWa sitzen u.a. Richter, die ein großes eigenes Interesse daran haben, dass die Bedingungen für die Richterschaft besser werden, und mit den Notenanforderungen haben sie ein Druckmittel gegen die Justizverwaltung, die Bedingungen zu verbessern. Dieses (berufs-)politischen Aspekt sollte man nicht vernachlässigen.
Die Notendiskussion ist übrigens jedenfalls in Bundesländern mit Richterwahlausschuss müßig: solange die RiWa nicht mit der Notenanforderung runtergeht ändert sich nichts, die Justizverwaltung hat das nicht in der Hand. Und im RiWa sitzen u.a. Richter, die ein großes eigenes Interesse daran haben, dass die Bedingungen für die Richterschaft besser werden, und mit den Notenanforderungen haben sie ein Druckmittel gegen die Justizverwaltung, die Bedingungen zu verbessern. Dieses (berufs-)politischen Aspekt sollte man nicht vernachlässigen.
11.12.2020, 10:01
Nein und ich hoffen das bleibt auch so.
Als Richter will ich schon jemanden haben, der zumindest mal formal nachgewiesen hat, dass er Jura über das absolute Mindestmaß hinaus beherrscht.
Ob 8 oder 9 Punkte is egal, aber ausreichend und 8 Punkte sind halt ein Unterschied.
Damit will ich nicht sagen, dass jemand mit 2xa zwingend ein schlechterer Jurist ist. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch.
Als Richter will ich schon jemanden haben, der zumindest mal formal nachgewiesen hat, dass er Jura über das absolute Mindestmaß hinaus beherrscht.
Ob 8 oder 9 Punkte is egal, aber ausreichend und 8 Punkte sind halt ein Unterschied.
Damit will ich nicht sagen, dass jemand mit 2xa zwingend ein schlechterer Jurist ist. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch.
11.12.2020, 13:13
(11.12.2020, 10:01)Gast schrieb: Nein und ich hoffen das bleibt auch so.
Als Richter will ich schon jemanden haben, der zumindest mal formal nachgewiesen hat, dass er Jura über das absolute Mindestmaß hinaus beherrscht.
Ob 8 oder 9 Punkte is egal, aber ausreichend und 8 Punkte sind halt ein Unterschied.
Damit will ich nicht sagen, dass jemand mit 2xa zwingend ein schlechterer Jurist ist. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch.
es geht doch nur um 1xa und im 2. min 8p
finde damit geht das gut!
ich hab selbst im 2. 8.x und im 1. dank versautem schwerpunkt a
11.12.2020, 16:48
Aber im ersten Examen ein ausreichend ist - gerade unter Berücksichtigung des Schwerpunkts - echt keine gute Leistung.









