10.12.2020, 21:44
Stimmt, dass Bestenauslese nur nach Benotung geht steht ja nirgendwo. Und die Befähigung ("Fähigkeiten") zum Richteramt haben wir alle.
10.12.2020, 22:12
In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind.
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.
10.12.2020, 22:24
Dann kann man ja auch nur auf Nase und Sozialverhalten oder Sprachkenntnisse abstellen und so doch subjektive Merkmale durch die Hintertür einführen. Deswegen ist die Bundeslaufbahnverordnung auch so weit gefasst und stellt auf so viele verschiedene und subjektive Kriterien ab. Damit man nicht jeden nur aufgrund der Note einstellen muss, wenn man den nicht leiden kann.
Eigentlich wurde die sogar geändert, weil ein Behinderter beim Auswahlverfahren im mittleren Dienst wegen seiner hohen Punktzahl mal erstritten hat, dass es unrechtmäßig war ihn nicht einzustellen. Daraufhin wurde die Verordnung geändert, so dass man nicht nur wegen Punktzahlen einstellen muss, sondern im mündlichen rum subjektivieren kann. Der mit den hohen Punktzahl war angeblich sozial ungeeignet...ein Schelm, wer da Böses denkt...
Eigentlich wurde die sogar geändert, weil ein Behinderter beim Auswahlverfahren im mittleren Dienst wegen seiner hohen Punktzahl mal erstritten hat, dass es unrechtmäßig war ihn nicht einzustellen. Daraufhin wurde die Verordnung geändert, so dass man nicht nur wegen Punktzahlen einstellen muss, sondern im mündlichen rum subjektivieren kann. Der mit den hohen Punktzahl war angeblich sozial ungeeignet...ein Schelm, wer da Böses denkt...
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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10.12.2020, 22:28
Ich sehe da vor allem verfassungsrechtliche Probleme. Ein Richter mit ausreichend dürfte u.a. die Ansprüche auf den gesetzlichen Richter und auf den rechtliches Gehör verletzen.
10.12.2020, 22:29
10.12.2020, 22:37
(10.12.2020, 22:28)Gast schrieb: Ich sehe da vor allem verfassungsrechtliche Probleme. Ein Richter mit ausreichend dürfte u.a. die Ansprüche auf den gesetzlichen Richter und auf den rechtliches Gehör verletzen.
Kommt da noch mehr als das bloße Nennen von Schlagwörtern? Inwieweit siehst du diese Gewährleistungen verletzt?
10.12.2020, 22:40
10.12.2020, 22:50
(10.12.2020, 22:37)Gast schrieb:(10.12.2020, 22:28)Gast schrieb: Ich sehe da vor allem verfassungsrechtliche Probleme. Ein Richter mit ausreichend dürfte u.a. die Ansprüche auf den gesetzlichen Richter und auf den rechtliches Gehör verletzen.
Kommt da noch mehr als das bloße Nennen von Schlagwörtern? Inwieweit siehst du diese Gewährleistungen verletzt?
Quatsch, sonst dürften die 2 x a Richter von nach der Wende gar nicht im Amt sein. Angebot/Nachfrage
Wenn Richterstellen im Osten auf dem Land nicht nachgefragt werden, kann man sie mit 2 x a besetzen. Womit denn sonst? Mit einem Wirtschaftsjuristen?
Noch mehr muss man uns 2 x a ja wohl nicht erniedrigen.
10.12.2020, 23:04
(10.12.2020, 22:12)Gast schrieb: In Niedersachsen und Bayern kenne ich jeweils eine Person die mit ausreichend im ersten und 8,6 bzw. 9,0 im zweiten im Justizdienst untergekommen sind.
Der Kollege der hier immer von Hilfskriterium erzählt, verkennt, dass ein Hilfskriterium nur bei Punktegleichheit im Hauptkriterium irgendeine Bedeutung zukommt. Wenn die Länder in ihren Ausschreibungen nur auf das zweite Examen abstellen (z.B. Bayern), heißt Bestenauslese, dass der Bewerber mit 6,4 im ersten und 8,4 im zweiten Examen dem Bewerber mit 12,8 im ersten und 8,3 im zweiten vorgezogen werden muss. Da ist nichts mit Hilfskriterium. Das wird in Bayern so auch ziemlich streng gehandhabt.
Nope. Mag sein, dass die Justiz das so macht. Verfassungsgemäß ist das aber nicht .
10.12.2020, 23:04
(10.12.2020, 22:37)Gast schrieb:(10.12.2020, 22:28)Gast schrieb: Ich sehe da vor allem verfassungsrechtliche Probleme. Ein Richter mit ausreichend dürfte u.a. die Ansprüche auf den gesetzlichen Richter und auf den rechtliches Gehör verletzen.
Kommt da noch mehr als das bloße Nennen von Schlagwörtern? Inwieweit siehst du diese Gewährleistungen verletzt?
Das war Ironie, um die Stimmen zu persiflieren, die den Untergang des Rechtsstaats heraufbeschwören, sobald nicht jeder Richter vb hat









