10.12.2020, 19:23
10.12.2020, 19:23
(10.12.2020, 19:21)Gast schrieb:(10.12.2020, 19:18)Gast schrieb:Habe Ref am LG Erfurt gemacht. Mein Ausbilder meinte mal zu mir, dass er 5P hatte und das damals Anfang der 90er auch ein offenes Geheimnis war. Ich denke auch, dass 5 Jahren die Situation in weiten Teilen von D ähnlich ist...wenn man denn wirklich zum Staat will.(10.12.2020, 18:49)Gast schrieb: Kennt ihr Richter mit "ausreichend" im ersten oder zweiten Examen? Wie kam das? Wie steht ihr dazu?
Ja. Ich bin ok damit. Sonst haben wir bald keine Richter mehr.
Hoffentlich nehmen sie dann noch Langzeitarbeitslose.
10.12.2020, 19:31
(10.12.2020, 19:00)Gast schrieb:Wo ist "hier"? Mir sind in zwei der drei Länder Richter(innen) persönlich bekannt, die mit einem ausreichend im Ersten Examen eingestellt wurden. Nur nach RLP hab ich keinen Draht.(10.12.2020, 18:56)Gast schrieb: Im ersten ein a dürft doch klar gehen, in Bayern, RLP, NRW schauen sie nur auf's zweite.
Das stimmt so definitiv nicht. Das erste Examen ist immer zumindest Hilfskriterium. Mit einem ausreichend bist du hier - zu Recht - raus.
10.12.2020, 19:42
Rip. Das ist doch eigentlich verfassungswidrig
10.12.2020, 19:42
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass Länder,die primär auf das zweite Staatsexamen gucken bei einem VB im zweiten Examen eine 6,x im ersten "verzeihen".
Aber in der Bestenauslese wird es mit einem ausreichend immer schwierig sein.
Dass in der Breite Richter*innen mit ausreichend eingestellt werden, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Aber in der Bestenauslese wird es mit einem ausreichend immer schwierig sein.
Dass in der Breite Richter*innen mit ausreichend eingestellt werden, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
10.12.2020, 19:47
Das hinterlässt halt schon einen üblen Nachgeschmack, wenn selbst der Richter es nur auf eine "4" und ein unterdurchschnittliches Ergebnis im Examen geschafft hat.
Da könnte es durchaus mal passieren, dass der Rechtsanwalt im Raum aus zwei Examina insgesamt 50 % mehr Punkte geholt hat als der Richter.
Da könnte es durchaus mal passieren, dass der Rechtsanwalt im Raum aus zwei Examina insgesamt 50 % mehr Punkte geholt hat als der Richter.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
10.12.2020, 19:49
(10.12.2020, 19:47)Gast schrieb: Das hinterlässt halt schon einen üblen Nachgeschmack, wenn selbst der Richter es nur auf eine "4" und ein unterdurchschnittliches Ergebnis im Examen geschafft hat.
Da könnte es durchaus mal passieren, dass der Rechtsanwalt im Raum aus zwei Examina insgesamt 50 % mehr Punkte geholt hat als der Richter.
Was keiner weiss, macht keinen heiss.
Wir haben alle dieselben Abschlüsse, da merkt man nur minimal Unterschiede bei den gleichen Konditionen (hohes Gehalt, Zeit, Mühe).
10.12.2020, 19:49
(10.12.2020, 19:42)Auch Bln schrieb: Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass Länder,die primär auf das zweite Staatsexamen gucken bei einem VB im zweiten Examen eine 6,x im ersten "verzeihen".
Aber in der Bestenauslese wird es mit einem ausreichend immer schwierig sein.
Dass in der Breite Richter*innen mit ausreichend eingestellt werden, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Bestenauslese kann man umgehen, wenn die Nase passt.
10.12.2020, 19:50
(10.12.2020, 19:49)Gast schrieb:(10.12.2020, 19:47)Gast schrieb: Das hinterlässt halt schon einen üblen Nachgeschmack, wenn selbst der Richter es nur auf eine "4" und ein unterdurchschnittliches Ergebnis im Examen geschafft hat.
Da könnte es durchaus mal passieren, dass der Rechtsanwalt im Raum aus zwei Examina insgesamt 50 % mehr Punkte geholt hat als der Richter.
Wir haben alle dieselben Abschlüsse, da merkt man nur minimal Unterschiede bei den gleichen Konditionen (hohes Gehalt, Zeit, Mühe).
Ähhhh nein.
10.12.2020, 20:06
(10.12.2020, 19:49)Gast schrieb:Das läuft so gerade in Berlin(10.12.2020, 19:42)Auch Bln schrieb: Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass Länder,die primär auf das zweite Staatsexamen gucken bei einem VB im zweiten Examen eine 6,x im ersten "verzeihen".
Aber in der Bestenauslese wird es mit einem ausreichend immer schwierig sein.
Dass in der Breite Richter*innen mit ausreichend eingestellt werden, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Bestenauslese kann man umgehen, wenn die Nase passt.









