04.12.2020, 20:43
Ach ja bezüglich ZII noch mal (Werkstatt-Klausur):
Der Mandant hat bei seinem Besuch ja irgendwas gelabert davon, dass er die Klage nicht daran scheitern lassen will, dass sie gegen das Autohaus eK gerichtet war statt gegen die Werkstatt GmbH. Daher habe ich zwar kurz etwas zum "richtigen" Klagegegner im Gutachten geschrieben, aber dann einfach bei der Zweckmäßigkeit darauf verwiesen, dass dem Mandanten "egal ist" gegen wen die Klage gerichtet ist und dass daher auf eine Zulässigkeitsrüge diesbezüglich verzichtet wird. Auf Rubrumskorrektur bin ich gar nicht erst gekommen ... wird doch aber sowieso von Amts wegen geprüft oder nicht? Von daher kann es im Verteidigungsmandat ja auch dahinstehen, das Gericht wird das schon deixeln :D
Der Mandant hat bei seinem Besuch ja irgendwas gelabert davon, dass er die Klage nicht daran scheitern lassen will, dass sie gegen das Autohaus eK gerichtet war statt gegen die Werkstatt GmbH. Daher habe ich zwar kurz etwas zum "richtigen" Klagegegner im Gutachten geschrieben, aber dann einfach bei der Zweckmäßigkeit darauf verwiesen, dass dem Mandanten "egal ist" gegen wen die Klage gerichtet ist und dass daher auf eine Zulässigkeitsrüge diesbezüglich verzichtet wird. Auf Rubrumskorrektur bin ich gar nicht erst gekommen ... wird doch aber sowieso von Amts wegen geprüft oder nicht? Von daher kann es im Verteidigungsmandat ja auch dahinstehen, das Gericht wird das schon deixeln :D
04.12.2020, 20:52
(04.12.2020, 20:43)GastGPAinBremen schrieb: Ach ja bezüglich ZII noch mal (Werkstatt-Klausur):
Der Mandant hat bei seinem Besuch ja irgendwas gelabert davon, dass er die Klage nicht daran scheitern lassen will, dass sie gegen das Autohaus eK gerichtet war statt gegen die Werkstatt GmbH. Daher habe ich zwar kurz etwas zum "richtigen" Klagegegner im Gutachten geschrieben, aber dann einfach bei der Zweckmäßigkeit darauf verwiesen, dass dem Mandanten "egal ist" gegen wen die Klage gerichtet ist und dass daher auf eine Zulässigkeitsrüge diesbezüglich verzichtet wird. Auf Rubrumskorrektur bin ich gar nicht erst gekommen ... wird doch aber sowieso von Amts wegen geprüft oder nicht? Von daher kann es im Verteidigungsmandat ja auch dahinstehen, das Gericht wird das schon deixeln :D
Crazy, dass sich die Klausuren dann doch teilweise so sehr unterscheiden - dieses Gelaber gab es bspw in NRW nicht. Heute gabs übrigens auch keinen Erbschein.
04.12.2020, 21:07
In Berlin hat er gesagt, dass er sich wundert, warum er als EK verklagt wird und nicht die GmbH.
Hab dann eben thematisiert, wer überhaupt Partei des Werkvertrags geworden ist, ob also der Mandant bei Vertragsschluss für sich selbst oder als Vertreter für die GmbH gehandelt hat. Hab dann irgendwas von Unternehmensbezogenem Geschäft gefaselt aber hier war für den Kläger auch wegen der gleichen Adresse von beiden Betrieben schon nicht erkennbar, dass der Mandant für die GmbH handelt. Dass es auf der Rechnung stand ist egal, die konnte der Kläger bei Vertragsschluss ja nicht sehen. Hab daher ein Eigengeschäft des Mandanten angenommen. Da man das aber auch anders sehen kann und es für den Mandanten günstiger wäre, habe ich in der Klageschrift trotzdem als Hauptantrag die Klageabweisung mit der Begründung, der Kläger sei schon nicht Vertragspartner geworden und damit nicht passivlegitimiert. Hilfsweise dann Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung der Vergütung ...
Mir ist noch aufgefallen, dass im SV ausdrücklich stand, dass die Anwältin Vollmacht von dem Autohaus eK hatte, also gerade nicht von der GmbH. Damit wäre sie für die gar nicht Prozessbevollmächtigte der GmbH sein können (deswegen bei mir keine Rubrumskorrektur o.ä.)
Hab dann eben thematisiert, wer überhaupt Partei des Werkvertrags geworden ist, ob also der Mandant bei Vertragsschluss für sich selbst oder als Vertreter für die GmbH gehandelt hat. Hab dann irgendwas von Unternehmensbezogenem Geschäft gefaselt aber hier war für den Kläger auch wegen der gleichen Adresse von beiden Betrieben schon nicht erkennbar, dass der Mandant für die GmbH handelt. Dass es auf der Rechnung stand ist egal, die konnte der Kläger bei Vertragsschluss ja nicht sehen. Hab daher ein Eigengeschäft des Mandanten angenommen. Da man das aber auch anders sehen kann und es für den Mandanten günstiger wäre, habe ich in der Klageschrift trotzdem als Hauptantrag die Klageabweisung mit der Begründung, der Kläger sei schon nicht Vertragspartner geworden und damit nicht passivlegitimiert. Hilfsweise dann Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung der Vergütung ...
Mir ist noch aufgefallen, dass im SV ausdrücklich stand, dass die Anwältin Vollmacht von dem Autohaus eK hatte, also gerade nicht von der GmbH. Damit wäre sie für die gar nicht Prozessbevollmächtigte der GmbH sein können (deswegen bei mir keine Rubrumskorrektur o.ä.)
04.12.2020, 21:09
Erbschein ist, warum auch immer, eine sächsische Spezialität. Kommt bei uns häufiger dran.
Habe gestern auch eine Rubrumsberichtigung beantragt aber auf die Kosten verzichtet, weil der Mandant ja so oder so Beklagter war. Egal ob eK oder GmbH.
Habe gestern auch eine Rubrumsberichtigung beantragt aber auf die Kosten verzichtet, weil der Mandant ja so oder so Beklagter war. Egal ob eK oder GmbH.
04.12.2020, 21:10
(04.12.2020, 20:43)GastGPAinBremen schrieb: Ach ja bezüglich ZII noch mal (Werkstatt-Klausur):
Der Mandant hat bei seinem Besuch ja irgendwas gelabert davon, dass er die Klage nicht daran scheitern lassen will, dass sie gegen das Autohaus eK gerichtet war statt gegen die Werkstatt GmbH. Daher habe ich zwar kurz etwas zum "richtigen" Klagegegner im Gutachten geschrieben, aber dann einfach bei der Zweckmäßigkeit darauf verwiesen, dass dem Mandanten "egal ist" gegen wen die Klage gerichtet ist und dass daher auf eine Zulässigkeitsrüge diesbezüglich verzichtet wird. Auf Rubrumskorrektur bin ich gar nicht erst gekommen ... wird doch aber sowieso von Amts wegen geprüft oder nicht? Von daher kann es im Verteidigungsmandat ja auch dahinstehen, das Gericht wird das schon deixeln :D
Die Frage, wer richtiger Klagegegner ist, ist aber keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit.
04.12.2020, 21:12
Der richtige Klagegegner ist der Mandant. Als Werkstatt dann die GmbH, ja. Man hätte sicher auch eine nachträgliche Parteierweiterung machen können, aber ich hatte keine Zeit.
04.12.2020, 21:12
(04.12.2020, 21:09)Gast schrieb: Erbschein ist, warum auch immer, eine sächsische Spezialität. Kommt bei uns häufiger dran.
Habe gestern auch eine Rubrumsberichtigung beantragt aber auf die Kosten verzichtet, weil der Mandant ja so oder so Beklagter war. Egal ob eK oder GmbH.
Naja, einmal wäre der Mandant selbst Beklagter, ein andern mal die GmbH, die eigenständige Rechtspersönlichkeit hat und damit eben nicht identisch mit dem Mandanten ist, oder?
04.12.2020, 21:15
Du hast schon recht. Es macht einen Unterschied aber ich hatte echt Zeitmangel und habe das kleine Detail dann nicht mehr ganz durchdacht.
04.12.2020, 21:16
Ich hab in der Klausur eigentlich gar nichts so wirklich durchdacht. Ist mir schon echt peinlich, wenn der Korrektor das Geschwurbel lesen muss.
04.12.2020, 21:20
Wobei ich auch ein BGH Urteil kannte, das besagt, dass sich aus der gesamten Klageschrift, nicht nur aus dem Passivrubrum ergibt, wer Beklagter ist. Aus der Klageschrift ergab sich, dass es die Werkstatt ist, nicht das Autohaus.
Deshalb habe ich auch auf die Rubrumsberichtigung abgestellt.
Deshalb habe ich auch auf die Rubrumsberichtigung abgestellt.