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Stationszeugnis
Ref´in
Unregistered
 
#1
10.11.2016, 15:02
Hallo ihr lieben,
vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich bin noch bis Ende des Monats in der Anwaltsstation und schreibe danach meine Klausuren.
Jetzt hatte ich mich gestern mit meinem Ausbilder unterhalten und der meinte, ich solle doch schon einmal einen Entwurf für das Zeugnis schreiben und er ändert das dann gegebenenfalls minimal ab, aber eigentlich wäre das ja bisher immer so in Ordnung gewesen.

Ich hab aber noch nie ein Zeugnis geschrieben und habe überhaupt keine Ahnung, worauf ich achten soll. Kann mir jemand helfen??
Darf der Anwalt das überhaupt so verlangen?

:s ich weiß noch nicht einmal, ob er überhaupt mit meiner Leistung zufrieden war. Jetzt werden zwar einige Sachen nur noch unterzeichnet, aber am Anfang waren einige Sachen völlig für die Tonne. :angel:
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Gast
Unregistered
 
#2
10.11.2016, 16:42
Frag doch mal bei Deinen Kollegen nach, ob diese bereits ein Zeugnis vom Anwalt bekommen haben. Dann kannst Du ggf. das als Vorlage nehmen.

Ansonsten schreibe das Zeugnis halt erstmal mit einem guten Ergebnis. Wenn er Deine Leistung schlechter sieht, kann er das ja anpassen und Du schaust, ob Du mit den letztlichen Formulierungen zufrieden bist....
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Gast
Unregistered
 
#3
16.12.2016, 20:07
Wenn man sein Zeugnis selbst schreibt, schreibt man dann auch direkt die Punkte dazu oder lässt man das offen?
Ich soll nämlich jetzt den Text schreiben und dabei wird ja eigentlich deutlich, welche Punktzahl am Ende stehen sollte, damit es logisch bleibt, aber jetzt wurde in der AG gesagt, dass man das offen lassen soll.
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Gast
Unregistered
 
#4
18.12.2016, 20:55
Mach das so, wie es dein Ausbilder gesagt hat. Der wird dir sicher gesagt haben, welche Note rauskommt? Ansonsten gib dir doch einfach ganz dreist die Punktzahl, die du dir geben würdest.

Ehrlich gesagt, finde ich es unverschämt, wenn man sein Zeugnis selbst schreiben soll. War bei meiner Anwalts- du Wahlstation genauso. Der (selbe) Anwalt war einfach zu faul.

Finde es etwas respektlos. Aber dann sollte die Konsequenz eben auch sein, dass man sich so beschreibt, wie man sich sieht.
Wird dann wohl auch sicher so übernommen, da sich der Ausbilder ja sonst doch mit der Sache auseinander setzen muss.

Ansonsten empfehle ich - soweit möglich - sich an vorangegangenen Zeugnissen zu orientieren. Wörtlich sollte man natürlich nicht abschreiben, aber so sinngemäß.

Viel Erfolg und natürlich auch beim Examen :).

VG
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