01.12.2020, 17:41
01.12.2020, 17:56
(01.12.2020, 17:41)Gast schrieb:Also dann auch ohne Wiedereinsetzung? Sonst nix? Das heißt ihr hattet tatsächlich mal Zeit ein paar Argumente auszupacken? Ist ja verrückt.(01.12.2020, 17:08)Gast schrieb: Was lief in Sachsen?
Der Grundstückssachverhalt von oben (Eigentumswohnungen) ohne VU/Einspruch
01.12.2020, 18:00
(01.12.2020, 17:56)Gast schrieb:(01.12.2020, 17:41)Gast schrieb:Also dann auch ohne Wiedereinsetzung? Sonst nix? Das heißt ihr hattet tatsächlich mal Zeit ein paar Argumente auszupacken? Ist ja verrückt.(01.12.2020, 17:08)Gast schrieb: Was lief in Sachsen?
Der Grundstückssachverhalt von oben (Eigentumswohnungen) ohne VU/Einspruch
Den habe ich nicht im sächsischen Sachverhalt gesehen, sofern der Wiedereinsetzungsantrag nicht in irgendeiner Randbemerkung erwähnt war?
In Sachsen lief der Grundstückvertrag mit Änderung. Widerklage, perpetuatio forii ebenfalls.
01.12.2020, 18:06
(01.12.2020, 18:00)Gast schrieb:Nee, in NRW war der groß drin, inklusive ner halben Seite Begründung. Brauchte man aber fürs VU, von daher bei Euch dann überflüssig.(01.12.2020, 17:56)Gast schrieb:(01.12.2020, 17:41)Gast schrieb:Also dann auch ohne Wiedereinsetzung? Sonst nix? Das heißt ihr hattet tatsächlich mal Zeit ein paar Argumente auszupacken? Ist ja verrückt.(01.12.2020, 17:08)Gast schrieb: Was lief in Sachsen?
Der Grundstückssachverhalt von oben (Eigentumswohnungen) ohne VU/Einspruch
Den habe ich nicht im sächsischen Sachverhalt gesehen, sofern der Wiedereinsetzungsantrag nicht in irgendeiner Randbemerkung erwähnt war?
In Sachsen lief der Grundstückvertrag mit Änderung. Widerklage, perpetuatio forii ebenfalls.
01.12.2020, 18:26
(01.12.2020, 18:06)Gast schrieb:(01.12.2020, 18:00)Gast schrieb:Nee, in NRW war der groß drin, inklusive ner halben Seite Begründung. Brauchte man aber fürs VU, von daher bei Euch dann überflüssig.(01.12.2020, 17:56)Gast schrieb:(01.12.2020, 17:41)Gast schrieb:Also dann auch ohne Wiedereinsetzung? Sonst nix? Das heißt ihr hattet tatsächlich mal Zeit ein paar Argumente auszupacken? Ist ja verrückt.(01.12.2020, 17:08)Gast schrieb: Was lief in Sachsen?
Der Grundstückssachverhalt von oben (Eigentumswohnungen) ohne VU/Einspruch
Den habe ich nicht im sächsischen Sachverhalt gesehen, sofern der Wiedereinsetzungsantrag nicht in irgendeiner Randbemerkung erwähnt war?
In Sachsen lief der Grundstückvertrag mit Änderung. Widerklage, perpetuatio forii ebenfalls.
Dann war die NRW Klausur wohl umfangreicher. Wie viel Seiten war euer Aktenauszug? In Sachsen waren es lediglich 8 (oder 9 not sure) Seiten.
01.12.2020, 18:31
(01.12.2020, 18:26)Gast schrieb:(01.12.2020, 18:06)Gast schrieb:(01.12.2020, 18:00)Gast schrieb:Nee, in NRW war der groß drin, inklusive ner halben Seite Begründung. Brauchte man aber fürs VU, von daher bei Euch dann überflüssig.(01.12.2020, 17:56)Gast schrieb:(01.12.2020, 17:41)Gast schrieb: Der Grundstückssachverhalt von oben (Eigentumswohnungen) ohne VU/EinspruchAlso dann auch ohne Wiedereinsetzung? Sonst nix? Das heißt ihr hattet tatsächlich mal Zeit ein paar Argumente auszupacken? Ist ja verrückt.
Den habe ich nicht im sächsischen Sachverhalt gesehen, sofern der Wiedereinsetzungsantrag nicht in irgendeiner Randbemerkung erwähnt war?
In Sachsen lief der Grundstückvertrag mit Änderung. Widerklage, perpetuatio forii ebenfalls.
Dann war die NRW Klausur wohl umfangreicher. Wie viel Seiten war euer Aktenauszug? In Sachsen waren es lediglich 8 (oder 9 not sure) Seiten.
15 Seiten plus zwei Seiten Kalender
01.12.2020, 18:32
(01.12.2020, 18:31)NRWVerbesserung schrieb:(01.12.2020, 18:26)Gast schrieb:(01.12.2020, 18:06)Gast schrieb:(01.12.2020, 18:00)Gast schrieb:Nee, in NRW war der groß drin, inklusive ner halben Seite Begründung. Brauchte man aber fürs VU, von daher bei Euch dann überflüssig.(01.12.2020, 17:56)Gast schrieb: Also dann auch ohne Wiedereinsetzung? Sonst nix? Das heißt ihr hattet tatsächlich mal Zeit ein paar Argumente auszupacken? Ist ja verrückt.
Den habe ich nicht im sächsischen Sachverhalt gesehen, sofern der Wiedereinsetzungsantrag nicht in irgendeiner Randbemerkung erwähnt war?
In Sachsen lief der Grundstückvertrag mit Änderung. Widerklage, perpetuatio forii ebenfalls.
Dann war die NRW Klausur wohl umfangreicher. Wie viel Seiten war euer Aktenauszug? In Sachsen waren es lediglich 8 (oder 9 not sure) Seiten.
15 Seiten plus zwei Seiten Kalender
Nicht schlecht... Frage mich, warum man in Sachsen VU/Einspruch/Wiedereinsetzung einfach unersetzt rausgenommen hat.
01.12.2020, 18:32
(01.12.2020, 16:32)Gast schrieb:(01.12.2020, 16:26)Gast schrieb:(01.12.2020, 16:24)Gast schrieb: 26.08.2010 und 25.08.2020 muss es heißen, sorry.Wie kommst du auf den 28.08.2010?
26.08 meine ich. Ich hätte als Beginn den ZP des ÄnderungsV genommen und das war ja schon Ende Juni. Da war die WK ja noch nicht rechtshängig
Ich habe in Erinnerung, dass der Änderungsvertrag am 26 und 28 Juni 2010unterschrieben wurde. Daher habe ich auf die Klageanhängigkeit am 26.06.20 abgestellt und 167 erwähnt.
01.12.2020, 18:38
Hatte bei Kaiser (Materielles ZR, 9. Auflage, Rn. 9) gelesen, dass Änderung nach Auflassung nicht formbedürftig sind....
Denke mit entsprechender Argumentation war da eine Lösung in beide Richtungen vertretbar.
Denke mit entsprechender Argumentation war da eine Lösung in beide Richtungen vertretbar.
01.12.2020, 18:40
(01.12.2020, 18:32)Gast schrieb:Vielleicht damit ihr tatsächlich mal juristisch arbeiten konntet und dieses Problem der Änderung nach Auflassung diskutieren, wie es eigentlich juristische Arbeit ist...(01.12.2020, 18:31)NRWVerbesserung schrieb:(01.12.2020, 18:26)Gast schrieb:(01.12.2020, 18:06)Gast schrieb:(01.12.2020, 18:00)Gast schrieb: Den habe ich nicht im sächsischen Sachverhalt gesehen, sofern der Wiedereinsetzungsantrag nicht in irgendeiner Randbemerkung erwähnt war?Nee, in NRW war der groß drin, inklusive ner halben Seite Begründung. Brauchte man aber fürs VU, von daher bei Euch dann überflüssig.
In Sachsen lief der Grundstückvertrag mit Änderung. Widerklage, perpetuatio forii ebenfalls.
Dann war die NRW Klausur wohl umfangreicher. Wie viel Seiten war euer Aktenauszug? In Sachsen waren es lediglich 8 (oder 9 not sure) Seiten.
15 Seiten plus zwei Seiten Kalender
Nicht schlecht... Frage mich, warum man in Sachsen VU/Einspruch/Wiedereinsetzung einfach unersetzt rausgenommen hat.
In NRW war man mal wieder nur gehetzt. Ist ja nicht so, dass VU im schriftlichen Vorverfahren, Einspruch und Wiedereinsetzung irgendwie groß problematisch waren, man musste es aber abarbeiten und hat dadurch Zeit verloren. Hatte für die Begründetheit der Klage vielleicht noch ne Stunde Zeit, wenn überhaupt. Da kann man dann nicht mehr wirklich überlegen und sich bewusst für einen Standpunkt entscheiden. Da wird nur noch hingeschmiert. Hat mit Jura nichts zu tun.