30.11.2020, 16:09
(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
An der Rechnung stimmen leider 2-3 Parameter nicht. Die Tage, an denen Umsatz generiert werden kann, mögen stimmen. Der Rest ist allerdings wenig realistisch. Erstmal ist ein Mandat weder beendet noch abrechnungsfähig, sobald man eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt hat. Es wird in den seltensten Fällen so sein, dass die Gegenseite nach einer Zahlungsaufforderung zahlt. Vom Heckmeck, den man mit Rechtsschutzversicherungen hat möchte ich gar nicht erst anfangen.
Außerdem finde ich sowohl den Durchschnittsstreitwert als auch die Tatsache, dass immer mit 1,3 Gebühr abgerechnet werden soll etwas zu hoch angesetzt. Grade als Berufsanfänger ist man doch schon darauf angewiesen, Mandate von Kollegen "abzugreifen". Ich habe zumindest in meinem ersten Jahr wenig eigene Mandanten an Land gezogen.
30.11.2020, 16:54
(30.11.2020, 16:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
An der Rechnung stimmen leider 2-3 Parameter nicht. Die Tage, an denen Umsatz generiert werden kann, mögen stimmen. Der Rest ist allerdings wenig realistisch. Erstmal ist ein Mandat weder beendet noch abrechnungsfähig, sobald man eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt hat. Es wird in den seltensten Fällen so sein, dass die Gegenseite nach einer Zahlungsaufforderung zahlt. Vom Heckmeck, den man mit Rechtsschutzversicherungen hat möchte ich gar nicht erst anfangen.
Außerdem finde ich sowohl den Durchschnittsstreitwert als auch die Tatsache, dass immer mit 1,3 Gebühr abgerechnet werden soll etwas zu hoch angesetzt. Grade als Berufsanfänger ist man doch schon darauf angewiesen, Mandate von Kollegen "abzugreifen". Ich habe zumindest in meinem ersten Jahr wenig eigene Mandanten an Land gezogen.
1,3 ist Mittelgebühr? Nach was soll ich denn sonst abrechnen?
In 1/3 aller meiner Fälle zahlt die Gegenseite auf anwaltliche Zahlungsaufforderung.
Ansonsten mach ich hier halt Druck, da gibt es auch Möglichkeiten...
Der Durchschnittstreitwert kommt natürlich auf die Kanzlei an. Aber wie es nunmal so immer ist, gibt es da ein sehr breites spektrum.
Aber die wenigstens klagen sind unter 1.000 EUR
30.11.2020, 17:05
(30.11.2020, 16:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
An der Rechnung stimmen leider 2-3 Parameter nicht. Die Tage, an denen Umsatz generiert werden kann, mögen stimmen. Der Rest ist allerdings wenig realistisch. Erstmal ist ein Mandat weder beendet noch abrechnungsfähig, sobald man eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt hat. Es wird in den seltensten Fällen so sein, dass die Gegenseite nach einer Zahlungsaufforderung zahlt. Vom Heckmeck, den man mit Rechtsschutzversicherungen hat möchte ich gar nicht erst anfangen.
Außerdem finde ich sowohl den Durchschnittsstreitwert als auch die Tatsache, dass immer mit 1,3 Gebühr abgerechnet werden soll etwas zu hoch angesetzt. Grade als Berufsanfänger ist man doch schon darauf angewiesen, Mandate von Kollegen "abzugreifen". Ich habe zumindest in meinem ersten Jahr wenig eigene Mandanten an Land gezogen.
1,3 ist Mittelgebühr? Nach was soll ich denn sonst abrechnen?
In 1/3 aller meiner Fälle zahlt die Gegenseite auf anwaltliche Zahlungsaufforderung.
Ansonsten mach ich hier halt Druck, da gibt es auch Möglichkeiten...
Der Durchschnittstreitwert kommt natürlich auf die Kanzlei an. Aber wie es nunmal so immer ist, gibt es da ein sehr breites spektrum.
Aber die wenigstens klagen sind unter 1.000 EUR
Seh ich auch so, in der Regel wird mit 1,3 abgerechnet. So wie ich es bisher erlebt habe sind grade die "kleinen" Sachen die man glaub nebenbei erledigen zu können, die mit dem größten Zeitaufwand.
Unter 1000 Euro sind die Klagen in der Regel nicht, aber hier war ja die Rede von außergerichtlicher Tätigkeit. Im Klageverfahren wird es ja noch deutlich zeitintensiver, wenn es womöglich nicht im schrifltichen Verfahren erledigt werden kann =D
30.11.2020, 17:09
(30.11.2020, 17:05)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
An der Rechnung stimmen leider 2-3 Parameter nicht. Die Tage, an denen Umsatz generiert werden kann, mögen stimmen. Der Rest ist allerdings wenig realistisch. Erstmal ist ein Mandat weder beendet noch abrechnungsfähig, sobald man eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt hat. Es wird in den seltensten Fällen so sein, dass die Gegenseite nach einer Zahlungsaufforderung zahlt. Vom Heckmeck, den man mit Rechtsschutzversicherungen hat möchte ich gar nicht erst anfangen.
Außerdem finde ich sowohl den Durchschnittsstreitwert als auch die Tatsache, dass immer mit 1,3 Gebühr abgerechnet werden soll etwas zu hoch angesetzt. Grade als Berufsanfänger ist man doch schon darauf angewiesen, Mandate von Kollegen "abzugreifen". Ich habe zumindest in meinem ersten Jahr wenig eigene Mandanten an Land gezogen.
1,3 ist Mittelgebühr? Nach was soll ich denn sonst abrechnen?
In 1/3 aller meiner Fälle zahlt die Gegenseite auf anwaltliche Zahlungsaufforderung.
Ansonsten mach ich hier halt Druck, da gibt es auch Möglichkeiten...
Der Durchschnittstreitwert kommt natürlich auf die Kanzlei an. Aber wie es nunmal so immer ist, gibt es da ein sehr breites spektrum.
Aber die wenigstens klagen sind unter 1.000 EUR
Seh ich auch so, in der Regel wird mit 1,3 abgerechnet. So wie ich es bisher erlebt habe sind grade die "kleinen" Sachen die man glaub nebenbei erledigen zu können, die mit dem größten Zeitaufwand.
Unter 1000 Euro sind die Klagen in der Regel nicht, aber hier war ja die Rede von außergerichtlicher Tätigkeit. Im Klageverfahren wird es ja noch deutlich zeitintensiver, wenn es womöglich nicht im schrifltichen Verfahren erledigt werden kann =D
Macht doch 1.5 im Rahmen eures 20% Schätzvermögens. Ist nichtmal angreifbar
30.11.2020, 17:43
(30.11.2020, 17:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 17:05)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb: Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
An der Rechnung stimmen leider 2-3 Parameter nicht. Die Tage, an denen Umsatz generiert werden kann, mögen stimmen. Der Rest ist allerdings wenig realistisch. Erstmal ist ein Mandat weder beendet noch abrechnungsfähig, sobald man eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt hat. Es wird in den seltensten Fällen so sein, dass die Gegenseite nach einer Zahlungsaufforderung zahlt. Vom Heckmeck, den man mit Rechtsschutzversicherungen hat möchte ich gar nicht erst anfangen.
Außerdem finde ich sowohl den Durchschnittsstreitwert als auch die Tatsache, dass immer mit 1,3 Gebühr abgerechnet werden soll etwas zu hoch angesetzt. Grade als Berufsanfänger ist man doch schon darauf angewiesen, Mandate von Kollegen "abzugreifen". Ich habe zumindest in meinem ersten Jahr wenig eigene Mandanten an Land gezogen.
1,3 ist Mittelgebühr? Nach was soll ich denn sonst abrechnen?
In 1/3 aller meiner Fälle zahlt die Gegenseite auf anwaltliche Zahlungsaufforderung.
Ansonsten mach ich hier halt Druck, da gibt es auch Möglichkeiten...
Der Durchschnittstreitwert kommt natürlich auf die Kanzlei an. Aber wie es nunmal so immer ist, gibt es da ein sehr breites spektrum.
Aber die wenigstens klagen sind unter 1.000 EUR
Seh ich auch so, in der Regel wird mit 1,3 abgerechnet. So wie ich es bisher erlebt habe sind grade die "kleinen" Sachen die man glaub nebenbei erledigen zu können, die mit dem größten Zeitaufwand.
Unter 1000 Euro sind die Klagen in der Regel nicht, aber hier war ja die Rede von außergerichtlicher Tätigkeit. Im Klageverfahren wird es ja noch deutlich zeitintensiver, wenn es womöglich nicht im schrifltichen Verfahren erledigt werden kann =D
Macht doch 1.5 im Rahmen eures 20% Schätzvermögens. Ist nichtmal angreifbar
Möglich ist das. Allerdings wird dir der Mandant dann wohl zeitnah aufs Dach steigen, wenn er die Kosten mal selber tragen muss und er dann rauskriegt, dass die meisten anderen eine 1,3 abrechnen. Macht zwar den Kohl nicht wirklich fett, aber wenns ums Geld geht hört die Loyalität ja meistens auf.
30.11.2020, 18:01
(30.11.2020, 17:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 17:05)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb: Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
An der Rechnung stimmen leider 2-3 Parameter nicht. Die Tage, an denen Umsatz generiert werden kann, mögen stimmen. Der Rest ist allerdings wenig realistisch. Erstmal ist ein Mandat weder beendet noch abrechnungsfähig, sobald man eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt hat. Es wird in den seltensten Fällen so sein, dass die Gegenseite nach einer Zahlungsaufforderung zahlt. Vom Heckmeck, den man mit Rechtsschutzversicherungen hat möchte ich gar nicht erst anfangen.
Außerdem finde ich sowohl den Durchschnittsstreitwert als auch die Tatsache, dass immer mit 1,3 Gebühr abgerechnet werden soll etwas zu hoch angesetzt. Grade als Berufsanfänger ist man doch schon darauf angewiesen, Mandate von Kollegen "abzugreifen". Ich habe zumindest in meinem ersten Jahr wenig eigene Mandanten an Land gezogen.
1,3 ist Mittelgebühr? Nach was soll ich denn sonst abrechnen?
In 1/3 aller meiner Fälle zahlt die Gegenseite auf anwaltliche Zahlungsaufforderung.
Ansonsten mach ich hier halt Druck, da gibt es auch Möglichkeiten...
Der Durchschnittstreitwert kommt natürlich auf die Kanzlei an. Aber wie es nunmal so immer ist, gibt es da ein sehr breites spektrum.
Aber die wenigstens klagen sind unter 1.000 EUR
Seh ich auch so, in der Regel wird mit 1,3 abgerechnet. So wie ich es bisher erlebt habe sind grade die "kleinen" Sachen die man glaub nebenbei erledigen zu können, die mit dem größten Zeitaufwand.
Unter 1000 Euro sind die Klagen in der Regel nicht, aber hier war ja die Rede von außergerichtlicher Tätigkeit. Im Klageverfahren wird es ja noch deutlich zeitintensiver, wenn es womöglich nicht im schrifltichen Verfahren erledigt werden kann =D
Macht doch 1.5 im Rahmen eures 20% Schätzvermögens. Ist nichtmal angreifbar
Das Ermessen ist aber erst anwendbar, wenn feststeht, dass es mehr als 1,3 sein müssen. Hat der BGH schon vor Jahren entschieden - mit der naheliegenden Begründung, dass ansonsten de facto 1,5 die Regelgebühr wäre, was dann der Gesetzgeber auch gleich hätte vorgeben können.
30.11.2020, 18:16
(30.11.2020, 18:01)associate schrieb:(30.11.2020, 17:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 17:05)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:09)Gast schrieb: An der Rechnung stimmen leider 2-3 Parameter nicht. Die Tage, an denen Umsatz generiert werden kann, mögen stimmen. Der Rest ist allerdings wenig realistisch. Erstmal ist ein Mandat weder beendet noch abrechnungsfähig, sobald man eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt hat. Es wird in den seltensten Fällen so sein, dass die Gegenseite nach einer Zahlungsaufforderung zahlt. Vom Heckmeck, den man mit Rechtsschutzversicherungen hat möchte ich gar nicht erst anfangen.
Außerdem finde ich sowohl den Durchschnittsstreitwert als auch die Tatsache, dass immer mit 1,3 Gebühr abgerechnet werden soll etwas zu hoch angesetzt. Grade als Berufsanfänger ist man doch schon darauf angewiesen, Mandate von Kollegen "abzugreifen". Ich habe zumindest in meinem ersten Jahr wenig eigene Mandanten an Land gezogen.
1,3 ist Mittelgebühr? Nach was soll ich denn sonst abrechnen?
In 1/3 aller meiner Fälle zahlt die Gegenseite auf anwaltliche Zahlungsaufforderung.
Ansonsten mach ich hier halt Druck, da gibt es auch Möglichkeiten...
Der Durchschnittstreitwert kommt natürlich auf die Kanzlei an. Aber wie es nunmal so immer ist, gibt es da ein sehr breites spektrum.
Aber die wenigstens klagen sind unter 1.000 EUR
Seh ich auch so, in der Regel wird mit 1,3 abgerechnet. So wie ich es bisher erlebt habe sind grade die "kleinen" Sachen die man glaub nebenbei erledigen zu können, die mit dem größten Zeitaufwand.
Unter 1000 Euro sind die Klagen in der Regel nicht, aber hier war ja die Rede von außergerichtlicher Tätigkeit. Im Klageverfahren wird es ja noch deutlich zeitintensiver, wenn es womöglich nicht im schrifltichen Verfahren erledigt werden kann =D
Macht doch 1.5 im Rahmen eures 20% Schätzvermögens. Ist nichtmal angreifbar
Das Ermessen ist aber erst anwendbar, wenn feststeht, dass es mehr als 1,3 sein müssen. Hat der BGH schon vor Jahren entschieden - mit der naheliegenden Begründung, dass ansonsten de facto 1,5 die Regelgebühr wäre, was dann der Gesetzgeber auch gleich hätte vorgeben können.
Die wirklich guten Umsätze werden bei uns über Vergütungsvereinbarungen erzielt. Wer übers RVG wirklich gute Umsätze machen will, der muss schon Schriftsätze wie aus Fließband rausfeuern.
30.11.2020, 18:19
(30.11.2020, 18:16)Gast schrieb:(30.11.2020, 18:01)associate schrieb:(30.11.2020, 17:09)Gast schrieb:(30.11.2020, 17:05)Gast schrieb:(30.11.2020, 16:54)Gast schrieb: 1,3 ist Mittelgebühr? Nach was soll ich denn sonst abrechnen?
In 1/3 aller meiner Fälle zahlt die Gegenseite auf anwaltliche Zahlungsaufforderung.
Ansonsten mach ich hier halt Druck, da gibt es auch Möglichkeiten...
Der Durchschnittstreitwert kommt natürlich auf die Kanzlei an. Aber wie es nunmal so immer ist, gibt es da ein sehr breites spektrum.
Aber die wenigstens klagen sind unter 1.000 EUR
Seh ich auch so, in der Regel wird mit 1,3 abgerechnet. So wie ich es bisher erlebt habe sind grade die "kleinen" Sachen die man glaub nebenbei erledigen zu können, die mit dem größten Zeitaufwand.
Unter 1000 Euro sind die Klagen in der Regel nicht, aber hier war ja die Rede von außergerichtlicher Tätigkeit. Im Klageverfahren wird es ja noch deutlich zeitintensiver, wenn es womöglich nicht im schrifltichen Verfahren erledigt werden kann =D
Macht doch 1.5 im Rahmen eures 20% Schätzvermögens. Ist nichtmal angreifbar
Das Ermessen ist aber erst anwendbar, wenn feststeht, dass es mehr als 1,3 sein müssen. Hat der BGH schon vor Jahren entschieden - mit der naheliegenden Begründung, dass ansonsten de facto 1,5 die Regelgebühr wäre, was dann der Gesetzgeber auch gleich hätte vorgeben können.
Die wirklich guten Umsätze werden bei uns über Vergütungsvereinbarungen erzielt. Wer übers RVG wirklich gute Umsätze machen will, der muss schon Schriftsätze wie aus Fließband rausfeuern.
Sicher nicht falsch und ich habe auch nichts anderes behauptet - nur ging es darum gar nicht.
30.11.2020, 18:37
Wenn ihr mal mit österreichischen Kollegen ins Gespräch kommen solltet: Dort dauert zwar die Anwaltszulassung nach dem Studium noch 5 Jahre + Anwaltsprüfung, allerdings ist der Anwaltsmarkt dort deshalb sehr abgeschottet. Es gibt dort auch nur ca 6000 Anwälte und die verdienen alle auch als Einsteiger ziemlich gut. Nach dem Diplom-Studium fängt man als Konzipient in der Kanzlei für 3000-5000 im Monat als Einstiegsgehalt an zu arbeiten und durchläuft dann seine 5jährige Anwaltsausbildung.
30.11.2020, 19:03
(30.11.2020, 18:37)Gast schrieb: Wenn ihr mal mit österreichischen Kollegen ins Gespräch kommen solltet: Dort dauert zwar die Anwaltszulassung nach dem Studium noch 5 Jahre + Anwaltsprüfung, allerdings ist der Anwaltsmarkt dort deshalb sehr abgeschottet. Es gibt dort auch nur ca 6000 Anwälte und die verdienen alle auch als Einsteiger ziemlich gut. Nach dem Diplom-Studium fängt man als Konzipient in der Kanzlei für 3000-5000 im Monat als Einstiegsgehalt an zu arbeiten und durchläuft dann seine 5jährige Anwaltsausbildung.
Und dann kommt ein deutscher Kollege daher und lässt sich in Wien nieder und hat sich die 5-jährige Extra Anwaltsausbildung gespart, darf aber innerhalb der EU trotzdem seinen Beruf ausüben.