30.11.2020, 15:51
Meint ihr es kann noch was kommen?
7,4p plus wartepunkt hab ich
7,4p plus wartepunkt hab ich
30.11.2020, 16:07
30.11.2020, 16:12
(30.11.2020, 15:51)Gast schrieb: Meint ihr es kann noch was kommen?
7,4p plus wartepunkt hab ich
Ich habe im September mit 7,5 Pkt und einem Wartepunkt einen Platz bekommen. Plätze im Nachrückverfahren kommen glaube ich erst 2 Wochen vor dem Einstellungstermin, meine Zusage im normalen Verfahren war 5 Wochen vorher da.
30.11.2020, 16:17
Bis Mitte Dezember kann bestimmt noch was kommen.
30.11.2020, 16:24
(30.11.2020, 16:17)Gast schrieb: Bis Mitte Dezember kann bestimmt noch was kommen.
Ich habe vorhin angerufen hinsichtlich des Standes meiner Bewerbung (ja, man soll es nicht machen...)
Laut dem Herren befindet man sich bereits in der Mitte des Nachrückverfahrens und man hofft auf eine baldige Beendigung, da “Weihnachten” anrückt. Lol
30.11.2020, 16:57
Am besten eig man wird im nachrückverfahren nicht berücksichtigt und bekommt dann den zweiten wartepunkt, dann kommt man beim nächsten mal save zu seinem wunschort
30.11.2020, 17:13
(30.11.2020, 16:57)Gast schrieb: Am besten eig man wird im nachrückverfahren nicht berücksichtigt und bekommt dann den zweiten wartepunkt, dann kommt man beim nächsten mal save zu seinem wunschort
Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass nicht Mal der 10. Wartepunkt zum Wunschort führt :D aber zumindest würde man eher bei der Zuteilung berücksichtigt werden
30.11.2020, 17:49
(30.11.2020, 17:13)Gast0815 schrieb:(30.11.2020, 16:57)Gast schrieb: Am besten eig man wird im nachrückverfahren nicht berücksichtigt und bekommt dann den zweiten wartepunkt, dann kommt man beim nächsten mal save zu seinem wunschort
Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass nicht Mal der 10. Wartepunkt zum Wunschort führt :D aber zumindest würde man eher bei der Zuteilung berücksichtigt werden
Man muss strikt unterscheiden zwischen dem Zugang zum Ref (Art. 12 GG) einerseits und der Detailfrage der Stammdienststelle. Der Wartepunkt erleichtert den Zugang im nächsten Termin, aber hat erstmal keine Auswirkungen auf die Zuweisung zu einer Stammdienststelle.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
30.11.2020, 18:08
(30.11.2020, 17:49)GastHe schrieb:(30.11.2020, 17:13)Gast0815 schrieb:(30.11.2020, 16:57)Gast schrieb: Am besten eig man wird im nachrückverfahren nicht berücksichtigt und bekommt dann den zweiten wartepunkt, dann kommt man beim nächsten mal save zu seinem wunschort
Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass nicht Mal der 10. Wartepunkt zum Wunschort führt :D aber zumindest würde man eher bei der Zuteilung berücksichtigt werden
Man muss strikt unterscheiden zwischen dem Zugang zum Ref (Art. 12 GG) einerseits und der Detailfrage der Stammdienststelle. Der Wartepunkt erleichtert den Zugang im nächsten Termin, aber hat erstmal keine Auswirkungen auf die Zuweisung zu einer Stammdienststelle.
Stimmt... Habe trotz Wartepunkt und 8,X Punkten dennoch n LG Bezirk angeboten bekommen, der über ne Stunde von meinem Wohnort entfernt ist
01.12.2020, 11:27
Guten Morgen zusammen,
angenommen man bekommt im Nachrückverfahren keinen Platz und erhält nen Wartepunkt, muss ich mich dann für den März Durchgang nochmal separat bewerben bis zum 31.12.2020? Da meine Unterlagen noch dort sind dürfte das eigentlich nicht nötig sein oder?
Und wie schaut es generell mit Restplätzen aus, werden die in jedem OLG Bezirk kurz vor Einstellung bekanntgegeben (sofern vorhanden) ?
angenommen man bekommt im Nachrückverfahren keinen Platz und erhält nen Wartepunkt, muss ich mich dann für den März Durchgang nochmal separat bewerben bis zum 31.12.2020? Da meine Unterlagen noch dort sind dürfte das eigentlich nicht nötig sein oder?
Und wie schaut es generell mit Restplätzen aus, werden die in jedem OLG Bezirk kurz vor Einstellung bekanntgegeben (sofern vorhanden) ?