27.04.2014, 13:11
Für alle, die sich über die Klausuren austauschen möchten, die im Dezember geschrieben werden:
01.12.: Z-1
02.12.: Z-2
04.12.: Z-3
05.12.: Z-4
08.12.: S-1
09.12.: S-2
11.12.: V-1
12.12.: V-2
01.12.: Z-1
02.12.: Z-2
04.12.: Z-3
05.12.: Z-4
08.12.: S-1
09.12.: S-2
11.12.: V-1
12.12.: V-2
01.12.2014, 21:16
Hallo Leute, schreibt jemand in B-W ?
01.12.2014, 21:42
Ja, Familienrecht.
War das sonst noch wo dran?125
War das sonst noch wo dran?125
01.12.2014, 21:47
ja, in sachsen
01.12.2014, 22:01
Kann vielleicht einer den Fall zusammenfassen? LG
02.12.2014, 17:56
In SH war gestern Grundstückstauschvertrag und EBV mit 3 Beklagten und heute OLG Karlsruhe MDR 2014, 266 und viel Prozessuales
02.12.2014, 18:25
In Brandenburg war heute als Z2A eine Klausur aus anwaltlicher Sicht dran. Es ging im wesentlichen um nachfolgenden Sachverhalt:
OLG Karlsruhe 17. Zivilsenat Urt. vom 15.10.2013 - 17 U 8/13
Als zusätzliche Aufgaben waren noch eingebaut, dass der Mandant an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ansprüche des Gegners interessiert ist. Insbesondere will er wissen, ob die Gegenseite einen Anspruch auf Schadensersatz (120.000 EUR) hat; vom Kaufvertrag zurücktreten kann; oder ob er die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Anfechtung Eigenschaftsirrtum - verkehrswesentliche Eigenschaft - hat.
Dies sollte auch unter einem separaten Gliederungspunkt erläutert werden. Es gab hier ein Problem mit der möglichen Zustellung der Klage, da der Gegner unbekannt verzogen war - Stichwort: öffentliche Zustellung.
Es sollte auch die Frage erörtert werden, ob außerhalb eines möglichen Verfahrens die Beweise (Echtheit des Bildes) gesichert werden kann. Ich denke es lief auf das selbstständige Beweisverfahren hinaus.
Als letztes war die Frage, dass ein Vergleichsangebot gemacht werden sollte. Der Mandant war bereit das Bild entweder sofort für 25.000 EUR vom Mandanten zurückzukaufen und oder für 30.000 EUR wobei 4 x monatliche Raten à 5.000 EUR gezahlt werden.
Im ganzen aber denke ich eine faire Klausur.
OLG Karlsruhe 17. Zivilsenat Urt. vom 15.10.2013 - 17 U 8/13
Als zusätzliche Aufgaben waren noch eingebaut, dass der Mandant an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ansprüche des Gegners interessiert ist. Insbesondere will er wissen, ob die Gegenseite einen Anspruch auf Schadensersatz (120.000 EUR) hat; vom Kaufvertrag zurücktreten kann; oder ob er die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Anfechtung Eigenschaftsirrtum - verkehrswesentliche Eigenschaft - hat.
Dies sollte auch unter einem separaten Gliederungspunkt erläutert werden. Es gab hier ein Problem mit der möglichen Zustellung der Klage, da der Gegner unbekannt verzogen war - Stichwort: öffentliche Zustellung.
Es sollte auch die Frage erörtert werden, ob außerhalb eines möglichen Verfahrens die Beweise (Echtheit des Bildes) gesichert werden kann. Ich denke es lief auf das selbstständige Beweisverfahren hinaus.
Als letztes war die Frage, dass ein Vergleichsangebot gemacht werden sollte. Der Mandant war bereit das Bild entweder sofort für 25.000 EUR vom Mandanten zurückzukaufen und oder für 30.000 EUR wobei 4 x monatliche Raten à 5.000 EUR gezahlt werden.
Im ganzen aber denke ich eine faire Klausur.
02.12.2014, 18:38
kennt jemand die lösung für die erste klausur - grundstückstausch?
03.12.2014, 11:18
Kann jemand sagen, was gestern in BW dran kam?
03.12.2014, 15:49
Der Grundstückstausch war wohl alles ebv nach 990 BGB. Hab ich aber auch nur gehört.