27.11.2020, 17:36
(27.11.2020, 17:29)Gast schrieb:(27.11.2020, 16:52)Gast schrieb:(27.11.2020, 16:36)Gast schrieb: Also sollte ich mit 2 x 5,x auch immer bei Gehaltsvorstellung in den Bewerbungen 50 k angeben? Ist denen das nicht zu teuer dann und sie nehmen einen für 40 k?
Man gibt 58.000 an wenn man 50k haben will.
Ist das nicht zu hoch angesetzt bei den Noten?
Sehe ich auch so. Mit 2 x 5,x sollte man maximal 50.000 verlangen, dann 45.000 kriegen und freudig nach Hause entschwinden.
27.11.2020, 17:38
So 170.000 Umsatz musst du schon lukrieren um dir ca 55.000-60.000 auszahlen zu können.
27.11.2020, 17:38
(27.11.2020, 17:35)Gast schrieb: Hier hatte auch jemand mit einem Examen und ausreichend 45 k als Angebot bei KPMG bekommen. Jemand aus meiner Familie arbeitet da und ich habe da mit 2 x 5,x kein Angebot bekommen. :(
Frechheit, dass sich offenbar nur die Automobilhersteller mit dieser Vitamin-B Politik zu Grunde richten wollen
27.11.2020, 17:39
27.11.2020, 17:40
(27.11.2020, 17:38)Gast schrieb:(27.11.2020, 17:35)Gast schrieb: Hier hatte auch jemand mit einem Examen und ausreichend 45 k als Angebot bei KPMG bekommen. Jemand aus meiner Familie arbeitet da und ich habe da mit 2 x 5,x kein Angebot bekommen. :(
Frechheit, dass sich offenbar nur die Automobilhersteller mit dieser Vitamin-B Politik zu Grunde richten wollen
Wieso zugrunde richten? Jemanden mit einem ausreichenden Examen wollten sie ja auch nehmen, warum dann nicht mit 2? 45 k hätte ich mit Kusshand genommen.
27.11.2020, 17:40
27.11.2020, 17:40
(27.11.2020, 17:15)Gast schrieb: Mal was anderes:
Was glauben diejenigen, die 70k als Einstiegsgehalt verlangen eigentlich welchen Mehrwert der Arbeitgeber von ihnen hat?
Als Berufseinsteiger in einer Kanzlei hat man von Tuten und Blasen keine Ahnung. Der Arbeitsalltag hat mit dem was im Studium und Referendariat vermittelt wird wenig bis gar nix zu tun. Hinzu kommt, dass man als Berufseinsteiger wohl kaum lukrative Mandate mit in die Kanzlei bringen wird. Im ersten Jahr kostet man seinen Arbeitgeber also erstmal im zweiten Jahr kommt man dann vllt bei plus minus null raus. Unter diesem Gesichtspunkt sollte man sich seine Gehaltsvorstellungen nochmal vor Augen führen. Natürlich soll sich niemand ausbeuten lassen, aber 70k zu verlangen, wenn man im ersten Jahr 20k Umsatz macht ist schon ne feiste Nummer.
Das ist das Risiko der Kanzlei. Nicht das Problem des Arbeitnehmers. Der verkauft seine Arbeitskraft an den Arbeitgeber. Welchen Profit der daraus zieht, ist dessen Sache. Wenn ich als Arbeitnehmer in Kanzlei X die geforderten 70k bekomme, gehe ich halt dahin. Dem Arbeitgeber steht es ja frei, weiter nach jemanden zu suchen, der bereit ist für 24k oder 36k zu arbeiten. Das ist nur nicht so einfach. Die Zeiten in denen die Bewerber für diese Gehälter Schlange standen, sind vorbei.
Im Übrigen ist die Rechnung, das Gehalt des Berufseinsteigers an seinem Umsatz im ersten Jahr zu messen, zu kurz gedacht. Jeder Berufseinsteiger in einer Kanzlei wird erstmal ein Verlustgeschäft für die Kanzlei sein. Da gibt es auch keinen Unterschied zwischen dem 9 Punkte und dem 5 Punkte Kandidaten. Die Unterschiede im Gehalt bilden aus Sicht der Kanzleien letztlich die Umsatzerwartungen nach einer 1 bis zweijährigen Einarbeitung ab. Entsprechend lässt sich aus dem Einstiegsgehalt auch recht gut auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Kanzlei schließen.
27.11.2020, 17:40
27.11.2020, 17:41
(27.11.2020, 17:33)Dipl. Jurist schrieb: Auch Wirtschaftsjuristen oder BWLer mit Schwerpunkt Tax steigen bei Roland Berger oder EY, PWC idR nicht über 50.000 ein. Und das sind schon die Top-Absolventen des Jahrgangs.
Der hier schreibende Diplom-Jurist hat vllt einfach Glück gehabt.
Lasst, lasst euch von dem Standardargument „Glück gehabt“ nicht blenden.
Wollt ihr als Volljuristen arbeiten oder als RA-Gehilfen mit volljuristischer Ausbildung?
Ich bleib dabei: Mindesgehalt bei Einstieg für Volljuristen - egal welche Note - nicht unter 50 k. Wer das nicht kapiert, hätte ne Ausbildung zur Fachangestellten für war weiß ich wat machen sollen.
27.11.2020, 17:41
(27.11.2020, 17:36)Gast schrieb:(27.11.2020, 17:29)Gast schrieb:(27.11.2020, 16:52)Gast schrieb:(27.11.2020, 16:36)Gast schrieb: Also sollte ich mit 2 x 5,x auch immer bei Gehaltsvorstellung in den Bewerbungen 50 k angeben? Ist denen das nicht zu teuer dann und sie nehmen einen für 40 k?
Man gibt 58.000 an wenn man 50k haben will.
Ist das nicht zu hoch angesetzt bei den Noten?
Sehe ich auch so. Mit 2 x 5,x sollte man maximal 50.000 verlangen, dann 45.000 kriegen und freudig nach Hause entschwinden.
Ok, das versuche ich mal.