27.11.2020, 14:21
Wer bewiesen hat das er abliefern kann bekommt ein entsprechendes Gehalt, wer durch Studium und Ref gestolpert ist und mit mehr Glück als Verstand Volljurist geworden ist eben nicht. Das sollte doch nicht weiter verwunderlich sein.
Und diese Arbeitnehmerdenken („mir doch egal wie es dem Arbeitgeber geht, ich kann zwar nichts, will aber trotzdem viel Gehalt und möglichst wenig arbeiten“) ist ziemlich abstoßend.
Und diese Arbeitnehmerdenken („mir doch egal wie es dem Arbeitgeber geht, ich kann zwar nichts, will aber trotzdem viel Gehalt und möglichst wenig arbeiten“) ist ziemlich abstoßend.
27.11.2020, 14:25
Zuerst sollte man die Leute, die die Kanzlei am Laufen halten und ohne die mal so gar nichts geht, nicht als "Tippsen" bezeichnen. Wer diese Einstellung im Arbeitsalltag fährt, wird sich noch umgucken.
Zu den hier zuletzt geschilderten Situationen kann man nur sagen, dass sie an der Realität vorbei gehen. 75k im Pharmakonzern mit befr. und ausr. noch gefallen, auch da sollte man aber nicht verallgemeinern. Glück gehabt und Glückwunsch dazu. Das jeder Volljurist auch mit zwei ausreichenden Examen 50k zum Einstieg verdienen kann ist schlicht und ergreifend falsch. Auch hier mag es Ausnahmen geben, aber der jetzige Arbeitsmarkt gibt das nunmal nicht her. Das mag sich in Zukunft ändern, wenn die von allen Seiten heraufbeschworene Juristenschwemme dann endlich kommt, aber bis dahin ist das nicht drin. Richtig ist, dass man auch mit zwei ausreichend nicht arbeitslos sein wird und auch nach eine paar Jahren ein gutes Gehalt bekommen kann. Wer sich aber mit zwei ausreichenden Examen im Vorstellungsgespräch hinsetzt und meint er würde unter 70k im Jahr nicht anfangen, kann das gerne tun. Einen Job wird er damit ziemlich sicher nicht kriegen, vllt. nen warmen Händedruck, wobei es auch damit in Corona Zeiten wohl schlecht aussieht.
Das hat auch alles nichts damit zu tun, sich unter Wert zu verkaufen, oder damit, dass man sich ohne Prädikat als schlechterer Jurist fühlt. Wer aber mit überzogenen Vorstellungen an die Sache ran geht, wird reihenweise Enttäuschungen mitnehmen und das ist dann das, was am Selbstvertrauen zerrt.
Zu den hier zuletzt geschilderten Situationen kann man nur sagen, dass sie an der Realität vorbei gehen. 75k im Pharmakonzern mit befr. und ausr. noch gefallen, auch da sollte man aber nicht verallgemeinern. Glück gehabt und Glückwunsch dazu. Das jeder Volljurist auch mit zwei ausreichenden Examen 50k zum Einstieg verdienen kann ist schlicht und ergreifend falsch. Auch hier mag es Ausnahmen geben, aber der jetzige Arbeitsmarkt gibt das nunmal nicht her. Das mag sich in Zukunft ändern, wenn die von allen Seiten heraufbeschworene Juristenschwemme dann endlich kommt, aber bis dahin ist das nicht drin. Richtig ist, dass man auch mit zwei ausreichend nicht arbeitslos sein wird und auch nach eine paar Jahren ein gutes Gehalt bekommen kann. Wer sich aber mit zwei ausreichenden Examen im Vorstellungsgespräch hinsetzt und meint er würde unter 70k im Jahr nicht anfangen, kann das gerne tun. Einen Job wird er damit ziemlich sicher nicht kriegen, vllt. nen warmen Händedruck, wobei es auch damit in Corona Zeiten wohl schlecht aussieht.
Das hat auch alles nichts damit zu tun, sich unter Wert zu verkaufen, oder damit, dass man sich ohne Prädikat als schlechterer Jurist fühlt. Wer aber mit überzogenen Vorstellungen an die Sache ran geht, wird reihenweise Enttäuschungen mitnehmen und das ist dann das, was am Selbstvertrauen zerrt.
27.11.2020, 14:29
(27.11.2020, 14:16)Gast schrieb: Dann frage ich mich weshalb du nicht an der Kasse geblieben bist.
Davon abgesehen ist die Anspruchshaltung einiger hier wirklich erstaunlich.
Hmmm, verstehe nicht, warum ein Volljurist seine Ansprüche drosseln sollte. Traurig, dass die Anspruchshaltung von Volljuristen so deprimiert ist.
Wacht auf! Ihr habt nicht 7-8 Jahre studiert, um mit <50 k in den Beruf einzusteigen.
27.11.2020, 14:34
(27.11.2020, 14:29)Gast schrieb:(27.11.2020, 14:16)Gast schrieb: Dann frage ich mich weshalb du nicht an der Kasse geblieben bist.
Davon abgesehen ist die Anspruchshaltung einiger hier wirklich erstaunlich.
Hmmm, verstehe nicht, warum ein Volljurist seine Ansprüche drosseln sollte. Traurig, dass die Anspruchshaltung von Volljuristen so deprimiert ist.
Wacht auf! Ihr habt nicht 7-8 Jahre studiert, um mit <50 k in den Beruf einzusteigen.
Wer acht Jahre studiert hat sollte sich Fragen ob er das richtige Studium gewählt hat, in der Zeit kann man auch einem Affen einiges beibringen.
Und wer nach dieser Zeit noch nicht mal bewiesen hat, das er über ein „ausreichend“ hinaus kommt, kann nicht erwarten das ihm dafür Geld hinterher geworfen wird.
27.11.2020, 14:34
(27.11.2020, 14:16)Gast schrieb: Dann frage ich mich weshalb du nicht an der Kasse geblieben bist.
Davon abgesehen ist die Anspruchshaltung einiger hier wirklich erstaunlich.
Das keine Anspruchshaltung sondern Marktwirtschaft. Anscheinend finde ich ja Arbeitgeber die bereit sind das zu bezahlen.
Für 2.000 EUR Netto brauch ich nicht aufstehen. Dann mach ich lieber Hartz IV und nebenbei bisschen schwarz...
Bei 2.000EUR bleibt leider nichts übrig. Das Geld ginge dann nur für ein auto drauf um zur arbeit zu fahren und um auswärts zu essen.
Wenn ich so wenig Geld verdiene, dass ich nicht ein paar Hundert Euro zurücklegen kann und nebenbei etwas Spaßgeld habe, arbeite ich lieber nicht und lese Bücher aus kostenlosen Bücherregalen und koche den ganzen tag selber.
27.11.2020, 14:37
(27.11.2020, 14:25)Gast schrieb: Zuerst sollte man die Leute, die die Kanzlei am Laufen halten und ohne die mal so gar nichts geht, nicht als "Tippsen" bezeichnen. Wer diese Einstellung im Arbeitsalltag fährt, wird sich noch umgucken.
Zu den hier zuletzt geschilderten Situationen kann man nur sagen, dass sie an der Realität vorbei gehen. 75k im Pharmakonzern mit befr. und ausr. noch gefallen, auch da sollte man aber nicht verallgemeinern. Glück gehabt und Glückwunsch dazu. Das jeder Volljurist auch mit zwei ausreichenden Examen 50k zum Einstieg verdienen kann ist schlicht und ergreifend falsch. Auch hier mag es Ausnahmen geben, aber der jetzige Arbeitsmarkt gibt das nunmal nicht her. Das mag sich in Zukunft ändern, wenn die von allen Seiten heraufbeschworene Juristenschwemme dann endlich kommt, aber bis dahin ist das nicht drin. Richtig ist, dass man auch mit zwei ausreichend nicht arbeitslos sein wird und auch nach eine paar Jahren ein gutes Gehalt bekommen kann. Wer sich aber mit zwei ausreichenden Examen im Vorstellungsgespräch hinsetzt und meint er würde unter 70k im Jahr nicht anfangen, kann das gerne tun. Einen Job wird er damit ziemlich sicher nicht kriegen, vllt. nen warmen Händedruck, wobei es auch damit in Corona Zeiten wohl schlecht aussieht.
Das hat auch alles nichts damit zu tun, sich unter Wert zu verkaufen, oder damit, dass man sich ohne Prädikat als schlechterer Jurist fühlt. Wer aber mit überzogenen Vorstellungen an die Sache ran geht, wird reihenweise Enttäuschungen mitnehmen und das ist dann das, was am Selbstvertrauen zerrt.
Ich sehe es ja an mir selbst. Habe keine überzogenen Erwartungen. Meine Wünsche von 55k wurden anstandslos erfüllt.
Wenn irgendwelche Partner mittelständischer Kanzleien einem weismachen wollen die Gehälter von 55.000 sind GK-Niveau muss man leider prustend anfangen zu lachen.
27.11.2020, 14:37
(27.11.2020, 14:25)Gast schrieb: Zuerst sollte man die Leute, die die Kanzlei am Laufen halten und ohne die mal so gar nichts geht, nicht als "Tippsen" bezeichnen. Wer diese Einstellung im Arbeitsalltag fährt, wird sich noch umgucken.
Zu den hier zuletzt geschilderten Situationen kann man nur sagen, dass sie an der Realität vorbei gehen. 75k im Pharmakonzern mit befr. und ausr. noch gefallen, auch da sollte man aber nicht verallgemeinern. Glück gehabt und Glückwunsch dazu. Das jeder Volljurist auch mit zwei ausreichenden Examen 50k zum Einstieg verdienen kann ist schlicht und ergreifend falsch. Auch hier mag es Ausnahmen geben, aber der jetzige Arbeitsmarkt gibt das nunmal nicht her. Das mag sich in Zukunft ändern, wenn die von allen Seiten heraufbeschworene Juristenschwemme dann endlich kommt, aber bis dahin ist das nicht drin. Richtig ist, dass man auch mit zwei ausreichend nicht arbeitslos sein wird und auch nach eine paar Jahren ein gutes Gehalt bekommen kann. Wer sich aber mit zwei ausreichenden Examen im Vorstellungsgespräch hinsetzt und meint er würde unter 70k im Jahr nicht anfangen, kann das gerne tun. Einen Job wird er damit ziemlich sicher nicht kriegen, vllt. nen warmen Händedruck, wobei es auch damit in Corona Zeiten wohl schlecht aussieht.
Das hat auch alles nichts damit zu tun, sich unter Wert zu verkaufen, oder damit, dass man sich ohne Prädikat als schlechterer Jurist fühlt. Wer aber mit überzogenen Vorstellungen an die Sache ran geht, wird reihenweise Enttäuschungen mitnehmen und das ist dann das, was am Selbstvertrauen zerrt.
„Glück gehabt“? ? Ist hier wohl die Standard-Argumentation unterbezahlter Juristen.
27.11.2020, 14:43
(27.11.2020, 14:37)Gast schrieb:(27.11.2020, 14:25)Gast schrieb: Zuerst sollte man die Leute, die die Kanzlei am Laufen halten und ohne die mal so gar nichts geht, nicht als "Tippsen" bezeichnen. Wer diese Einstellung im Arbeitsalltag fährt, wird sich noch umgucken.
Zu den hier zuletzt geschilderten Situationen kann man nur sagen, dass sie an der Realität vorbei gehen. 75k im Pharmakonzern mit befr. und ausr. noch gefallen, auch da sollte man aber nicht verallgemeinern. Glück gehabt und Glückwunsch dazu. Das jeder Volljurist auch mit zwei ausreichenden Examen 50k zum Einstieg verdienen kann ist schlicht und ergreifend falsch. Auch hier mag es Ausnahmen geben, aber der jetzige Arbeitsmarkt gibt das nunmal nicht her. Das mag sich in Zukunft ändern, wenn die von allen Seiten heraufbeschworene Juristenschwemme dann endlich kommt, aber bis dahin ist das nicht drin. Richtig ist, dass man auch mit zwei ausreichend nicht arbeitslos sein wird und auch nach eine paar Jahren ein gutes Gehalt bekommen kann. Wer sich aber mit zwei ausreichenden Examen im Vorstellungsgespräch hinsetzt und meint er würde unter 70k im Jahr nicht anfangen, kann das gerne tun. Einen Job wird er damit ziemlich sicher nicht kriegen, vllt. nen warmen Händedruck, wobei es auch damit in Corona Zeiten wohl schlecht aussieht.
Das hat auch alles nichts damit zu tun, sich unter Wert zu verkaufen, oder damit, dass man sich ohne Prädikat als schlechterer Jurist fühlt. Wer aber mit überzogenen Vorstellungen an die Sache ran geht, wird reihenweise Enttäuschungen mitnehmen und das ist dann das, was am Selbstvertrauen zerrt.
„Glück gehabt“? ? Ist hier wohl die Standard-Argumentation unterbezahlter Juristen.
Glück gehabt ist die Retourkutsche der VB-Leute über Volljuristen mit zweimal ausreichend, die dennoch eine gutbezahlte Stelle finden.
Im Gegenzug sind dann die VB Noten wohl leider auch nur Glück gehabt.
27.11.2020, 14:46
(27.11.2020, 14:21)Gast schrieb: Wer bewiesen hat das er abliefern kann bekommt ein entsprechendes Gehalt, wer durch Studium und Ref gestolpert ist und mit mehr Glück als Verstand Volljurist geworden ist eben nicht. Das sollte doch nicht weiter verwunderlich sein.
Und diese Arbeitnehmerdenken („mir doch egal wie es dem Arbeitgeber geht, ich kann zwar nichts, will aber trotzdem viel Gehalt und möglichst wenig arbeiten“) ist ziemlich abstoßend.
Jeder Volljurist, der beide Examina mit welcher Note auch immer bestanden hat, hat bewiesen, dass er abliefern kann, Punkt. Niemand bekommt hier was geschenkt. Abstoßend ist nicht das arbeitnehmerseitige Denken, sondern die arbeitgeberseitige Haltung, Volljuristen mit Bachelor-Gehältern abspeisen zu können.
27.11.2020, 14:59
Meine Güte. Was ist nur mit den Volljuristen passiert? Wollt ihr hungern? Seid ihr reich und braucht keine Gehälter? Glaubt ihr tatsächlich, die bitterarmen Kanzleien sind finanziell nicht in der Lage, euch angemessen zu bezahlen? Glaubt ihr wirklich, mit 4-6,5 Punkten hättet Ihr eure Rechte und Ansprüche für immer verloren? Dann soll der LL.B oder Bachelor-BWLer lieber mehr verdienen?
Verrückte Welt.
Verrückte Welt.