15.11.2014, 09:54
Ja aufjedenfall nebelkerze!
Wobei es in hessen auch das Strahlenschutzgutachten gab mit dem man sich auseinandersetzen sollte
Alles in allem war es eine äußerst komische Klausur Vorallem wegen den ganzen Zahlenspielereien
Wobei es in hessen auch das Strahlenschutzgutachten gab mit dem man sich auseinandersetzen sollte
Alles in allem war es eine äußerst komische Klausur Vorallem wegen den ganzen Zahlenspielereien
15.11.2014, 11:50
Ich hatte mir extra vorher Immisionsschutzrecht im Zusammenhang mit Baurecht angeschaut und dachte zuerst "Klasse! Endlich mal etwas, worauf du dich vorbereitet hast."
Aber dieser ganze Gedöns mit den Gutachten und Veordnungen war schon sehr verwirrend. Ich habe das Strahlengutachten dann als Beleg dafür verwendet, dass von den Strahlen halt nach dem Stand der Wissenschaft keine Gefahr ausgeht und dass die Behörde die Genehmigung aus diesem Grund zu Recht nicht verweigert hat.
In der V1-Klausur habe ich mich darum bemüht zu sagen, dass die Regelvermutung nicht entkräftet ist. Die weitere Klausur hätte nämlich für mich sonst keinen Sinn ergeben (Unbrauchbarmachung von Urkunden, der Punkt mit § 15 GewO, Zwansgeld ). Das alles baute darauf auf denke ich.
Aber dieser ganze Gedöns mit den Gutachten und Veordnungen war schon sehr verwirrend. Ich habe das Strahlengutachten dann als Beleg dafür verwendet, dass von den Strahlen halt nach dem Stand der Wissenschaft keine Gefahr ausgeht und dass die Behörde die Genehmigung aus diesem Grund zu Recht nicht verweigert hat.
In der V1-Klausur habe ich mich darum bemüht zu sagen, dass die Regelvermutung nicht entkräftet ist. Die weitere Klausur hätte nämlich für mich sonst keinen Sinn ergeben (Unbrauchbarmachung von Urkunden, der Punkt mit § 15 GewO, Zwansgeld ). Das alles baute darauf auf denke ich.
16.11.2014, 04:17
Denke dass es bei
V1 i.E. nicht auf das Ergebnis an sich ankommt, sondern das man erkennt, dass die Regelvermutung eben nicht greift und dann auf den 1.Hs des 34d abgestellt wird und abgewogen wird
Aber wie dem auch sei, das entscheidende ist: Es ist geschafft!
V1 i.E. nicht auf das Ergebnis an sich ankommt, sondern das man erkennt, dass die Regelvermutung eben nicht greift und dann auf den 1.Hs des 34d abgestellt wird und abgewogen wird
Aber wie dem auch sei, das entscheidende ist: Es ist geschafft!
16.11.2014, 12:25
(16.11.2014, 04:17)Hesse schrieb: Denke dass es bei
V1 i.E. nicht auf das Ergebnis an sich ankommt, sondern das man erkennt, dass die Regelvermutung eben nicht greift und dann auf den 1.Hs des 34d abgestellt wird und abgewogen wird
Aber wie dem auch sei, das entscheidende ist: Es ist geschafft!
Mh, ich hab das Urteil so verstanden dass die Regelvermutung greift, weil die Gewerbebezogenheit nicht unbedingt erfordert, dass die Straftat bei Ausübung von just dem dort genannten Gewerbe begangen wird, sondern eine Verbindung zu den von § 34d Abs. 2 GewO zu schützenden Rechtsgütern besteht. Mmn war also nicht das Regelbeispiel, sondern die Gewerbebezogenheit zu problematisieren.
Ich denke aber auch, dass es im Ergebnis nicht drauf ankommt, WO man letztlich das Fass aufmacht sondern DASS man es aufmacht und dort eben gute Argumentation zeigt.
Wie auch immer, ich habe gerade beim Sortieren meiner Unterlagen einen Auszug aus alten Prüfervermerken gefunden, der da an vielen Stellen besagt "eine andere Auffassung dürfte mit entsprechender Argumentation ebenso vertretbar sein". Selbst wenn dem nicht so ist, heißt es immerhin auch nur "eine gegenteilige Auffassung dürfte kaum vertretbar sein.
Es gilt also weniger, zu zeigen dass man das Ergebnis der Entscheidungen kennt, sondern dass man sich eben zu dessen Herleitung der juristischen Werkzeuge von Auslegung und Argumentationstechnik bedient.
Auf deutsch: Hauptsache, gut begründet!
Ich bin sicherlich nicht alleine, wenn ich sage dass ich schon oft bei Klausuren ein ganz schlechtes Gefühl hatte, weil ich Kardinalfehler eingebaut, Teile vergessen oder aus Zeitgründen nicht alles geschafft habe... oft war das Ergebnis völlig anders, als erwartet. Genau, wie die Klausuren wo man denkt es war gut weil das Ergebnis stimmt, manchmal wegen schlampiger Argumentation ("ich weiß ja, wo ich hinwill, also ist alles unproblematisch") gar nicht mal so gut ausfallen.
Von daher: entspannt euch, wir können es eh nicht mehr ändern, was vertretbar ist und was nicht entscheidet letztendlich die Prüfungskommission :-)
16.11.2014, 15:07
(16.11.2014, 12:25)Zou schrieb:(16.11.2014, 04:17)Hesse schrieb: Denke dass es bei
V1 i.E. nicht auf das Ergebnis an sich ankommt, sondern das man erkennt, dass die Regelvermutung eben nicht greift und dann auf den 1.Hs des 34d abgestellt wird und abgewogen wird
Aber wie dem auch sei, das entscheidende ist: Es ist geschafft!
Mh, ich hab das Urteil so verstanden dass die Regelvermutung greift, weil die Gewerbebezogenheit nicht unbedingt erfordert, dass die Straftat bei Ausübung von just dem dort genannten Gewerbe begangen wird, sondern eine Verbindung zu den von § 34d Abs. 2 GewO zu schützenden Rechtsgütern besteht. Mmn war also nicht das Regelbeispiel, sondern die Gewerbebezogenheit zu problematisieren.
Ich denke aber auch, dass es im Ergebnis nicht drauf ankommt, WO man letztlich das Fass aufmacht sondern DASS man es aufmacht und dort eben gute Argumentation zeigt.
Ich bin sicherlich nicht alleine, wenn ich sage dass ich schon oft bei Klausuren ein ganz schlechtes Gefühl hatte, weil ich Kardinalfehler eingebaut, Teile vergessen oder aus Zeitgründen nicht alles geschafft habe... oft war das Ergebnis völlig anders, als erwartet. Genau, wie die Klausuren wo man denkt es war gut weil das Ergebnis stimmt, manchmal wegen schlampiger Argumentation ("ich weiß ja, wo ich hinwill, also ist alles unproblematisch") gar nicht mal so gut ausfallen.
Von daher: entspannt euch, wir können es eh nicht mehr ändern, was vertretbar ist und was nicht entscheidet letztendlich die Prüfungskommission :-)
Ich habe auch mit der Gewerbebezogenheit argumentiert und dargestellt, dass der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und Immobilienmakler doch recht gering ist und dass in beiden Fällen doch die Kunden ein erhebliches Interesse daran haben, dass dieser seriös ist.
Wie auch immer finde ich die ganze Warterei einfach ätzend. Ich schaffe es kaum von den Klausuren abzuschalten und denke dann immer über unnötige Flüchtigekeitsfehler nach.
20.11.2014, 06:13
Hab ich auch so gemacht aber dann auf die " selbst wenn regelbeispiel -, dann immernoch unzuverlässig i.S.v. Hs.1 abgestellt ansonsten hatte ich mir die ganze Argumentation abgeschnitten ( geringe Strafe bzr Eintrag ect pp)
Bei uns im Raum habn aber viele die Unzuverlässigkeit verneint.
Aber wie immer mit einer anständigen Argumentation kann sich ein'ges vertreten lassen
Bei uns im Raum habn aber viele die Unzuverlässigkeit verneint.
Aber wie immer mit einer anständigen Argumentation kann sich ein'ges vertreten lassen
11.02.2015, 14:58
In NRW ist heute morgen die Vorankündigung für Liste und Bescheide online gegangen:
Bescheide werden vss. 18.02.2015 versandt (Postlaufzeit 1-3 Werktage); Liste erscheint am 19.02.2015.
Quelle: http://www.jm.nrw.de/JM/landesjustizprue.../index.php
Wünsche allen Viel Glück bzw. Erfolg...
Bescheide werden vss. 18.02.2015 versandt (Postlaufzeit 1-3 Werktage); Liste erscheint am 19.02.2015.
Quelle: http://www.jm.nrw.de/JM/landesjustizprue.../index.php
Wünsche allen Viel Glück bzw. Erfolg...
13.02.2015, 04:41
Weiß jemand aus der Erfahrung heraus, zu welcher Uhrzeit man mit der Liste rechnen muss? Also quasi schon in der Nacht vom 18. auf den 19.2?
16.02.2015, 10:53
In der Regel kommt die Liste um 3.00Uhr nachts. Warum, weiß keiner, war aber die Termine vorher immer so.
16.02.2015, 11:51
(16.02.2015, 10:53)Gast schrieb: In der Regel kommt die Liste um 3.00Uhr nachts. Warum, weiß keiner, war aber die Termine vorher immer so.
Ich würde mal drauf tippen, dass vermutlich um 3.00 Uhr nachts der Server (sprich: die Seite) aktualisiert wird und dann neu plazierte Inhalte erscheinen.
Machts euch nicht so schwer und schaut einfach morgens ;-)