29.07.2020, 11:44
Kann das (mit staatlichem Gut im 1. und knapp unter VB im 2.) jedenfalls für Kanzleien auch nicht bestätigen. Typischerweise wird eine Summe gebildet.
29.07.2020, 11:47
(29.07.2020, 11:22)Gast schrieb:(29.07.2020, 09:13)Gast schrieb: Insofern ist das wahrscheinlich der selbstentlarvendste Beitrag den dieses Forum je gesehen hat. Mach so weiter.
Vorschläge:
1. Gründe deine eigene Kanzlei auf einem Fachgebiet im Kapitalmarktrecht, ziehe sie hoch, gebe dabei den Kandidaten mit ausreichend die gleichen Chancen wie den Kandidaten mit gut und mache denselben Umsatz wie die in der gleichen Straße sitzende HM-Kapitalmarktrecht-SpinOff-Boutique.
2. Bewirb dich auf begehrte Stellen im ÖD und überzeuge im Zusammenhang mit der Ernennung eines deiner Konkurrenten das VG davon, dass du mit ausreichend eigentlich genau so gut wie der Kollege mit gut gewesen bist und man berücksichtigen muss, dass du in deinen Klausurwochen jeweils nur ganz übel erkältet warst, währen der Kollege sich pudelwohl gefühlt hat.
3. Bewirb dich mit ausreichend (im Zweiten) auf eine Richterstelle und klage dich später mit der Bergündung da rein, dass du doch die Befähigung zum Richteramt hast und dies auch deutlich erkennbar wäre, wenn man nur dein enormes Gerechtigkeitsempfindenberücksichtigen würde.
Ich denke, dass alle diese "Vorschläge" schon von jemandem befolgt wurde. Nur noch nie erfolgreich.
Die Schreiber hier im Forum sind nicht verantwortlich für diese "Gesetze" auf dem Bewerbermarkt. Deswegen kann es auch egal sein, ob sie diese persönlich gutheißen oder nicht.
Naja, Nummer 1 haben schon einige erfolgreich gemacht, Stichwort: "Vertretung von Anlegern mit 2,5 Geschäftsgebühren vorgerichtlich". Diese ganzen Klagebetriebe wie S&S, L&S, G-H setzen schon einiges um, und die Gründer dürften besser verdienen als die meisten Partner bei FBD.
29.07.2020, 11:52
(29.07.2020, 11:36)NRWrio schrieb:(29.07.2020, 11:17)C8H10N4O2 schrieb: Ich muss mal eine Lanze für das erste Examen brechen:
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
Das, was du schreibst, finde ich plausibel. Ohne dir zu widersprechen hier aber vielleicht noch ein Faktor, der das Zweite etwas herausstellt:
Ich habe den Eindruck, dass man das zweite Examen unter "widrigeren" Bedingungen ablegt bzw. sich darauf vorbereitet. Beim Ersten ist es ja so, dass die weit überwiegende Mehrheit in Ruhe einen Jahreskurs besucht und dann ggfs sogar noch ein halbes Jahr Selbststudium dranhängt. Da macht man bis zu 18 Monate nichts anderes als sich tagtäglich auf Examensklausuren vorzubereiten.
Das kappt nach meinem Empfinden (bin gerade 7 Monate vor den Klausuren) im Zweiten nicht so zuverlässig. Es sind insgesamt nur 20 Monate bis zu den Klausuren und die kann man nicht ausschließlich durchlernen, sondern muss eben auch noch Stationsarbeit leisten. Dazu kommt, dass manche Themen (wie etwa Zwangsvollstreckungsklausuren) überhaupt erst in der zweiten Hälfte des Refs in der AG besprochen werden. Das sorgt in meinen Augen dafür, dass die Vorbereitung auf das Zweite einfach sehr viel "unangenehmer" ist als die Vorbereitung auf das Erste (von Corona mit geschlossenen Bibs gar nicht zu reden). Wer unter diesen Umständen ein tolles Ergebnis holt, hat in meinen Augen besondere Anerkennung verdient.
Dass das Erste daher leicht oder gar wertlos sei, will ich überhaupt nicht sagen. Es sind aber andere Umstände.
Wenn das Zweite nur schwieriger sein soll als das Erste aufgrund der kürzeren Vorbereitungszeit, wieso gibt es dann Leute, die im Ersten ein schwaches Befriedigend holen trotz 18 Monate Vorbereitung und im Zweiten ein VB? Entweder Pech/Glück oder es liegt eben dran, dass man die Anforderungen der beiden Examina nicht wirklich vergleichen kann. Beide auf ihre Art gleich anspruchsvoll.
29.07.2020, 11:59
(29.07.2020, 11:52)Gast schrieb:(29.07.2020, 11:36)NRWrio schrieb:(29.07.2020, 11:17)C8H10N4O2 schrieb: Ich muss mal eine Lanze für das erste Examen brechen:
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
Das, was du schreibst, finde ich plausibel. Ohne dir zu widersprechen hier aber vielleicht noch ein Faktor, der das Zweite etwas herausstellt:
Ich habe den Eindruck, dass man das zweite Examen unter "widrigeren" Bedingungen ablegt bzw. sich darauf vorbereitet. Beim Ersten ist es ja so, dass die weit überwiegende Mehrheit in Ruhe einen Jahreskurs besucht und dann ggfs sogar noch ein halbes Jahr Selbststudium dranhängt. Da macht man bis zu 18 Monate nichts anderes als sich tagtäglich auf Examensklausuren vorzubereiten.
Das kappt nach meinem Empfinden (bin gerade 7 Monate vor den Klausuren) im Zweiten nicht so zuverlässig. Es sind insgesamt nur 20 Monate bis zu den Klausuren und die kann man nicht ausschließlich durchlernen, sondern muss eben auch noch Stationsarbeit leisten. Dazu kommt, dass manche Themen (wie etwa Zwangsvollstreckungsklausuren) überhaupt erst in der zweiten Hälfte des Refs in der AG besprochen werden. Das sorgt in meinen Augen dafür, dass die Vorbereitung auf das Zweite einfach sehr viel "unangenehmer" ist als die Vorbereitung auf das Erste (von Corona mit geschlossenen Bibs gar nicht zu reden). Wer unter diesen Umständen ein tolles Ergebnis holt, hat in meinen Augen besondere Anerkennung verdient.
Dass das Erste daher leicht oder gar wertlos sei, will ich überhaupt nicht sagen. Es sind aber andere Umstände.
Wenn das Zweite nur schwieriger sein soll als das Erste aufgrund der kürzeren Vorbereitungszeit, wieso gibt es dann Leute, die im Ersten ein schwaches Befriedigend holen trotz 18 Monate Vorbereitung und im Zweiten ein VB? Entweder Pech/Glück oder es liegt eben dran, dass man die Anforderungen der beiden Examina nicht wirklich vergleichen kann. Beide auf ihre Art gleich anspruchsvoll.
Ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, dass er der einzige Unterschied und damit alles zu erklären sei. Es ist mMn ein Unterschiedsfaktor, den ich einfach in die Diskussion einbringen wollte, nachdem der Kollege / die Kollegin so nett war, mal einen interessanten Gedanken am Stück zu formulieren.
29.07.2020, 12:05
(29.07.2020, 11:44)Gast12as schrieb: Kann das (mit staatlichem Gut im 1. und knapp unter VB im 2.) jedenfalls für Kanzleien auch nicht bestätigen. Typischerweise wird eine Summe gebildet.
Genau so erlebe ich das auch. Bei uns (bekannte GK) stehen beide Examina gleichwertig nebeneinander. 7 und 9 wird genauso behandelt wie 9 und 7 (= i. d. R. Einladung zum Vorstellungsgespräch, sofern in dem Bereich gerade gesucht wird).
22.11.2020, 13:39
Eigentlich etwas merkwürdig, da das erste sehr oft durch den Schwerpunkt im Vergleich zum zweiten besser ist, und man durch geschickte Schwerpunkt-Wahl selbst als gerade-so-Besteher oft das befriedigend noch hinterher geschmissen bekommt. Und jemand mit b oder besser im ersten, das durch den Schwerpunkt entstanden ist, ist nicht besser als einer mit 2 ausreichend.
22.11.2020, 14:59
Und deshalb wird der Schwerpunkt in der Privatwirtschaft im Zweifel einfach rausgerechnet.
22.11.2020, 15:17
(22.11.2020, 14:59)Vogel schrieb: Und deshalb wird der Schwerpunkt in der Privatwirtschaft im Zweifel einfach rausgerechnet.Wir hier (Mittelstand, knapp 60 Berufsträger) rechnen den nicht raus. Ist für uns eher ein Anzeichen dafür, ob jemand in der Lage ist, sich zu spezialisieren und auf einem begrenzten Rechtsgebiet überragende Leistungen zu erzielen. Die Kombination staatlich ausreichend, Schwerpunkt gut oder sogar sehr gut, sieht man selten. Meistens bewegen sich die Ergebnisse im Bereich einer Abweichung von einer Notenstufe. Wenn es bei jemandem größere Abweichungen gibt, ist das eher ein Zeichen, dass im ersten Examen irgendwas schief gelaufen ist. Wenn das Zweite dafür stimmt, ist das für uns okay. Ist das Zweite auch schief gelaufen, kommt die Person für uns eh nicht in Frage.
22.11.2020, 15:17
(29.07.2020, 12:05)Gast schrieb:(29.07.2020, 11:44)Gast12as schrieb: Kann das (mit staatlichem Gut im 1. und knapp unter VB im 2.) jedenfalls für Kanzleien auch nicht bestätigen. Typischerweise wird eine Summe gebildet.
Genau so erlebe ich das auch. Bei uns (bekannte GK) stehen beide Examina gleichwertig nebeneinander. 7 und 9 wird genauso behandelt wie 9 und 7 (= i. d. R. Einladung zum Vorstellungsgespräch, sofern in dem Bereich gerade gesucht wird).
Das erste ist meiner Meinung nach zumindest für die typische M&A-GK-Tätigkeit, mindestens genauso wichtig wie das zweite, weil man nach dem ersten bereits das nötige Handwerkszeug mitbringt.
Aus diesem Grund machen bei uns (Tier1 US-Kanzlei) die Wiss Mits fast dieselben Aufgaben wie Fist Year Associates.
Klar die werden im Gegensatz zum Associate nicht auf den Mandanten losgelassen, aber ansonsten macht ein guter Wiss Mit. dasselbe.
22.11.2020, 16:41
(22.11.2020, 15:17)Gast schrieb:(22.11.2020, 14:59)Vogel schrieb: Und deshalb wird der Schwerpunkt in der Privatwirtschaft im Zweifel einfach rausgerechnet.Wir hier (Mittelstand, knapp 60 Berufsträger) rechnen den nicht raus. Ist für uns eher ein Anzeichen dafür, ob jemand in der Lage ist, sich zu spezialisieren und auf einem begrenzten Rechtsgebiet überragende Leistungen zu erzielen. Die Kombination staatlich ausreichend, Schwerpunkt gut oder sogar sehr gut, sieht man selten. Meistens bewegen sich die Ergebnisse im Bereich einer Abweichung von einer Notenstufe. Wenn es bei jemandem größere Abweichungen gibt, ist das eher ein Zeichen, dass im ersten Examen irgendwas schief gelaufen ist. Wenn das Zweite dafür stimmt, ist das für uns okay. Ist das Zweite auch schief gelaufen, kommt die Person für uns eh nicht in Frage.
Dann müsst ihr aber auch in die Tabelle mit den Durchschnitten der jeweiligen Uni im jeweiligen Jahr des SP gucken.Ich hatte z.B. einen SP, der nicht mit mehr als 7,5 im Schnitt bewertet wurde und hatte auch ungefähr das. Andere SP werden im Schnitt viel besser bewertet, das hat dann aber mit der Leichtigkeit des SP und der Bewertungspraxis zu tun und nicht viel mit individueller Fähigkeit.