• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Grund der Absage
1 2 »
Antworten

 
Grund der Absage
Verdutzt
Unregistered
 
#1
19.11.2020, 19:46
Ich habe mich in der Zeit zwischen schriftlichen Prüfungsergebnis und der mündlichen Prüfung für verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst beworben.

Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."

Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.

Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
19.11.2020, 21:20
(19.11.2020, 19:46)Verdutzt schrieb:  Ich habe mich in der Zeit zwischen schriftlichen Prüfungsergebnis und der mündlichen Prüfung für verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst beworben.

Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."

Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.

Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.


Klage doch
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
19.11.2020, 21:34
(19.11.2020, 19:46)Verdutzt schrieb:  Ich habe mich in der Zeit zwischen schriftlichen Prüfungsergebnis und der mündlichen Prüfung für verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst beworben.

Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."

Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.

Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.

Welche Behörde?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
19.11.2020, 22:14
Ich hatte als Richter schon die Einstellungszusage vor der mündlichen Prüfung. Allerdings mit 8,x Vornote.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
19.11.2020, 22:16
Warum sollen sie dich einladen und sich die Mühen eines Bewerbungsgespräches machen, wenn sie nicht mal wissen, ob du bestehst?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
19.11.2020, 22:23
(19.11.2020, 22:14)Gast schrieb:  Ich hatte als Richter schon die Einstellungszusage vor der mündlichen Prüfung. Allerdings mit 8,x Vornote.


Wo kommt man mit 8,x tatsächlich rein?
Zitieren
GastXY
Unregistered
 
#7
19.11.2020, 22:25
(19.11.2020, 22:23)Gast schrieb:  
(19.11.2020, 22:14)Gast schrieb:  Ich hatte als Richter schon die Einstellungszusage vor der mündlichen Prüfung. Allerdings mit 8,x Vornote.


Wo kommt man mit 8,x tatsächlich rein?

1. VORnote 8,x 
2. In Hessen kommt man auch mit 7,x Endnote rein
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
19.11.2020, 22:45
Ja genau, weil der Abstand von 7,9 zu 8,2 auch total signifikant ist. Das ist ein Punkt im Prüfungsgespräch. Total zufällig. Klar muss man irgendwo eine Grenze ziehen, aber zu sagen 8,X ist okay, 7, X gehen aber auf keinen Fall ist doch Quatsch. Der Unterschied von 7,5 und 8,5 liegt in der Laune der Korrektoren.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
19.11.2020, 22:46
Okay, wenn der Post vorher gelöscht wird, ergibt meiner auch keinen Sinn mehr  :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
19.11.2020, 23:14
(19.11.2020, 22:23)Gast schrieb:  
(19.11.2020, 22:14)Gast schrieb:  Ich hatte als Richter schon die Einstellungszusage vor der mündlichen Prüfung. Allerdings mit 8,x Vornote.


Wo kommt man mit 8,x tatsächlich rein?

Vornote 8,x entspricht den besten 15 Prozent.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus