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Stellt euch vor ihr seid Richter...
Gast
Unregistered
 
#21
15.11.2020, 10:47
15a EGZPO
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Gast
Unregistered
 
#22
15.11.2020, 14:36
(15.11.2020, 10:09)Proberichterin schrieb:  
(14.11.2020, 12:59)Fragender schrieb:  und jemand reicht eine Herausgabeklage mit einem Streitwert von unter 1 Euro ein. 

Mir diese Woche passiert. Geht für den Kläger wohl um einen - rein emotional - wertvollen Gegenstand der ihm weggenommen wurde (Familienstreitigkeiten). Beweislage scheint gut zu sein.

Muss ich das wirklich verhandeln? Es wird der Horror  :@
Oder kann man das irgendwie abwenden? Gibts da nen Trick in der ZPO?


...dann verhandele ich es trotzdem. Mein Verdienst ist ja nicht abhängig vom Streitwert :D Und vielleicht ergibt sich ja im Termin, dass es dem Kläger wirklich ein großes Anliegen und er nicht einer der Sorte „mir gehts um Prinzip“ ist.

Würde er sonst klagen bei den heutigen Gerichtskosten?
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Gast
Unregistered
 
#23
15.11.2020, 15:22
(15.11.2020, 10:09)Proberichterin schrieb:  
(14.11.2020, 12:59)Fragender schrieb:  und jemand reicht eine Herausgabeklage mit einem Streitwert von unter 1 Euro ein. 

Mir diese Woche passiert. Geht für den Kläger wohl um einen - rein emotional - wertvollen Gegenstand der ihm weggenommen wurde (Familienstreitigkeiten). Beweislage scheint gut zu sein.

Muss ich das wirklich verhandeln? Es wird der Horror  :@
Oder kann man das irgendwie abwenden? Gibts da nen Trick in der ZPO?


...dann verhandele ich es trotzdem. Mein Verdienst ist ja nicht abhängig vom Streitwert :D Und vielleicht ergibt sich ja im Termin, dass es dem Kläger wirklich ein großes Anliegen und er nicht einer der Sorte „mir gehts um Prinzip“ ist.

Sehr gut. Danke, ich hab die Hoffnung noch nicht aufgegeben.
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Gast
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#24
15.11.2020, 15:34
:D  5 Stunden Termin machen. Die Parteien müssen schneller die Lust verlieren als du
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Gast
Unregistered
 
#25
15.11.2020, 15:41
Ich glaube so ein Maskentermin im Lock down November ist schon Abschreckung genug. Dann kann man ein VU erlassen, wenn kein Anwalt involviert ist.
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Gast132
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#26
15.11.2020, 17:55
(14.11.2020, 15:56)Gast schrieb:  
(14.11.2020, 15:52)C8H10N4O2 schrieb:  Stell dir vor es gäbe eine Bagatellgrenze von 5 Euro und jeder würde von den fälligen Verbindlichkeiten 4,99 abziehen....


Genial,

Endlich kostet Netflix nur noch die Hälfte ?

Der Markt würde das schon regeln und alles 5€ teurer machen.  :D
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RichterBW
Junior Member
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Beiträge: 32
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2020
#27
15.11.2020, 20:04
Ich finde es erstmal kein Problem, über eine Sache mit 1 € Streitwert zu entscheiden, mal abgesehen von dann nicht ganz fernliegendem Rechtsmissbrauch, Schikane oä.

Das ist ja gerade das schöne am Richterberuf, dass es im Grundsatz egal ist, wie hoch der Streitwert ist und davon nicht - wie als Anwalt - der eigene Verdienst abhängt.

Ich hatte zB schon am LG eine vom AG zugelassene Berufung, bei der es dann noch um 78 Cent ging. War eine durchaus grundsätzlichere Frage, die mich ein paar Stunden Arbeitszeit gekostet hat. Hat mehr Spaß gemacht als manche anderen Verfahren. 

Demgegenüber neulich ein Verfahren bei dem es um einen oberen 9stelligen Betrag ging, der Arbeitsaufwand aber eher unterdurchschnittlich war.
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Gast
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#28
16.11.2020, 09:26
Und wieder ein Richter, dem es offensichtlich nicht um die Anliegen der Parteien geht, sondern nur darum, Arbeit zu vermeiden. Gratulation, solche Richter sind dann wohl die Folge der "Bestenauslese".
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Gast
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#29
16.11.2020, 12:59
(16.11.2020, 09:26)Gast schrieb:  Und wieder ein Richter, dem es offensichtlich nicht um die Anliegen der Parteien geht, sondern nur darum, Arbeit zu vermeiden. Gratulation, solche Richter sind dann wohl die Folge der "Bestenauslese".

+1
das ist das, was sich die Justizverwaltungen unter sozialer Kompetenz und Empathie vorstellen. Die haben ein anderes Begriffsverständnis als die Normalbevölkerung. Es geht bei der richterlichen Unabhängigkeit auch allein um den eigenen persönlichen Vorteil nicht um den Rechtsstaat.
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Gast
Unregistered
 
#30
16.11.2020, 22:03
(15.11.2020, 14:36)Gast schrieb:  
(15.11.2020, 10:09)Proberichterin schrieb:  
(14.11.2020, 12:59)Fragender schrieb:  und jemand reicht eine Herausgabeklage mit einem Streitwert von unter 1 Euro ein. 

Mir diese Woche passiert. Geht für den Kläger wohl um einen - rein emotional - wertvollen Gegenstand der ihm weggenommen wurde (Familienstreitigkeiten). Beweislage scheint gut zu sein.

Muss ich das wirklich verhandeln? Es wird der Horror  :@
Oder kann man das irgendwie abwenden? Gibts da nen Trick in der ZPO?


...dann verhandele ich es trotzdem. Mein Verdienst ist ja nicht abhängig vom Streitwert :D Und vielleicht ergibt sich ja im Termin, dass es dem Kläger wirklich ein großes Anliegen und er nicht einer der Sorte „mir gehts um Prinzip“ ist.

Würde er sonst klagen bei den heutigen Gerichtskosten?


RSV? PKH? Manche legen es trotzdem einfach nur drauf an, weil es eben ein anderer bezahlt. „Mir gehts ja nicht um 1€, sondern ums Prinzip“ - umso besser wenn man da eine eintrittswillige RSV an der Seite hat.  

Aber bei den meisten steckt nun wirklich eine Geschichte dahinter. Und die sollte man sich eben mal anhören
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