13.11.2020, 16:15
(13.11.2020, 15:52)Windkraftanlagen? schrieb:(13.11.2020, 15:50)Gastji schrieb:(13.11.2020, 15:48)Gast schrieb:(13.11.2020, 15:46)Jiji schrieb:(13.11.2020, 15:32)Gast schrieb: Liege gerade heulend auf dem Bett....
Mag jemand mal die/seine Lösung Posten?
Was kam dran
Baurecht
Konkreter?
Windkraftanlagen?
Es gab einen Bauvorbescheid, der der verstorbenen Mutter des Mandanten erteilt wurde, zur Errichtung eines Wohnhauses. In dem Baugebiet waren ausschließlich Wohnhäuser. Nachbarn waren gegen das Bauvorhaben und haben irgendwie auf den Rat einwirkt. M stellt einen Antrag auf Baugenehmigung. M wurde mitgeteilt, dass der Vorbescheid zurückgenommen werden soll wegen des Protestes der Nachbarn. Dann kam ein BBP und eine Veränderungssperre mit merkwürdiger Begründung. M Stellt einen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre. Daraufhin wurde in einem Bescheid 1. Der Vorbescheid zurückgenommen. 2. Der Antrag auf Baugenehmigung abgelehnt und 3. Der Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre wurde abgelehnt. Gegen diesen Bescheid will M vorgehen.
(Entschuldigt, man merkt schon an dieser Zusammenfassung, dass ich es nicht verstanden habe... :( )
13.11.2020, 16:30
13.11.2020, 16:38
(13.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(13.11.2020, 15:56)Gast schrieb: War es 80 V?
Bei mir eine AK gegen die Rücknahme der Baugenehmigung. An welches Gericht sollte man überhaupt schreiben?? Da stand doch nirgends in welchem Gerichtsbezirk die Kacke stattfindet, oder??
Hmm man konnte evtl das VG Düsseldorf aus 17 JustG NRW ziehen, da steht das, nur eine Adresse gibt es nicht...
13.11.2020, 16:42
Was kam on hessen dran
13.11.2020, 17:00
13.11.2020, 17:10
(13.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(13.11.2020, 15:56)Gast schrieb: War es 80 V?
Bei mir eine AK gegen die Rücknahme der Baugenehmigung. An welches Gericht sollte man überhaupt schreiben?? Da stand doch nirgends in welchem Gerichtsbezirk die Kacke stattfindet, oder??
Ich habe nicht mitgeschrieben, aber das klingt für mich ehrlich gesagt eher nach einer Verpflichtungsklage. Der Mandant begehrt ja mehr als die bloße Aufhebung des Bescheids.
Zuständig müsste das VG sein, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wenn keine Adresse angegeben war, reicht es sicher wenn man alleine das Gericht benennt, also zB VG Düsseldorf schreibt.
Klingt auf jeden Fall nach einer schweren Klausur ....
13.11.2020, 17:15
(13.11.2020, 17:10)Gast schrieb:(13.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(13.11.2020, 15:56)Gast schrieb: War es 80 V?
Bei mir eine AK gegen die Rücknahme der Baugenehmigung. An welches Gericht sollte man überhaupt schreiben?? Da stand doch nirgends in welchem Gerichtsbezirk die Kacke stattfindet, oder??
Ich habe nicht mitgeschrieben, aber das klingt für mich ehrlich gesagt eher nach einer Verpflichtungsklage. Der Mandant begehrt ja mehr als die bloße Aufhebung des Bescheids.
Zuständig müsste das VG sein, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wenn keine Adresse angegeben war, reicht es sicher wenn man alleine das Gericht benennt, also zB VG Düsseldorf schreibt.
Klingt auf jeden Fall nach einer schweren Klausur ....
Nee nee, keine VK. Der Typ hatte schon ne Baugenehmigung die zurückgenommen wurde
13.11.2020, 17:18
(13.11.2020, 17:15)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:10)Gast schrieb:(13.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(13.11.2020, 15:56)Gast schrieb: War es 80 V?
Bei mir eine AK gegen die Rücknahme der Baugenehmigung. An welches Gericht sollte man überhaupt schreiben?? Da stand doch nirgends in welchem Gerichtsbezirk die Kacke stattfindet, oder??
Ich habe nicht mitgeschrieben, aber das klingt für mich ehrlich gesagt eher nach einer Verpflichtungsklage. Der Mandant begehrt ja mehr als die bloße Aufhebung des Bescheids.
Zuständig müsste das VG sein, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wenn keine Adresse angegeben war, reicht es sicher wenn man alleine das Gericht benennt, also zB VG Düsseldorf schreibt.
Klingt auf jeden Fall nach einer schweren Klausur ....
Nee nee, keine VK. Der Typ hatte schon ne Baugenehmigung die zurückgenommen wurde
Der hatte keine Baugenehmigung. Seine verstorbene Mutter hatte lediglich einen Bauvorbescheid
13.11.2020, 17:19
Eine sehr gut machbare Klausur heute. Bei eher einfach gelagerten Klausuren wird leider immer ein schroffer Bewertungsmaßstab angelegt, was tückisch sein kann.
13.11.2020, 17:19
(13.11.2020, 17:18)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:15)Gast schrieb:(13.11.2020, 17:10)Gast schrieb:(13.11.2020, 16:30)Gast schrieb:(13.11.2020, 15:56)Gast schrieb: War es 80 V?
Bei mir eine AK gegen die Rücknahme der Baugenehmigung. An welches Gericht sollte man überhaupt schreiben?? Da stand doch nirgends in welchem Gerichtsbezirk die Kacke stattfindet, oder??
Ich habe nicht mitgeschrieben, aber das klingt für mich ehrlich gesagt eher nach einer Verpflichtungsklage. Der Mandant begehrt ja mehr als die bloße Aufhebung des Bescheids.
Zuständig müsste das VG sein, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wenn keine Adresse angegeben war, reicht es sicher wenn man alleine das Gericht benennt, also zB VG Düsseldorf schreibt.
Klingt auf jeden Fall nach einer schweren Klausur ....
Nee nee, keine VK. Der Typ hatte schon ne Baugenehmigung die zurückgenommen wurde
Der hatte keine Baugenehmigung. Seine verstorbene Mutter hatte lediglich einen Bauvorbescheid
Er hat eine beantragt und dann wurde nicht entschieden, Fiktionswirkung ist eingetreten