10.11.2020, 18:05
Nein, die juristischen Examen sind nicht perfekt. Sie sind voller Unwägbarkeiten, häufig im Einzelfall ungerecht. Es kann durchaus mal passieren, dass sie einem Kandidaten Unrecht tun, dass auch ein schlecht benoteter Kandidat ein ordentlicher Jurist ist. Gerade bei Noten im Mittelbereich (befriedigend) oder bei einem ordentlichen/guten Examen sind oft passable juristische Fähigkeiten vorhanden.
ABER die juristischen Examen dürfen in ihrer Tendenz jedenfalls im Schnitt auch nicht unterschätzt werden. Das machen hier viele leider. Wenn jemand etwa in BEIDEN Examen lediglich ein ausreichend oder sogar nur 4-5,x erzielt hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er den meisten anspruchsvollen juristischen Berufen nicht wirklich auf einem ordentlichen Niveau gewachsen ist. Das MAG im Einzelfall (große Prüfungsangst, Schicksalsschlag) auch mal anders sein, ist aber in den meisten Fällen so.
Wenn aber hier teilweise behauptet wird, auch der durchschnittliche "10-Punkte-Jurist" (aus zwei Examen zusammen, wohlgemerkt) könne genauso gut am Amtsgericht oder in der Großkanzlei juristische Tätigkeiten auf einem guten Niveau ausüben (damit meine ich nicht nichtjuristisches Tabellenausfüllen), dann sind das schlicht FAKE NEWS.
Das Amtsgericht ist nicht für "einfache" Fälle zuständig, sondern entsprechend der gesetzlichen Zuweisung, d.h. in Zivilsachen insbesondere bei niedrigem Streitwert. Rechtliche Komplexität und Streitwert sind aber nicht proportional zueinander. Auch "simple" Verkehrssachen mit 6 (Abtretung usw.) Parteien, Streitverkündungen, teilweisem Bestreiten, mehreren Sachverständigengutachten, einem Leasinggeber und einem Streitwert von 4000 € können rechtlich sehr schwierig sein. Und dann hat man, anders als manche hier meinen, nicht wie in der Station 7 Tage Zeit, um den Fall mit 5 Kommentaren und Handbüchern schulmäßig zu lösen. Dann muss in wenigen Stunden ein ordentliches Urteil her. Da kann man auch nicht einfach irgendwas schreiben und auf die nächste Instanz verweisen, das verbietet der Anspruch auf rechtliches Gehör. Zumal das das Problem ja gerade nicht löst und nur die Obergerichte überlastet. Tatsächlich ist beim AG der Richter in gewisser Hinsicht sogar noch wichtiger, da einige Naturparteien auftreten, sodass keinerlei rechtliche Vorbereitung durch Anwälte erfolgt.
Es ist schlicht falsch zu behaupten, auch wenn man mit beiden! Examen nicht einmal "befriedigend" klar kam, sei man ohne Weiteres für die anspruchsvolle Praxis in jeder Rolle geeignet. Jura ist schwer. Selbst gute oder vollbefriedigende Klausuren enthalten oft mehrere Fehler, die das Ergebnis teilweise verfälschen. Eine Klausur im untersten Notenbereich ist demgegenüber oft fast unbrauchbar.
Die Aussagekraft der Noten sollte also, zumindest wenn sie sehr eindeutig sind (etwa 2x5 Punkte) und abgesehen von sehr seltenen Ausnahmefällen, nicht unterschätzt werden. Wer es bereits nicht schafft, eine fünfstündige Klausur mit 20 Seiten einigermaßen passabel zu lösen (hierfür muss keineswegs alles richtig sein), der schafft auch keine hunderte Erledigungen im Jahr mit guten Urteilen und Akten, die jeweils teilweise hunderte Seiten haben.
ABER die juristischen Examen dürfen in ihrer Tendenz jedenfalls im Schnitt auch nicht unterschätzt werden. Das machen hier viele leider. Wenn jemand etwa in BEIDEN Examen lediglich ein ausreichend oder sogar nur 4-5,x erzielt hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er den meisten anspruchsvollen juristischen Berufen nicht wirklich auf einem ordentlichen Niveau gewachsen ist. Das MAG im Einzelfall (große Prüfungsangst, Schicksalsschlag) auch mal anders sein, ist aber in den meisten Fällen so.
Wenn aber hier teilweise behauptet wird, auch der durchschnittliche "10-Punkte-Jurist" (aus zwei Examen zusammen, wohlgemerkt) könne genauso gut am Amtsgericht oder in der Großkanzlei juristische Tätigkeiten auf einem guten Niveau ausüben (damit meine ich nicht nichtjuristisches Tabellenausfüllen), dann sind das schlicht FAKE NEWS.
Das Amtsgericht ist nicht für "einfache" Fälle zuständig, sondern entsprechend der gesetzlichen Zuweisung, d.h. in Zivilsachen insbesondere bei niedrigem Streitwert. Rechtliche Komplexität und Streitwert sind aber nicht proportional zueinander. Auch "simple" Verkehrssachen mit 6 (Abtretung usw.) Parteien, Streitverkündungen, teilweisem Bestreiten, mehreren Sachverständigengutachten, einem Leasinggeber und einem Streitwert von 4000 € können rechtlich sehr schwierig sein. Und dann hat man, anders als manche hier meinen, nicht wie in der Station 7 Tage Zeit, um den Fall mit 5 Kommentaren und Handbüchern schulmäßig zu lösen. Dann muss in wenigen Stunden ein ordentliches Urteil her. Da kann man auch nicht einfach irgendwas schreiben und auf die nächste Instanz verweisen, das verbietet der Anspruch auf rechtliches Gehör. Zumal das das Problem ja gerade nicht löst und nur die Obergerichte überlastet. Tatsächlich ist beim AG der Richter in gewisser Hinsicht sogar noch wichtiger, da einige Naturparteien auftreten, sodass keinerlei rechtliche Vorbereitung durch Anwälte erfolgt.
Es ist schlicht falsch zu behaupten, auch wenn man mit beiden! Examen nicht einmal "befriedigend" klar kam, sei man ohne Weiteres für die anspruchsvolle Praxis in jeder Rolle geeignet. Jura ist schwer. Selbst gute oder vollbefriedigende Klausuren enthalten oft mehrere Fehler, die das Ergebnis teilweise verfälschen. Eine Klausur im untersten Notenbereich ist demgegenüber oft fast unbrauchbar.
Die Aussagekraft der Noten sollte also, zumindest wenn sie sehr eindeutig sind (etwa 2x5 Punkte) und abgesehen von sehr seltenen Ausnahmefällen, nicht unterschätzt werden. Wer es bereits nicht schafft, eine fünfstündige Klausur mit 20 Seiten einigermaßen passabel zu lösen (hierfür muss keineswegs alles richtig sein), der schafft auch keine hunderte Erledigungen im Jahr mit guten Urteilen und Akten, die jeweils teilweise hunderte Seiten haben.
10.11.2020, 18:15
Gute Noten bedeuten aber nicht gleich, dass man ein guter oder fleissiger Richter ist. Das, was du da beschreibst, wie einer mit 2 x 5 (warum nicht 2 x 4?) arbeiten würde, habe ich schon oft erlebt von b und vb Richtern. Ich würde sagen die Arbeitsmoral lässt bei einigen nach, wenn man erstmal verbeamtet und unkündbar ist. Daran ändern dann auch einst gute Noten nichts mehr. Ein 2 x 5er würde für die Chance dankbarer sein als Amtsrichter zu arbeiten und sich mehr ins Zeug legen, weil er nicht mal eben so in eine GK wechseln kann.
10.11.2020, 18:16
Ich hoffe dir geht es nun besser, wo du das losgeworden bist.
Muss dich ja ganz schön belastet haben, wenn man das ohne Aufhänger, ohne Frage (und vermutlich ohne Interesse an einer Gegenposition) einfach losgelöst und v.a. so engagiert hier mal Hinausposaunen muss.
Muss dich ja ganz schön belastet haben, wenn man das ohne Aufhänger, ohne Frage (und vermutlich ohne Interesse an einer Gegenposition) einfach losgelöst und v.a. so engagiert hier mal Hinausposaunen muss.
10.11.2020, 18:22
Warum gilt hier überhaupt 5,x als schlechte Note? Der Klausurendurchschnitt im 2. liegt nur bei 6 P., also ausreichend. Mit etwas Glück bekommt man in der mündlichen dann noch 1 P. dazu.
Es ist ja wohl klar, dass einige auch knapp unter dem Schnitt liegen müssen, um die gut benoteten im Durchschnitt auszugleichen.
Dass jemand, der 7-8 Jahre Jura macht, aber ein schlechter Jurist sein soll, finde ich unglaubwürdig. Es ist nur so, dass ein bestimmter Prozentsatz eine bestimmte Note haben muss und dies ist seit Jahrzehnten immer der gleiche.
Wie zufällig Jura Noten sind, kann man ja an teils Unterschieden von 2-5 Punkten sehen bei Leuten, die nach 2 Monaten ohne lange Vorbereitung in den Verbesserungsversuch gegangen sind.
Es ist ja wohl klar, dass einige auch knapp unter dem Schnitt liegen müssen, um die gut benoteten im Durchschnitt auszugleichen.
Dass jemand, der 7-8 Jahre Jura macht, aber ein schlechter Jurist sein soll, finde ich unglaubwürdig. Es ist nur so, dass ein bestimmter Prozentsatz eine bestimmte Note haben muss und dies ist seit Jahrzehnten immer der gleiche.
Wie zufällig Jura Noten sind, kann man ja an teils Unterschieden von 2-5 Punkten sehen bei Leuten, die nach 2 Monaten ohne lange Vorbereitung in den Verbesserungsversuch gegangen sind.
10.11.2020, 18:23
(10.11.2020, 18:15)Gast schrieb: Gute Noten bedeuten aber nicht gleich, dass man ein guter oder fleissiger Richter ist. Das, was du da beschreibst, wie einer mit 2 x 5 (warum nicht 2 x 4?) arbeiten würde, habe ich schon oft erlebt von b und vb Richtern. Ich würde sagen die Arbeitsmoral lässt bei einigen nach, wenn man erstmal verbeamtet und unkündbar ist. Daran ändern dann auch einst gute Noten nichts mehr. Ein 2 x 5er würde für die Chance dankbarer sein als Amtsrichter zu arbeiten und sich mehr ins Zeug legen, weil er nicht mal eben so in eine GK wechseln kann.
Was ALLENFALLS die Arbeitsmoral beeinflussen kann, ist die Unkündbarkeit, nicht die Möglichkeit eines Wechsels in die GK, der sehr selten vorkommt. Die Unkündbarkeit ist aber bei allen Richtern notenUNabhängig vorhanden. Dass iÜ schlechtere Kandidaten fleißiger sein sollen, ist völlig unbewiesen. Es ist eher umgekehrt so, dass gute Kandidaten im Schnitt besonders fleißig sind. Denn Jura ist ein Fleißfach.
10.11.2020, 18:29
Was hat der TE denn für eine Note? Wäre mal interessant zu wissen für die Motivation so ein Thema zu eröffnen.
Entweder hat er 7-8 P. und muss sich nach unten von der 2 x 5 P. Konkurrenz abgrenzen, die ihm den Justiziar Job in einem Kuhdorf streitig machen könnte oder ihm ist seine vb Note zu Kopf gestiegen. Oder er ist Richter, der sich jeden Tag über schlechte Schriftsätze von FWW Anwälten aufregt, denen er pauschal 2 x 5 P. unterstellt.
Entweder hat er 7-8 P. und muss sich nach unten von der 2 x 5 P. Konkurrenz abgrenzen, die ihm den Justiziar Job in einem Kuhdorf streitig machen könnte oder ihm ist seine vb Note zu Kopf gestiegen. Oder er ist Richter, der sich jeden Tag über schlechte Schriftsätze von FWW Anwälten aufregt, denen er pauschal 2 x 5 P. unterstellt.
10.11.2020, 18:31
Wie es mich ankotzt, wenn Leute mitten im Satz beginnen, Wörter in Großbuchstaben zu schreiben. Ein findiger Mensch könnte auf den Gedanken kommen, der Threadersteller nutze dieses graphische Stilmittel, um inhaltliche Unebenheiten sowie Falten in der Denkstruktur zu glätten.
10.11.2020, 18:39
diese Diskussion gab es noch nie
10.11.2020, 19:18
(10.11.2020, 18:39)Gast schrieb: diese Diskussion gab es noch nie
Ich hab da auch bald kein Bock mehr drauf. Die eingebildeten sind mir egal.
Hauptsache ich erreich das Ziel für meine Mandanten und wenn ich dabei betonen, dass der Gegner lieber so 2000€ zahlen soll anstatt 3 Gutachten in Auftrag zu geben um den Wert Cent genau zu bestimmten und das Funktioniert ist mir Jura recht egal
10.11.2020, 19:23
(10.11.2020, 19:18)Gast schrieb:(10.11.2020, 18:39)Gast schrieb: diese Diskussion gab es noch nie
Ich hab da auch bald kein Bock mehr drauf. Die eingebildeten sind mir egal.
Hauptsache ich erreich das Ziel für meine Mandanten und wenn ich dabei betonen, dass der Gegner lieber so 2000€ zahlen soll anstatt 3 Gutachten in Auftrag zu geben um den Wert Cent genau zu bestimmten und das Funktioniert ist mir Jura recht egal
Und die 3 Gutachten kosten dann 6000 Euro, was? Aber hauptsache der Mandant ohne RSV mit H4 blecht schön Gerichts- und Gutachterkosten und poliert die Staatskasse auf...