12.10.2016, 14:48
Der wollte doch primär das LG Urteil dauerhaft "unschädlich" gemacht bekommen. Nicht nur die Umschreibung. Aber wenn du das gut begründest dann geht es bestimmt auch so.
12.10.2016, 14:59
Warum gibt es hier eigentlich keine like-button? Dann könnte wir abstimmen eine herrschende Meinung der Referendare ermitteln :-D
12.10.2016, 15:24
(12.10.2016, 11:04)Manni111 schrieb: @Gast
Ist das bezogen auf Rh Pf? Vor einem Jahr war zuerst Urteil und dann Anklage in Rh Pf
Nee, vor genau einem Jahr kam in RlP zuerst eine Anklage und dann die Revision.
Und im Frühjahr kam auch erst die Anklage und dann ne Revision. Daher tippe ich jetzt auf Urteil und dann Revision
12.10.2016, 15:29
Aber wieso soll dann jetzt keine Anklage drankommen? Meinst die halten sich nicht an den Ringtausch? Bis jetzt war alles gleich.
12.10.2016, 16:28
NRW Morgen definitiv StA, Freitag dann Rev oder Urteil, ganz einfach.
12.10.2016, 16:34
Immer diese Verrücktmacherei untermauert mit diversen ach so bombensicheren Theorien.... Juristen halt...
Wenn das LJPA sich doch nur halb so viele Gedanken über die Klausuren machen würde, wie manch einige hier, hätten wir es wohl kaum drei mal mit Kaufrecht zu tun bekommen.
Also chillt mal ne Runde und viel Glück bei der StA Klausur morgen!
Wenn das LJPA sich doch nur halb so viele Gedanken über die Klausuren machen würde, wie manch einige hier, hätten wir es wohl kaum drei mal mit Kaufrecht zu tun bekommen.
Also chillt mal ne Runde und viel Glück bei der StA Klausur morgen!
13.10.2016, 15:27
Urteil! In Rh Pf
13.10.2016, 15:39
StA im GPA
13.10.2016, 15:49
(12.10.2016, 16:34)Gast schrieb: Immer diese Verrücktmacherei untermauert mit diversen ach so bombensicheren Theorien.... Juristen halt...
Wenn das LJPA sich doch nur halb so viele Gedanken über die Klausuren machen würde, wie manch einige hier, hätten wir es wohl kaum drei mal mit Kaufrecht zu tun bekommen.
Also chillt mal ne Runde und viel Glück bei der StA Klausur morgen!
Ich würde das Diskutieren über die wohl vom LJPA gewollte Lösung jetzt nicht als "Verrücktmacherei" bezeichnen...Solange man hier jedenfalls nicht in Hysterie verfällt.
Wenn du es tust, bleibt natürlich die Frage, was du hier erwartet hast... :rolleyes:
13.10.2016, 16:03
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-892667.html
Dem echten Fall nachgebildet.
Heimtückischer Mord.
Zur Ergänzung:
War noch zusätzlich 239b StGB angeklagt:
Der Täter wollte vorher noch seinen Bruder anstiften mit einem Messer die Daten Erklärung holen zu gehen durch Drohung mit dem Messer und einschließen des Mitarbeiters im Büroraum, der Bruder hat abgelehnt und dann ist der Täter selber mit dem Messer zum Jobcenter und hat die Sachbearbeiterin totgestochen.
Dem echten Fall nachgebildet.
Heimtückischer Mord.
Zur Ergänzung:
War noch zusätzlich 239b StGB angeklagt:
Der Täter wollte vorher noch seinen Bruder anstiften mit einem Messer die Daten Erklärung holen zu gehen durch Drohung mit dem Messer und einschließen des Mitarbeiters im Büroraum, der Bruder hat abgelehnt und dann ist der Täter selber mit dem Messer zum Jobcenter und hat die Sachbearbeiterin totgestochen.