07.11.2020, 14:43
(07.11.2020, 14:16)Gast schrieb:(07.11.2020, 13:37)RAGast schrieb:(07.11.2020, 12:58)Gast schrieb: alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn
Es wird nicht richtiger, wenn man es wiederholt.
Der Mindestlohn ist fix.
Die RVG-Vergütung ist flexibel, da sie von der Höhe des Gegenstandswerts abhängt.
Gegenüber Privatleuten nach Honorarvereinbarung abzurechnen ist nahezu unmöglich, das geht fast ausschließlich bei institutionellen Mandanten. Die Masse der Sozietäten bis 5 RAe hat aber überwiegend Privatmandanten. Oder im Bereich der Strafverteidigung, vor allem bei laufender U-Haft, da hilft die Verzweiflung dabei, dass die Leute die Vereinbarung unterschreiben.
Einige Leute scheinen hier in einer Blase zu leben, die mit der RA-Realität außerhalb einer Hand voll Großstädte nichts zu tun hat.
Es gibt dazu genug Umfragen. Vergütungsvereinbarung sind bei dem besseren Drittel der Kanzlei absoluter Standard.
Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung nicht günstiger als Mindestlohn anbieten. Der Rechtsanwalt seine Dienstleistung nicht günstiger als RVG. Klar hängt das vom Streitwert ab, genau so wie der Arbeitslohn von den Arbeitsstunden. Was für ein sinnloser Einwand.
Der Preis kommt ganz klassisch aus Angebot und Nachfrage zustande. Wer nichts begehrtes anzubieten hat, muss RVG machen. Tiefer darf er nicht.
Wir machen nur Honorar und lehnen u.a. deswegen etwa 60% der Mandatsanfragen ab. Genug Privatpersonen wissen gute Arbeit zu schätzen und zahlen entsprechend.
Absolute BWL Basics.
Der Vergleich hinkt weiterhin. Höhe des Gegenstandswerts und für das Mandat aufzuwendende Zeit stehen in keinem festen Verhältnis zueinander.
Auch die Formulierung „besseres Drittel“ zeigt mE eine problematische Haltung zu der rechtsstaatssichernden Funktion der Anwaltschaft. Wo sollen denn die 60 % abgelehnten Mandanten hingehen, wenn nicht zu den anderen (2/3) RVG-Kanzleien, und sind dann 2/3 aller Kanzleien Mindestlohnarbeiter?
Auch Rechtsstaats-Grundgesetz-Basics sind wichtig, nicht nur BWL-Basics.
07.11.2020, 15:05
(07.11.2020, 14:43)RAGast schrieb:(07.11.2020, 14:16)Gast schrieb:(07.11.2020, 13:37)RAGast schrieb:(07.11.2020, 12:58)Gast schrieb: alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn
Es wird nicht richtiger, wenn man es wiederholt.
Der Mindestlohn ist fix.
Die RVG-Vergütung ist flexibel, da sie von der Höhe des Gegenstandswerts abhängt.
Gegenüber Privatleuten nach Honorarvereinbarung abzurechnen ist nahezu unmöglich, das geht fast ausschließlich bei institutionellen Mandanten. Die Masse der Sozietäten bis 5 RAe hat aber überwiegend Privatmandanten. Oder im Bereich der Strafverteidigung, vor allem bei laufender U-Haft, da hilft die Verzweiflung dabei, dass die Leute die Vereinbarung unterschreiben.
Einige Leute scheinen hier in einer Blase zu leben, die mit der RA-Realität außerhalb einer Hand voll Großstädte nichts zu tun hat.
Es gibt dazu genug Umfragen. Vergütungsvereinbarung sind bei dem besseren Drittel der Kanzlei absoluter Standard.
Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung nicht günstiger als Mindestlohn anbieten. Der Rechtsanwalt seine Dienstleistung nicht günstiger als RVG. Klar hängt das vom Streitwert ab, genau so wie der Arbeitslohn von den Arbeitsstunden. Was für ein sinnloser Einwand.
Der Preis kommt ganz klassisch aus Angebot und Nachfrage zustande. Wer nichts begehrtes anzubieten hat, muss RVG machen. Tiefer darf er nicht.
Wir machen nur Honorar und lehnen u.a. deswegen etwa 60% der Mandatsanfragen ab. Genug Privatpersonen wissen gute Arbeit zu schätzen und zahlen entsprechend.
Absolute BWL Basics.
Der Vergleich hinkt weiterhin. Höhe des Gegenstandswerts und für das Mandat aufzuwendende Zeit stehen in keinem festen Verhältnis zueinander.
Auch die Formulierung „besseres Drittel“ zeigt mE eine problematische Haltung zu der rechtsstaatssichernden Funktion der Anwaltschaft. Wo sollen denn die 60 % abgelehnten Mandanten hingehen, wenn nicht zu den anderen (2/3) RVG-Kanzleien, und sind dann 2/3 aller Kanzleien Mindestlohnarbeiter?
Auch Rechtsstaats-Grundgesetz-Basics sind wichtig, nicht nur BWL-Basics.
Honorarvereinbarung gibt es besonders bei Großmandaten, da sonst der RA gem. RVG viel zu viel verdienen würde. Kaum jemand ist bereit diese Summe zu bezahlen.
07.11.2020, 15:38
(07.11.2020, 14:43)RAGast schrieb:(07.11.2020, 14:16)Gast schrieb:(07.11.2020, 13:37)RAGast schrieb:(07.11.2020, 12:58)Gast schrieb: alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn
Es wird nicht richtiger, wenn man es wiederholt.
Der Mindestlohn ist fix.
Die RVG-Vergütung ist flexibel, da sie von der Höhe des Gegenstandswerts abhängt.
Gegenüber Privatleuten nach Honorarvereinbarung abzurechnen ist nahezu unmöglich, das geht fast ausschließlich bei institutionellen Mandanten. Die Masse der Sozietäten bis 5 RAe hat aber überwiegend Privatmandanten. Oder im Bereich der Strafverteidigung, vor allem bei laufender U-Haft, da hilft die Verzweiflung dabei, dass die Leute die Vereinbarung unterschreiben.
Einige Leute scheinen hier in einer Blase zu leben, die mit der RA-Realität außerhalb einer Hand voll Großstädte nichts zu tun hat.
Es gibt dazu genug Umfragen. Vergütungsvereinbarung sind bei dem besseren Drittel der Kanzlei absoluter Standard.
Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung nicht günstiger als Mindestlohn anbieten. Der Rechtsanwalt seine Dienstleistung nicht günstiger als RVG. Klar hängt das vom Streitwert ab, genau so wie der Arbeitslohn von den Arbeitsstunden. Was für ein sinnloser Einwand.
Der Preis kommt ganz klassisch aus Angebot und Nachfrage zustande. Wer nichts begehrtes anzubieten hat, muss RVG machen. Tiefer darf er nicht.
Wir machen nur Honorar und lehnen u.a. deswegen etwa 60% der Mandatsanfragen ab. Genug Privatpersonen wissen gute Arbeit zu schätzen und zahlen entsprechend.
Absolute BWL Basics.
Der Vergleich hinkt weiterhin. Höhe des Gegenstandswerts und für das Mandat aufzuwendende Zeit stehen in keinem festen Verhältnis zueinander.
Auch die Formulierung „besseres Drittel“ zeigt mE eine problematische Haltung zu der rechtsstaatssichernden Funktion der Anwaltschaft. Wo sollen denn die 60 % abgelehnten Mandanten hingehen, wenn nicht zu den anderen (2/3) RVG-Kanzleien, und sind dann 2/3 aller Kanzleien Mindestlohnarbeiter?
Auch Rechtsstaats-Grundgesetz-Basics sind wichtig, nicht nur BWL-Basics.
Rechtstaats-Grundgesetz zahlt weder mein Gehalt noch die Kosten der Kanzlei. Wer den Rechtsstaat sichern will, soll das tun. Die PKH Gebühren sind ja noch geringer als das normale RVG.
07.11.2020, 15:59
Kommt drauf an, wie viel Geld der Mandant hat.
Wenn mir als H4 Empfänger eine Kanzlei sagt sie macht es nur gegen Honorarvereinbarung und die andere mit RVG, gehe ich natürlich zur RVG Kanzlei.
Wenn mir als H4 Empfänger eine Kanzlei sagt sie macht es nur gegen Honorarvereinbarung und die andere mit RVG, gehe ich natürlich zur RVG Kanzlei.
07.11.2020, 16:04
Also bei uns in der GK müssen wir teilweise sogar nach RVG abrechnen, um die Gebühren nicht zu unterschreiten.
Da entstehen bei kurzen Schriftsätzen mit sehr hohem Streitwert teilweise unfassbare Stundensätze.
Da entstehen bei kurzen Schriftsätzen mit sehr hohem Streitwert teilweise unfassbare Stundensätze.
07.11.2020, 17:18
Um etwas zurück zum Thema zu kommen: Ja, ich denke durchaus dass du (und andere Betroffene) in diese Richtung anfragen und argumentieren kannst. Dass die "vollen" zehn Prozent nicht an dich weitergegeben werden (können), dürfte offenbar sein. Eine gewisse Erhöhung sollte aber allemal möglich sein. ;)
08.11.2020, 11:40
Ich habe auch schon ein Gespräch vereinbart bzgl einer Gehaltserhöhung. Das war auch kein Problem, es ist ja nur "fair".
Also einfach anfragen! Alles Gute :)
Also einfach anfragen! Alles Gute :)
08.11.2020, 12:08
Wie häufig hier Threads in Pseudowissensschlachten unter Referendaren ausarten, die noch nie gearbeitet haben. Zu geil.
08.11.2020, 12:25
08.11.2020, 12:52
(08.11.2020, 12:08)Gast schrieb: Wie häufig hier Threads in Pseudowissensschlachten unter Referendaren ausarten, die noch nie gearbeitet haben. Zu geil.
Das hier ist ein Forum für Referendare.
Viel anstrengender sind eher die gelangweilten Juristen, die genug Zeit haben in einem solchen Forum rumzulungern, nur um hier über Referendare "ohne Lebens und Berufserfahrung" herzuziehen.