11.10.2016, 14:22
Es lief dreimal Kaufrecht?! Das ist aber eine sehr ungewöhnliche Verteilung. Die armen nächsten Termine...
11.10.2016, 14:47
Mit dem OLG München kann man wohl auch Werkvertragsrecht annehmen - anders BGH bei PV-Anlagen
11.10.2016, 15:12
Drei Mal dasselbe ist echt unfair! Wofür hat mal alles mögliche gelernt?! Ich hab KV angenommen.. :-/ Klage geht nicht durch, weder 20.000€ noch RA-Kosten. Hab dann Gutachter-Kosten bejaht, sowie Schadensersatz für die Fliesen. Was habt ihr mit dem Kostenvoranschlag bzgl Ausbau der Fliesen gemacht? Bejaht oder verneint?
Ich hab es über Werkvertrag gelöst. Ob das denn auch geht?
11.10.2016, 16:36
(11.10.2016, 14:47)DiogenesVS schrieb: Mit dem OLG München kann man wohl auch Werkvertragsrecht annehmen - anders BGH bei PV-Anlagen
Woher hast du das vom OLG München? Ich hab mich sehr schwer getan mit der Abgrenzung Werkvertrag und Werklieferungsvertrag, wobei ich dann irgendwann dachte, dass es eigentlich fast egal ist, weil das werksrecht ja dem kaufrecht sehr ähnlich ist
11.10.2016, 17:00
(11.10.2016, 16:36)Gast schrieb:(11.10.2016, 14:47)DiogenesVS schrieb: Mit dem OLG München kann man wohl auch Werkvertragsrecht annehmen - anders BGH bei PV-Anlagen
Woher hast du das vom OLG München? Ich hab mich sehr schwer getan mit der Abgrenzung Werkvertrag und Werklieferungsvertrag, wobei ich dann irgendwann dachte, dass es eigentlich fast egal ist, weil das werksrecht ja dem kaufrecht sehr ähnlich ist
@ Gast: Sachverhalt ist, aber etwas anders, obwohl für Montage auch nur 1500€ berechnet wurden: OLG München, Endurteil v. 29.04.2015 – 20 U 2941/14
11.10.2016, 17:18
Ich hab auch WerkV, hab gesagt, dass es auf den Einbau ankommt und daher das Interesse zum WerkV führt.
Habt ihr alle Ansprüche der Mdt bejaht? Bei mir ist Ergebnis, Klagabweisung und Verurteilung auf alle Kosten und dann Feststellung eines AnnahmeVerzugs wegen Ausbau (mitKosten). Ich hoffe, dass zumindest einmal was brauchbares raus gekommen ist.
Habt ihr alle Ansprüche der Mdt bejaht? Bei mir ist Ergebnis, Klagabweisung und Verurteilung auf alle Kosten und dann Feststellung eines AnnahmeVerzugs wegen Ausbau (mitKosten). Ich hoffe, dass zumindest einmal was brauchbares raus gekommen ist.
11.10.2016, 17:26
(11.10.2016, 17:18)Nördlich schrieb: Ich hab auch WerkV, hab gesagt, dass es auf den Einbau ankommt und daher das Interesse zum WerkV führt.
Habt ihr alle Ansprüche der Mdt bejaht? Bei mir ist Ergebnis, Klagabweisung und Verurteilung auf alle Kosten und dann Feststellung eines AnnahmeVerzugs wegen Ausbau (mitKosten). Ich hoffe, dass zumindest einmal was brauchbares raus gekommen ist.
Das mit dem Einbau habe ich auch gesagt. Mir ist noch eingefallen, das die ja parallel auch noch diesen "Wartungsvertrag" hatten. Ich weiß aber nicht, ob der noch weiterlief oder nicht. Aber vielleicht hätte man Werksrecht auch noch damit begründen können.
Klage ging bei mir auch nicht durch. Dann habe ich Widerklage erhoben und Zahlung und zweitens Ausbau und Abholung der alten Anlage beantragt
11.10.2016, 17:42
Klageabweisung beantragen, da Rücktritt durchgehen sollte und falls nicht, hilfsweise auf Aufrechnung mit den Gegenansprüchen und Hilfswiderklage, für Fall, dass Klageforderung ohne Hilfsaufrechnung schon nicht begründet ist auf Verurteilung auf Ersatz der Kosten, Feststellung des des Abnahmeverzugs bzgl. der Rücknahme und Rücknahme der BHKWe
11.10.2016, 18:16
Würdet ihr die 4 bisherigen Klausuren bisher eher als objektiv leicht, mittel oder schwer beurteilen?