07.11.2020, 10:18
Hallo liebe Forumsleser,
da es jetzt doch so aussieht, als würde die RVG-Gebührenerhöhung schon 2021 kommen, würde ich gerne eure Meinung dazu hören, ob man mit Hinweis darauf bei seinem AG sinnvoll eine entsprechende Gehaltserhöhung einfordern kann. Die Gebühren werden ja grundsätzlich um 10% erhöht, sodass eine angefragte Gehaltserhöhung von 5% mir nicht unangemessen erscheint.
Wie sieht ihr das?
Danke euch schonmal für Antworten. =)
da es jetzt doch so aussieht, als würde die RVG-Gebührenerhöhung schon 2021 kommen, würde ich gerne eure Meinung dazu hören, ob man mit Hinweis darauf bei seinem AG sinnvoll eine entsprechende Gehaltserhöhung einfordern kann. Die Gebühren werden ja grundsätzlich um 10% erhöht, sodass eine angefragte Gehaltserhöhung von 5% mir nicht unangemessen erscheint.
Wie sieht ihr das?
Danke euch schonmal für Antworten. =)
07.11.2020, 10:26
(07.11.2020, 10:18)Gast schrieb: Hallo liebe Forumsleser,
da es jetzt doch so aussieht, als würde die RVG-Gebührenerhöhung schon 2021 kommen, würde ich gerne eure Meinung dazu hören, ob man mit Hinweis darauf bei seinem AG sinnvoll eine entsprechende Gehaltserhöhung einfordern kann. Die Gebühren werden ja grundsätzlich um 10% erhöht, sodass eine angefragte Gehaltserhöhung von 5% mir nicht unangemessen erscheint.
Wie sieht ihr das?
Danke euch schonmal für Antworten. =)
Mir schon
Grüße
Dein Arbeitgeber
07.11.2020, 10:42
Ja, aber Herr Müller, die Nebenkosten steigen doch auch von Jahr zu Jahr!
Corona hat uns doch auch hart getroffen. Wir wissen nicht, wie es weitergehen wird.
Lassen Sie uns doch 2022 nochmal über Ihr Gehalt sprechen.
Corona hat uns doch auch hart getroffen. Wir wissen nicht, wie es weitergehen wird.
Lassen Sie uns doch 2022 nochmal über Ihr Gehalt sprechen.
07.11.2020, 11:04
Sensationell, in Zukunft kann ich leicht erhöhte mindestgebühren auch bei kleinbeträgen geltend machen.
07.11.2020, 12:14
wer in einer RVG Kanzlei ist sollte sowieso wechseln. RVG ist der Mindestlohn im Rechtsbereich. Das sollte genug sagen über Qualität und Ruf der Arbeit
07.11.2020, 12:39
(07.11.2020, 12:14)Gast schrieb: wer in einer RVG Kanzlei ist sollte sowieso wechseln. RVG ist der Mindestlohn im Rechtsbereich. Das sollte genug sagen über Qualität und Ruf der Arbeit
Was für ein Blödsinn, die weit überwiegende Zahl der „echten“ Kanzleien rechnet im Schwerpunkt nach RVG ab, und nur fallweise nach Honorarvereinbarung. Damit kann man sehr gut leben, wenn die Streitwerte stimmen. Dann kann man kleine Streitwerte pro bono mitmachen und die Kasse stimmt immer noch.
07.11.2020, 12:58
alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn
07.11.2020, 13:37
(07.11.2020, 12:58)Gast schrieb: alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn
Es wird nicht richtiger, wenn man es wiederholt.
Der Mindestlohn ist fix.
Die RVG-Vergütung ist flexibel, da sie von der Höhe des Gegenstandswerts abhängt.
Gegenüber Privatleuten nach Honorarvereinbarung abzurechnen ist nahezu unmöglich, das geht fast ausschließlich bei institutionellen Mandanten. Die Masse der Sozietäten bis 5 RAe hat aber überwiegend Privatmandanten. Oder im Bereich der Strafverteidigung, vor allem bei laufender U-Haft, da hilft die Verzweiflung dabei, dass die Leute die Vereinbarung unterschreiben.
Einige Leute scheinen hier in einer Blase zu leben, die mit der RA-Realität außerhalb einer Hand voll Großstädte nichts zu tun hat.
07.11.2020, 14:16
(07.11.2020, 13:37)RAGast schrieb:(07.11.2020, 12:58)Gast schrieb: alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn
Es wird nicht richtiger, wenn man es wiederholt.
Der Mindestlohn ist fix.
Die RVG-Vergütung ist flexibel, da sie von der Höhe des Gegenstandswerts abhängt.
Gegenüber Privatleuten nach Honorarvereinbarung abzurechnen ist nahezu unmöglich, das geht fast ausschließlich bei institutionellen Mandanten. Die Masse der Sozietäten bis 5 RAe hat aber überwiegend Privatmandanten. Oder im Bereich der Strafverteidigung, vor allem bei laufender U-Haft, da hilft die Verzweiflung dabei, dass die Leute die Vereinbarung unterschreiben.
Einige Leute scheinen hier in einer Blase zu leben, die mit der RA-Realität außerhalb einer Hand voll Großstädte nichts zu tun hat.
Es gibt dazu genug Umfragen. Vergütungsvereinbarung sind bei dem besseren Drittel der Kanzlei absoluter Standard.
Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung nicht günstiger als Mindestlohn anbieten. Der Rechtsanwalt seine Dienstleistung nicht günstiger als RVG. Klar hängt das vom Streitwert ab, genau so wie der Arbeitslohn von den Arbeitsstunden. Was für ein sinnloser Einwand.
Der Preis kommt ganz klassisch aus Angebot und Nachfrage zustande. Wer nichts begehrtes anzubieten hat, muss RVG machen. Tiefer darf er nicht.
Wir machen nur Honorar und lehnen u.a. deswegen etwa 60% der Mandatsanfragen ab. Genug Privatpersonen wissen gute Arbeit zu schätzen und zahlen entsprechend.
Absolute BWL Basics.
07.11.2020, 14:21
Die Rechtsschutz zahlt halt nicht den Mehrbetrag zu RVG. Das schreckt viele ab.