02.11.2020, 16:18
Krieg die alde ihr E Bike ersetzt!?
02.11.2020, 16:47
Sagt mal jmd. den Sachverhalt?
02.11.2020, 16:55
02.11.2020, 17:02
02.11.2020, 17:12
02.11.2020, 17:21
Haftung aus stvg, wobei problematisch war ob durch 8 stvg ausgeschlossen war und ob PflichtversicherungsG einschlägig. Ansonsten alles bei den Schäden bestritten, Schmerzensgeld hat Beweiswürdigung und Abwägung erfordert, E bike konnte sie den Schaden nicht beweisen, Anwaltskosten waren auf Freistellung gerichtet, Gebühren nur aus 6000 Euro, da Fahrrad unbegründet.
Versicherung und Halter haften als Gesamtschuldner, Fahrer auch, aber erst einen Tag später
Versicherung und Halter haften als Gesamtschuldner, Fahrer auch, aber erst einen Tag später
02.11.2020, 17:26
02.11.2020, 17:33
(02.11.2020, 17:26)Hessen schrieb:(02.11.2020, 17:12)Gast schrieb:(02.11.2020, 15:28)Hessen schrieb: Basiert euer Urteil auf dem StVG oder auf Deliktsrecht?
Stvg, bei dir?
Delikt, 823 und 831 ggü der Inhaberin als Arbeitgeberin
Hab erst VSP wegen der Hecke gedacht, aber das war ganz eindeutig ne StvG Klausur, sorry ?
02.11.2020, 17:34
Die Forderungen waren nach 849 BGB ab Schadenseintritt i.H.v. 4% (246 BGB) und ab Rechtshängigkeit i.H.v. 5 %zu verzinsen.
Ansonsten machbare Klausr, massive Probleme mit der Zeit gehabt.
Ansonsten machbare Klausr, massive Probleme mit der Zeit gehabt.
02.11.2020, 17:38