01.11.2020, 21:18
Hat jemand Erfahrung mit dem Nachprüfungsverfahren bzw. Klageverfahren in Bayern gegen den Prüfungsbescheid? Und zwar bin ich jetzt bei 7 Punkten gelandet im zweiten nach Verbesserungsversuch, bräuchte aber um irgendwann mal bei der Justiz eine Chance zu haben mindestens mal 7,5 Punkte. Kennt jemand überhaupt einen bei dem das mal funktioniert hat? Bzw, gibt es Statistiken dazu die man einsehen kann zur Erfolgsquote?
01.11.2020, 23:22
Gib direkt auf, erfolgreiche Juristen hören darauf was andere sagen.
01.11.2020, 23:27
Haha, da bin ich auch mal im 1. drauf reingefallen, Widerspruch, Klage, um das Prüfungsergebnis zu verbessern. Habe dann ein paar hundert Euro beim VG lassen dürfen. Die Überprüfungsverfahren sind nur Geldschinderei. An der Note kann man nichts rütteln. Versuch es als Amtsanwalt, da braucht man nur 6 P. im 2.
02.11.2020, 09:29
In Bayern werden 7,5 leider auch nicht für die Justiz reichen. Unter 8 machen die nicht mit
02.11.2020, 09:49
Na ohne jeglichen Anhaltspunkt klagen wird natürlich nicht klappen, das wäre ja Irrsinn. Ob es was nützt, kommt darauf an, ob falsch korrigiert wurde, nicht darauf, wieviel Punkte du noch "brauchst"..
02.11.2020, 10:06
Ich bin im ersten erfolgreich gegen meine Bewertung vorgegangen. Wenn es tatsächlich belastbare Anhaltspunkte für Bewertungs- oder Verfahrensfehler gibt, ist das auch nicht aussichtslos. Da wird viel Unsinn erzählt. Aber einfach so ins Blaue Widerspruch einzulegen, in der Hoffnung, dass sich irgendwo noch ein Punkt findet, ist aber eher weniger erfolgsversprechend.
02.11.2020, 10:26
(01.11.2020, 21:18)Gast X schrieb: Hat jemand Erfahrung mit dem Nachprüfungsverfahren bzw. Klageverfahren in Bayern gegen den Prüfungsbescheid? Und zwar bin ich jetzt bei 7 Punkten gelandet im zweiten nach Verbesserungsversuch, bräuchte aber um irgendwann mal bei der Justiz eine Chance zu haben mindestens mal 7,5 Punkte. Kennt jemand überhaupt einen bei dem das mal funktioniert hat? Bzw, gibt es Statistiken dazu die man einsehen kann zur Erfolgsquote?Hab ich nicht. Jeder Fall wird aber speziell sein. Insofern: Geh zu einem Anwal und lass dich beraten. Erfolgsquote soll jedoch sehr niedrig sein.
02.11.2020, 10:39
mal ein Punkt ist das eine. Die Gesamtnote um 0,5 anheben ist Wahnsinn. Das klappt nicht
02.11.2020, 10:59
Habe selber mal das Nachprüfungsverfahren angestrengt...bei mir ging es um 0,05 Punkte für die nächsthöhere Note - no chance. Dabei hatte ich zumindest in einer Klausur konkrete Anhaltspunkte (weil die Korrektorenbemerkungen widersprüchlich waren) - geklagt habe ich am Ende nicht sondern noch einmal geschrieben.
02.11.2020, 16:39
Der Korrektor hat immer recht.
Wenn du das nötige Kleingeld hast, kannst du es ja versuchen mit anwaltlicher Beratung, Klage etc.
Widerspruch ohne Anwalt ist aber kostengünstiger. Nur viel bringen wird es nicht. Verbesserung um 0,5 schon gar nicht. Ich würde mir den Stress sparen.
Wenn du das nötige Kleingeld hast, kannst du es ja versuchen mit anwaltlicher Beratung, Klage etc.
Widerspruch ohne Anwalt ist aber kostengünstiger. Nur viel bringen wird es nicht. Verbesserung um 0,5 schon gar nicht. Ich würde mir den Stress sparen.