30.10.2020, 20:27
(30.10.2020, 18:12)Gast schrieb: Dass ein Großteil der Referendare dazu nicht in der Lage ist, vermutest du nur. Es ist aber nicht so. Das ist reines Elitedenken. Man kann jeden mit 4 P. als Richter einarbeiten und der bekommt das richtige Arbeitstempo bei der richtigen Arbeitsweise von selbst.
Ich habe als a Kandidat z.B. trotzdem einen Abischnitt, mit dem ich hätte Medizin studieren können in meinem Bundesland. Manche haben im Jurastudium auch einfach nur Pech bei der Bewertung in den Examen. Es muss ja ein gewisser Anteil wenige Punkte haben, damit der traditionell schlechte Schnitt eingehalten werden kann.
Nach deiner Sichtweise ist die Examensnote ohne jede (!) Aussagekraft. Ich glaube, dazu braucht man gar nichts weiter zu sagen.
Dein Pech bei der Bewertung kann man fast genauso unkommentiert lassen. Niemand hier sagt, die juristische Ausbildung ist perfekt. Aber Pech bei 8 Klausuren, 16 Korrektoren? Nochmal Pech bei dem Verbesserungsversuch? Nochmal 16 Korrektoren?
Du sagst, es muss traditionell ein schlechter Schnitt "eingehalten werden". Ja, und? Das heißt ja nicht, dass die Note ohne Aussagekraft ist. Sie ist halt relativ, das ist ja nichts Neues. Und trotzdem ist der Anspruch der Justiz, die - relativ gesehen - Besseren für das Richteramt zu gewinnen. So what?
Ich glaube, es ist kein Zufall, dass du - wie Du selber sagst, als "a-Kandidat" dafür einstehst, alle Juristen mit zwei Examen können das Richteramt ausfüllen. Diese Ansicht ist halt autobiografisch bedingt und psychologisch erklärbar. Und ich will auch gar nicht sagen, dass das Richteramt durch Menschen mit ausreichenden Examen nicht ausgeübt werden könnte. Aber was zum Henker ist daran auszusetzen, dass die Justiz nun mal vorrangig Leute mit überdurchschnittlichen Examen einstellt? Was ist wirklich dein Problem damit? Ich vermute, du fühlst dich bei diesen Diskussionen wegen deiner Examina laufend abgewertet. Und ich weiß, dass das Aussprechen dieser Vermutung nichts löst und nur Reflexe auslösen wird. Aber ein ernstgemeinter Rat: Bewende es dabei, schau nach vorne und hör auf diesen Blödsinn zu verzapfen.
30.10.2020, 20:59
(30.10.2020, 20:24)Gast schrieb: Wenn ein vier Punkte Absolvent nicht fähig sein soll Richter zu sein, warum hat er dann die Befähigung zum Richteramt?
Im Übrigen hat in einem anderem Thread ja auch schonmal jemand richtig dargelegt, dass man bis in die 70er durchaus auch mit ausreichend Richter werden konnte. Wieso soll das heute nicht mehr möglich sein?
Insofern ist es einfach Unsinn, den Untergang des Abendlandes herbeizufantasieren, wenn nicht mehr alle Richter und Staatsanwälte zwei VB haben. Das man danach streben sollte möglichst gute Absolventen auf der Richterbank zu haben ist klar. In Zeiten üppiger Absolventenzahlen heißt das dann auch zwei VB. Wenn es weniger gibt, werden die halt die Anforderungen sinken müssen. Wie soll es auch anders sein?
Das Problem ist, dass man verwöhnt von vielen guten Bewerbern in den letzten 10 Jahren lieber Richterstellen unbesetzt lässt als Leute mit schlechteren Noten einzustellen. Das schadet dem Rechtsstaat durch überlange Verfahren mehr als wenn mal einer mit weniger Punkten entscheidet.
Dass es auch mit 4er Juristen funktioniert, hat man ja in den 70ern gesehen. Früher war einiges besser.
30.10.2020, 21:01
(30.10.2020, 20:27)Gast schrieb:(30.10.2020, 18:12)Gast schrieb: Dass ein Großteil der Referendare dazu nicht in der Lage ist, vermutest du nur. Es ist aber nicht so. Das ist reines Elitedenken. Man kann jeden mit 4 P. als Richter einarbeiten und der bekommt das richtige Arbeitstempo bei der richtigen Arbeitsweise von selbst.
Ich habe als a Kandidat z.B. trotzdem einen Abischnitt, mit dem ich hätte Medizin studieren können in meinem Bundesland. Manche haben im Jurastudium auch einfach nur Pech bei der Bewertung in den Examen. Es muss ja ein gewisser Anteil wenige Punkte haben, damit der traditionell schlechte Schnitt eingehalten werden kann.
Nach deiner Sichtweise ist die Examensnote ohne jede (!) Aussagekraft. Ich glaube, dazu braucht man gar nichts weiter zu sagen.
Dein Pech bei der Bewertung kann man fast genauso unkommentiert lassen. Niemand hier sagt, die juristische Ausbildung ist perfekt. Aber Pech bei 8 Klausuren, 16 Korrektoren? Nochmal Pech bei dem Verbesserungsversuch? Nochmal 16 Korrektoren?
Du sagst, es muss traditionell ein schlechter Schnitt "eingehalten werden". Ja, und? Das heißt ja nicht, dass die Note ohne Aussagekraft ist. Sie ist halt relativ, das ist ja nichts Neues. Und trotzdem ist der Anspruch der Justiz, die - relativ gesehen - Besseren für das Richteramt zu gewinnen. So what?
Ich glaube, es ist kein Zufall, dass du - wie Du selber sagst, als "a-Kandidat" dafür einstehst, alle Juristen mit zwei Examen können das Richteramt ausfüllen. Diese Ansicht ist halt autobiografisch bedingt und psychologisch erklärbar. Und ich will auch gar nicht sagen, dass das Richteramt durch Menschen mit ausreichenden Examen nicht ausgeübt werden könnte. Aber was zum Henker ist daran auszusetzen, dass die Justiz nun mal vorrangig Leute mit überdurchschnittlichen Examen einstellt? Was ist wirklich dein Problem damit? Ich vermute, du fühlst dich bei diesen Diskussionen wegen deiner Examina laufend abgewertet. Und ich weiß, dass das Aussprechen dieser Vermutung nichts löst und nur Reflexe auslösen wird. Aber ein ernstgemeinter Rat: Bewende es dabei, schau nach vorne und hör auf diesen Blödsinn zu verzapfen.
Konnte mir keinen Verbesserungsversuch leisten.
30.10.2020, 21:17
(30.10.2020, 21:01)Gast schrieb:(30.10.2020, 20:27)Gast schrieb:(30.10.2020, 18:12)Gast schrieb: Dass ein Großteil der Referendare dazu nicht in der Lage ist, vermutest du nur. Es ist aber nicht so. Das ist reines Elitedenken. Man kann jeden mit 4 P. als Richter einarbeiten und der bekommt das richtige Arbeitstempo bei der richtigen Arbeitsweise von selbst.
Ich habe als a Kandidat z.B. trotzdem einen Abischnitt, mit dem ich hätte Medizin studieren können in meinem Bundesland. Manche haben im Jurastudium auch einfach nur Pech bei der Bewertung in den Examen. Es muss ja ein gewisser Anteil wenige Punkte haben, damit der traditionell schlechte Schnitt eingehalten werden kann.
Nach deiner Sichtweise ist die Examensnote ohne jede (!) Aussagekraft. Ich glaube, dazu braucht man gar nichts weiter zu sagen.
Dein Pech bei der Bewertung kann man fast genauso unkommentiert lassen. Niemand hier sagt, die juristische Ausbildung ist perfekt. Aber Pech bei 8 Klausuren, 16 Korrektoren? Nochmal Pech bei dem Verbesserungsversuch? Nochmal 16 Korrektoren?
Du sagst, es muss traditionell ein schlechter Schnitt "eingehalten werden". Ja, und? Das heißt ja nicht, dass die Note ohne Aussagekraft ist. Sie ist halt relativ, das ist ja nichts Neues. Und trotzdem ist der Anspruch der Justiz, die - relativ gesehen - Besseren für das Richteramt zu gewinnen. So what?
Ich glaube, es ist kein Zufall, dass du - wie Du selber sagst, als "a-Kandidat" dafür einstehst, alle Juristen mit zwei Examen können das Richteramt ausfüllen. Diese Ansicht ist halt autobiografisch bedingt und psychologisch erklärbar. Und ich will auch gar nicht sagen, dass das Richteramt durch Menschen mit ausreichenden Examen nicht ausgeübt werden könnte. Aber was zum Henker ist daran auszusetzen, dass die Justiz nun mal vorrangig Leute mit überdurchschnittlichen Examen einstellt? Was ist wirklich dein Problem damit? Ich vermute, du fühlst dich bei diesen Diskussionen wegen deiner Examina laufend abgewertet. Und ich weiß, dass das Aussprechen dieser Vermutung nichts löst und nur Reflexe auslösen wird. Aber ein ernstgemeinter Rat: Bewende es dabei, schau nach vorne und hör auf diesen Blödsinn zu verzapfen.
Konnte mir keinen Verbesserungsversuch leisten.
Das ist doch getrolle....
30.10.2020, 22:57
Warum denn? Meinst du es studieren nur Kinder von reichen Eltern? Das Bafögamt bezahlt keinen Verbesserungsversuch und welcher Student ohne Einkommen bekommt einen Kredit für etwas so unsicheres wie eine Verbesserung? Das ist ja in den Wind geschossenes Geld, wenn man sich nicht verbessert. Außerdem kann man in dem Jahr, das man für den Versuch aufbringt, schon sein Ref beginnen. Wenn man schon über 30 ist, ist das vergeudete Zeit.
Kenne viele, die sich null verbessert haben und dafür extra noch ne Auszeit vorm Ref genommen, reinste Zeit- und Geldverschwendung.
Kenne viele, die sich null verbessert haben und dafür extra noch ne Auszeit vorm Ref genommen, reinste Zeit- und Geldverschwendung.
30.10.2020, 23:09
(30.10.2020, 20:27)Gast schrieb:(30.10.2020, 18:12)Gast schrieb: Dass ein Großteil der Referendare dazu nicht in der Lage ist, vermutest du nur. Es ist aber nicht so. Das ist reines Elitedenken. Man kann jeden mit 4 P. als Richter einarbeiten und der bekommt das richtige Arbeitstempo bei der richtigen Arbeitsweise von selbst.
Ich habe als a Kandidat z.B. trotzdem einen Abischnitt, mit dem ich hätte Medizin studieren können in meinem Bundesland. Manche haben im Jurastudium auch einfach nur Pech bei der Bewertung in den Examen. Es muss ja ein gewisser Anteil wenige Punkte haben, damit der traditionell schlechte Schnitt eingehalten werden kann.
Nach deiner Sichtweise ist die Examensnote ohne jede (!) Aussagekraft. Ich glaube, dazu braucht man gar nichts weiter zu sagen.
Dein Pech bei der Bewertung kann man fast genauso unkommentiert lassen. Niemand hier sagt, die juristische Ausbildung ist perfekt. Aber Pech bei 8 Klausuren, 16 Korrektoren? Nochmal Pech bei dem Verbesserungsversuch? Nochmal 16 Korrektoren?
Du sagst, es muss traditionell ein schlechter Schnitt "eingehalten werden". Ja, und? Das heißt ja nicht, dass die Note ohne Aussagekraft ist. Sie ist halt relativ, das ist ja nichts Neues. Und trotzdem ist der Anspruch der Justiz, die - relativ gesehen - Besseren für das Richteramt zu gewinnen. So what?
Ich glaube, es ist kein Zufall, dass du - wie Du selber sagst, als "a-Kandidat" dafür einstehst, alle Juristen mit zwei Examen können das Richteramt ausfüllen. Diese Ansicht ist halt autobiografisch bedingt und psychologisch erklärbar. Und ich will auch gar nicht sagen, dass das Richteramt durch Menschen mit ausreichenden Examen nicht ausgeübt werden könnte. Aber was zum Henker ist daran auszusetzen, dass die Justiz nun mal vorrangig Leute mit überdurchschnittlichen Examen einstellt? Was ist wirklich dein Problem damit? Ich vermute, du fühlst dich bei diesen Diskussionen wegen deiner Examina laufend abgewertet. Und ich weiß, dass das Aussprechen dieser Vermutung nichts löst und nur Reflexe auslösen wird. Aber ein ernstgemeinter Rat: Bewende es dabei, schau nach vorne und hör auf diesen Blödsinn zu verzapfen.
Die Examensnote ist nicht ohne Aussagekraft. Wir sind aber auch noch weit davon weg, dass Leute mit 4er Examen Richter werden. Aber zwischen 6,5 / 7,5 /8,5 besteht mE kaum ein Unterschied. Das hängt schlicht vom Klausurglück ab, was man schon daran sieht, dass sich Leute um teils 2/3 Punkte verbessern, die sofort in den Verbesserungsversuch gehen.
Zudem würde ich mal behaupten, dass der heutige 6 Punkte Jurist besser ist als der 6 Punkte Jurist von 1990. Denn Ausbildung und Vorbereitung sind besser geworden und die Kandidaten haben heute viel stärkere Konkurrenz. Das sieht nun auch jeder Referendar, wenn er sich in der Station mit den ganzen Genies konfrontiert sieht, die vor 30 Jahren ihr VB gemacht haben.
Man sollte sich nicht zu viel auf seine Note einbilden.
30.10.2020, 23:11
(30.10.2020, 23:09)Gast schrieb:(30.10.2020, 20:27)Gast schrieb:(30.10.2020, 18:12)Gast schrieb: Dass ein Großteil der Referendare dazu nicht in der Lage ist, vermutest du nur. Es ist aber nicht so. Das ist reines Elitedenken. Man kann jeden mit 4 P. als Richter einarbeiten und der bekommt das richtige Arbeitstempo bei der richtigen Arbeitsweise von selbst.
Ich habe als a Kandidat z.B. trotzdem einen Abischnitt, mit dem ich hätte Medizin studieren können in meinem Bundesland. Manche haben im Jurastudium auch einfach nur Pech bei der Bewertung in den Examen. Es muss ja ein gewisser Anteil wenige Punkte haben, damit der traditionell schlechte Schnitt eingehalten werden kann.
Nach deiner Sichtweise ist die Examensnote ohne jede (!) Aussagekraft. Ich glaube, dazu braucht man gar nichts weiter zu sagen.
Dein Pech bei der Bewertung kann man fast genauso unkommentiert lassen. Niemand hier sagt, die juristische Ausbildung ist perfekt. Aber Pech bei 8 Klausuren, 16 Korrektoren? Nochmal Pech bei dem Verbesserungsversuch? Nochmal 16 Korrektoren?
Du sagst, es muss traditionell ein schlechter Schnitt "eingehalten werden". Ja, und? Das heißt ja nicht, dass die Note ohne Aussagekraft ist. Sie ist halt relativ, das ist ja nichts Neues. Und trotzdem ist der Anspruch der Justiz, die - relativ gesehen - Besseren für das Richteramt zu gewinnen. So what?
Ich glaube, es ist kein Zufall, dass du - wie Du selber sagst, als "a-Kandidat" dafür einstehst, alle Juristen mit zwei Examen können das Richteramt ausfüllen. Diese Ansicht ist halt autobiografisch bedingt und psychologisch erklärbar. Und ich will auch gar nicht sagen, dass das Richteramt durch Menschen mit ausreichenden Examen nicht ausgeübt werden könnte. Aber was zum Henker ist daran auszusetzen, dass die Justiz nun mal vorrangig Leute mit überdurchschnittlichen Examen einstellt? Was ist wirklich dein Problem damit? Ich vermute, du fühlst dich bei diesen Diskussionen wegen deiner Examina laufend abgewertet. Und ich weiß, dass das Aussprechen dieser Vermutung nichts löst und nur Reflexe auslösen wird. Aber ein ernstgemeinter Rat: Bewende es dabei, schau nach vorne und hör auf diesen Blödsinn zu verzapfen.
Die Examensnote ist nicht ohne Aussagekraft. Wir sind aber auch noch weit davon weg, dass Leute mit 4er Examen Richter werden. Aber zwischen 6,5 / 7,5 /8,5 besteht mE kaum ein Unterschied. Das hängt schlicht vom Klausurglück ab, was man schon daran sieht, dass sich Leute um teils 2/3 Punkte verbessern, die sofort in den Verbesserungsversuch gehen.
Zudem würde ich mal behaupten, dass der heutige 6 Punkte Jurist besser ist als der 6 Punkte Jurist von 1990. Denn Ausbildung und Vorbereitung sind besser geworden und die Kandidaten haben heute viel stärkere Konkurrenz. Das sieht nun auch jeder Referendar, wenn er sich in der Station mit den ganzen Genies konfrontiert sieht, die vor 30 Jahren ihr VB gemacht haben.
Man sollte sich nicht zu viel auf seine Note einbilden.
Im Übrigen möchte ich noch ergänzen, dass ich sehr schlechte Anwälte fast problematischer finde als schlechte Richter. Beim Richter gibt es eine Berufungsinstanz, wenn man aber schlecht anwaltlich beraten ist, klagt man zB gar nicht oder verpasst die Klagefrist (gerade im Asylrecht konnte man das zu Haus beobachten in den letzten Jahren). Da kann auch der beste Richter nicht mehr viel machen.
31.10.2020, 00:14
(30.10.2020, 09:47)Gast schrieb:(29.10.2020, 20:08)Gast schrieb:(29.10.2020, 19:46)Gast schrieb: Dann sollen sie ihre Notengrenze halt senken, wenn sie mehr Auswahl haben wollen...
Staatsanwalt mit unter 8 Punkten im 2. Examen? Bist du wahnsinnig?
In Aurich (Niedersachsen) soll man wohl mit 6.5 Staatsanwalt werden können.
Aber dann ist man halt auch leider in Aurich (das ist in Ostfriesland, für Nicht-Ortskundige). Schwierig, wenn man da nicht eh "wech kommt", wie man da sagen würde.
31.10.2020, 09:10
Spätestens auf Seite drei war das Thema wieder ein anderes.
Zeigt das, dass niemand nach Bremen will? :D
Zeigt das, dass niemand nach Bremen will? :D
31.10.2020, 12:55
(31.10.2020, 09:10)Gast schrieb: Spätestens auf Seite drei war das Thema wieder ein anderes.
Zeigt das, dass niemand nach Bremen will? :D
Also ich zumindest will nach Bremen und fange bald in der ordentlichen Gerichtsbarkeit an. Lebenswerte Stadt, (noch) bezahlbare Mieten und das schlimmste was einem an Versetzung blühen kann ist Bremerhaven. Ich hab mich deswegen auch bewusst für Bremen und gegen Hamburg entschieden, auch wenn ich in Hamburg die erste Runde 'bestanden' hatte. Auch soll das Klima bei Gericht in Bremen deutlich entspannter sein, auch wenn ich das natürlich noch nicht aus eigener Erfahrung sagen kann.
Was die ordentliche Gerichtsbarkeit angeht wurde mir jetzt übrigens gesagt, dass Bremen im Moment fast alle Stellen mit einem jungen Kollegium besetzt hat, da ist nicht mehr viel mit Pensionierungswelle.