30.10.2020, 12:06
(30.10.2020, 11:40)GastG schrieb:Das bezweifle ich. Auch sollte man "war" sagen. NRW hat nun offiziell die Mindestgrenze von 7,76 Punkten. D.h. ein StA kann max. 0,24 Punkte von 8 entfernt sein. Dass es (primär) im Bezirk des OLG Hamm durchaus einige gibt, die also knapp drunter liegen, ist bekannt.(29.10.2020, 20:08)Gast schrieb:(29.10.2020, 19:46)Gast schrieb: Dann sollen sie ihre Notengrenze halt senken, wenn sie mehr Auswahl haben wollen...
Staatsanwalt mit unter 8 Punkten im 2. Examen? Bist du wahnsinnig?
Ist das Ironie? Es gibt haufenweise Staatsanwälte mit unter 8 Punkten im zweiten Examen. In Flächenstaaten wie Niedersachsen oder NRW ist das seit vielen Jahren möglich.
Im Übrigen ist das inzwischen alles obsolet. Inzwischen ist man nahezu überall - jedenfalls auch in NRW und Niedersachsen - faktisch wieder (fast) beim VB angekommen. Es sind einfach zu viele Bewerber da, die sehr deutlich über 8 oder sogar VB liegen und sich bei der Justiz bewerben, als dass man die, die knapp über der Minimalanforderung liegen, berücksichtigen müsse. Dass es aus früheren Zeiten vereinzelt in Niedersachsen einen StA mit unter 7,5 gibt, ist schon sehr zweifelhaft. Ich will es nicht komplett ausschließen.
Abweichung von 8 wurde in Niedersachsen kaum praktiziert und ist grds. nicht vorgesehen. Es mag im Einzelfall mal sein, dass man vielleicht gar keinen Bewerber mehr hatte, der bereit war, in eine ungeliebte Ecke zu gehen, und man hat mal eine Ausnahme gemacht. Es gehen aber auch schlicht viele Gerüchte um. Es gilt der 8 Punkte Grundsatz und die, die sich eine Abweichung (wg. Erwähnung "befriedigend", woraus ab 6,5 Punkte geschlossen wird) bis 6,5 Punkte einreden, leben nicht in der Realität. Es ist gerade nicht so - weder grds. in der Praxis noch wird das kommuniziert - dass man mit 6,5-8 rein kommt (besser "kam"), wenn man bevorzugt unbeliebte Gegenden angibt. Letztlich ist es wie in Bremen und vielen anderen Ländern. Man beschwert sich über zu wenig Bewerber (10 pro Stelle finde ich aber schon sehr viel), aber es zählt eben nicht jeder Bewerber, sondern nur der, der die Idealvoraussetzungen mitbringt. Der der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ggf. zumindest berücksichtigt u. wer - wie hier manchmal empfohlen wird - sich einfach bewirbt, obwohl die Angaben der Justiz ziemlich deutlich sind, landet eben direkt im Müll und wird nicht mal als Bewerber gezählt.
Da sowohl Corona als auch die damit verbundene Juristenschwemme noch eine Weile erhalten bleiben, wird sich da auch nächstes Jahr nicht signifikant etwas ändern. Vor allem in den nächsten Monaten bis Frühjahr nicht. Vielleicht gibt es dann bald sogar 15 Bewerber pro Stelle in Bremen;)
30.10.2020, 13:04
(30.10.2020, 12:06)Gast schrieb:(30.10.2020, 11:40)GastG schrieb:Das bezweifle ich. Auch sollte man "war" sagen. NRW hat nun offiziell die Mindestgrenze von 7,76 Punkten. D.h. ein StA kann max. 0,24 Punkte von 8 entfernt sein. Dass es (primär) im Bezirk des OLG Hamm durchaus einige gibt, die also knapp drunter liegen, ist bekannt.(29.10.2020, 20:08)Gast schrieb:(29.10.2020, 19:46)Gast schrieb: Dann sollen sie ihre Notengrenze halt senken, wenn sie mehr Auswahl haben wollen...
Staatsanwalt mit unter 8 Punkten im 2. Examen? Bist du wahnsinnig?
Ist das Ironie? Es gibt haufenweise Staatsanwälte mit unter 8 Punkten im zweiten Examen. In Flächenstaaten wie Niedersachsen oder NRW ist das seit vielen Jahren möglich.
Im Übrigen ist das inzwischen alles obsolet. Inzwischen ist man nahezu überall - jedenfalls auch in NRW und Niedersachsen - faktisch wieder (fast) beim VB angekommen. Es sind einfach zu viele Bewerber da, die sehr deutlich über 8 oder sogar VB liegen und sich bei der Justiz bewerben, als dass man die, die knapp über der Minimalanforderung liegen, berücksichtigen müsse. Dass es aus früheren Zeiten vereinzelt in Niedersachsen einen StA mit unter 7,5 gibt, ist schon sehr zweifelhaft. Ich will es nicht komplett ausschließen.
Abweichung von 8 wurde in Niedersachsen kaum praktiziert und ist grds. nicht vorgesehen. Es mag im Einzelfall mal sein, dass man vielleicht gar keinen Bewerber mehr hatte, der bereit war, in eine ungeliebte Ecke zu gehen, und man hat mal eine Ausnahme gemacht. Es gehen aber auch schlicht viele Gerüchte um. Es gilt der 8 Punkte Grundsatz und die, die sich eine Abweichung (wg. Erwähnung "befriedigend", woraus ab 6,5 Punkte geschlossen wird) bis 6,5 Punkte einreden, leben nicht in der Realität. Es ist gerade nicht so - weder grds. in der Praxis noch wird das kommuniziert - dass man mit 6,5-8 rein kommt (besser "kam"), wenn man bevorzugt unbeliebte Gegenden angibt. Letztlich ist es wie in Bremen und vielen anderen Ländern. Man beschwert sich über zu wenig Bewerber (10 pro Stelle finde ich aber schon sehr viel), aber es zählt eben nicht jeder Bewerber, sondern nur der, der die Idealvoraussetzungen mitbringt. Der der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ggf. zumindest berücksichtigt u. wer - wie hier manchmal empfohlen wird - sich einfach bewirbt, obwohl die Angaben der Justiz ziemlich deutlich sind, landet eben direkt im Müll und wird nicht mal als Bewerber gezählt.
Da sowohl Corona als auch die damit verbundene Juristenschwemme noch eine Weile erhalten bleiben, wird sich da auch nächstes Jahr nicht signifikant etwas ändern. Vor allem in den nächsten Monaten bis Frühjahr nicht. Vielleicht gibt es dann bald sogar 15 Bewerber pro Stelle in Bremen;)
Was ist das denn für ein Quatsch, was für eine Juristenschwemme? Das ist einfach nur alles total falsch und dann wird nicht mal der massive Weggang der Boomerrenter bedacht, der noch nicht mal richtig angefangen hat. Aber gut, klammert euch mal an die Hoffnung, dass man beim Staatsdienst auch in Zukunft in einem pseudoelitären Kreis bleibt :rolleyes:
30.10.2020, 13:13
Also warum es dank Corona mehr Juristen oder gleich eine Juristenschwemme geben sollte, muss mir auch nochmal einer erklären.
Aktuell ist es einfach so, dass erst im März/April zumindest aus NRW keine Juristen auf den Markt kamen und man dann aber ab Mai mehr als die sonst übliche Gruppe an Leute weggearbeitet hat in den Mündlichen. Dadurch staut sich das jetzt ein bisschen. Dazu kommt, dass einige GK's konservativer einstellen, so lange die weitere wirtschaftliche Entwicklung unklar ist. Wie lange das so bleibt, kann niemand seriös vorher sagen, aber zumindest der kleine Stau dürfte langsam abgearbeitet sein und sich das wieder ein bisschen legen...wenn man jetzt nicht im November/Dezember wieder anfängt, Prüfungen abszusagen.
Darüber hinaus ist es zumindest hier im Bezirk noch immer relativ gängige Praxis, auch Leute ohnn Prädikat einzustellen. Zwar wird man mit 7,8 Punkten noch geduldig sein müssen, ab 8,5 kann man aber zumindest mit einer Einladung ins AC rechnen.
Aktuell ist es einfach so, dass erst im März/April zumindest aus NRW keine Juristen auf den Markt kamen und man dann aber ab Mai mehr als die sonst übliche Gruppe an Leute weggearbeitet hat in den Mündlichen. Dadurch staut sich das jetzt ein bisschen. Dazu kommt, dass einige GK's konservativer einstellen, so lange die weitere wirtschaftliche Entwicklung unklar ist. Wie lange das so bleibt, kann niemand seriös vorher sagen, aber zumindest der kleine Stau dürfte langsam abgearbeitet sein und sich das wieder ein bisschen legen...wenn man jetzt nicht im November/Dezember wieder anfängt, Prüfungen abszusagen.
Darüber hinaus ist es zumindest hier im Bezirk noch immer relativ gängige Praxis, auch Leute ohnn Prädikat einzustellen. Zwar wird man mit 7,8 Punkten noch geduldig sein müssen, ab 8,5 kann man aber zumindest mit einer Einladung ins AC rechnen.
30.10.2020, 13:40
(30.10.2020, 13:04)Gast7 schrieb:(30.10.2020, 12:06)Gast schrieb:(30.10.2020, 11:40)GastG schrieb:Das bezweifle ich. Auch sollte man "war" sagen. NRW hat nun offiziell die Mindestgrenze von 7,76 Punkten. D.h. ein StA kann max. 0,24 Punkte von 8 entfernt sein. Dass es (primär) im Bezirk des OLG Hamm durchaus einige gibt, die also knapp drunter liegen, ist bekannt.(29.10.2020, 20:08)Gast schrieb:(29.10.2020, 19:46)Gast schrieb: Dann sollen sie ihre Notengrenze halt senken, wenn sie mehr Auswahl haben wollen...
Staatsanwalt mit unter 8 Punkten im 2. Examen? Bist du wahnsinnig?
Ist das Ironie? Es gibt haufenweise Staatsanwälte mit unter 8 Punkten im zweiten Examen. In Flächenstaaten wie Niedersachsen oder NRW ist das seit vielen Jahren möglich.
Im Übrigen ist das inzwischen alles obsolet. Inzwischen ist man nahezu überall - jedenfalls auch in NRW und Niedersachsen - faktisch wieder (fast) beim VB angekommen. Es sind einfach zu viele Bewerber da, die sehr deutlich über 8 oder sogar VB liegen und sich bei der Justiz bewerben, als dass man die, die knapp über der Minimalanforderung liegen, berücksichtigen müsse. Dass es aus früheren Zeiten vereinzelt in Niedersachsen einen StA mit unter 7,5 gibt, ist schon sehr zweifelhaft. Ich will es nicht komplett ausschließen.
Abweichung von 8 wurde in Niedersachsen kaum praktiziert und ist grds. nicht vorgesehen. Es mag im Einzelfall mal sein, dass man vielleicht gar keinen Bewerber mehr hatte, der bereit war, in eine ungeliebte Ecke zu gehen, und man hat mal eine Ausnahme gemacht. Es gehen aber auch schlicht viele Gerüchte um. Es gilt der 8 Punkte Grundsatz und die, die sich eine Abweichung (wg. Erwähnung "befriedigend", woraus ab 6,5 Punkte geschlossen wird) bis 6,5 Punkte einreden, leben nicht in der Realität. Es ist gerade nicht so - weder grds. in der Praxis noch wird das kommuniziert - dass man mit 6,5-8 rein kommt (besser "kam"), wenn man bevorzugt unbeliebte Gegenden angibt. Letztlich ist es wie in Bremen und vielen anderen Ländern. Man beschwert sich über zu wenig Bewerber (10 pro Stelle finde ich aber schon sehr viel), aber es zählt eben nicht jeder Bewerber, sondern nur der, der die Idealvoraussetzungen mitbringt. Der der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ggf. zumindest berücksichtigt u. wer - wie hier manchmal empfohlen wird - sich einfach bewirbt, obwohl die Angaben der Justiz ziemlich deutlich sind, landet eben direkt im Müll und wird nicht mal als Bewerber gezählt.
Da sowohl Corona als auch die damit verbundene Juristenschwemme noch eine Weile erhalten bleiben, wird sich da auch nächstes Jahr nicht signifikant etwas ändern. Vor allem in den nächsten Monaten bis Frühjahr nicht. Vielleicht gibt es dann bald sogar 15 Bewerber pro Stelle in Bremen;)
Was ist das denn für ein Quatsch, was für eine Juristenschwemme? Das ist einfach nur alles total falsch und dann wird nicht mal der massive Weggang der Boomerrenter bedacht, der noch nicht mal richtig angefangen hat. Aber gut, klammert euch mal an die Hoffnung, dass man beim Staatsdienst auch in Zukunft in einem pseudoelitären Kreis bleibt :rolleyes:
Es geht um die derzeitige Schwemme, die sich insbesondere aufgrund Corona ergibt. Es hat gestockt, sodass deutlich mehr gleichzeitig auf den Markt gekommen sind. Aufgrund der unsicheren Lage, in der sich die Vorteile des ÖD zeigen, und weil anderenorts - vor allem bei sehr gut zahlenden Arbeitgebern - nicht mehr so viel eingestellt. Es geht nicht darum, wie es vielleicht in 4- 5 Jahren aussieht, sondern erstmal bis Ende nächsten Jahres. Für Einsteiger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob man vielleicht 2-3 Monate warten muss, die man überbrücken kann, oder ob mindestins in den nächsten 12 Monaten mit erhöhten Anforderungen rechnen muss. Dann müssen sich die meisten nämlich einen Plan B überlegen.
Wenn Du meinst, dass man ab Mitte nächsten Jahres zu Vor-Corona-Zeiten zurückkehrt, bleibt Dir das unbenommen. Es zeugt eben nur von fehlendem Realitätssinn. Die Aussage über den "pseudoelitären Kreis" ist übrigens völlig idiotisch. Die einen mit den schlechteren Noten unterstellen das, äußert man Kritik an gewissen Notenerfordernissen, wird umgekehrt unterstellt, man sei nur neidisch, weil man die Noten nicht hätte. Ich bin nicht (mehr) bei der Justiz und halte auch eine Beschränkung auf Prädikatsjuristen nicht für unbedingt erforderlich. Allerdings verfüge ich, im Gegensatz zu manch anderem, über etwas Realitätssinn, Lebenserfahrung und Erfahrung in der Justiz.
Ich würde übrigens nicht davon ausgehen, dass die Pensionierungsschwelle dazu führt, dass man noch weiter runter geht (NRW hat seine Grenze seit 25 Jahren). Man jammerte bislang auf hohem Niveau und das wird man weiter tun. Aber es wird in den nächsten weiter genug aus dem 8 Punkte Bereich geben, als dass man noch weiter runter muss.
30.10.2020, 15:43
(30.10.2020, 13:40)Gast schrieb:(30.10.2020, 13:04)Gast7 schrieb:(30.10.2020, 12:06)Gast schrieb:(30.10.2020, 11:40)GastG schrieb:Das bezweifle ich. Auch sollte man "war" sagen. NRW hat nun offiziell die Mindestgrenze von 7,76 Punkten. D.h. ein StA kann max. 0,24 Punkte von 8 entfernt sein. Dass es (primär) im Bezirk des OLG Hamm durchaus einige gibt, die also knapp drunter liegen, ist bekannt.(29.10.2020, 20:08)Gast schrieb: Staatsanwalt mit unter 8 Punkten im 2. Examen? Bist du wahnsinnig?
Ist das Ironie? Es gibt haufenweise Staatsanwälte mit unter 8 Punkten im zweiten Examen. In Flächenstaaten wie Niedersachsen oder NRW ist das seit vielen Jahren möglich.
Im Übrigen ist das inzwischen alles obsolet. Inzwischen ist man nahezu überall - jedenfalls auch in NRW und Niedersachsen - faktisch wieder (fast) beim VB angekommen. Es sind einfach zu viele Bewerber da, die sehr deutlich über 8 oder sogar VB liegen und sich bei der Justiz bewerben, als dass man die, die knapp über der Minimalanforderung liegen, berücksichtigen müsse. Dass es aus früheren Zeiten vereinzelt in Niedersachsen einen StA mit unter 7,5 gibt, ist schon sehr zweifelhaft. Ich will es nicht komplett ausschließen.
Abweichung von 8 wurde in Niedersachsen kaum praktiziert und ist grds. nicht vorgesehen. Es mag im Einzelfall mal sein, dass man vielleicht gar keinen Bewerber mehr hatte, der bereit war, in eine ungeliebte Ecke zu gehen, und man hat mal eine Ausnahme gemacht. Es gehen aber auch schlicht viele Gerüchte um. Es gilt der 8 Punkte Grundsatz und die, die sich eine Abweichung (wg. Erwähnung "befriedigend", woraus ab 6,5 Punkte geschlossen wird) bis 6,5 Punkte einreden, leben nicht in der Realität. Es ist gerade nicht so - weder grds. in der Praxis noch wird das kommuniziert - dass man mit 6,5-8 rein kommt (besser "kam"), wenn man bevorzugt unbeliebte Gegenden angibt. Letztlich ist es wie in Bremen und vielen anderen Ländern. Man beschwert sich über zu wenig Bewerber (10 pro Stelle finde ich aber schon sehr viel), aber es zählt eben nicht jeder Bewerber, sondern nur der, der die Idealvoraussetzungen mitbringt. Der der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ggf. zumindest berücksichtigt u. wer - wie hier manchmal empfohlen wird - sich einfach bewirbt, obwohl die Angaben der Justiz ziemlich deutlich sind, landet eben direkt im Müll und wird nicht mal als Bewerber gezählt.
Da sowohl Corona als auch die damit verbundene Juristenschwemme noch eine Weile erhalten bleiben, wird sich da auch nächstes Jahr nicht signifikant etwas ändern. Vor allem in den nächsten Monaten bis Frühjahr nicht. Vielleicht gibt es dann bald sogar 15 Bewerber pro Stelle in Bremen;)
Was ist das denn für ein Quatsch, was für eine Juristenschwemme? Das ist einfach nur alles total falsch und dann wird nicht mal der massive Weggang der Boomerrenter bedacht, der noch nicht mal richtig angefangen hat. Aber gut, klammert euch mal an die Hoffnung, dass man beim Staatsdienst auch in Zukunft in einem pseudoelitären Kreis bleibt :rolleyes:
Es geht um die derzeitige Schwemme, die sich insbesondere aufgrund Corona ergibt. Es hat gestockt, sodass deutlich mehr gleichzeitig auf den Markt gekommen sind. Aufgrund der unsicheren Lage, in der sich die Vorteile des ÖD zeigen, und weil anderenorts - vor allem bei sehr gut zahlenden Arbeitgebern - nicht mehr so viel eingestellt. Es geht nicht darum, wie es vielleicht in 4- 5 Jahren aussieht, sondern erstmal bis Ende nächsten Jahres. Für Einsteiger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob man vielleicht 2-3 Monate warten muss, die man überbrücken kann, oder ob mindestins in den nächsten 12 Monaten mit erhöhten Anforderungen rechnen muss. Dann müssen sich die meisten nämlich einen Plan B überlegen.
Wenn Du meinst, dass man ab Mitte nächsten Jahres zu Vor-Corona-Zeiten zurückkehrt, bleibt Dir das unbenommen. Es zeugt eben nur von fehlendem Realitätssinn. Die Aussage über den "pseudoelitären Kreis" ist übrigens völlig idiotisch. Die einen mit den schlechteren Noten unterstellen das, äußert man Kritik an gewissen Notenerfordernissen, wird umgekehrt unterstellt, man sei nur neidisch, weil man die Noten nicht hätte. Ich bin nicht (mehr) bei der Justiz und halte auch eine Beschränkung auf Prädikatsjuristen nicht für unbedingt erforderlich. Allerdings verfüge ich, im Gegensatz zu manch anderem, über etwas Realitätssinn, Lebenserfahrung und Erfahrung in der Justiz.
Ich würde übrigens nicht davon ausgehen, dass die Pensionierungsschwelle dazu führt, dass man noch weiter runter geht (NRW hat seine Grenze seit 25 Jahren). Man jammerte bislang auf hohem Niveau und das wird man weiter tun. Aber es wird in den nächsten weiter genug aus dem 8 Punkte Bereich geben, als dass man noch weiter runter muss.
Das weißt du woher? Die Zahlen geben das überhaupt nicht her, vergleiche mal bitte die Anzahl der Justizboomer, die in 10 Jahren nicht mehr im Dienst sein werden, mit den jährlichen Absolventenzahlen mit Blick auf den Prozentsatz, der überhaupt zur Justiz will. Im Übrigen würde ich nicht immer vom Standpunkt auf die Person schließen. Ich bin GK Anwalt mit 2 VB und würde nichtmal für das gleiche Gehalt zur Justiz gehen. Ich finde nur den Anspruch, dass man am AG Arschderheide unbedingt die Elite des Jahrgangs braucht lächerlich. Jeder hat das Referendariat gemacht und der Anspruch sollte einfach sein, dass jeder, der das Examen besteht, auch in der Lage ist den normalen Alltagsquatsch ohne Probleme zu bearbeiten. Wenn jemand das nicht kann, sollte er keine 4 Punkte bekommen. Wer 4 Punkte bekommt, sollte geeignet sein fürs Richteramt.
30.10.2020, 16:10
(30.10.2020, 15:43)Gast7 schrieb:(30.10.2020, 13:40)Gast schrieb:(30.10.2020, 13:04)Gast7 schrieb:(30.10.2020, 12:06)Gast schrieb:(30.10.2020, 11:40)GastG schrieb: Ist das Ironie? Es gibt haufenweise Staatsanwälte mit unter 8 Punkten im zweiten Examen. In Flächenstaaten wie Niedersachsen oder NRW ist das seit vielen Jahren möglich.Das bezweifle ich. Auch sollte man "war" sagen. NRW hat nun offiziell die Mindestgrenze von 7,76 Punkten. D.h. ein StA kann max. 0,24 Punkte von 8 entfernt sein. Dass es (primär) im Bezirk des OLG Hamm durchaus einige gibt, die also knapp drunter liegen, ist bekannt.
Im Übrigen ist das inzwischen alles obsolet. Inzwischen ist man nahezu überall - jedenfalls auch in NRW und Niedersachsen - faktisch wieder (fast) beim VB angekommen. Es sind einfach zu viele Bewerber da, die sehr deutlich über 8 oder sogar VB liegen und sich bei der Justiz bewerben, als dass man die, die knapp über der Minimalanforderung liegen, berücksichtigen müsse. Dass es aus früheren Zeiten vereinzelt in Niedersachsen einen StA mit unter 7,5 gibt, ist schon sehr zweifelhaft. Ich will es nicht komplett ausschließen.
Abweichung von 8 wurde in Niedersachsen kaum praktiziert und ist grds. nicht vorgesehen. Es mag im Einzelfall mal sein, dass man vielleicht gar keinen Bewerber mehr hatte, der bereit war, in eine ungeliebte Ecke zu gehen, und man hat mal eine Ausnahme gemacht. Es gehen aber auch schlicht viele Gerüchte um. Es gilt der 8 Punkte Grundsatz und die, die sich eine Abweichung (wg. Erwähnung "befriedigend", woraus ab 6,5 Punkte geschlossen wird) bis 6,5 Punkte einreden, leben nicht in der Realität. Es ist gerade nicht so - weder grds. in der Praxis noch wird das kommuniziert - dass man mit 6,5-8 rein kommt (besser "kam"), wenn man bevorzugt unbeliebte Gegenden angibt. Letztlich ist es wie in Bremen und vielen anderen Ländern. Man beschwert sich über zu wenig Bewerber (10 pro Stelle finde ich aber schon sehr viel), aber es zählt eben nicht jeder Bewerber, sondern nur der, der die Idealvoraussetzungen mitbringt. Der der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ggf. zumindest berücksichtigt u. wer - wie hier manchmal empfohlen wird - sich einfach bewirbt, obwohl die Angaben der Justiz ziemlich deutlich sind, landet eben direkt im Müll und wird nicht mal als Bewerber gezählt.
Da sowohl Corona als auch die damit verbundene Juristenschwemme noch eine Weile erhalten bleiben, wird sich da auch nächstes Jahr nicht signifikant etwas ändern. Vor allem in den nächsten Monaten bis Frühjahr nicht. Vielleicht gibt es dann bald sogar 15 Bewerber pro Stelle in Bremen;)
Was ist das denn für ein Quatsch, was für eine Juristenschwemme? Das ist einfach nur alles total falsch und dann wird nicht mal der massive Weggang der Boomerrenter bedacht, der noch nicht mal richtig angefangen hat. Aber gut, klammert euch mal an die Hoffnung, dass man beim Staatsdienst auch in Zukunft in einem pseudoelitären Kreis bleibt :rolleyes:
Es geht um die derzeitige Schwemme, die sich insbesondere aufgrund Corona ergibt. Es hat gestockt, sodass deutlich mehr gleichzeitig auf den Markt gekommen sind. Aufgrund der unsicheren Lage, in der sich die Vorteile des ÖD zeigen, und weil anderenorts - vor allem bei sehr gut zahlenden Arbeitgebern - nicht mehr so viel eingestellt. Es geht nicht darum, wie es vielleicht in 4- 5 Jahren aussieht, sondern erstmal bis Ende nächsten Jahres. Für Einsteiger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob man vielleicht 2-3 Monate warten muss, die man überbrücken kann, oder ob mindestins in den nächsten 12 Monaten mit erhöhten Anforderungen rechnen muss. Dann müssen sich die meisten nämlich einen Plan B überlegen.
Wenn Du meinst, dass man ab Mitte nächsten Jahres zu Vor-Corona-Zeiten zurückkehrt, bleibt Dir das unbenommen. Es zeugt eben nur von fehlendem Realitätssinn. Die Aussage über den "pseudoelitären Kreis" ist übrigens völlig idiotisch. Die einen mit den schlechteren Noten unterstellen das, äußert man Kritik an gewissen Notenerfordernissen, wird umgekehrt unterstellt, man sei nur neidisch, weil man die Noten nicht hätte. Ich bin nicht (mehr) bei der Justiz und halte auch eine Beschränkung auf Prädikatsjuristen nicht für unbedingt erforderlich. Allerdings verfüge ich, im Gegensatz zu manch anderem, über etwas Realitätssinn, Lebenserfahrung und Erfahrung in der Justiz.
Ich würde übrigens nicht davon ausgehen, dass die Pensionierungsschwelle dazu führt, dass man noch weiter runter geht (NRW hat seine Grenze seit 25 Jahren). Man jammerte bislang auf hohem Niveau und das wird man weiter tun. Aber es wird in den nächsten weiter genug aus dem 8 Punkte Bereich geben, als dass man noch weiter runter muss.
Das weißt du woher? Die Zahlen geben das überhaupt nicht her, vergleiche mal bitte die Anzahl der Justizboomer, die in 10 Jahren nicht mehr im Dienst sein werden, mit den jährlichen Absolventenzahlen mit Blick auf den Prozentsatz, der überhaupt zur Justiz will. Im Übrigen würde ich nicht immer vom Standpunkt auf die Person schließen. Ich bin GK Anwalt mit 2 VB und würde nichtmal für das gleiche Gehalt zur Justiz gehen. Ich finde nur den Anspruch, dass man am AG Arschderheide unbedingt die Elite des Jahrgangs braucht lächerlich. Jeder hat das Referendariat gemacht und der Anspruch sollte einfach sein, dass jeder, der das Examen besteht, auch in der Lage ist den normalen Alltagsquatsch ohne Probleme zu bearbeiten. Wenn jemand das nicht kann, sollte er keine 4 Punkte bekommen. Wer 4 Punkte bekommt, sollte geeignet sein fürs Richteramt.
Man kann es nicht schöner sagen...
30.10.2020, 16:28
Wenn das so wäre, würde ein erheblicher Prozentsatz durchfallen. Viele Absolventen sind leider kaum in der Lage, einen auch nur ansatzweise komplexen Sachverhalt (und ja, den gibt es auch bei Mini-Streitwerten) einer sinnvollen, vertretbaren, begründeten Lösung unter Anwendung des geltenden Rechtes zuzuführen.
Das ist in manchen Berufen gerade noch okay (etwa im Bereich der Anwaltschaft), da dort zumindest Konkurrenz (Mandant kann besseren Anwalt wählen) und Gericht (wenn es so weit kommt) nachkorrigieren können.
Wenn aber rechtssuchende Bürger (in einem Verfahren) ausschließlich mit 4-Punkte-Richtern konfrontiert wären - vgl. auch die Berufungssumme und die Tatsache, dass nicht jeder jahrelang durch die Instanzen ziehen kann oder will -, dann wäre jedenfalls teilweise effektiver Rechtsschutz nicht mehr gesichert.
Man sehe sich doch nur manche Anwaltsschriftsätze in der Praxis an, die gerade von Einzelanwälten (statistisch häufig schlechte Examina) stammen. Da werden:
- völlig hanebüchene Klagen erhoben
- sinnlose/unverständliche Anträge gestellt
- Entscheidendes (etwa eine Streitverkündung) vergessen
- der Sachverhalt wird unverständlich und zusammenhanglos geschildert
- eine rechtliche Prüfung fehlt völlig oder erfolgt ohne jede Norm oder ist völlig abwegig
In etwa so: Mandant/Kl. kaufte Sache, ob insoweit ein Mangel vorliegt, die Frist wirklich abgelaufen ist, Nacherfüllung möglich wäre, ob der B den Mangel zu vertreten hat usw. ist alles unklar und problematisch.
Anwalt schreibt dann etwa in laienhafter Manier: Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz für die mangelhafte Sache verlangen, §§ 433, 434, 437, 280 BGB. Die Sache wurde dem Kläger offensichtlich schon defekt übergeben. Sie ist nicht funktionsfähig, er kann sie nicht so verwenden, wie er das möchte. Deshalb schuldet der Beklagte Schadensersatz.
Derartige Anwaltsschriftsätze erinnern an das, was in Klausuren abgedruckt wird. Nur dass es dort bewusst kurz, knapp und unklar gehalten ist (Platzgründe, nur grober Hinweis auf Probleme).
Das ist in manchen Berufen gerade noch okay (etwa im Bereich der Anwaltschaft), da dort zumindest Konkurrenz (Mandant kann besseren Anwalt wählen) und Gericht (wenn es so weit kommt) nachkorrigieren können.
Wenn aber rechtssuchende Bürger (in einem Verfahren) ausschließlich mit 4-Punkte-Richtern konfrontiert wären - vgl. auch die Berufungssumme und die Tatsache, dass nicht jeder jahrelang durch die Instanzen ziehen kann oder will -, dann wäre jedenfalls teilweise effektiver Rechtsschutz nicht mehr gesichert.
Man sehe sich doch nur manche Anwaltsschriftsätze in der Praxis an, die gerade von Einzelanwälten (statistisch häufig schlechte Examina) stammen. Da werden:
- völlig hanebüchene Klagen erhoben
- sinnlose/unverständliche Anträge gestellt
- Entscheidendes (etwa eine Streitverkündung) vergessen
- der Sachverhalt wird unverständlich und zusammenhanglos geschildert
- eine rechtliche Prüfung fehlt völlig oder erfolgt ohne jede Norm oder ist völlig abwegig
In etwa so: Mandant/Kl. kaufte Sache, ob insoweit ein Mangel vorliegt, die Frist wirklich abgelaufen ist, Nacherfüllung möglich wäre, ob der B den Mangel zu vertreten hat usw. ist alles unklar und problematisch.
Anwalt schreibt dann etwa in laienhafter Manier: Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz für die mangelhafte Sache verlangen, §§ 433, 434, 437, 280 BGB. Die Sache wurde dem Kläger offensichtlich schon defekt übergeben. Sie ist nicht funktionsfähig, er kann sie nicht so verwenden, wie er das möchte. Deshalb schuldet der Beklagte Schadensersatz.
Derartige Anwaltsschriftsätze erinnern an das, was in Klausuren abgedruckt wird. Nur dass es dort bewusst kurz, knapp und unklar gehalten ist (Platzgründe, nur grober Hinweis auf Probleme).
30.10.2020, 16:28
*Wenn das so wäre: war bezogen auf "jeder 4 Punkte Jurist sollte Richter werden können".
30.10.2020, 16:36
(30.10.2020, 15:43)Gast7 schrieb:Und warum erzählst Du mir das? Nicht gelesen oder nicht verstanden? Ich habe doch ausdrücklich geschrieben, dass ich nicht zu denen gehöre, die meinen ein Prädikat sei zur Bewältigung der Justiztätigkeit erforderlich. Nur ändert das nichts an der bestehenden Praxis bzw. den Regelungen.(30.10.2020, 13:40)Gast schrieb:(30.10.2020, 13:04)Gast7 schrieb:(30.10.2020, 12:06)Gast schrieb:(30.10.2020, 11:40)GastG schrieb: Ist das Ironie? Es gibt haufenweise Staatsanwälte mit unter 8 Punkten im zweiten Examen. In Flächenstaaten wie Niedersachsen oder NRW ist das seit vielen Jahren möglich.Das bezweifle ich. Auch sollte man "war" sagen. NRW hat nun offiziell die Mindestgrenze von 7,76 Punkten. D.h. ein StA kann max. 0,24 Punkte von 8 entfernt sein. Dass es (primär) im Bezirk des OLG Hamm durchaus einige gibt, die also knapp drunter liegen, ist bekannt.
Im Übrigen ist das inzwischen alles obsolet. Inzwischen ist man nahezu überall - jedenfalls auch in NRW und Niedersachsen - faktisch wieder (fast) beim VB angekommen. Es sind einfach zu viele Bewerber da, die sehr deutlich über 8 oder sogar VB liegen und sich bei der Justiz bewerben, als dass man die, die knapp über der Minimalanforderung liegen, berücksichtigen müsse. Dass es aus früheren Zeiten vereinzelt in Niedersachsen einen StA mit unter 7,5 gibt, ist schon sehr zweifelhaft. Ich will es nicht komplett ausschließen.
Abweichung von 8 wurde in Niedersachsen kaum praktiziert und ist grds. nicht vorgesehen. Es mag im Einzelfall mal sein, dass man vielleicht gar keinen Bewerber mehr hatte, der bereit war, in eine ungeliebte Ecke zu gehen, und man hat mal eine Ausnahme gemacht. Es gehen aber auch schlicht viele Gerüchte um. Es gilt der 8 Punkte Grundsatz und die, die sich eine Abweichung (wg. Erwähnung "befriedigend", woraus ab 6,5 Punkte geschlossen wird) bis 6,5 Punkte einreden, leben nicht in der Realität. Es ist gerade nicht so - weder grds. in der Praxis noch wird das kommuniziert - dass man mit 6,5-8 rein kommt (besser "kam"), wenn man bevorzugt unbeliebte Gegenden angibt. Letztlich ist es wie in Bremen und vielen anderen Ländern. Man beschwert sich über zu wenig Bewerber (10 pro Stelle finde ich aber schon sehr viel), aber es zählt eben nicht jeder Bewerber, sondern nur der, der die Idealvoraussetzungen mitbringt. Der der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ggf. zumindest berücksichtigt u. wer - wie hier manchmal empfohlen wird - sich einfach bewirbt, obwohl die Angaben der Justiz ziemlich deutlich sind, landet eben direkt im Müll und wird nicht mal als Bewerber gezählt.
Da sowohl Corona als auch die damit verbundene Juristenschwemme noch eine Weile erhalten bleiben, wird sich da auch nächstes Jahr nicht signifikant etwas ändern. Vor allem in den nächsten Monaten bis Frühjahr nicht. Vielleicht gibt es dann bald sogar 15 Bewerber pro Stelle in Bremen;)
Was ist das denn für ein Quatsch, was für eine Juristenschwemme? Das ist einfach nur alles total falsch und dann wird nicht mal der massive Weggang der Boomerrenter bedacht, der noch nicht mal richtig angefangen hat. Aber gut, klammert euch mal an die Hoffnung, dass man beim Staatsdienst auch in Zukunft in einem pseudoelitären Kreis bleibt :rolleyes:
Es geht um die derzeitige Schwemme, die sich insbesondere aufgrund Corona ergibt. Es hat gestockt, sodass deutlich mehr gleichzeitig auf den Markt gekommen sind. Aufgrund der unsicheren Lage, in der sich die Vorteile des ÖD zeigen, und weil anderenorts - vor allem bei sehr gut zahlenden Arbeitgebern - nicht mehr so viel eingestellt. Es geht nicht darum, wie es vielleicht in 4- 5 Jahren aussieht, sondern erstmal bis Ende nächsten Jahres. Für Einsteiger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob man vielleicht 2-3 Monate warten muss, die man überbrücken kann, oder ob mindestins in den nächsten 12 Monaten mit erhöhten Anforderungen rechnen muss. Dann müssen sich die meisten nämlich einen Plan B überlegen.
Wenn Du meinst, dass man ab Mitte nächsten Jahres zu Vor-Corona-Zeiten zurückkehrt, bleibt Dir das unbenommen. Es zeugt eben nur von fehlendem Realitätssinn. Die Aussage über den "pseudoelitären Kreis" ist übrigens völlig idiotisch. Die einen mit den schlechteren Noten unterstellen das, äußert man Kritik an gewissen Notenerfordernissen, wird umgekehrt unterstellt, man sei nur neidisch, weil man die Noten nicht hätte. Ich bin nicht (mehr) bei der Justiz und halte auch eine Beschränkung auf Prädikatsjuristen nicht für unbedingt erforderlich. Allerdings verfüge ich, im Gegensatz zu manch anderem, über etwas Realitätssinn, Lebenserfahrung und Erfahrung in der Justiz.
Ich würde übrigens nicht davon ausgehen, dass die Pensionierungsschwelle dazu führt, dass man noch weiter runter geht (NRW hat seine Grenze seit 25 Jahren). Man jammerte bislang auf hohem Niveau und das wird man weiter tun. Aber es wird in den nächsten weiter genug aus dem 8 Punkte Bereich geben, als dass man noch weiter runter muss.
Das weißt du woher? Die Zahlen geben das überhaupt nicht her, vergleiche mal bitte die Anzahl der Justizboomer, die in 10 Jahren nicht mehr im Dienst sein werden, mit den jährlichen Absolventenzahlen mit Blick auf den Prozentsatz, der überhaupt zur Justiz will. Im Übrigen würde ich nicht immer vom Standpunkt auf die Person schließen. Ich bin GK Anwalt mit 2 VB und würde nichtmal für das gleiche Gehalt zur Justiz gehen. Ich finde nur den Anspruch, dass man am AG Arschderheide unbedingt die Elite des Jahrgangs braucht lächerlich. Jeder hat das Referendariat gemacht und der Anspruch sollte einfach sein, dass jeder, der das Examen besteht, auch in der Lage ist den normalen Alltagsquatsch ohne Probleme zu bearbeiten. Wenn jemand das nicht kann, sollte er keine 4 Punkte bekommen. Wer 4 Punkte bekommt, sollte geeignet sein fürs Richteramt.
Es mag ja sein, dass Du nicht mal für das gleiche Gehalt in die Justiz gehen würdest. Du bist aber auch nicht der Maßstab. Ich bin trotz passender Noten nicht in die GK gegangen und würde es auch für 150k Einstiegsgehalt nicht tun - das sagt jetzt was aus? Abgesehen davon, verbleibt ohnehin nur ein verhältnismäßig geringer Teil dauerhaft in der GK. Der Anteil derer, die dort richtig Karriere machen können, ist eher gering. Oben ist eben nicht so viel Platz.
Wenn (ein eher wenig beliebtes) Bremen jammert, dass sie nur 10 Wunschbewerber auf eine Stelle haben, dann ist da viel Luft nach unten. Und es gibt nun im 8-9 Punkte Bereich immer noch ziemlich viele Interessenten (bundeslandunabhängig). D.h. selbst wenn der Bedarf deutlich steigt, hat man grds. in diesem Bereich noch genug Auswahl. Da das aber schon 2. Wahl ist, die nur notgedrungen berücksichtigt wird, wird man garantiert nicht so einfach noch weiter runter gehen. Und momentan kann die Justiz eben auf so viel Prädikatsbewerber zurückgreifen wie schon lange nicht mehr.
Abgesehen davon, dass ich nach ein paar Jahren Justiz in ein Ministerium gewechselt bin und dort ein wenig mit der Thematik befasst bin (allerdings nicht Bremen), bekommt man mit ein bisschen Lebenserfahrung schon mit, dass der ÖD nicht unbedingt rechtzeitig fehlende Leute einstellt, sondern gerne auch jahrelang in Unterbesetzung arbeiten lässt. Aus einer in 10-15 Jahren beginnenden Pensionierungswelle zu schließen, dass daher in den nächsten Jahren die Notenvoraussetzungen signifikant gesenkt werden, um dem entgegenzuwirken halte ich daher für - euphemistisch gesagt - sehr optimistisch. Aber es ist Dir und auch anderen natürlich unbenommen das zu glauben.
Das ist eine wertfreie Bestandsaufnahme, die sich auch hier im Forum durchaus spiegelt, auch wenn das hier natürlich nicht repräsentativ ist. Dass ich diese Sichtweise hinsichtlich der Noten nicht teile, habe ich sowohl im vorherigen Post als auch jetzt (sogar zweifach) mitgeteilt. Vielleicht verstehst Du es jetzt auch.
30.10.2020, 16:42
(30.10.2020, 16:28)Gast schrieb: *Wenn das so wäre: war bezogen auf "jeder 4 Punkte Jurist sollte Richter werden können".
Dann soll halt ein erheblicher Prozentsatz durchfallen. Es gibt doch keinen Anspruch aufs Bestehen. Die Prüfung heißt "Befähigung zum Richteramt" und wer die nicht zeigt, soll durchfallen, fertig.