13.09.2016, 18:49
(13.09.2016, 18:44)Gast schrieb: Genau. Ich habe als EGL auch § 49 geprüft und kam zu dem Ergebnis dass die "Rücknahme" rechtswidrig wr. Habe dann im Rahmen der Zweckmäßigkeit empfohlen bei der Behörde Widerspruch bis zum 20. 9. einzulegen und gleichzeitig bei Gericht einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zu stellen (und Antrag auf PKH-Gewährung). Die Zulässigkeit und Begründetheit von 80 V habe ich dann im Rahmen des SChriftsatzes an das Gericht "geprüft" (also im Urteilsstil alles bejaht), also nicht vorher ein extra Gutachten dafür gemacht...
In Berlin war es ausdrücklich nicht möglich - nach Bearbeitervermerk - an die Behörde zu schreiben...
Der Widerspruch war entbehrlich, da der Sachbearbeiter gesagt hat, dieser hätte keinen Sinn.
13.09.2016, 18:51
ME gab es in nrw keinen Hinweis auf die Prüfung der Rücknahme bzw des Widerrufs. Hoffe das habe ich nicht übersehen...
13.09.2016, 18:51
(13.09.2016, 18:47)Gast Berlin Examen 09 schrieb:(13.09.2016, 18:43)Träumer schrieb: Hmm, ok. M.E. im Bearbeitungszeitpunkt noch nicht relevant, aber vorsorglich sicher machbar.
Kopp/Schenke 80 Rn. 176 a.E. und Rn. 181 auf S. 1022 mittig...
Kopp/Schenke vertritt ja oft die MM ;-) Spaß beiseite: Ich verstehe S. 3 so, dass die Maßnahme schon vollzogen sein muss, d.h. hier: Rückbau des Parkplatzes. Die bloße interne Anordnung an das Straßenbauamt genügt m.E. nicht.
13.09.2016, 18:53
(13.09.2016, 18:49)Gast Berlin Examen 09 schrieb:(13.09.2016, 18:44)Gast schrieb: Genau. Ich habe als EGL auch § 49 geprüft und kam zu dem Ergebnis dass die "Rücknahme" rechtswidrig wr. Habe dann im Rahmen der Zweckmäßigkeit empfohlen bei der Behörde Widerspruch bis zum 20. 9. einzulegen und gleichzeitig bei Gericht einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zu stellen (und Antrag auf PKH-Gewährung). Die Zulässigkeit und Begründetheit von 80 V habe ich dann im Rahmen des SChriftsatzes an das Gericht "geprüft" (also im Urteilsstil alles bejaht), also nicht vorher ein extra Gutachten dafür gemacht...
In Berlin war es ausdrücklich nicht möglich - nach Bearbeitervermerk - an die Behörde zu schreiben...
Der Widerspruch war entbehrlich, da der Sachbearbeiter gesagt hat, dieser hätte keinen Sinn.
Ah, sorry, gute Lösung... So hätte man es machen sollen.
13.09.2016, 18:54
(13.09.2016, 18:49)Gast Berlin Examen 09 schrieb: In Berlin war es ausdrücklich nicht möglich - nach Bearbeitervermerk - an die Behörde zu schreiben...
Der Widerspruch war entbehrlich, da der Sachbearbeiter gesagt hat, dieser hätte keinen Sinn.
Das war ja das Schöne, dass man an die Behörde nichts schreiben musste (Widerspruch). Im Bearbeitervermerk war aber nur gesagt, dass man kein Schreiben an die Behörde fertigen sollte. Dagegen nicht, dass generell sich nicht an die Behörde gewendet werden kann. Der Sachbearbeiter hat zudem nur gesagt, dass der Widerspruch den Rückbau Ende September nicht verhindert (= keine aufschiebende Wirkung), aber nicht, dass der Widerspruch in der Sache sinnlos ist.
13.09.2016, 18:58
(13.09.2016, 18:54)Träumer schrieb:(13.09.2016, 18:49)Gast Berlin Examen 09 schrieb: In Berlin war es ausdrücklich nicht möglich - nach Bearbeitervermerk - an die Behörde zu schreiben...
Der Widerspruch war entbehrlich, da der Sachbearbeiter gesagt hat, dieser hätte keinen Sinn.
Das war ja das Schöne, dass man an die Behörde nichts schreiben musste (Widerspruch). Der Sachbearbeiter hat nur gesagt, dass der Widerspruch den Rückbau Ende September nicht verhindert (= keine aufschiebende Wirkung), aber nicht, dass der Widerspruch in der Sache sinnlos ist.
lol mist. Ich habe den Widerspruch vergessen... Ich ging bzgl. des Erreichens des Suspensiveffekts von der AK aus samt 80 V analog Antrag (reicht das dann dafür, dass die Sache als Eilsache behandelt wird?). Oha...
13.09.2016, 19:00
Mit Deiner Begründung, dass die Behörde sich eh nicht am Widerspruch aufhält, finde ich es vertretbar, diesen als entbehrlich anzusehen und gleich zur AK überzugehen. Aber: Das ist nur meine bescheidene Meinung :-)
13.09.2016, 19:03
(13.09.2016, 19:00)Träumer schrieb: Mit Deiner Begründung, dass die Behörde sich eh nicht am Widerspruch aufhält, finde ich es vertretbar, diesen als entbehrlich anzusehen und gleich zur AK überzugehen. Aber: Das ist nur meine bescheidene Meinung :-)
=) Letztenendes auch ladde jetzt. Ruht euch aus. Ich trinke jetzt Bier.
13.09.2016, 19:03
Dann Prost! Ich werde mich nachher anschließen :-)
13.09.2016, 23:48
Also vom ding hab ich das auch so wie ihr. Habe allerdings über 80a geprüft, weil der Rückbau zugleich andere Autofahrer etwas gewährt, ihn aber belastet... Bin leider gerade nicht mehr in der Lage das auszuführen. Hoffe, dass es euch auch so geht. Prost insofern!