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Wunschgebiet im Aktenvortrag
Gast NRW
Unregistered
 
#1
28.10.2020, 14:26
Hallo! Mich würde interessieren, welches Gebiet ihr im Aktenvortrag am "dankbarsten" und welches am "schlimmsten" finden würdet? Und Warum? 

Ich habe Ende des Jahres meine mündliche Prüfung in NRW und hab mir selbst diese Frage gestellt. Stand jetzt würde ich mir das öffentliche Recht im Aktenvortrag wünschen, einfach weil ich denke, dass man dazu immer was sagen könnte. Der Aufbau der Zulässigkeit/Begründetheit  ist seit dem Studium bekannt und der größte Teil der Aufgabe besteht darin die Argumente im SV gegeneinander abzuwägen. (Nachteil keine Kommentare im materiellen Recht)


Am schlimmsten fände ich das Zivilrecht. Das Gebiet ist am umfangreichsten und ich hätte Angst den Sachverhalt gar nicht zu durchblicken, falls irgendwelche Nebengebiete drankommen würden, die ich eher stiefmütterlich behandelt habe.
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Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
Gast
Unregistered
 
#2
28.10.2020, 15:22
Nebengebiete halte ich für riskant, da es dazu kaum Materialien gibt und irgendwas mit ungewohntem Aufbau ider Einkleidung drankommen kann. Strafrecht ist meiner Meinung nach auch eher schwierig, da die Gewichtung noch wichtiger und diffiziler ist als in den Klausuren.

ÖR und ZR dürften ok sein.
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Gast
Unregistered
 
#3
28.10.2020, 15:41
Hatte Arbeitsrecht in NRW. War das beste was mir passieren konnte.
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Gast
Unregistered
 
#4
28.10.2020, 16:07
Ich kann ÖR nur empfehlen. Thematisch ist es deutlich überschaubarer als Zivilrecht, zumal es sowohl prozessual als auch materiell klare Dauerbrenner gibt. Auch die Kommentare, die einem zur Verfügung stehen, können sehr hilfreich sein, wenn man mit ihnen umzugehen weiß – wurde in einem anderen Thread jüngst ausführlich dargestellt.
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Gast132
Unregistered
 
#5
28.10.2020, 16:15
Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?  Huh
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Gast
Unregistered
 
#6
28.10.2020, 16:38
(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb:  Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?  Huh
In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.
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Gast GPA
Unregistered
 
#7
02.11.2020, 19:07
Ist natürlich vollkommen subjektiv, aber ich finde ÖR am dankbarsten, da man sich letztlich immer an den gleichen Schemata orientieren kann. Allerdings habe ich den Eindruck, dass zum zweiten Examen teilweise relativ viel Spezialwissen in den einzelnen Themengebieten, insbesondere Baurecht, verlangt wird, das man dann irgendwo nachschauen kann...  da sind dann natürlich ZR und STR dankbarer, weil man letzten Endes alles in den Kommentaren hat
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Gast
Unregistered
 
#8
03.11.2020, 04:01
(28.10.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb:  Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?  Huh
In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.

Was genau meinst du mit Wahlfach? Das wurde in NRW doch irgendwann in den 90ern (zusammen mit der Examenshausarbeit) abgeschafft!?
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Fauli
Unregistered
 
#9
03.11.2020, 08:48
(28.10.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb:  Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?  Huh
In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.
In Sachsen-Anhalt kann man sich das Vortragsthema auch nicht aussuchen. 
Vortrag kann aus dem ÖR, ZR oder StR kommen, weitere Differenzierung gibt es nicht.


Es hängt teilweise von der Wahl des Schwerpunkts ab (= ein zusätzliches Prüfungsgespräch). Das Fach aus dem Schwerpunkt bekommt man definitiv nicht im Vortrag. Welches es dann von den anderen beiden Fächern wird, ist Zufall.
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Gast
Unregistered
 
#10
03.11.2020, 10:19
(03.11.2020, 04:01)Gast schrieb:  
(28.10.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(28.10.2020, 16:15)Gast132 schrieb:  Verstehe das mit dem "Wunsch" nicht ganz. Gibt es Bundesländer in denen man sich das Thema des Aktenvortrags nicht aussuchen darf?  Huh
In NRW kann man sich das Gebiet weder aussuchen noch wird an das Wahlfach angeknüpft. Die Auswahl obliegt dem JPA und wird in der Ladung zur mündlichen mitgeteilt.

Was genau meinst du mit Wahlfach? Das wurde in NRW doch irgendwann in den 90ern (zusammen mit der Examenshausarbeit) abgeschafft!?

Ja das ist richtig für NRW, aber es gibt Bundesländer, die den Aktenvortrag an das Wahlfach anknüpfen. Die Antwort war allgemein gefasst und sollte klarstellen, wie es in NRW gehandhabt wird.
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