18.10.2020, 20:32
(18.10.2020, 20:19)Gast schrieb:(18.10.2020, 20:07)Gast schrieb:(18.10.2020, 20:03)GastHes schrieb:(18.10.2020, 17:38)Im Gast schrieb: Verstehe ich nicht. Man verdient im öD doch nicht plötzlich am Ende mehr. Man steigt nach Jahren gestaffelt in der Stufe, ob man das jetzt vom End- oder Anfangsgehalt (entspr auf R1/r2) rechnet, ist lediglich Berechnungsweise.
Ob ich das DURCHSCHNITTSeinkommen oder aber das ENDeinkommen als Berechnungsgrundlage nehme, dazwischen liegen Welten!
Nein, weil der Staat ja auch die relative Höhe bestimmt. Also ob du jetzt 90% der ersten Stufe R1 kriegst oder 50% letzte Stufe (Beispielsweise) ist egal.
Häh von was redest du?
Die bekommen 70% des LETZTEN Gehalts und selbst bei R1 macht Stufe1 und 8 einen gewaltigen Unterschied.
Du checkst es nicht. Der Staat legt die Prozentzahl fest. Ob er dir also weniger Prozent von einem hohen Gehalt, dass alle gleich nach einiger Zeit (und sicher, da nur an Dienstjahre geknüpft) erreichen oder sie dir halt mehr Prozent irgendeiner anderen Berechnungsgröße auf der alle irgendwann mal stehen, spielt keine Rolle.
18.10.2020, 21:30
Man sammelt pro Dienstjahr % ... und das dann von dem letzten Gehalt
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
18.10.2020, 22:08
Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
18.10.2020, 22:48
(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
18.10.2020, 23:14
(18.10.2020, 22:48)GastHes schrieb:(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
Kein Jurist hat 40 Jahre Berufserfahrung. In welcher Welt lebst du. Das würde bedeuten, dass die Leute die heute in Rente gehen mit 25 Jahren angefangen hätten so arbeiten. Völlig unrealistisch und einfach nur populistisch. Kann man also nicht ernst nehmen. Bitte orientiere dich an den Fakten und nicht an Gefühlen. Ist da ein häufiges Problem dieser Zeit.
18.10.2020, 23:15
(18.10.2020, 22:48)GastHes schrieb:(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
Nur zahle ich als Anwalt nicht in die gesetzliche Rente ein, sondern ins Versorgungswerk ;) ich erhalte so eine Rente von knapp 4.000 Euro. Bei einem aktuell höheren netto als ein Richter.
18.10.2020, 23:17
(18.10.2020, 20:27)Gast schrieb: Bekommen die eigentlich auch noch ihre Kinder-Zuschläge "nur" bis die 18 sind oder für immer?
Der Zuschlag ist an die Kindergeldberechtigung gekoppelt. Er kann je nach dem jeweiligen Ausbildungsweg der Kinder also bis zur Vollendung des 25igsten Lebensjahrs der Kinder bezogen werden...
18.10.2020, 23:17
(18.10.2020, 22:48)GastHes schrieb:(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
In anderen Ländern wie Dänemark gibt es kein Beamtentum und trotzdem funktioniert alles. Und solche Minirenten wie in Deutschland gibt es auch nicht, weil alle in das gleiche Rentensystem einzahlen und nicht einer 700 Euro Rente und der andere 5000 Euro Pension...
19.10.2020, 06:40
(18.10.2020, 23:17)Gast schrieb:(18.10.2020, 22:48)GastHes schrieb:(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
In anderen Ländern wie Dänemark gibt es kein Beamtentum und trotzdem funktioniert alles. Und solche Minirenten wie in Deutschland gibt es auch nicht, weil alle in das gleiche Rentensystem einzahlen und nicht einer 700 Euro Rente und der andere 5000 Euro Pension...
Dann müsste der Gesetzgeber Beamte und Richter allerdings auch während der laufenden Dienstzeit höher und angemessen besolden. Die Pensionen sind letztlich nichts anderes als ein zinsloses Darlehen an den Staat.
19.10.2020, 07:08
(18.10.2020, 23:14)Gast schrieb:(18.10.2020, 22:48)GastHes schrieb:(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
Kein Jurist hat 40 Jahre Berufserfahrung. In welcher Welt lebst du. Das würde bedeuten, dass die Leute die heute in Rente gehen mit 25 Jahren angefangen hätten so arbeiten. Völlig unrealistisch und einfach nur populistisch. Kann man also nicht ernst nehmen. Bitte orientiere dich an den Fakten und nicht an Gefühlen. Ist da ein häufiges Problem dieser Zeit.
40 „Berufsjahre“ sind in der Regel kein Problem. Die Studienzeit wird in der Regel mit knapp drei Jahren angerechnet; Erziehungszeiten und Wehrdienst werden auch berücksichtigt. Also selbst wenn Du mit 30 in den Beruf einsteigst, hast du alle Möglichkeiten die vollen 40 Dienstjahre zu erreichen.