15.10.2020, 21:44
(15.10.2020, 21:33)Gast schrieb:(15.10.2020, 20:46)Gast Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Ich kenne alleine schon zwei Schwerbehinderte, die in den Staatsdienst eingestellt wurden (die einzigen beiden Schwerbehinderten, die ich kenne). Die lagen mit ihren Examen aber auch nicht deutlich unter den Mindestanforderungen...
Ausnahmen bestätigen die Regel. In welcher Stadt? Im toleranten Berlin?
Baden-Württemberg und Norddeutschland.
15.10.2020, 21:57
(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
15.10.2020, 22:08
(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
Das ist nur so auf dem Papier. In echt werden keine Schwerbehinderten eingestellt und schon gar nicht bevorzugt oder nur sehr selten oder wenn sie nichts davon wissen, denn Schwerbehinderte mit tollen Noten (in Jura auch noch) gibt es selten. Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man nur bei schwerwiegenden krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag. Das verhindert Topnoten meistens. Und dann steht die Bestenauslese im Weg.
15.10.2020, 22:11
(15.10.2020, 21:44)Gast Gast schrieb:(15.10.2020, 21:33)Gast schrieb:(15.10.2020, 20:46)Gast Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Ich kenne alleine schon zwei Schwerbehinderte, die in den Staatsdienst eingestellt wurden (die einzigen beiden Schwerbehinderten, die ich kenne). Die lagen mit ihren Examen aber auch nicht deutlich unter den Mindestanforderungen...
Ausnahmen bestätigen die Regel. In welcher Stadt? Im toleranten Berlin?
Baden-Württemberg und Norddeutschland.
Norddeutschland ist ja auch nah an Dänemark und der dänischen Mentalität. Schleswig gehörte ja auch mal zu Dänemark.
16.10.2020, 16:43
(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
In aller Kürze: Wer schwerbehindert ist, wird niemals die Note erreichen können, die er ohne seine Erkrankung hätte. Folglich kann man - wenn man Schwerbehinderte nicht benachteiligen will - diese nicht mit Gesunden konkurrieren lassen. Ganz einfach. Wie man das in der Praxis löst - gute Frage. Ich sag nur, dass die bestehende Regelung im AGG und die Rechtsprechung des BVerwG sowie die Einstellungspraxis der Behörden Schwerbehinderte massiv benachteiligt.
Und was das Beispiel mit den beiden eingestellten Schwerbehinderten angeht: Ich habe in meinen vielen Praktika im Studium und meinen Refstationen nicht einen Schwerbehinderten gesehen bzw. kennengelernt, noch wusste einer meiner Ausbilder von einem solchen.
16.10.2020, 16:49
(16.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
In aller Kürze: Wer schwerbehindert ist, wird niemals die Note erreichen können, die er ohne seine Erkrankung hätte. Folglich kann man - wenn man Schwerbehinderte nicht benachteiligen will - diese nicht mit Gesunden konkurrieren lassen. Ganz einfach. Wie man das in der Praxis löst - gute Frage. Ich sag nur, dass die bestehende Regelung im AGG und die Rechtsprechung des BVerwG sowie die Einstellungspraxis der Behörden Schwerbehinderte massiv benachteiligt.
Und was das Beispiel mit den beiden eingestellten Schwerbehinderten angeht: Ich habe in meinen vielen Praktika im Studium und meinen Refstationen nicht einen Schwerbehinderten gesehen bzw. kennengelernt, noch wusste einer meiner Ausbilder von einem solchen.
Danke, das sehe ich auch so. Es wird einfach nicht gelöst, weil denen in Deutschland einfach egal ist, wie Kranke ihren Berufseinstieg schaffen. Die wollen sie nicht, die könnten sich ja krank melden. Die Schwerbehinderten mit entsprechenden Noten geben ihre Behinderung aus Angst vor Benachteiligung nicht mehr an. Erst kurz vor der Rente/Pension rücken sie damit raus, um ihre 5 Tage Extraurlaub zu kriegen. Die Behörde ruft dann "juhu, wir haben die Quote erfüllt" während frisch ausgebildete Schwerbehinderte mitunter mehrere Jahre arbeitslos bleiben wegen ihren Noten, für die sie nichts können.
16.10.2020, 16:57
(16.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
In aller Kürze: Wer schwerbehindert ist, wird niemals die Note erreichen können, die er ohne seine Erkrankung hätte. Folglich kann man - wenn man Schwerbehinderte nicht benachteiligen will - diese nicht mit Gesunden konkurrieren lassen. Ganz einfach. Wie man das in der Praxis löst - gute Frage. Ich sag nur, dass die bestehende Regelung im AGG und die Rechtsprechung des BVerwG sowie die Einstellungspraxis der Behörden Schwerbehinderte massiv benachteiligt.
Und was das Beispiel mit den beiden eingestellten Schwerbehinderten angeht: Ich habe in meinen vielen Praktika im Studium und meinen Refstationen nicht einen Schwerbehinderten gesehen bzw. kennengelernt, noch wusste einer meiner Ausbilder von einem solchen.
Das ist schon sehr pauschal. Das Hauptproblem bei der Bestimmung des Grad der Behinderung (GdB) ist ja, das dabei nicht die Einschränkung der Lern- und Erwerbsfähigkeit gemessen wird, sondern allgemein die EInschränkung der Teilhabe. Das führt dann dazu, dass man für so gut wie jede, auch zurückliegende Erkrankung einen recht hohen GdB bekommt. Somit kann man auch wegen überstandener Krebsdiagnose, Asthma, Farbenblindheit oder starker Akne als schwerbehindert eingestuft werden. Das sind dann zwar Umstände, die beim Sport, im Straßenverkehr oder beim Dating zu Einschränkungen führen. Dass man damit aber kein VB oder zumindest die 7,5 Punkte für den Staatsdienst erreichen können soll halte ich aber für völlig übertrieben
16.10.2020, 17:05
(16.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
In aller Kürze: Wer schwerbehindert ist, wird niemals die Note erreichen können, die er ohne seine Erkrankung hätte. Folglich kann man - wenn man Schwerbehinderte nicht benachteiligen will - diese nicht mit Gesunden konkurrieren lassen. Ganz einfach. Wie man das in der Praxis löst - gute Frage. Ich sag nur, dass die bestehende Regelung im AGG und die Rechtsprechung des BVerwG sowie die Einstellungspraxis der Behörden Schwerbehinderte massiv benachteiligt.
Und was das Beispiel mit den beiden eingestellten Schwerbehinderten angeht: Ich habe in meinen vielen Praktika im Studium und meinen Refstationen nicht einen Schwerbehinderten gesehen bzw. kennengelernt, noch wusste einer meiner Ausbilder von einem solchen.
Vielleicht weil es einfach zum Glück wenig Schwerbehinderte gibt? Außerdem gehen mit nicht offensichtlichen Behinderungen auch nur die schlechten Kandidaten hausieren.
16.10.2020, 17:57
(16.10.2020, 16:57)C8H10N4O2 schrieb:(16.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
In aller Kürze: Wer schwerbehindert ist, wird niemals die Note erreichen können, die er ohne seine Erkrankung hätte. Folglich kann man - wenn man Schwerbehinderte nicht benachteiligen will - diese nicht mit Gesunden konkurrieren lassen. Ganz einfach. Wie man das in der Praxis löst - gute Frage. Ich sag nur, dass die bestehende Regelung im AGG und die Rechtsprechung des BVerwG sowie die Einstellungspraxis der Behörden Schwerbehinderte massiv benachteiligt.
Und was das Beispiel mit den beiden eingestellten Schwerbehinderten angeht: Ich habe in meinen vielen Praktika im Studium und meinen Refstationen nicht einen Schwerbehinderten gesehen bzw. kennengelernt, noch wusste einer meiner Ausbilder von einem solchen.
Das ist schon sehr pauschal. Das Hauptproblem bei der Bestimmung des Grad der Behinderung (GdB) ist ja, das dabei nicht die Einschränkung der Lern- und Erwerbsfähigkeit gemessen wird, sondern allgemein die EInschränkung der Teilhabe. Das führt dann dazu, dass man für so gut wie jede, auch zurückliegende Erkrankung einen recht hohen GdB bekommt. Somit kann man auch wegen überstandener Krebsdiagnose, Asthma, Farbenblindheit oder starker Akne als schwerbehindert eingestuft werden. Das sind dann zwar Umstände, die beim Sport, im Straßenverkehr oder beim Dating zu Einschränkungen führen. Dass man damit aber kein VB oder zumindest die 7,5 Punkte für den Staatsdienst erreichen können soll halte ich aber für völlig übertrieben
Ja, vor allem psychische Krankheiten, die chronifiziert sind, bringen Lern- und Denkstörungen mit sich. Diese können sich bei Stress (Prüfung über 2 Wochen) phasenweise verschlimmern und damit die Note beeinflussen, auch wenn bessere Stationszeugnisse vorhanden sind. Einen SB Ausweis bekommt man nicht leicht. Nur für eine Depression bekommt man meistens nur 30 mit Gleichstellung. Da müssen schon Angsterkrankungen dazu kommen.
Jemand mit Morbus Crohn kann durchaus ein VB erreichen, wenn er in einer inaktiven Phase und mit medikamentöser Prophylaxe sein Examen schreibt, da MC oder Colitis Ulcerosa in Schüben verläuft. In einer aktiven Zeit hat er dafür vllt einen Ausweis bekommen.
Bei manchen psychischen Erkrankungen wirken Medikamente aber nicht richtig und sie verlaufen chronisch mit Schlafstörungen und Dauersymptomen und nicht schubweise oder die Medikamente benebeln und verlangsamen (z.B. Neuroleptika als Schlafmittel).
Arbeiten kann man dennoch. Der GdB sagt ja nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Man hat es im Alltag aber deutlich schwerer und auch schwerer gute Noten zu schreiben.
16.10.2020, 18:07
(16.10.2020, 17:05)associate schrieb:(16.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.
In aller Kürze: Wer schwerbehindert ist, wird niemals die Note erreichen können, die er ohne seine Erkrankung hätte. Folglich kann man - wenn man Schwerbehinderte nicht benachteiligen will - diese nicht mit Gesunden konkurrieren lassen. Ganz einfach. Wie man das in der Praxis löst - gute Frage. Ich sag nur, dass die bestehende Regelung im AGG und die Rechtsprechung des BVerwG sowie die Einstellungspraxis der Behörden Schwerbehinderte massiv benachteiligt.
Und was das Beispiel mit den beiden eingestellten Schwerbehinderten angeht: Ich habe in meinen vielen Praktika im Studium und meinen Refstationen nicht einen Schwerbehinderten gesehen bzw. kennengelernt, noch wusste einer meiner Ausbilder von einem solchen.
Vielleicht weil es einfach zum Glück wenig Schwerbehinderte gibt? Außerdem gehen mit nicht offensichtlichen Behinderungen auch nur die schlechten Kandidaten hausieren.
Ja und sogar das bringt nur Nachteile bei den Behörden. Ist die SB Eigenschaft erstmal bekannt, wird eiskalt das Vorstellungsgespräch mit x Schwerbehindertenvertretungen durchgezogen. Von Vornherein ist aber klar, dass der SB auf keinen Fall eingestellt wird. Das führt dann dazu, dass manche SB auf hunderte erfolglose Vorstellungsgespräche bei Behörden zurückblicken können.
Wir können auch nichts daran ändern. Wenn wir eine Petition einreichen wird die abgelehnt.