14.10.2020, 19:13
(14.10.2020, 15:14)Gast schrieb: Bewirb dich und sieh was passiert. Ich habe auf ca. 30 Vorstellungsgespräche im ÖD - mit und ohne Notengrenze mit 5 P. nur Absagen bekommen, auch für nur 9b Stellen. Meine Erfahrung ist also, dass sie in Deutschland keine Schwerbehinderten im ÖD einstellen wollen. Wenn du eine Chance auf eine Stelle haben willst, dann bewirb dich ohne den Ausweis in der freien Wirtschaft (kleine bis mittlere Kanzleien, Versicherungen) oder auf Stellen im gehobenen Dienst. Sonst wirst du sehr viele leidvolle Erfahrungen bei den Bewerbungen machen wie ich und durch die Absagen irgendwann verzweifeln. Oder du wanderst nach Dänemark aus, da sind sie gegenüber Schwerbehinderten weniger ablehnend eingestellt.
Danke für deine ehrliche und niederschmetternde Erfahrung. Ich habe auch nur 5,12 Punkte. Verbesserungsversuch ist gerade in der Arbeit, aber die Chance, aus meinem Kackjob in der FWW-Kanzlei jemals rauszukommen scheint verschwindend gering zu sein.
14.10.2020, 20:58
Der Sinn der Einladungspflicht ist ja, die Chance zu kriegen, im Gespräch so gut zu performen, dass man genommen wird, ohne dass man die eigentlichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt. Soweit das für mich ersichtlich ist, gibt es ja keinen Anspruch darauf, jedem vorgezogen zu werden. Sei doch froh, dass man überhaupt die Chance kriegt und sei es meist nur eine Formalität. Nicht-Schwerbehinderte mit den Noten werden nichtmal eingeladen..
14.10.2020, 21:51
(14.10.2020, 20:58)Gast schrieb: Der Sinn der Einladungspflicht ist ja, die Chance zu kriegen, im Gespräch so gut zu performen, dass man genommen wird, ohne dass man die eigentlichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt. Soweit das für mich ersichtlich ist, gibt es ja keinen Anspruch darauf, jedem vorgezogen zu werden. Sei doch froh, dass man überhaupt die Chance kriegt und sei es meist nur eine Formalität. Nicht-Schwerbehinderte mit den Noten werden nichtmal eingeladen..
Aber denen wird auch keine falsche Hoffnung gemacht. Ich habe mich fachlich und auch sonst gut vorbereitet und habe trotzdem nie "überzeugt" in 30 Gesprächen.
14.10.2020, 21:54
(14.10.2020, 19:13)Gast schrieb:(14.10.2020, 15:14)Gast schrieb: Bewirb dich und sieh was passiert. Ich habe auf ca. 30 Vorstellungsgespräche im ÖD - mit und ohne Notengrenze mit 5 P. nur Absagen bekommen, auch für nur 9b Stellen. Meine Erfahrung ist also, dass sie in Deutschland keine Schwerbehinderten im ÖD einstellen wollen. Wenn du eine Chance auf eine Stelle haben willst, dann bewirb dich ohne den Ausweis in der freien Wirtschaft (kleine bis mittlere Kanzleien, Versicherungen) oder auf Stellen im gehobenen Dienst. Sonst wirst du sehr viele leidvolle Erfahrungen bei den Bewerbungen machen wie ich und durch die Absagen irgendwann verzweifeln. Oder du wanderst nach Dänemark aus, da sind sie gegenüber Schwerbehinderten weniger ablehnend eingestellt.
Danke für deine ehrliche und niederschmetternde Erfahrung. Ich habe auch nur 5,12 Punkte. Verbesserungsversuch ist gerade in der Arbeit, aber die Chance, aus meinem Kackjob in der FWW-Kanzlei jemals rauszukommen scheint verschwindend gering zu sein.
Du kannst ggf. noch in Versicherungen oder Rechtsabteilungen Karriere machen oder es eben im gehobenen Dienst versuchen, dann aber ohne den Ausweis. Der schreckt Arbeitgeber voll ab.
Ein Fachanwaltskurs könnte auch helfen, damit du wenigstens mal die FWW Kanzlei wechseln kannst.
15.10.2020, 17:51
(14.10.2020, 09:44)Gast schrieb: Es gibt Bereiche z.B. bestimmte Verbände wie in meiner Ecke der LVR, wo relativ viele Schwerbehinderte arbeiten. Ich kenne dort zwar keinen Juristen, würde im Hinblick auf die anderen Bereiche aber annehmen, dass die Chancen dort besser als in manch anderen Bereichen sind. Bei meinem AG (Unternehmen, 100 Angestellte) sind 5 erkennbar Schwerbehinderte. In der IT- und Mathematik, also durchaus anspruchsvolle Berufe, aber keine Juristen.
Ich habe das Urteil nur im Ansatz gelesen, aber LArbG Berlin-Brandenburg (12 Sa 1671/19) hat es wohl für zulässig erachtet, dass Schwerbehinderte, die eine in der Stellenausschreibung vorgegebene Mindestnote nicht erreichen "offensichtlich ungeeignet" sind, so dass der AG sie - ohne eine Entschädigung nach dem AGG zahlen zu müssen - nicht einmal einladen muss. Das ist die noch härtere Variante. Betraf eine Stelle im ÖD beim Verfassungsschutz.
Es bleibt Dir wohl nur, es auszuprobieren. Ggf. vorher anrufen und mal fragen, inwieweit Schwerbehinderte insgesamt in der Behörde (Standort) beschäftigt sind. Wenn man Dir sagt, dass dort bei 250 Leuten 3 Schwerbehinderte sind, würde ich mir wenig Hoffnung machen. Aber es kann ja auch mal eine positive Überraschung geben.
Viel Erfolg!
Kannst du den Sachverhalt im Urteil mal schildern? Ich finde keine Volltextveröffentlichung. Juris habe ich nicht.
15.10.2020, 18:24
Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
15.10.2020, 19:14
(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
15.10.2020, 20:32
(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Im Hinblick auf die Integration ("Inklusion") von Schwerbehinderten kann Deutschland sich echt eine Scheibe von Dänemark abschneiden.
Schwerbehinderte werden hierzulande kaum neu eingestellt. Die Quote wird mit erst im Dienst behindert gewordenen erfüllt.
15.10.2020, 20:46
(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Ich kenne alleine schon zwei Schwerbehinderte, die in den Staatsdienst eingestellt wurden (die einzigen beiden Schwerbehinderten, die ich kenne). Die lagen mit ihren Examen aber auch nicht deutlich unter den Mindestanforderungen...
15.10.2020, 21:33
(15.10.2020, 20:46)Gast Gast schrieb:(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb: Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.
Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.
Ich kenne alleine schon zwei Schwerbehinderte, die in den Staatsdienst eingestellt wurden (die einzigen beiden Schwerbehinderten, die ich kenne). Die lagen mit ihren Examen aber auch nicht deutlich unter den Mindestanforderungen...
Ausnahmen bestätigen die Regel. In welcher Stadt? Im toleranten Berlin?